Der Winter hat Mainz gerade so richtig im Griff, es ist eiskalt und stellenweise auch weiß. Da kommt der eine oder andere Autofahrer denn morgens auf die Idee, sein Auto vor dem Losfahren erst mal warmlaufen zu lassen. Doch das ist verboten, erinnert die Stadt Mainz aus gegebenem Anlass: Das Warmlaufenlassen im Leerlauf ist eine Ordnungswidrigkeit und kann zu einer Geldstrafe führen. Denn der Leerlauf ist höchst schädlich für die Umwelt – und für Euer Auto auch. Und dann ist da noch die Räumpflicht vor Eurem Haus: Auch wenn derzeit in Mainz wenig Schnee liegt, wir erklären Euch noch mal die geltenden Regeln fürs Schneeschippen und Streuen.

CO2-Austritt Walpodenstraße Autos - Foto Linda
Qualm aus den Auspuffen kann sich bei Inversionswetterlage schnell zu Smog entwickeln… – Foto: gik

Die Stadt Mainz weist heute noch einmal darauf hin, dass Ihr das mit dem Warmlaufenlassen Eures Motors bitte lasst: „Der Irrglaube, dass der Motor so schneller und schonender warm wird, ist nach wie vor verbreitet“, heißt es heute von der Stadt. Das Warmlaufenlassen sei aber gleich dreifach schlecht: Erstens werde unnötiger Lärm verursacht und dabei bis zu 70 Prozent mehr Schadstoffe ausgestoßen, weil im kalten Leerlauf der Katalysator nicht arbeitet. Damit wird also auch noch sinnlos CO2 ausgestoßen – und die Schadstoffe reichern sich bei den Emissionswetterlagen besonders stark an. Wenn also die Luftschichten auf den Boden gedrückt werden, tragt Ihr mit dem Warmlaufenlassen aktiv zur Smogentwicklung bei…

Auch für das Fahrzeug ergebe sich keinerlei Nutzen, betont die Stadt, im Gegenteil: Laufe das kalte Auto im Leerlauf, komme es zum verstärkten Verschleiß zahlreicher Teile. Experten empfehlen deshalb, den Motor ganz normal zu starten, aber nicht aufheulen zu lassen, maximal einige Sekunden zu warten – etwa bis man sich angeschnallt und alles eingerichtet hat – und dann ganz normal losfahren. Das reiche völlig – zudem springe auch die Heizung nicht schneller an. Warmlaufenlassen kann Euch hingegen ein Knöllchen einbringen.

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Räum- und Streupflicht vor der Haustür

Das kann es übrigens auch geben, wenn Ihr der Räum- und Streupflicht vor Eurem Haus nicht nachkommt. Die Stadt räumt nämlich  keine Bürgersteige und Fußwege, außer auf ihren eigenen Grundstücken. Auf allen anderen Wegen seid Ihr selbst zuständig und müsst entsprechend der Straßenreinigungssatzung für die Verkehrssicherheit der Fußgänger Sorge tragen. Zu Räumen ist die gesamte Länge des Fußwegs entlang des Anliegergrundstücks mit allen (!) Straßenfronten, also auch das Stück um die Ecke… Die zu räumende Fläche auf dem Gehweg sollte mindestens 1,50 Meter breit sein. Ist der Gehweg schmäler als 1,50 m, dann ist mindestens ein Streifen von 1 Meter zu räumen, informiert die Stadt.

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Eigentlich müssten die Gehwege bis morgens um 7.00 Uhr geräumt sein… Passiert aber nicht einmal vor einer städtischen Kita, hier in Zahlbach – Foto: gik

In Straßen ohne Bürgersteig muss bei einer Straßenbreite ab 5,50 Meter ein Streifen von 1,50 Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze geräumt werden. Bei engeren Straßen muss mindestens 1,00 Meter vom Schnee befreit werden. Interessant auch: Schließen sich Parkplätze, Bankette, Pflanzgruppen oder ähnliche Einrichtungen an die Grundstücksgrenze an, ist auch hier ein Streifen von 1,50 Meter zu räumen. Und auch der Zugang zu Fußgängerüberwegen oder Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs müssen geräumt werden, wenn sie direkt vor einem Grundstück liegen.

Geräumt sein muss bis 7.00 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr

Immer wieder kommt zudem die Frage auf, bis wann geräumt sein muss – die Antwort: früh. Schnee, der nachts gefallen ist, muss werktags bis 7.00 Uhr und sonn-und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt werden, heißt es von der Stadt. Dazu müsse mehrmals am Tag geräumt und gestreut werden, je nach Schneefall, damit die Sicherheit auf den Gehwegen gewährleistet ist. Aber natürlich gibt es auch dafür in Deutschland Vorschriften: Die Räum- und Streupflicht gelte werktags von 7.00 bis 21.00 Uhr und sonn- und feiertags von 8.00 bis 20.00 Uhr. Danach sind Fußgänger offenbar auf sich gestellt….

Und die Stadt weist noch einmal darauf hin, dass das Streuen mit Salz oder anderen „auftauenden Materialien“ in ganz Mainz ausdrücklich verboten ist! Das nämlich schädigt die Umwelt und übrigens auch Tierpfoten, trotzdem tauchen mirakulöserweise zu Beginn jedes Winters riesige Pyramiden mit Auftausalz-Eimern in Baumärkten und Supermärkten im ganzen Stadtgebiet auf… Dabei gilt die Verwendung von Salzen auf öffentlichen Wegen als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Verwendet werden dürfen nur abstumpfende Streumittel wie etwa Lava, Sand, Splitt oder Granulat. „Diese Mittel verhindern wirkungsvoll ein Ausrutschen auf Schnee und Glatteis, ohne schädlich für die Umwelt zu sein und können in der Regel nach dem Aufkehren wieder verwendet werden“, betont die Stadt.

Info& auf Mainz&: Wenn Ihr Fragen zur Räumpflicht oder zum Streuen oder Eurem Grundstück habt, könnt Ihr Euch an die Abfallberatung der Stadt Mainz unter Telefon 06131 – 12 34 56 wenden. Infos zur Straßeneinigungssatzung findet Ihr im Internet beim Entsorgungsbetrieb Mainz, genau hier. Auf der Startseite findet Ihr auch Tipps, wenn Ihr Probleme mit den Mülltonnen bei Kälte habt.

 

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