In der Stadt Mainz gilt seit 2012 eine Verfügung, dass Flüge innerhalb Deutschlands für Mitarbeiter der Stadtverwaltung nicht genehmigungsfähig sind – die Dienstanweisung gilt auch für den Stadtvorstand. Geflogen wurde trotzdem: 33 Flüge fielen von Mitgliedern des Stadtvorstands zwischen 2014 und 2018 an, das teilte die Stadtverwaltung nun auf Anfrage der Linken im Stadtrat mit. Flugkönig war dabei Oberbürgermeister Michael Ebling (SPD): 22 Flüge gingen allein auf das Konto des OBs, darunter waren zum Großteil innerdeutsche Flüge nach Berlin, Hamburg oder Nürnberg.

Der Mainzer OB Michael Ebling (SPD) gemeinsam mit den OBs von Wiesbaden und Frankfurt auf der Montagsdemo im Frankfurter Flughafen. - Foto: gik
Der Mainzer OB Michael Ebling (SPD) gemeinsam mit den OBs von Wiesbaden und Frankfurt auf der Montagsdemo im Frankfurter Flughafen. – Foto: gik

Die Linke hatte wissen wollen, ob Mitglieder des Stadtvorstands seit 2014 dienstliche Flugreisen unternommen hatten, nach einer Liste der Stadtverwaltung waren es 33 Stück. Davon entfielen 22 auf Ebling, zehn auf den früheren Wirtschaftsdezernenten Christoher Sitte (FDP) und ein Flug auf Bürgermeister Günter Beck (Grüne), letzterer flog 2017 mit der Delegation von OB Ebling nach Zagreb zum Jubiläum der Partnerschaft zwischen Mainz und Zagreb. Keine Flugreise verzeichnet die Liste für Umwelt- und Verkehrsdezernentin Katrin Eder (Grüne). In 2019 wurde nach Angaben der Verwaltung gar nicht geflogen.

Wirtschaftsdezernent Sitte flog vor allem im Dienste der Great Wine Capital Mainz, unter anderem nach Australien (2018) und dem chilenischen Valparaiso (2017), ins portugiesische Porto (2016), nach Bilbao (2015) und ins argentinische Mendoza (2014). Mehrfach flog Sitte auch zu Partnerschaftstreffen ins spanische Valencia, 2017 aber auch zur ITB nach Berlin.

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Auch Oberbürgermeister Ebling absolvierte Auslandsreisen, so nach Wien sowie in die Partnerstädte Haifa (2018 und 2015) und Zagreb in Kroatien (2017 und 2014). In 16 Fällen nutzte Ebling aber auch das Flugzeug, um Termine innerhalb Deutschlands zu erreichen, so nach Hamburg, Dresden, Bremen und Schwerin, vor allem aber nach Berlin. Ebling reiste etwa 2017 zum Deutschen Städtetag nach Nürnberg und zu kommunalen Treffen mit Bürgermeistern nach Berlin, zum Mobilitätsgipfel der Kanzlerin sowie zu einer Besprechung im Kanzleramt. 2018 flog Ebling etwa zu Tagungen der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di sowie zum Dieselgipfel im Kanzleramt nach Berlin.

Der Mainzer Michel verzweifelt am Fluglärm - Motivwagen im Mainzer Rosenmontagszug- Foto: bij
Der Mainzer Michel verzweifelt noch immer am Fluglärm, geflogen wird im Stadtvorstand dennoch. – Foto: bij

Dabei gilt seit 2012 in der Stadt Mainz eine Dienstanweisung, dass Flüge innerhalb Deutschlands im Rahmen von Dienstreisen grundsätzlich nicht genehmigungsfähig sind. Die Regelung vom 8. Februar 2012 gelte „aus grundsätzlichen Erwägungen“ für alle städtischen Ämter und Eigenbetriebe, sie gilt auch für den Stadtvorstand samt Oberbürgermeister. Ausnahmen könne es „in einzelnen, wenigen Fällen geben“, wenn ein Termin nicht anders zu erreichen sei, teilte die Stadt bereits in Mai auf Anfrage von Mainz& mit.

Die Initiative gegen Fluglärm hatte damals in einem Offenen Brief die Stadt Mainz aufgefordert, komplett auf Dienstreisen mit dem Flugzeug zu verzichten. Angesichts der schweren Belastung von mehr als 100.000 Mainzern durch Fluglärm sowie der extremen Klimaschädlichkeit des Luftverkehrs sei ein solcher Verzicht angebracht. Sollten Flugreisen unvermeidbar sein, forderte die Bürgerinitiative, müsse der CO2-Ausstoß kompensiert werden. Ein Betrag von 180,- Euro pro Tonne CO2-Äquivalent sei dabei angemessen. Ob die Stadt Mainz das tut, dazu gab es in der Anfrage im Stadtrat keine Frage und deshalb auch keine Auskunft.

Flieger über dem Mainzer Dom. - Foto: gik
Flieger über dem Mainzer Dom. – Foto: gik

Nicht enthalten in der Liste sind zudem Flugreisen, die Mitglieder des Stadtvorstands als Nebentätigkeiten absolvieren – so ist Ebling auch als Präsident des Verbands kommunaler Unternehmen tätig. Diese Tätigkeit gilt allerdings als Ehrenamt, erfasst worden seien aber nur Flüge im Zuge von hauptamtlichen Tätigkeiten, teilte die Stadt mit. Im Rahmen von Ehrenämtern werde „auch das Flugzeug als Verkehrsmittel genutzt, insbesondere um die zeitliche Beanspruchung auf ein Minimum zu reduzieren“, heißt es weiter. Die „individuellen Regelungen“ der stadtnahen Gesellschaften zum Thema Dienstreisen lägen der Verwaltung nicht vor, heißt es abschließend.

Info& auf Mainz&: Die detaillierte Forderung der Mainzer Initiative für Fluglärm samt Antwort der Stadtverwaltung könnt Ihr hier bei Mainz& noch einmal nachlesen. Update: Wir haben inzwischen einen Tippfehler entdeckt – Michael Ebling flog natürlich nicht 22 Mal auf innerdeutschen Strecken, sondern nur 16 Mal, 22 war die Gesamtzahl seiner Flüge seit 2014. Den Fehler haben wir natürlich umgehend korrigiert, sorry.

 

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