Das Anwohnerparken in Mainz wird in Zukunft deutlich teurer: Die Stadt Mainz will bereits zum 1. Juli 2025 die Gebühren für das Anwohnerparken deutlich anheben. Die Berechnung folgt dabei einem Rechenmodell, das sich aus der Fahrzeuglänge und der Fahrzeugbreite ergibt. Damit steigen die Gebühren künftig auf Beträge zwischen 130 und mehr als 267 Euro pro Jahr. Bislang gibt es rund 14.500 Ausweise in den verschiedenen Bewohnerparkbezirken in Mainz, betroffen sind rund 25 Gebiete, allen voran die Mainzer Neustadt – hier gibt es die meisten Anwohnerparkausweise.

Die Anhebung der Anwohnerparkgebühren ist Teil der Haushaltskonsolidierung, die der Stadtrat im Januar beschlossen hatte. Der Bund hatte 2020 den Kommunen ermöglicht, die Gebühren für Bewohnerparkausweise „den öffentlichen Verhältnissen anzupassen,“ das Land Rheinland-Pfalz hatte diese Regelung 2023 umgesetzt. Seither haben verschiedene Kommunen die Anwohnerparkausweise drastisch angehoben, das Maximalbeispiel ist bisher die Stadt Freiburg mit 480,- Euro pro Jahr.
Mainz hatte lange diskutiert, welches Modell die Stadt anwenden will, vor der Bundestagswahl mochte sich die neue Kenia-Koalition in Mainz nicht zur Höhe der künftigen Gebühren äußern. Nun verkündete Verkehrsdezernentin Janina Steinkrüger (Grüne): Die Stadt habe sich für das sogenannte Koblenzer Modell entschieden. Dabei werden die Gebühreneinem für einen Anwohnerparkausweis gestaffelt je nach Fahrzeugmodell errechnet. Dabei gilt bereits ab dem 1. Juli 2025 ein Grundpreis von 31,20 Euro, das entspricht einem Betrag von 0,60 Cent multipliziert mit 52 Kalenderwochen. Dieser Betrag wird wiederum multipliziert mit Fahrzeugbreite und Fahrzeuglänge.
Anwohnerparken in Mainz: Zwischen 130 und 300 Euro pro Jahr
Damit ergibt sich für neue Ausweise ab dem 1. Juli ein Mindestpreis von 130 Euro pro Jahr, die meisten Fahrzeuge werden aber wohl mehr als 200 Euro pro Jahr zahlen müssen – bislang kosteten ein Bewohnerparkausweis 30 Euro pro Jahr. Damit steigen die Kosten für Parken auf der Straße locker um das Sechsfache. Gleichzeitig besteht mit dem Anwohnerparkausweis lediglich eine Berechtigung zum Parken, nicht aber eine Garantie auf einen Parkplatz: Bislang stehen rund 14.500 Ausweisen etwa 8.900 Parkplätze im öffentlichen Raum gegenüber.

Mainz hat in den vergangenen Jahren das Anwohnerparken in der Innenstadt sowie in den Stadtteilen erheblich ausgeweitet, inzwischen gibt es rund 25 Anwohnerparkzonen im Stadtgebiet. Steinkrüger begründete die Neuregelung damit: „Wir verteilen den öffentlichen Verkehrsraum neu, auch im Sinne von Mobilitätswende und Klimaschutz.“ Wer ein größeres Auto fahre und damit mehr Platz im öffentlichen Raum beanspruche, müsse auch mehr zahlen. Zudem wolle die Stadt zusätzliche Mittel einnehmen, die wieder in Förderung der Nahmobilität investiert werden könnten.
Die Dezernentin räumte auch ein, es werde sicherlich „viele Beschwerden“ gegen die Neuregelung geben. Man verspreche sich davon aber auch „eine Lenkungswirkung“. Allerdings will die Stadt mit dem Geld auch das Haushaltsloch stopfen: Das Mainzer Finanzdezernat hatte ursprünglich als Zielmarke ausgegeben, mit der Anhebung der Parkgebühren in diesem Jahr rund 600.00 Euro, und ab 2026 rund 1,2 Millionen Mehr Euro einzunehmen. Das wird nun nicht ganz erreicht werden, denn die alten Ausweise, die auf zwei Jahre ausgestellt waren, behalten ihre Gültigkeit.
Neue Ausweise maximal ein Jahr gültig, Rückerstattung möglich
Die neuen Ausweise sind maximal ein Jahr gültig und können maximal vier Wochen vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden. Die Stadt will damit auch unterbinden, dass Anwohner jetzt noch schnell einen Ausweis zu den alten Konditionen beantragen – das wird nicht möglich sein. Umgekehrt besteht nun erstmals die Möglichkeit, seine Gebühren quartalsweise zurückerstattet zu bekommen, wenn man etwa wegzieht. Die Bearbeitungszeit soll maximal zwei Wochen sein, verspricht die Stadt.

Beantragen kann den Ausweis, wer in einer der Parkzonen wohnt und ein Auto auf sich angemeldet hat, oder aber eine Bescheinigung vorweisen kann, dass er das Auto überwiegend nutzt – das ist wichtig für viele Studierende. Der Großteil der bisherigen Parkausweise – nämlich rund 7.600 – wurde bisher in der Mainzer Neustadt ausgestellt, knapp 2.800 sind es bislang im Bereich der Altstadt, gefolgt von Bleichen- und Schlossviertel (1.209) und dem Hartenberg (1.192).
Fahrzeuge werden künftig in verschiedene Kategorien eingeteilt, die günstigste sind Kleinfahrzeuge wie etwa ein Smart oder ein Toyota IQ, für diese Fahrzeuge werden künftig zwischen 130 und 170 Euro pro Jahr fällig. Für einen Citroen C1, einen Fiat Panda, Renault Clio oder Opel Adam werden künftig zwischen 170 und 200 Euro fällig, für einen Wagen der Kategorie Renault Megane oder Zoe, einen Citroen C3, VW Polo oder Opel Corsa muss man bereits zwischen 200 und 233 Euro berappen.
Mehr als 200 Euro pro Jahr, für größere Autos 300 Euro
Noch teurer wird es für Autos der Klasse Audi A3, Ford Focus, 3er BMW Peugeot 307 oder VW Golf Kombi: Hier werden künftig zwischen 233 und 267 Euro pro Jahr fällig, Zu dieser Kategorie gehören auch beliebte Kastenwagen wie Renault Kangoo, Citroen Berlingo oder VW Caddy. Mehr als 267 Euro werden schließlich für Fahrzeuge von mehr als 8,55 Quadratmeter Fläche fällig dazu gehören etwa Audi A4 oder ein Porsche Cayenne, aber auch Mercedes Sprinter, Opel Insignia, Audi A8, Mercedes C300, Tesla Model Y oder die 5-er Reihe von BMW. Hier können die Kosten auch auf mehr als 300 Euro steigen.
Eine Sozialklausel für bedürftige Familien wird es übrigens nicht geben: Eine solche habe das Bundesverwaltungsgericht als ungültig abgelehnt, sagte Steinkrüger. Alternativen für günstiges Parken abseits der Straße bietet die Stadt ihren Bürgern bislang nicht an – kommende Woche soll aber das lange angekündigte Konzept zum Thema Parkraum in Parkhäusern von Oberbürgermeister Nino Haase (parteilos) vorgestellt werden.
Info& auf Mainz&: Mehr zur Debatte um die Kosten für Anwohnerparken lest Ihr hier bei Mainz&.
Und welche finanziellen Belastungen kommen auf Schwerbehinderte mit Behinderten-Ausweis mit „aG“-Hinweis zu?
Dazu gab es leider keine Informationen. Dürfte aber auch ein gesondertes Thema sein.
Guten Abend Team Mainz&,
vielen Dank für den Artikel. Mich würde interessieren, woher die Angabe der 480EUR als Maximalbeispiel aus Freiburg stammt? Ist das im Interview so gefallen? Denn diese Angabe ist nicht korrekt. Ich vermute man wollte die durchschnittlich 240 EUR hier in Mainz relativieren. Tatsächlich liegt Mainz damit im oberen Bereich. Man hat auch die Basis gegenüber Koblenz um 35% erhöht.
Außerdem noch die Frage, ob zur Verwendung der Mittel tatsächlich „Haushaltsloch stopfen“ die Antwort war. Denn eigentlich sollen diese Einnahmen ja zielgerichtet wieder eingesetzt werden. Beispielsweise in Radwege oder sonstige Maßnahmen im Verkehrssektor.
Leider ist die Kommunikation der Stadt Mainz dazu unterirdisch. Lediglich hier findet sich mal das eine oder andere recherchierte Detail.
Vielen Dank für eine Antwort.
Gregor Knapp