Seit dem 1. April ist das Kiffen mit Cannabis in kleinen Mengen in Deutschland legal, doch das heißt nicht, dass seine Verwendung völlig straffrei ist: Cannabiskonsum im Straßenverkehr unterliege weiter den bisher gültigen Grenzwerten, warnt die Polizei Wiesbaden nun – es drohten bei Überschreitung auch weiter Geldbußen, Punkteeintrag in Flensburg sowie die Verhängung eines Fahrverbotes. Zudem kündigte die hessische Polizei in der kommenden Zeit vermehrt Kontrollen im Straßenverkehr an. Derweil tobt eine Debatte um eine Anhebung des Grenzwerts – und eine Karte zeigt: Weite des Teile des Mainzer Stadtgebiets sind eigentlich fürs Kiffen tabu.

Die Cannabispflanze und ihre Samen. Foto via Wikipedia, Otto Wilhelm Thome
Die Cannabispflanze und ihre Samen. Foto via Wikipedia, Otto Wilhelm Thome

Die Legalisierung von Cannabiskonsum in Deutschland war heftig umstritten, trotz zahlreicher Warnungen von Kriminalexperten, Drogensuchtexperten sowie der Polizei selbst verabschiedete die Ampel-Koalition in Berlin das neue Cannabisgesetz – und das trat ausgerechnet zum 1. April 2024 in Kraft. Seither dürfen Erwachsene über 18 Jahren in Deutschland bis zu 25 Gramm Cannabis mit sich führen, und Zuhause sogar bis zu 50 Gramm aufbewahren. Auch darf man für den Eigenanbau bis zu drei Cannabispflanzen in der Wohnung, im Garten oder auf dem Balkon halten.

Legal kaufen kann man Cannabis jedoch bislang nicht: Ab dem 1. Juli sollen sogenannte Cannabis-Clubs starten, in denen Pflanzen für die Mitglieder angebaut und abgegeben werden dürfen. Das Kiffen ist zudem im Beisein von Minderjährigen, sowie in einem Radius von 100 Metern um Schulen, Kindergärten, Spielplätze und öffentlichen Sportstätten verboten, auch in Fußgängerzonen darf zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr kein Cannabis konsumiert werden – übrigens auch nicht in den Cannabis-Clubs oder ihrer Umgebung.

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Cannabisfans feierten in Mainz Legalisierung, Grenzwert gilt weiter

Am 1. April trafen sich trotz all der komplizierten Regeln bereits zahlreiche begeistere Cannabis-Konsumenten in der Öffentlichkeit und feierten – auch in Mainz – die Legalisierung. Doch die hat weiter ihre Grenzen, darauf weist nun die Polizei Wiesbaden hin: „Die Entkriminalisierung von Cannabis bedeutet nicht, dass damit die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von THC unproblematisch wird“, warnt die hessische Polizei: Die aktuellen rechtlichen Konsequenzen hätten zudem weiter Bestand.

Die Haschischraucherin, Gemälde von Emile Bernard, um 1900. - Foto via Wikipedia
Die Haschischraucherin, Gemälde von Emile Bernard, um 1900. – Foto via Wikipedia

Bislang gilt für den Konsum von Cannabis im Straßenverkehr ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum, wird dieser Wert überschritten, macht sich der Verkehrsteilnehmer strafbar – und das gelte auch nach dem 1. April, betont die Polizei:  „Das Fahren unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln gehört zu den wesentlichen Unfallursachen – Cannabis stellt, ebenso wie Alkohol, ein Rauschmittel dar, welches die Sinne trübt und die Reaktionsfähigkeit beeinflusst.“

Der erhöhte Cannabiswert könne zudem noch mehrere Tage nach dem Genuss im Blut nachgewiesen werden, wer damit ertappt werde, dem drohten weiter eine Geldbuße, ein Punkteeintrag in Flensburg sowie die Verhängung eines Fahrverbotes. „Im Falle eines Verkehrsunfalls ist zudem eine zivilrechtliche Regressnahme zu erwarten“, warnt die Polizei weiter. Für Kiffer selbst sei übrigens die eigene Verkehrstauglichkeit nach dem Konsum von Cannabis nur schwer einzuschätzen. Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigten, „dass die Konsumenten die Gefahren einer solchen Verkehrsteilnahme häufig nicht hinreichend im Blick haben“, so die Polizei weiter.

Polizei warnt: THC hält sich lange im Blut, Fahrt kann Straftat sein

Insbesondere sei es kaum möglich zu wissen, wie viel THC nach einem Konsum noch im Blut sei, denn die negativen Wirkungen auf die Fahrtüchtigkeit seien auch noch lange nach dem Konsum vorhanden. „Sollten sich nach dem Konsum von Cannabis und einer anschließenden Teilnahme am Straßenverkehr noch dazu Auffälligkeiten bei den Fahreigenschaften oder Ausfallerscheinungen bei der Person ergeben, wird eine solche Fahrt sogar als Straftat gewertet.“

Die hessische Polizei kündigte nun vermehrt Kontrollen im Straßenverkehr an, die Mainzer Polizei wird dem sicher nicht nachstehen. - Foto: Polizei Mainz
Die hessische Polizei kündigte nun vermehrt Kontrollen im Straßenverkehr an, die Mainzer Polizei wird dem sicher nicht nachstehen. – Foto: Polizei Mainz

Das übrigens gilt nicht nur für Autofahrten, sondern für alle Fahrzeuge, also auch Fahrräder und E-Scooter, betont die Polizei weiter: „In der Konsequenz kann die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen werden.“ Die Wiedererteilung kann in solchen Fällen erst nach einer Sperrfrist und bestandener Medizinisch-Psychologischer Untersuchung erfolgen. Die hessische Polizei werde in der kommenden Zeit vermehrt Kontrollen im Hinblick auf Alkohol und Drogen im Straßenverkehr durchführen. Man wolle „in vielen präventiven Gesprächen Verkehrsteilnehmer im Hinblick auf die entsprechenden Gefahren sensibilisieren.“

Tatsächlich gibt es rund um das neue Cannabis-Gesetz auch eine Debatte, wie hoch der Grenzwert im Straßenverkehr denn nun tatsächlich sein soll. Eine vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eingesetzte Expertengruppe hatte eine Anhebung des THC-Grenzwertes auf 3,5 ng/ml THC Blutserum vorgeschlagen – ab diesem Wert sei das sichere Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr nicht mehr gewährleistet.  Kritik daran aber kam umgehend vom TÜV-Verband: Es gebe keine neuen empirische Erkenntnisse, die eine Änderung des bisherigen Grenzwertes notwendig erscheinen ließen.

TÜV-Verband kritisiert Debatte um Anhebung des Grenzwerts

Der TÜV-Verband befürchtet eine erhebliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, sein Fachbereichsleiter Fahrzeug & Mobilität Richard Goebelt kritisierte, die vorgeschlagene Erhöhung des Grenzwertes sei „verfrüht und auf der Basis der vorliegenden Erkenntnisse derzeit wissenschaftlich nicht begründbar.“ Die Entscheidung scheine „rein politisch motiviert“, schimpfte Goebelt, man appelliere eindringlich an die Verantwortlichen, den aktuellen Grenzwert beizubehalten und für Fahranfänger und Berufskraftfahrer sogar eine Null-Toleranz-Grenze für den Konsum von Cannabis am Steuer einzuführen – analog zur Null-Promille-Grenze für Alkohol.

Die sogenannte "Bubatzkarte", eine grafische Umsetzung der Abstandsregeln, die nach dem neuen Cannabisgesetz in Mainz gelten würden. - Screenshot: gik
Die sogenannte „Bubatzkarte“, eine grafische Umsetzung der Abstandsregeln, die nach dem neuen Cannabisgesetz in Mainz gelten würden. – Screenshot: gik

Auch die Gewerkschaft der Polizei in Rheinland-Pfalz hatte die Legalisierung deutlich kritisiert: Das Cannabisgesetz sei „handwerklich unzulänglich“, viel zu viele Fragen in der praktischen Umsetzung gerade für die Polizei noch völlig unklar, schimpfte die GdP-Landesvorsitzende Stefanie Loth. „Mir stellen sich viele Fragen für den polizeilichen Alltag, aber auch die Frage, wie die Politik nun verdeutlichen will, dass Cannabis trotz dieser Legalisierung für Erwachsene, für Kinder und Jugendliche gefährlich und weiter verboten ist“, kritisierte Loth. Sie befürchte deutliche Mehrarbeit für die Polizei wie mehr Präventionsarbeit und mehr Kontrollen im Straßenverkehr – aber ohne ein Mehr an Personal.

Die Abstandsregeln des Cannabisgesetzes führen übrigens in der Praxis dazu, dass große Teile des Mainzer Stadtgebiets eigentlich für das legale Kiffen tabu sind – das zeigt die sogenannte Bubatzkarte, die die Abstandsregeln zu Kitas, Schulen und ähnlichen Einrichtungen grafisch umgesetzt hat. So darf man laut dieser Regeln zwar auf dem Mainzer Hauptfriedhof kiffen, nicht aber im Hartenbergpark oder in großen Teilen des Rheinufers oder des Volksparks. Auch die Maaraue ist großflächig tabu, ebenso der neue Rheinuferpark in Mainz-Kastel.

Info& auf Mainz&: Mehr zur Bubatzkarte, ihrer Entstehung und natürlich die Karte selbst findet Ihr hier im Internet. Mehr zu Cannabis, Haschisch und der Hanfpflanze findet Ihr auch hier beim Hanfverband im Internet.