Das ist ein Tiefschlag für alle von Fluglärm Geplagten in Mainz: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat die Klage der Stadt Mainz gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens abgewiesen. Das Gericht wies in seiner Entscheidung vom 11. Juli alle Anträge der Stadt gegen den Planfeststellungsbeschluss und zur Durchsetzung von mehr Lärmschutz in vollem Umfang zurück – und das ohne mündliche Verhandlung. Dabei berief sich das Gericht auf seine Entscheidung zu den Musterklagen im Jahr 2013, betonte zugleich aber auch, die Stadt Mainz habe keine neuen Erkenntnisse zur Schädlichkeit von Fluglärm vorlegen können – und dazu zählte das Gericht auch die Norah-Studie sowie die Studien des Mainzer Kardiologen Thomas Münzel zur Schädlichkeit von Fluglärm auf menschliche Gefäße. Die Stadt Mainz zeigte sich enttäuscht, die SPD empört: „Da bleibt einem die Spucke weg“, kommentierten Bundestagskandidat Carsten Kühl und der Mainzer Landtagsabgeordnete Johannes Klomann.
Damit endet nach rund zehn Jahren der Kampf der Stadt Mainz vor Gericht um mehr Schutz vor Fluglärm seiner Bürger ohne jeglichen Erfolg. Überraschend ist das allerdings nicht: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte bereits 2009 in seinem Urteil elf Musterklagen gegen den Flughafenausbau fast vollständig abgelehnt – nur das Nachtflugverbot wurde damals von den Gerichten verfügt, allerdings nur das Verbot in der Kernnacht zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr morgens. Seit diesem Musterklagen-Urteil hatte das hessische Gericht sämtliche weitere Klagen gegen den Flughafenausbau abgelehnt.
260 Klagen von Kommunen, Vereinen, Verbänden – alle vergeblich
260 Klagen von Kommunen, Vereinen, Privatleuten und auch Verbänden waren beim VGH in Kassel gegen den Planfeststellungsbeschluss der hessischen Landesregierung zum Ausbau des Frankfurter Flughafens vom Dezember 2007 eingegangen, darunter Klagen von 30 Kommunen aus dem Flughafen-Umfeld. Der VGH fasste diese Klagen 2009 zusammen und verhandelte zunächst nur elf Musterstreitklagen – alle wurden im August 2009 abgelehnt. Die Kommunen hatten wegen Lärm, Schadstoffen, Wertverlust der Häuser und Eingriffe in die Planungshoheit der Kommunen beim Ausweisen von Baugebieten sowie der allgemeinen Stadtplanung geklagt – ohne Erfolg. Der VGH gab lediglich den Klagen gegen die damals noch zugelassenen Nachtflüge statt.
Auch die Stadt Mainz hatte Anfang 2008 eine Klage gegen den Ausbaubeschluss angestrengt und dabei Lärmbelästigung, gesundheitliche Gefahren und den Eingriff in die Planungshoheit geltend gemacht. Die Klage wurde wegen der Musterverfahren aber zunächst zurückgestellt und erst im Januar 2013 – nach der endgültigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Musterklagen – wieder aufgenommen. Bereits im Oktober 2015 wies der VGH in Kassel dann einen Teil der Mainzer Klage zurück – jetzt erfolgte die endgültige Abweisung der Mainzer Anträge. Darin wollte die Stadt vor allem eine Ausweitung des Nachtflugverbots auf die Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr sowie eine weitere Reduzierung des Fluglärms in den Nachtrandstunden erreichen.
Gericht verweist auf Schallschutz des Landes Hessen und auf Nachtflugverbot
Das Gericht verwehrte das und verwies dabei auf seine Begründung in den Musterverfahren, aber auch auf bereits erfolgte Änderungen des Planfeststellungsbeschlusses seit 2007. So sei eben das Nachtflugverbot eingeführt worden sowie die Begrenzung auf 133 planmäßige Flugbewegungen pro Nacht in den Randstunden. Zudem sei der Ausbaubeschluss mehrfach „hinsichtlich eines neuen Schallschutzkonzepts in Bezug auf gewerbliche Nutzungen, Schutzvorkehrungen gegen Wirbelschleppenrisiken und einer Umgestaltung des Terminals 3“ angepasst worden, schreibt das Gericht in seiner Begründung weiter – offenbar werteten die Richter diese Änderungen als Zeichen, dass für den Schutz der Anwohner etwas getan wird.
Dazu verweist man aber auch auf das Lärmkonzept des Planfeststellungsbeschlusses: dessen Lärmermittlung und Lärmbewertung sei „danach unbeanstandet geblieben“, schreiben die Richter. Mainz habe zudem keine Gründe vorlegen können, warum die Entscheidung der Musterverfahren nicht auf die Klage der Stadt übertragen werden könnten, heißt es weiter: Es blieben keine Sachverhalte ungeklärt, noch gebe es rechtliche oder tatsächliche Besonderheiten, die eine anders lautende Entscheidung nötig machten. Zudem habe Mainz keine neuen Erkenntnisse über die Wirkung von Fluglärm auf die Gesundheit vorgelegt, hieß es weiter.
Dieser letzte Punkt ist überraschend und der eigentliche Tiefschlag in der Klageabweisung: Die Stadt hatte nämlich zuletzt mit der Norah-Studie argumentiert, die hat sogar nach Einschätzung der Politik die negativen gesundheitlichen Folgen von Fluglärm belegt. Die Norah-Kinderstudie zeige gar auf, dass mit Fluglärm beschallte Grundschulkinder reale Verzögerungen in der Entwicklung, etwa beim Lesenlernen, erleiden – die Norah-Studie gilt als erste umfangreiche wissenschaftliche Studie zum Thema Fluglärm, auch wenn ihre Ergebnisse bei Experten hochgradig umstritten sind, die von manipulierten Fakten sprechen.
VGH: „Keine neuen Anhaltspunkte für drohende Gesundheitsgefahren durch Norah“
Der VGH in Kassel argumentierte nun, die von der Landeshauptstadt Mainz vorgelegten „neueren Aussagen und Studien über die Wirkungen von Fluglärm gingen nicht über die vom Fluglärmschutzgesetz berücksichtigten wissenschaftlichen Erkenntnisse hinaus.“ Aus der Norah-Studie ergäben sich auch keine neuen Anhaltspunkte für drohende Gesundheitsgefahren weit vor Erreichen der Lärmwerte im Fluglärmschutzgesetz. Und das gelte auch, so die Richter weiter, für die jüngste Wirkungsforschung des Mainzer Kardiologen Thomas Münzel: Neue Erkenntnisse lieferten auch nicht „die vorgelegte Pressemitteilung der Deutschen Herzstiftung und die darin enthaltenen Aussagen von Prof. Dr. Münzel zu den vom nächtlichen Fluglärm ausgehenden Gesundheitsgefahren als auch für die Studie von Prof. Dr. Münzel vom 7. Juli 2013“, heißt es in der Urteilsbegründung weiter.
Münzel hat in mehreren Studien der Mainzer Herzmedizin erhebliche Gefäßschäden und Genveränderungen durch Fluglärm festgestellt und damit nachgewiesen, dass Fluglärm oxidativen Stress erzeugt, die Gefäße schädigt und sogar Genveränderungen zur Steuerung von Zellen auslöst. Das sei „ein Durchbruch bei der Lärmforschung“, freute sich Münzel bei der Vorstellung der Ergebnisse im Februar 2017, Lärm nerve nicht einfach nur, sondern sei „ein signifikanter Faktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen.“ Die Studienreihe des Mainzer Kardiologen wurde ausgelöst, weil mit der neuen Nordwestlandebahn in Frankfurt die Mainzer Herzklinik von landenden Fliegern tief überflogen wird.
Münzel ging auf die Barrikaden – und startete die Mainzer Herzstudien. Schon 2013 wies er dabei nach, dass nächtlicher Lärm wie etwa Fluglärm bei Schlafenden zu einem vermehrten Auftreten von Bluthochdruck und zu mehr Herzinfarkten und Schlaganfällen führt – und dies unabhängig davon, ob man sich über den Lärm ärgert oder nicht. Genau in dieser Studie sahen die Kasseler Richter nun „keinen neuen wissenschaftlichen Erkenntnisstand“, der es rechtfertigen würde, der Klage der Stadt Mainz auf ein erweitertes Nachtflugverbot stattzugeben. Wir sind schon jetzt gespannt auf die Reaktion Münzels auf dieses Urteil….
Eder tief enttäuscht: „Wir kämpfen weiter“ – Kühl & Klomann entsetzt
Umweltdezernentin Katrin Eder (Grüne) reagierte am Abend auf Facebook tief enttäuscht: „Wir dachten wirklich, dass wir mit den Erkenntnissen der Norah-Studie für die Nachtrandstunden etwas erreichen können“, schrieb sie in einem Post auf ihrer Facebookseite: „Wir müssen das mal in Ruhe verdauen und überlegen. Das ist doch Scheiße. Sorry für die Wortwahl….“
Die Norah-Studie habe ja belegt, wie schädlich gerade die Aufwachereignisse am Morgen seien, ergänzte Eder gegenüber Mainz& am Freitag. Die Stadt werde nun in Ruhe mit ihrem Anwalt über die weiteren Schritte beraten. „Wir geben den Kampf natürlich nicht auf“, betonte Eder, „vielleicht müssen wir ihn nur verlagern.“ Die Stadt Flörsheim setzt etwa bei weiteren Klagen auf Privatleute, die mit persönlicher Betroffenheit argumentieren können.
Eine Revision gegen das Urteil (Aktenzeichen 9 C 1497/12.T) ließ der VGH Kassel übrigens nicht zu. Lediglich eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wäre möglich, über die müsste dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden.
Die SPD-Politiker Carsten Kühl und Johannes Klomann forderten unterdessen, die Stadt Mainz müsse „alle weiteren Rechtsmittel ausschöpfen“ und weiter vor Gericht für ein erweitertes Nachtflugverbot kämpfen. „Wir können die Gründe [für die Gerichtsentscheidung] absolut nicht nachvollziehen“, betonten der Mainzer SPD-Bundestagskandidat Kühl und Neustadt-Ortsvorsteher und Stadtrat Klomann. Gerade erst im Juni habe Münzel bei einer von der SPD veranstalteten Diskussionsrunde über die neuesten Erkenntnisse der Mainzer Fluglärmstudie berichtet. „Der Hessische Verwaltungsgerichtshof erklärt nun, dass es keine neuen wissenschaftlichen Belege zur Gesundheitsschädlichkeit von Fluglärm geben würde“, kritisierten sie: „Da bleibt uns die Spucke weg.“ Uns auch 😉
Info& auf Mainz&: Die komplette Mitteilung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel zur Abweisung der Mainzer Fluglärmklage ist inzwischen auch online verfügbar – Ihr findet sie hier im Internet. Die Stadt Mainz erklärt ihre Aktivitäten gegen den Fluglärm auf dieser Internetseite, mehr zu den Klagen der Städte gegen den Flughafenausbau findet Ihr hier bei der Initiative Zukunft Rhein-Main.