Nach den verwirrenden Berichten am Montag stellte die Landesregierung Rheinland-Pfalz am Dienstag nun klar: Die Quarantäneregeln für Reisen aus Risikogebieten gelten tatsächlich auch für innerdeutsche Corona-Hotspots. Das sei schon seit Juni 2020 so, betonte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD), im Sinn der Verständlichkeit der Regeln behandele man alle Risikogebiete gleich. Das hatte am Montag zu scharfer Kritik an Rheinland-Pfalz geführt – unter anderem ist deshalb die halbe Hauptstadt Berlin ein Corona-Hotspot, Frankfurt droht zum Wochenende gleiches. Frankfurt erlässt deshalb voraussichtlich ab Freitag schärfere Regeln wie ein Alkoholverbot im Freien, eine Sperrstunde ab 22.00 Uhr sowie erweiterte Maskenregeln.

Karte der Coronainfektionen mit aktuellen Hotspots in Rot vom 06.10.2020, RKI - Screenshot: gik
Karte der Coronainfektionen mit aktuellen Hotspots in Rot vom 06.10.2020, RKI – Screenshot: gik

Am Montag war verschiedenen Medien aufgefallen, dass Rheinland-Pfalz zwischen Risikogebieten im Ausland und Corona-Hotspots in Deutschland gar keinen Unterschied macht – im Gegenteil zu fast allen anderen Bundesländern. So muss in Rheinland-Pfalz auch in eine 14-tägige Quarantäne, wer aus einem Corona-Hotspot innerhalb Deutschlands zurückkehrt. Als Corona-Hotspot wird ein Ort oder Kreis dann eingestuft, wenn er mehr als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen der vergangenen sieben Tage aufweist, die sogenannte 7-Tage-Inzidenz.

„Der Landesregierung war und ist es wichtig, eine Lösung zu finden, die dafür sorgt, dass Urlaub in Rheinland-Pfalz sicher bleibt und in Hotels und Pensionen auch handhabbar ist“, verteidigte Bätzing-Lichtenthäler die Regelung. Danach müssen Rückkehrer generell 14 Tage in Quarantäne, es sei denn, sie können einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter ist als maximal 48 Stunden. Derzeit trifft das die Kreise Hamm, Remscheid und Vechta, aber eben auch vier Stadtbezirke in Berlin, nämlich Mitte, Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg.

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Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) bei einer Corona-PK vor einigen Wochen. - Foto: gik
Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) bei einer Corona-PK vor einigen Wochen. – Foto: gik

Aber auch die Pendlermetropole Frankfurt kratzt derzeit an der Schwelle zur Roten Zone, die Main-Metropole meldete am Montag eine 7-Tages-Inzidenz von 48,5 Infizierten. Die rheinland-pfälzische Rückkehrerregel sorgte deshalb umgehend für Verunsicherung bei Pendlern sowie für scharfe Kritik von anderen Ländern und dem Bund: Solche regionalen Besonderheiten seien höchst verwirrend. In der Tat müsste jemand, der in Mainz-Kastel oder Mainz-Kostheim wohnt, nach dieser Regelung nicht in Quarantäne, weil das Land Hessen das nicht vorsieht, im Stadtgebiet Mainz hingegen sehr wohl.

Am Dienstag beeilte sich das Land mitzuteilen: Die Quarantäneregel für innerdeutsche Hotspots gelte tatsächlich, aber schon seit Juni – damals habe man sie wegen der Hotspots Gütersloh und Warendorf erlassen. Am Mittwoch würden aber die Staatskanzleichefs der Länder mit dem Bund über das Thema beraten, dieses Ergebnis wolle man abwarten. „Im Sinne der Nachvollziehbarkeit und der Verständlichkeit dieser Regelungen streben wir weiterhin einen möglichst bundeseinheitlichen Regelungsrahmen an“, betonten Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) gemeinsam mit ihrer Gesundheitsministerin am Dienstag: Man werde aber „nicht apodiktisch an der eigenen Regelung festhalten.“

Quarantäne in Rheinland-Pfalz ja, in Hessen nein - verwirrende Regelungen in der Corona-Pandemie. - Foto: gik
Quarantäne in Rheinland-Pfalz ja, in Hessen nein – verwirrende Regelungen in der Corona-Pandemie. – Foto: gik

Überhaupt gelte die Quarantänebestimmung nur für Urlauber, nicht jedoch für Berufspendler, Familien mit geteiltem Sorgerecht, den Besuch eines Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen, Besuche zwecks Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen oder für Besuche im Rahmen von Ausbildung oder Studium. Überhaupt gelten umfangreiche Ausnahmen von der Quarantäneregel: Seit Samstag, dem 3. Oktober, müsse nach dem Inkrafttreten der 3. Änderungsverordnung der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung nicht in Quarantäne, wer aus einem Risikogebiet nach Rheinland-Pfalz einreise, sich hier aber maximal 24 Stunden aufhalte.

Die Ausnahmen würden gelten, um Einschnitte im wirtschaftlichen und privaten Bereich weitgehend zu vermeiden, betonte die Ministerin zudem. Bei der Definition eines Risikogebiets orientiere sich Rheinland-Pfalz an der Liste des Robert-Koch-Instituts, die Ihr hier im Internet einsehen könnt – allerdings umfasst die Liste „nur“ die internationalen Risikogebiete. Die Lage in Deutschland ändert sich hingegen täglich, die aktuellen Fallzahlen pro Landkreis kann man hier beim RKI im aktuellen Dashboard einsehen.

Die Stadt Frankfurt rüstet sich mit verschärften Corona-Maßnahmen für eine Corona-Warnstufe Rot. - Foto: gik
Die Stadt Frankfurt rüstet sich mit verschärften Corona-Maßnahmen für eine Corona-Warnstufe Rot. – Foto: gik

Tatsächlich rüstet sich deshalb derzeit die Stadt Frankfurt für die Alarmstufe Rot – am Montag hatte die Mainmetropole einen Höchststand von 48,5 bei der 7-Tage-Inzidenz gemeldet. Am Dienstag war der Wert auf 46,5 gesunken, dennoch bereitete sich die Stadt auf verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der neuesten Infektionswelle vor. „Der Kampf gegen Corona ist ein Langstreckenlauf“, betonte Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) am Dienstag. Bislang sei Frankfurt gut durch die Krise gekommen, gewonnen sei aber noch nichts gewonnen – wie die steigenden Zahlen zeigten. „Wir müssen jetzt reagieren, sonst verspielen wir die bisherigen Erfolge“, betonte Feldmann.

„Leider zeigen die Infektionszahlen im Vergleich zu letzter Woche nun eine Tendenz in die Breite der Bevölkerung, sodass wir gezwungen sind, mit unseren deutlichen Maßnahmen dem entgegenzuwirken, um einen bevorstehenden Lockdown zu verhindern“, sagte Gesundheitsdezernent Stefan Majer. So finde sich der größte Anteil der aktuell Neuinfizierten weiter bei den 20- bis 29-Jährigen mit 24,0 Prozent, gefolgt von der Gruppe der 30 bis 39-Jährigen mit 22,8 Prozent. Bei 30 Fällen handele es sich um Reiserückkehrende, drei Fälle seien im Zusammenhang mit Sportvereinen aufgetreten und 89 Fälle gingen auf eine Gemeinschaftsunterkunft zurück.

Sollten die Zahlen deshalb die 50er-Marke erreichen oder übersteigen, gelten voraussichtlich ab Freitag, dem 6. Oktober, eine Maskenpflicht in belebten Einkaufsstraßen und Einkaufspassagen sowie eine generelle Sperrstunde zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr.
Im öffentlichen Raum wird dann der Konsum von Alkohol verboten, das gilt für Plätze, Straßen und Grünflächen. Private Feiern würden auf maximal 25 Personen begrenzt, für Feiern in privaten Räumen gilt die dringende Empfehlung von maximal 10 Personen. Auch werde eine Maskenpflicht im Unterricht an weiterführenden Schulen für die Zeit nach den Herbstferien geprüft – alle Maßnahmen im Detail könnt Ihr hier im Internet nachlesen.

Info& auf Mainz&: Mehr zu den Quarantäneregeln in Rheinland-Pfalz und weiteren Anordnungen könnt Ihr hier auf der Corona-Infoseite des Landes nachsehen, über die neuen Reiserückkehrerregeln seit Oktober haben wir ausführlich hier berichtet.

Und hier noch einmal die Übersicht: Nicht in Quarantäne muss, wer….

  • durch Rheinland-Pfalz durchreist,
  • einen maximal 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen kann,
  • einen sonstigen triftigen Reisegrund hat, dazu zählen insbesondere soziale Aspekte wie etwa ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch des nicht im eigenen Hausstand wohnenden Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen, Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen sowie Gründe, die in Ausbildung oder Studium liegen
  • sich als hier lebender Mensch weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten hat oder
  • täglich oder für bis zu fünf Tage beruflich (Berufspendler) oder medizinisch veranlasst in das Land Rheinland-Pfalz einreist
  • wer aus einem Risikogebiet nach Rheinland-Pfalz einreist, sich hier aber maximal 24 Stunden aufhält

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