Eigentlich hätten Hausbesitzer in Deutschland bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Berechnung der neuen Grundsteuer abgeben müssen, doch nun bekommen die Bürger mehr Zeit: Die Abgabefrist wird um drei Monate verlängert. das beschlossen die Finanzminister der Länder am Donnerstag. Damit wird die Erklärung nun bis spätestens 31. Januar 2023 fällig – an der Erklärung hatte es heftige Kritik wegen bürokratischer Formulare und umständlicher Abwicklung gegeben.

Wohnhäuser im Mainzer Zollhafen. - Foto: gik
Wohnhäuser im Mainzer Zollhafen. – Foto: gik

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, das die alte Berechnungsregeln zur Grundsteuer aus dem Jahr 1964 als veraltet und deshalb als ungerecht und verfassungswidrig eingestuft hatte – und dem Gesetzgeber aufgab, neue Regeln zu entwerfen. Doch der tat sich schwer: Die Grundsteuer ist Ländersache, ihre Höhe wird bestimmt über die Hebesätze in den Kommunen – und die weichen oft stark voneinander ab.

Nach langem Hin und Her einigten sich Bund und Länder Anfang 2019 auf ein Grundmodell, das daraus entwickelte Bundesmodell wenden nun 9 von 16 Bundesländern an – die übrigen haben eigene, teils abweichende Regeln entwickelt, darunter auch Hessen. Allen Modellen ist aber eines gemeinsam: Der Grundsteuerwert jedes einzelnen Hauses in Deutschland muss nun neu berechnet werden.

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Und genau diese Berechnungen sollten Hausbesitzer eigentlich bis Ende Oktober bei ihren Finanzämtern eingereicht haben, doch das stieß auf zahlreiche Hürden: zu bürokratisch, zu kompliziert, zu unverständlich – so lautet die Kritik an den Unterlagen. Dazu kommt: Die Berechnung ist über das Online-Portal Elster einzureichen, zu dem aber beileibe alle Hausbesitzer Zugang haben. Steuerberater klagten deshalb, es drohe ein absolutes Chaos, wenn es bei der Abgabefrist bleibe.

Allein in Rheinland-Pfalz müssen 2,5 Millionen Häuser neu bewertet werden. - Foto: gik
Allein in Rheinland-Pfalz müssen 2,5 Millionen Häuser neu bewertet werden. – Foto: gik

Bleibt es aber nicht: Die Politik gab nun dem erheblichen Druck nach – bis Anfang Oktober waren etwa in Rheinland-Pfalz erst gut 30 Prozent der fälligen Abgaben erfolgt. „Wir werden die Abgabefrist einmalig um drei Monate bis zum 31.1.2023 verlängern“, teilte nun die rheinland-pfälzische Finanzministerin und derzeitige Vorsitzende der Finanzministerkonferenz Doris Ahnen (SPD) mit. Die Länder hätten sich nun einvernehmlich mit dem Bundesfinanzministerium auf eine Regelung verständigt, die bundesweit allen Steuerpflichtigen mehr Zeit einräume.

Die Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte stelle „eine zwingende Vorarbeit für die Gemeinden dar, damit sie ab 2025 weiterhin die Grundsteuer erheben können“, betonte Ahnen weiter. Für einen erfolgreichen Abschluss der Grundsteuerreform sei es unerlässlich, dass den Finanzämtern frühzeitig eine ausreichende Menge an Erklärungen vorliege. Nur so könne die Neubewertung von insgesamt 38 Millionen Einheiten rechtzeitig bewerkstelligt werden.

 

„Durch den bisherigen Erklärungseingang und die neue Frist ist weiterhin sichergestellt, dass den Gemeinden die notwendige Zeit verbleibt, um die neuen Hebesätze festzulegen““, sagte die Finanzministerin weiter. Die Grundsteuerreform sei eines der größten Projekte der Finanzverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland: Alleine in Rheinland-Pfalz müssten 2,5 Millionen Einheiten neu bewertet werden.

„Mit der Verlängerung um drei Monate geben wir den Bürgerinnen und Bürgern mehr Zeit.“, sagte Ahnen. Zur Klärung offener Fragen stünden selbstverständlich weiterhin die Beratungsangebote und Service-Center der rheinland-pfälzischen Finanzämter zur Verfügung. Hilfsangebote gibt es aber auch bei diversen Verbänden und Vereinen, bei den Finanzämtern sowie den Gemeindeverwaltungen.

Info& auf Mainz&: Informationen zur neuen Grundsteuer, der Abgabe und den Formularen gibt es hier beim Finanzministerium in Mainz, eine Broschüre dazu könnt Ihr Euch hier herunterladen.