Die Kommunen rund um den Frankfurter Flughafen halten den neuen Flugsteig G für Billigflieger für nicht genehmigungsfähig. Der beantragte Flugsteig für Billigflieger sei von den sogenannten städtebaulichen Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses nicht gedeckt, die Baugenehmigung sei zu versagen, teilte die Zukunftsinitiative Rhein-Main (ZRM), ein Zusammenschluss von Kommunen gegen Fluglärm, am Dienstag mit. Die ZRM beruft sich dabei auf ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten eines renommierten Fachanwalts für Baurecht. Und der komme zu dem Ergebnis: „Die Genehmigung ist zu versagen.“

Das neue Terminal 3 soll einen Flugsteig für Billigflieger bekommen – die Kommuen im Rhein-Main-Gebiet halten das für nicht genehmigungsfähig. – Foto: Fraport

Der Flughafenbetreiber Fraport hatte ursprünglich Billigflieger aus Frankfurt ferngehalten und ganz auf seine Funktion als Drehkreuz in der Mitte Europas gesetzt. Den Ausbau mit der Nordwestlandebahn begründete die Fraport deshalb mit deutlich steigenden Flugzahlen, von 700.000 Flugbewegungen sprachen die Prognosen, noch immer heißt es, bis zum Jahr 2030 werde es 70 Millionen Passagiere mehr geben. Flughafen-Experten bezweifeln das schon länger: Bis heute verzeichnet der Frankfurter Flughafen „lediglich“ rund 460.000 Flugbewegungen und rund 60 Millionen Passagiere. Kritiker des Flughafenausbaus werfen deshalb der Fraport schon länger vor, bei den Prognosen getrickst zu haben, der Ausbau sei überhaupt nicht nötig gewesen.

Tatsächlich stagnieren die Flugbewegungen in Frankfurt seit einiger Zeit. Im November 2016 vollzog die Fraport dann einen Schwenk in ihrer Strategie: Die irische Billigfluglinie Ryanair kündigte an, erstmals Flieger in Frankfurt zu stationieren – die Fraport hatte den Billigfliegern den Weg geebnet und lockte weitere Billiglinien wie Eurowings an. Nachdem das Hessische Verkehrsministerium die neue Entgeltordnung in Frankfurt genehmigt hatte, ging es Schlag auf Schlag: Ryanair kündigte gleich 24 Routen von Frankfurt aus an – und die Fraport einen eigenen Flugsteig für Billigflieger. Der soll als Erweiterung des seit 2015 im Bau befindlichen Terminals 3 entstehen, aber bereits 2019 oder 2020 in Betrieb gehen – vor Fertigstellung des neuen Terminals.

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Landet jetzt auch in Frankfurt: Die Billigfluglinie Ryanair. – Foto: gik

Selbst die Grünen, die ja immerhin den Verkehrsminister in Hessen stellen, zeigten sich irritiert: Bisher habe Fraport den Frankfurter Flughafen als Drehkreuz für Umsteiger insbesondere für Langstreckenflüge positionieren wollen, nun scheine die Fraport „endgültig den Strategiewechsel hin zu weiteren Billigfliegern zu vollziehen, der ihre jahrelangen Ankündigungen Lügen straft“, kritisierte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im hessischen Landtag, Martina Feldmayer. Es sei aber „überhaupt nicht klar“, ob die neuen Pläne mit dem Planfeststellungsbeschluss vereinbar seien, „oder ob hier unter dem Deckmantel geltenden Rechts klammheimlich Fakten geschaffen werden sollen, die dem ursprünglichen Inhalt zuwiderlaufen.“

Genau an diesem Punkt setzt nun das Gutachten der in der „Zukunftsinitiative Rhein-Main“ zusammengeschlossenen Städte – darunter Flörsheim, Neu-Isenburg und Mainz – an. Die 23 Seiten umfassende Stellungnahme untersucht, ob die für die Genehmigung zuständige Stadt Frankfurt den beantragten Low-Cost-Flugsteig genehmigen darf oder nicht. Beauftragt wurde damit der renommierte Fachanwalt für Baurecht, Martin Schröder, aus München. Und der kam laut ZRM zu dem Ergebnis: Die Nutzung von Low-Cost-Verkehren sei im Planfeststellungsbeschluss nicht zulässig – der Planfeststellungsbeschluss ist das Genehmigungs-Regelwerk für den Ausbau des Frankfurter Flughafens 2011.

Eine signifikante Zunahme des Billigflieger-Verkehrs sei „für den Ausbaufall zu keiner Zeit geplant“ gewesen, betont die ZRM, denn in den Antragsunterlagen sei nie von einer nennenswerten Anzahl von Billigpassagieren die Rede gewesen. „Laut Prognosen, auf die sich Fraport sonst so gern stützt, war im Planfeststellungsbeschluss lediglich von einer Zunahme von rund 1,9 Prozent dieses Segments die Rede“, betonen die Kommunen. Der Gedanke liege daher fern, „dass der Planfeststellungsbeschluss die Errichtung eines LCC-Flugsteigs gestattet“, so die Sprecher der Initiative, Neu-Isenburgs Bürgermeister Herbert Hunkel, der Landrat des Kreises Groß-Gerau, Thomas Will, der Flörsheimer Bürgermeister Michael Antenbrink und die Mainzer Verkehrsdezernentin Katrin Eder (Grüne).

Planung der Fraport für den neue Billigflieger Flugsteig G am Terminal 3. – Foto: Fraport

Der Ausbau des Frankfurter Flughafens habe zentral der Stärkung der Hub-Funktion dienen sollen, betont die ZRM weiter. LCC-Verkehre seien jedoch fast nur Direktflüge und trügen somit nur marginal etwas zum Drehscheibenverkehr bei. Die Stadt Frankfurt als zuständige Bauaufsichtsbehörde werde „deshalb feststellen müssen, dass der beantragte Flugsteig G von den sogenannten städtebaulichen Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses nicht gedeckt ist.“Die Baugenehmigung wäre schon allein deshalb zu versagen. Die Baubehörde dürfte nur genehmigen, wenn die städtebaulichen Regelungen des
Planfeststellungsbeschlusses entsprechend abgeändert würden – dazu bedürfe es aber eines Planänderungsverfahrens, da die funktionale und bauliche Ausrichtung des beantragten Piers wesentlich geändert werden solle.

Die ZRM-Sprecher sehen zudem weitere Hemmnisse für eine Genehmigung des Flugsteigs: Dem Steig fehle wie dem gesamten Terminal 3 insgesamt die verkehrliche Erschließung, zudem würden Erschließungsanlagen wie das Passagier-Transfer-System oder der Gepäcktunnel zum geplanten Zeitpunkt der Inbetriebnahme nicht betriebsbereit sein.

Die Fraport hatte Mitte August ihren Bauantrag für den Flugsteig G bei der Stadt Frankfurt eingereicht. Der neue Flugsteig ermögliche „eine günstige und einfache Abfertigung für Low-Cost-Verkehre und wird voll eingebunden in die Hub-Funktionalität des Frankfurter Flughafens“, heißt es da in einer Pressemitteilung der Fraport. Die Entscheidung für den neuen Flugsteig sei „nach einer umfassenden Prüfung“ verschiedener Optionen getroffen worden und sei planfeststellungskonform.

„Frankfurt ist und bleibt ein Hub-Flughafen“, betonte die Fraport, die „Gesamtentwicklung im Markt“ bedeute aber, dass sich auch die Fraport weiterentwickeln müsse – und dazu gehöre, „auch die speziellen Bedürfnisse der Low-Cost-Anbieter zu berücksichtigen.“ Mitte 2018 will die Fraport mit dem Bau des Billigflugsteigs beginnen. Die ZRM hat nun ihr Gutachten der Stadt Frankfurt zugeleitet – „mit der Bitte um objektive Wertung dieser Argumente.“

 

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