Der jahrzehntelange Missbrauch von Kindern und Jugendlichen im Bistum Mainz war wesentlich umfangreicher und gravierender als bislang gedacht: 422 Betroffene und 273 Beschuldigte, so lautet das Fazit eines Zwischenberichts, den der Rechtsanwalt Ulrich Weber im Auftrag des Bistums Mainz erstellt und am Mittwoch vorgelegt hat. Die kircheninterne MGH-Studie hatte im September 2018 von 200 Fällen mit 169 Opfern und 53 Tätern gesprochen. Schockierend an der Zwischenbilanz sind aber nicht nur die Zahlen: Weber sprach von einer jahrzehntelangen Ignoranz und einer „systematischen Verschleierung“ der Fälle durch die Bistumsleitung.

Dunkle Wolken über dem Mainzer Dom: Im Bistum gab es seit 1945 deutlich mehr Missbrauchsfälle als bisher bekannt. - Foto: gik
Dunkle Wolken über dem Mainzer Dom: Im Bistum gab es seit 1945 deutlich mehr Missbrauchsfälle als bisher bekannt. – Foto: gik

Die sogenannte MGH-Studie untersuchte im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz den Umfang und die Dimension von Fällen sexuellen Missbrauchs in der deutschen katholischen Kirche seit 1946, ihre Ergebnisse wurden im September 2018 vorgestellt. Die Studie ist stark umstritten, weil die Forscher Originaldokumente wenn überhaupt nur eingeschränkt einsehen konnten und keinen vollständigen Zugang zu den Akten hatten. Die Forscher betonte deshalb ausdrücklich, die ermittelten Fälle seien lediglich ein Schätzwert, die Dunkelziffern lägen mit Sicherheit höher – das bewahrheitet sich nun.

Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf, 2017 ins Amt gekommen, hatte sich bei der Vorstellung der MGH-Studie tief erschüttert gezeigt, als ausreichend empfand er sie nicht: Kohlgraf gab im Juni 2019 ein unabhängiges Aufklärungsprojekt mit dem Titel „Erfahren.Verstehen.Vorsorgen (EVV)“ bei dem Regensburger Rechtsanwalt Ulrich Weber in Auftrag, der legte am Mittwoch nun einen Zwischenbericht vor. Das Projekt nimmt Taten sexuellen Missbrauchs und sexualisierter Gewalt im Bistum Mainz seit 1945 in den Blick und fragt danach, wie im Bistum damit umgegangen wurde. Ein großes Anliegen sei es auch, bislang verborgenes Wissen über sexuelle Gewalt im Bistum ans Licht zu bringen, heißt es weiter.

- Werbung -
Werben auf Mainz&
Der Regensburger Rechtsanwalt Weber wurde mit einem Aufklärungsprojekt beauftragt. - Foto: Bistum Mainz
Der Regensburger Rechtsanwalt Weber wurde mit einem Aufklärungsprojekt beauftragt. – Foto: Bistum Mainz

Und die nun schon gewonnenen Erkenntnisse sind erschütternd: Die MGH-Studie hatte noch 53 Beschuldigte mit 169 Opfern ermittelt, das Bistum selbst hatte Anfang 2019 bereits den Generalstaatsanwaltschaften Listen mit insgesamt 199 im Bistum dokumentierten Sachverhalten mit sexuellem Kontext überlassen. Bislang hätten seine Nachforschungen für die Zeit von 1945 bis 2019 insgesamt 422 Betroffene und 273
Beschuldigte ergeben, sagte Weber nun. Die Schilderungen über die Taten sexueller Gewalt reichten von der Ausnutzung der besonderen Schutz- und Vertrauenssituation der Beichte eines Erwachsenen für verbale sexuelle Belästigung bis hin zum schweren sexuellen Missbrauch eines Vorschulkindes“, so Weber weiter.

Der Rechtsanwalt betonte, dass erst im weiteren Verlauf des Projektes diese Beschuldigungen auf ihre Plausibilität hin geprüft und hinsichtlich ihrer juristischen
Bedeutung eingeordnet werden könnten. Grundlage für den Zwischenbericht seien die Prüfung kirchlicher Unterlagen sowie die Gespräche mit bislang 50 Betroffenen und 75 Wissensträgern. Weber betonte, er wolle mit seinem Zwischenbericht dazu anregen, dass sich weitere Betroffene oder Wissensträger melden, also etwa auch Angehörige von Betroffenen, Pfarreiangehörige oder Bistumsmitarbeiter.

Webers Aufklärungsbericht schont auch frühere Mainzer Bischöfe nicht - auch nicht den verstorbenen Kardinal Karl Lehmann. - Foto: gik
Webers Aufklärungsbericht schont auch frühere Mainzer Bischöfe nicht – auch nicht den verstorbenen Kardinal Karl Lehmann. – Foto: gik

Weber flankierte seinen Zwischenbericht zudem mit scharfer Kritik an dem Umgang mit den Vorfällen unter Kohlgrafs Vorgängern: Weber bescheinigte den früheren Kirchenführern nichts weniger als Versagen, Wegsehen, Vertuschen und Fehlverhalten, und das auf allen Ebenen. In der Vergangenheit sei in der Bistumsleitung auf einschlägige Meldungen oftmals nicht adäquat reagiert worden, sagte Weber. Selbst schwere Missbrauchsfälle hätten lediglich zu geringen Sanktionen seitens der Bistumsleitung geführt. Zudem habe es keine funktionierenden Kontrollmechanismen gegen den weiteren Einsatz von Klerikern trotz Kenntnis früherer Taten gegeben.

Eine häufige Reaktion auf Missbrauchsfälle sei einzig die Versetzung in eine andere Pfarrei gewesen, dort aber habe man nicht unbedingt über den Grund der Versetzung informiert. Schweigegebote gegenüber Opfern, Meldern und Tätern sowie gezielte Aktenführung hätten §zu einer systematischen Verschleierung beigetragen“, so die Bilanz des Rechtsanwalts. Und die Vertuschungssystematik habe beileibe nicht nur die Bistumsleitung betroffen: „Klare Indizien und Kenntnisse durch Mitarbeiter vor Ort wurden in den Pfarrgemeinden negiert, bagatellisiert und/oder für sich behalten“, unterstrich er. Melder und Betroffene seien – teils sogar durch Anwendung körperlicher Gewalt – unter Druck gesetzt, diskreditiert und isoliert worden.

Missbrauch im Namen der Kirche - ein dunkles Kapitel der katholischen Kirche. - Foto: gik
Missbrauch im Namen der Kirche – auch hohe Würdenträger deckten die Praxis, ein dunkles Kapitel der katholischen Kirche. – Foto: gik

Und so formulierte der Ermittler sehr klare und sehr erschreckendes Fragen an die Kirche und ihre Kleriker: „Wie kann es sein, dass das Umfeld von Betroffenen trotz klarer Indizien
für eine Täterschaft insbesondere Priestern ein unerschütterliches Vertrauen entgegenbrachte?“, sagte Weber, und vor allem: „Wie kann es sein, dass verantwortliche Stellen nicht informiert wurden, obwohl pädophile Neigungen eines Beschuldigten bereits Stadtgespräch waren?“ Diese zwei Fragen stünden zudem lediglich für eine Vielzahl von gesellschaftlichen Umständen, sagte Weber weiter: „Neben der Ebene weiterer Faktensammlungen durch Gespräche mit Beteiligten und einschlägiges Aktenstudium werden wir die Frage nach den jeweiligen gesellschaftlichen Dynamiken hinter diesen Aspekten stellen und versuchen, Antworten zu finden, die in unseren Abschlussbericht der Studie Eingang finden werden.“

Damit bewegt sich das Mainzer Aufklärungsprojekt „Erfahren.Verstehen.Vorsorgen (EVV)“ in einem aufklärerischen Rahmen wie bisher keine Missbrauchsstudie der Kirche. Das Projekt soll zudem auch strukturelle Fragen angehen, etwa ob es Rahmenbedingungen im Bistum gibt, die sexuelle Gewalt befördern oder nicht verhindert haben. Das Projekt ist insgesamt auf zwei Jahre angelegt, ein realistischer Abschlusstermin sei voraussichtlich im Frühjahr 2022, sagte Weber am Mittwoch. Zum Abschluss werde in Form eines anonymisierten Abschlussberichtes eine Bewertung der Vorgänge abgegeben.

Nachdenklich, betreten: Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf nimmt die Aufarbeitung des Themas sexueller Missbrauch sehr ernst. - Foto: gik
Nachdenklich, betreten: Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf nimmt die Aufarbeitung des Themas sexueller Missbrauch sehr ernst. – Foto: gik

Kohlgraf betonte, Ziel des Projektes sei es, Transparenz zu schaffen, aber nach Abschluss auch strukturelle Defizite im Umgang mit Missbrauchsfällen zu beseitigen und die Präventionsarbeit zu stärken. „Sie helfen uns, in einen schrecklichen Abgrund im Bistum Mainz zu blicken – und wir wenden den Blick nicht ab“, sagte Kohlgraf. Er wolle gerade die systemischen Fragen verstehen, die in der Kirche dazu beitrügen, dass sexuelle Gewalt nicht verhindert oder sogar befördert werde. Kohlgraf betonte zudem, Weber könne sein Projekt ohne jegliche Einflussnahme durch das Bistum Mainz durchführen. „Wir öffnen Ihnen Türen im Bistum und wollen so unseren Beitrag dazu leisten, dass Ihr Aufklärungsprojekt gelingt“, unterstrich er.

Eine Konsequenz stehe für ihn selbst zudem schon fest, sagte Kohlgraf weiter: „Wir werden nicht auf die Suche nach Entschuldigungen gehen“, betonte er: „Wir werden uns der Frage stellen, was solches Fehlverhalten für das Leben der Kirche heute bedeutet, für unsere Präventionsarbeit, aber auch für die historische Einordnung und Erinnerung an Menschen, die früher im Bistum gearbeitet und Verantwortung getragen haben.“ Kohlgraf rüttelt mit seiner schonungslosen Aufklärung auch an dem Ruf verehrter Vorgänger wie etwa Kardinal Karl Lehmann – Kohlgraf betonte erneut: Es gebe in dieser Hinsicht „im Bistum
Mainz kein Tabu mehr.“

Die Lebenswerke der Mainzer Bischöfe seit dem Zweiten Weltkrieg seien „in vielerlei Hinsicht segensreich“ gewesen, doch „die problematische Seite, die im Aufklärungsprojekt jetzt untersucht wird, gehört ebenso zum Leben dieser Männer und somit auch zur Geschichte des Bistums Mainz“, betonte Kohlgraf. Der Aufgabe, dies aufzuklären, werde man „nicht aus dem Weg gehen.“ Weihbischof und Generalvikar Udo Bentz betonte zudem, mit der Aufklärung gehe auch ein ganzes Maßnahmenbündel von Präventionsarbeit sowie von Arbeit mit den Betroffenen einher. Aktuell werde ein Betroffenenbeirat für das Bistum Mainz eingerichtet, dessen Mitglieder künftig auch in einer mit externen Experten besetzten Aufarbeitungskommission mitarbeiten sollten.

Info& auf Mainz&: Das Aufklärungsprojekt EVV geht weiter, Betroffene oder Personen, die Kenntnisse über Missbrauchsfälle im Bistum Mainz haben, werden eindringlich gebeten, sich zu melden – mit Rechtsanwalt Ulrich Weber steht ein vom Bistum Mainz unabhängiger Ansprechpartner zur Verfügung, bei dem Betroffene von sexueller Gewalt oder Menschen, die von solchen Fällen wissen, auch anonym Gehör finden können. Für die Kontaktaufnahme hat Weber unter der Adresse www.uw-recht.org eine eigene Internetseite freigeschaltet. Mehr zur Aufarbeitung im Bistum Mainz könnt Ihr auch hier bei Mainz& nachlesen, über die kircheninterne MGH-Studie haben wir ausführlich hier berichtet. Alle Details zur heutigen Pressekonferenz könnt Ihr hier beim Bistum Mainz nachlesen.

HINTERLASSEN SIE EINEN KOMMENTAR

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein