Paukenschlag in Sachen städtische Finanzen: Die Dienstaufsichtsbehörde ADD hat den Haushalt der Stadt Mainz für das Jahr 2022 vollständig gekippt. Die Behörde rügt in scharfen Worten, die Stadt habe einen rechtswidrigen und inakzeptablen Haushalt mit massiver Neuverschuldung vorgelegt, das sei nicht akzeptabel. Gleichzeitig rügte die ADD auch: Mainz habe sich geweigert, zwei verschiedene Haushalte für 2021 und 2022 vorzulegen und auf einem Doppelhaushalt bestanden. Damit muss die Stadt nun einen neuen Haushalt für 2022 mit erheblichen Einsparungen auflegen – oder dem Vorschlag der ADD folgen, und die Grundsteuer B erhöhen. Protest kommt von den Ampel-Fraktionen.

Finanzdezernent und Bürgermeister Günter Beck (Grüne). - Foto: Beck
Finanzdezernent und Bürgermeister Günter Beck (Grüne). – Foto: Beck

Im September 2020 hatte Finanzdezernent Günter Beck (Grüne) den Entwurf für den neuen Doppelhaushalt 2021/2022 in den Stadtrat eingebracht, und sich dabei noch ausgesprochen zuversichtlich gezeigt: Zwar habe die Corona-Pandemie schon im ersten Jahr ein erhebliches Defizit in Höhe von knapp 50 Millionen Euro in die Stadtkasse gerissen, sagte Beck damals, trotzdem sei er guten Mutes, dass am Ende ein ausgeglichener Haushalt stehen könne. Trotz Finanzloch und anhaltender Krise plante Beck mit Investitionen von rund 140 Millionen Euro in den beiden Jahren, davon allein rund 100 Millionen Euro im Bereich von Schulen und Kitas.

Doch dem schob die Dienstaufsicht ADD nun einen Riegel vor: Die Aufsichtsbehörde genehmigte in ihrem Schreiben vom 26. Juni nur das Haushaltsjahr 2021 – den Haushalt für das Jahr 2022 stoppte die Behörde jedoch. Der Mainzer Haushalt verstoße in allen Planungsjahren „gegen das Gebot des Haushaltsausgleichs“, seine Liquiditätskreditaufnahme sei rechtswidrig und dazu versuche Mainz nicht einmal, Einsparpotenziale oder Mehreinnahmen zu realisieren, rügte die ADD – dieser Haushalt sei so nicht genehmigungsfähig. Das gelte vor allem auch vor dem Hintergrund, dass Mainz seit 2009 „ausnahmslos alle Haushaltsjahre mit Jahresfehlbeträgen im zwei- bzw. dreistelligen Millionenbereich“ abgeschlossen habe, heißt es in dem Schreiben der ADD, das Mainz& exklusiv vorliegt.

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Sitzung des Mainzer Stadtrats im Dezember 2020 in der Rheingoldhalle. - Foto: gik
Sitzung des Mainzer Stadtrats im Dezember 2020 in der Rheingoldhalle. – Foto: gik

Dabei stieß der Genehmigungsbehörde vor allem auch ein Änderungsbeschluss des Mainzer Stadtrats am 28. April 2021 übel auf, mit dem die Investitionskredite flugs noch einmal um rund 91 Millionen Euro angehoben wurden. Mainz plane im Ergebnis für das Jahr 2021 mit einem Minus von rund 36,71 Millionen Euro, und habe auch für 2022 Fehlbeträge für rund 49,49 Millionen Euro eingeplant, kritisierte die ADD, und klagte: Das werde auch in den darauffolgenden Jahren nicht besser. Da plane die Stadt nämlich mit weiteren „erheblichen Jahresfehlbeträgen“ von rund 53,39 Millionen Euro für 2023 und noch einmal rund 50 Millionen Euro für 2024.

Schon jetzt aber habe die Verschuldung der Landeshauptstadt Mainz aus der Aufnahme von Krediten im Kernhaushalt zum Stichtag 31.12.2020 auf insgesamt rund 1,17 Milliarden Euro betragen, erläuterte die ADD auf Mainz&-Anfrage weiter. Davon entfielen rund 573,29 Millionen Euro auf Liquiditätskredite, und diese würde sich nach der Haushaltsplanung von Mainz bis zum 31.12.2024 auf rund 651,42 Millionen Euro erhöhen – und das obwohl Mainz am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz teilnimmt.

Marode Finanzen, viel zu hohe Investitionen: Um die Finanzlage der Stadt Mainz steht es schlecht. - Foto: gik
Marode Finanzen, viel zu hohe Investitionen: Um die Finanzlage der Stadt Mainz steht es schlecht. – Foto: gik

Mainz sei aber verpflichtet, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen oder dies zumindest unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten wenigstens anzustreben, betont die ADD sinngemäß weiter – genau das habe Mainz aber nicht getan. Stattdessen habe man den Kreditbedarf noch nach Einreichen des Haushaltsentwurfs im Dezember 2020 noch einmal angehoben und auch jährliche Zuschussbedarfe für die Wahrnehmung sogenannter freiwilliger Ausgaben einfach überzeichnet, ohne an anderer Stelle für Ausgleich zu sorgen, kritisiert die Aufsichtsbehörde. „Eine Darstellung, durch welche Maßnahmen die haushaltswirtschaftliche Lage der Stadt verbessert werden kann“, habe die Stadt derweil weder ihrem Haushaltsplan noch als Anlage beigefügt, heißt es in dem Schreiben weiter – die Stadt sei damit wie schon zuvor „ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen.“

Überhaupt wirft die ADD der Stadt Mainz vor, auf Beratungsvorschläge der ADD nicht zu reagieren und Nachfragen nur äußerst zögerlich zu beantworten. So ersuchte die ADD offenbar Oberbürgermeister Michael Ebling (SPD)  „ausdrücklich im Rahmen mehrerer Telefonate“, den Doppelhaushalt in zwei Haushalte für die Jahre 23021 und 2022 separat umzuwandeln, doch die Stadt habe unbeirrt einen Doppelhaushalt beschlossen, „was ich sehr bedauere“, heißt es in dem Schreiben weiter.  Mit Blick auf die Ausnahmesituation der Corona-Pandemie habe man sich nun entschlossen, das Haushaltsjahr 2021 zu genehmigen – für 2022 gelte das aber nicht.

Ebbe in der Stadtkasse durch die Corona-Pandemie - der ADD reichte die Begründung nicht aus. - Foto: gik
Ebbe in der Stadtkasse durch die Corona-Pandemie – der ADD reichte die Begründung nicht aus. – Foto: gik

Die Stadt habe nämlich als Grund für die erhebliche Mehrverschuldung nicht nur die Folgen der Corona-Pandemie, sondern auch gestiegene Sozialleistungen sowie höhere Personalkosten aufgrund neuer Stellen angeführt – sowie gestiegene Aufwendungen für Gebäudedienstleistungen durch Neubauten von Schulen und Kitas. Gerade aber was den Stellenplan für 2021-2022 angehe, gebe es erhebliche rechtliche Bedenken, heißt es im Schreiben der ADD weiter – zu diesen Bedenken habe sich die Stadt Mainz aber „bis heute nicht geäußert“. Da die Haushaltsdefizite aber „nur teilweise in der andauernden Corona-Pandemie begründet“ seien, seien das keine unabweisbaren Defizite – zumal Mainz gleichzeitig keinerlei Anstalten mache, „äußerste Sparsamkeit und Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsquellen“ an den Tag zu legen.

Konkret kritisierte die ADD, dass sich Mainz noch immer zu viele freiwilligen Ausgaben leiste, hier ließen sich „noch Haushaltsverbesserungen erzielen“ – auch wenn man sich bewusst sei, dass dies „mit harten und schmerzlichen Einschnitten für die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Mainz verbunden wäre.“ Die ADD genehmigte der Stadt gleichwohl ihre Corona-bedingten Mehrausgaben von einer Million Euro für das Hilfsprogramm der Stadt – die übrige „Überzeichnung“ der freiwilligen Ausgaben vermöge man aber „nicht zu tolerieren“, heißt es weiter. Konkret müsse die Stadt nun bei der freiwilligen Aufgaben für 2021 rund 1,7 Millionen Euro einsparen, für 2022 aber sogar rund 3,1 Millionen Euro heißt es weiter.

Die ADD erwartet nun von der Stadt Mainz eine Anhebung der Grundsteuer B. - Foto: gik
Die ADD erwartet nun von der Stadt Mainz eine Anhebung der Grundsteuer B. – Foto: gik

Die Stadt Mainz muss damit nun einen neuen Haushalt für das Jahr 2022 auflegen – und bei der ADD erwartet man dabei spürbare Änderungen. Das betrifft nicht nur den Bereich der Einsparungen, Mainz müsse auch „seine Ertrags- und Einzahlungsquellen deutlich höher als bisher ausschöpfen“, heißt es weiter. Konkret schlägt die ADD dabei vor allem eine, höchst umstrittene Maßnahme vor: die Anhebung der Grundsteuer B. Die Steuer wird von allen Grundbesitzern erhoben, Mainz hat sich bisher – wie viele Kommunen in Rheinland-Pfalz – der ständig wiederkehrenden Forderung des Landesrechnungshofes Rheinland-Pfalz verweigert, diese Steuer deutlich anzuheben.

Der Landesrechnungshof argumentiert, die Kommunen in Rheinland-Pfalz blieben mit ihren Hebesteuersätzen noch immer erheblich hinter dem Bundesschnitt oder hinter anderen Ländern wie Hessen zurück, das könne man sich angesichts der enormen kommunalen Verschuldung aber nicht leisten. Vor allem die kreisfreien Städte verzeichneten zwar 61 Prozent aller Liquiditätsschuldenkredite im Land, leisteten sich im Ländervergleich aber die niedrigsten Hebesätze bei der Grundsteuer B mit gerade einmal 444 Prozent – der Durchschnitt der Flächenländer beträgt hingegen 549 Prozent. Den Städten entgingen damit pro Jahr zwischen 44 und 75 Millionen Euro.

Mainz drohen nun zudem erhebliche Einsparungen bei freiwilligen Leistungen. - Foto: gik
Mainz drohen nun zudem erhebliche Einsparungen bei freiwilligen Leistungen. – Foto: gik

Die Kommunen protestieren hingegen, eine Anhebung der Grundsteuer B würde nicht nur die Immobilienbesitzer treffen, sondern auch Mieter – die Steuer darf auf die Miete umgelegt werden, damit könnten sich die ohnehin hohen Mieten in Mainz weiter verteuern. Bei der ADD heißt es nun aber explizit, es werde „aufsichtsbehördlich erwartet, dass die Landeshauptstadt Mainz den Hebesatz der Grundsteuer B (spätestens) mit Wirkung ab dem Jahr 2022 deutlich über den Durchschnittshebesatz der Flächenländer anhebt“ – das wären besagte 549 Prozent.

„Mitten in einer Pandemie, die viele Haushalte in Mainz finanziell stark belastet“, nun Steuern wesentlich zu erhöhen, das sei den Mainzern nicht zu vermitteln, schimpften derweil die Ampel-Fraktionen von Grünen, SPD und FDP in einer gemeinsamen Mitteilung: „Es muss das Gebot der Stunde sein, jetzt Unsicherheiten zu reduzieren und möglichst hohe Planungssicherheit für alle in Mainz zu schaffen.“ Die Koalition stehe „klar für finanzielle Verlässlichkeit, das zeigen insbesondere die Haushalte der vergangenen acht Jahre eindrücklich“, so die Fraktionen weiter. Es müsse nun „klug erarbeitet werden, wie die notwendigen politischen Maßnahmen, die der Stadtrat beschlossen hat, gegenfinanziert werden können.“

Der Mainzer Volkspark von oben. - Foto: gik
Der Mainzer Volkspark von oben. – Foto: gik

Fassungslos äußerten sich die regierenden Fraktionen über das Ansinnen der ADD, freiwillige Leistungen zu streichen: „Gerade in diesen Zeiten sind die Menschen auf die Angebote aus den freiwilligen Bereichen angewiesen, ob das Wasserspielplätze, der Wildpark, öffentliche Grünflächen oder Kulturangebote sind“, heißt es weiter. Die Forderung nach Einschnitten „verkennt völlig die Notwendigkeit vieler freiwilliger Leistungen für das gesellschaftliche Klima der Stadt“ und gerade für finanziell schlechter aufgestellte Bewohner, die Rückführung auf eine Grundausstattung im Pflichtbereich gehe „an der Realität 2021 vorbei.“

Die Stadtspitze will nun heute im Mainzer Stadtrat die Aufsplittung in zwei Einzelhaushalte zur Beschlussfassung vorlegen, bis September soll ein neuer Haushaltsplan für das Jahr 2022 aufgestellt und im November im Stadtrat verabschiedet werden. Mainz& hatte natürlich auch die Stadt Mainz um Stellungnahme gebeten – eine Antwort haben wir nicht erhalten. Zuerst hieß es, man habe die Anfrage ans Finanzdezernat weitergeleitet, doch von dort kam offenbar überhaupt keine Antwort – Tage nach unserer Antwort wurden wir am Montag dann auf die Stadtratssitzung am Dienstag verwiesen. Während anderen Medien ausführliche Interviews gegeben werden, wurde unsere Anfrage damit nicht einmal ansatzweise beantwortet.

Info& auf Mainz&: Unseren Bericht über die Einbringung des Doppelhaushaltes 2021-2022 durch Finanzdezernent Günter Beck (Grüne) könnt Ihr hier noch einmal bei Mainz& nachlesen. Die Stadtratssitzung am Dienstag, den 13. Juli, wird erneut per Livestream übertragen, den Ihr hier auf der Internetseite der Stadt Mainz findet.

 

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