Fahrradfahren in Mainz ist beliebt, doch immer öfter ärgern sich andere Verkehrsteilnehmer über Radfahrer, die Verkehrsregeln missachten oder rücksichtslos im Straßenverkehr agieren. Nun kam es innerhalb weniger Tage gleich zu zwei schweren Unfällen, die von rücksichtslosen Radfahrern verursacht wurden: Am Montag zwang ein Radfahrer an der Haltestelle Hauptbahnhof West einen Bus zu einer Vollbremsung, dadurch stürzte ein Frau in dem Bus schwer – es kam zu starken Verkehrsbehinderungen. Erst am Pfingstmontag war ein Motorradfahrer am Landtag schwer gestürzt – weil ein Radfahrer seine Vorfahrt missachtete. Beide Radfahrer begingen Fahrerflucht – das gilt nämlich auch für Radler.
Beide Fälle haben eines gemeinsam: Der Radfahrer – es waren beides Männer – querte an einem Fußgängerüberweg, ohne den Verkehr zu beachten. An diesem Montag war es an der Haltestelle Hauptbahnhof West, wo ein Radfahrer den Haltestellenbereich für Busse und Bahnen querte, und dabei den Vorrang eines in die Haltestelle einfahrenden Linienbusses missachtete. „Da der Fahrer des Busses stark abbremsen musste, um einen Unfall mit dem Radfahrer zu verhindern, kommt hierdurch eine Frau in dem Bus zu Fall und wird dadurch verletzt“, teilte die Mainzer Polizei mit.
Die verletzte Frau wurde noch an der Haltestelle behandelt, das aber führte zu erheblichen Verkehrsbehinderungen für etwa 30 Minuten rund um die Haltestelle. Durch die Berufsfeuerwehr musste zudem kurzzeitig eine Sichtschutzwand während der Behandlung der Frau durch den Rettungsdienst aufgebaut werden. Der Fahrradfahrer habe ungeachtet dessen seine Fahrt in Richtung Uniklinik einfach fortgesetzt.
Radfahrer begehen Unfallflucht: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Der Mann werde als etwa 45 Jahre alt, mit Brille und mittellangen lockigen braunen Haaren beschrieben. Er trug ein dunkles T-Shirt und eine graue kurze Hose, an seinem schwarzen Fahrrad befand sich hinten rechts eine gelbe Tasche. Die Mainzer Polizei bittet nun um Hinweise zu dem Radfahrer, der immerhin einen schweren Unfall verursacht hat – auch als Radfahrer kann man Fahrerflucht begehen. Es mache überhaupt keinen Unterschied, ob man mit einem Auto oder einem Fahrrad eine Fahrerflucht begehe, betonten Rechtsanwälte: „Der Gesetzgeber schreibt jedem Verkehrsteilnehmer, der in einen Unfall verwickelt wurde oder der einen Unfall verursacht hat, den Verbleib an dem Unfallort vor.“
Das gilt auch für einen zweiten Radfahrer, der am Pfingstmontag um 10.45 Uhr einen Unfall mit einem Motorrad verursachte. Der Motorradfahrer fuhr auf der Großen Bleiche in Richtung Rhein, als auf Höhe des Mainzer Landtags urplötzlich ein Radfahrer von links kommend den Zebrastreifen kreuzte. „Um einen Zusammenstoß zu verhindern musste der Motorradfahrer stark abbremsen und stürzt dabei mit seinem Motorrad auf die linke Seite, wodurch er Verletzungen erlitt“, teilte die Mainzer Polizei mit.
Der Fahrradfahrer habe seine Fahrt einfach fortgesetzt ohne anzuhalten – bei seiner Querung habe er den Vorrang des durchgehenden Verkehrs missachtet, betont die Polizei: Grundsätzlich sei das Überfahren von Zebrastreifen mit dem Fahrrad zwar gestattet, dem durchgehenden Verkehr müsse dabei jedoch Vorrang gewährt werden – anders als bei Fußgängern: diese haben an Zebrastreifen immer Vorrang, das gilt aber eben nicht für Radfahrer auf dem Rad.
Gegen den noch unbekannten Fahrradfahrer werde nun ein Ermittlungsverfahren wegen des unerlaubten Entfernens von einem Unfallort eingeleitet, teilte die Polizei weiter mit: Man suche nun nach weiteren Zeugen. Bei dem Fahrradfahrer soll es sich laut Zeugen um einen etwa 50 bis 60 Jahre alten Mann mit gebräunter Haut und weißen, kurzen Haaren handeln. Das Fahrrad sei „als unauffälliges Stadtrad“ beschrieben worden.
Info& auf Mainz&: Wer sachdienliche Hinweise zu einem oder beiden der genannten Fälle geben kann, wird gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Mainz 1 unter der Rufnummer 06131/65-4110 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pimainz1@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.