Die Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten bleibt vorerst bis Oktober bestehen, danach müssen Urlauber aus diesen Ländern verpflichtend nach ihrer Rückkehr in Quarantäne, das ist das wichtigste Ergebnis der Bund-Länder-Konferenz zur aktuellen Corona-Lage. Damit setzte sich Bayern erst einmal mit der Beibehaltung der Urlaubertests durch. Zudem einigten sich die Länder auf einen Mindestbetrag von 50,- Euro als Bußgeld bei Verletzungen der Maskenpflicht. Weil die Corona-Infektionszahlen derzeit wieder stark steigen, bleiben Großveranstaltungen bis Ende Dezember verboten – eine generelle Entscheidung über Weihnachtsmärkte gab es aber nicht.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach der Bund-Länder-Konferenz zu den neuesten Corona-Regeln. - Screenshot: gik
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach der Bund-Länder-Konferenz zu den neuesten Corona-Regeln. – Screenshot: gik

Angesichts der zum Teil deutlich steigenden Corona-Infektionszahlen tagten am Donnerstag nach wochenlanger Pause wieder einmal die Länderchefs gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Ziel war vor allem, bundesweit deutlich einheitlichere Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu finden, um das für die Bürger vielfach unverständliche Wirrwarr wenigstens ein bisschen aufzulösen. Zudem hatten mehrere Länderschefs sowie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gefordert, die gerade erst eingeführte Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten wieder abzuschaffen – Grund sind große Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Testpflicht. Mehrere Labors hatten zudem Alarm wegen akuter Ressourcenknappheit geschlagen.

Bei dem Treffen wurde offenbar durchaus hart gestritten, Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach anschließend von einer „sehr intensiven Diskussion“, es habe deutliche Unterschiede gegeben. Söder hatte sich vehement dafür eingesetzt, die Urlaubertests beizubehalten – und setzte sich damit am Ende auch durch: Bis 1. Oktober gilt demnach die Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten weiter, die kostenlosen Tests für Rückkehrer aus Nicht-Risikogebieten gibt es aber nur noch bis zum 15. September. Damit bleibt die Regelung bis nach dem Ende der Sommerferien in Bayern und Baden-Württemberg bestehen – das war den beiden Ländern wichtig gewesen.

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Der bayrische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach der Bund-Länder-Konferenz zu den neuesten Corona-Regeln. - Screenshot: gik
Der bayrische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach der Bund-Länder-Konferenz zu den neuesten Corona-Regeln. – Screenshot: gik

„Es bestätigt sich, dass der Urlaub ein Risiko ist und war“, betonte Söder am Donnerstag auf einer Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung in Berlin. Aus meiner Überzeugung war die bisherige Teststrategie richtig, wenn man sieht, wie viele positive Tests gefunden wurden“, unterstrich der Bayer. Es zeige sich, dass es eine hohe Anzahl an Infektionen bei Urlaubern gebe. Dem schloss sich auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) an: Es habe sich gezeigt, dass an den Teststationen ein erheblicher Teil positiv getestet worden seien, sagte die Kanzlerin, die von zwei Prozent positiv Infizierten an den Sonder-Teststationen sprach.

„Wir werden das Vorgehen aufrecht erhalten“, betonte Merkel deshalb, „für September bleibt alles, wie es ist.“ Die Tests binnen 72 Stunden nach Rückkehr hätten aber den nachteil, dass sie diejenigen nicht erfassten, die sich in den letzten Tagen ihres Urlaubs unmittelbar vor der Rückreise infiziert hätten. Experten gehen inzwischen davon aus, dass bei den meisten Menschen die Krankheit Covid-19 fünf Tage nach der Infektion ausbricht, ein Test am fünften Tag wird deshalb als sinnvoll und sicherer angesehen als ein Test binnen 72 Stunden.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) nach der Bund-Länder-Konferenz. - Screenshot: gik
Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) nach der Bund-Länder-Konferenz. – Screenshot: gik

So soll das nun kommen: Ab dem 1. Oktober müssen deshalb Reisende aus Risikogebieten nach ihrer Rückkehr unmittelbar in Corona-Quarantäne, „die nur durch einen Test ab dem 5. Tag aufgelöst werden kann“, kündigte Merkel an. Ob diese Tests dann noch kostenlos sind, dazu äußerte sich die Kanzlerin nicht, Merkel kündigte aber an, es solle eine rechtliche Regelung gefunden werden, nach ein Verdienstausfall in dieser Quarantäne nicht mehr kompensiert werden soll, sofern die Person wissentlich eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet angetreten habe.

Die Bundeskanzlerin rief die Bevölkerung eindringlich dazu auf, von nicht unbedingt notwendigen Reisen in ausgewiesene Risikogebiete abzusehen. Welche Gebiete das sind, legt das Robert-Koch-Institut fest, die Liste kann man hier im Internet einsehen. Gerade erst sind zwei Gebiete in Frankreich zur Liste der Risikogebieten hinzugekommen: Paris und seine Umgebung sowie die Region an der Cote d’Azur samt Provence. Söder betonte zum neuen Vorgehen, es müsse aufgepasst werden, „dass nicht am Ende keiner einen Test hat und keiner in Quarantäne geht.“

Voller Strand in Südfrankreich - ab 1. Oktober gelten neue Regeln für Reisen in Risikogebiete. - Foto: gik
Voller Strand in Südfrankreich – ab 1. Oktober gelten neue Regeln für Reisen in Risikogebiete. – Foto: gik

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) begrüßte die Änderungen dagegen: Mit den kostenlosen Rückkehrertests seien Infektionen bei weniger als einem Prozent festgestellt worden. „Damit verschwenden wir wichtige Ressourcen“, sagte Dreyer, anlassbezogene und zielgerichtete Tests seien „deutlich effektiver.“ Söder hatte hingegen argumentiert, durch die Rückkehrertests seien viel Infektionen entdeckt worden, dass die Tests kostenlos seien, sorge zudem dafür, das sich die Leute überhaupt testen ließen. Tatsächlich hatten die kostenlose Testmöglichkeit zu einem wahren Ansturm auf die Teststationen geführt. In Rheinland-Pfalz wurden zwischen dem 6. und dem 25. August an den Sonderstationen 21.434 Tests durchgeführt, darunter waren 136 positive Befunde auf eine Covid-19-Infektion. 106 der positiv getesteten Personen kamen aus einem Risikogebiet, 30 aus Nicht-Risikogebieten.

Im Kampf gegen die erneut steigenden Zahlen einigten sich Bund und Länder nun auch auf ein einheitliches Bußgeld bei Verstößen gegen die Maskenpflicht: Künftig sollen mindestens 50,- Euro Bußgeld verhängt werden, höhere Beträge dürfen Länder und Kommunen verhängen, niedrigere aber nicht. Dazu verlängerten Bund und Länder das bisher schon geltende Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. Dezember 2020. Dreyer nannte unter dem Punkt explizit Großkonzerte, Volksfeste und Bundesligaveranstaltungen, eine Rückkehr der Fans in die Stadien ist damit wohl vorerst ausgeschlossen.

Ob der Mainzer Weihnachtsmarkt stattfinden kann, entscheidet sich wohl im September - sicher ist: Das Konzept wird Corona-konform sein müssen. - Foto: gik
Ob der Mainzer Weihnachtsmarkt stattfinden kann, entscheidet sich wohl im September – sicher ist: Das Konzept wird Corona-konform sein müssen. – Foto: gik

Auf eine generelle Absage von Weihnachtsmärkten habe man sich aber bewusst noch nicht verständigt, betonte Söder in Berlin – die Ausrichtung solcher Märkte hänge sehr stark von den Infektionszahlen in der jeweiligen Stadt und von regionalen Gegebenheiten ab. „Was wir mit dem Brauchtum machen, werden wir bis Mitte September klären“, kündigte Dreyer auf ihrer Pressekonferenz in Mainz an – das dürfte dann auch Fastnachtsveranstaltungen betreffen. Bund und Länder wollen zudem Regelbrechern und Verweigerer mit drastisch höheren Bußgeldern zur Kasse bitten, Rheinland-Pfalz werde seinen Bußgeldkatalog spätestens Mitte September anpassen, sagte Dreyer. „Jeder Einzelfall, der sich unsinnig benimmt“, sei einer zu viel, zumal die Folgen eventuell dann alle büßen müssten, betonte sie.

Nicht einigen konnten sich die Länderchefs aber bei einer einheitlichen Obergrenze für private Feiern. Gerade Hochzeiten und Familienfeiern sowie private Parties sorgen zurzeit immer wieder für Corona-Hotspots mit erheblichen Infektionszahlen – so wieder derzeit in Wiesbaden. Trotzdem soll es eine einheitliche Obergrenze für Teilnehmer hierbei nicht geben – die regionalen Unterschiede im Infektionsgeschehen seien zu groß. „Wir haben uns nur darauf einigen können, dass die Länder sehr unterschiedliche Vorstellungen haben“, sagte Merkel, und mahnte zugleich: Hier sei „große Achtsamkeit“ geboten.

Wiesbaden hat wegen der steigenden Zahlen seit Dienstag die Zahl von Teilnehmern bei Parties wieder auf 50 begrenzt, Rheinland-Pfalz wolle bei 75 bleiben, sagte Dreyer am Donnerstag. „Wenn das Infektionsgeschehen explodiert, muss man bei den Teilnehmerzahlen ansetzen“, mahnte Merkel in Berlin, dann seien für private Feiern Beschränkungen zu erlassen. „Man darf Corona nicht unterschätzen“, mahnte Söder, „die Zahlen sind zu früh zu hoch.“ Die Öffnung von Schulen und Kitas funktioniere, es gelte unter allen Umständen einen zweiten generellen Lockdown zu verhindern.

Info& auf Mainz&: Nicht alles war in den ersten Pressekonferenzen unmittelbar nach dem Treffen klar und deutlich, wir berichten weiter, sobald Aktualisierungen vorliegen. Derweil findet Ihr alle Regeln für Rheinland-Pfalz hier im Internet, die hessischen Regeln sollten hier zu finden sein.

 

 

 

 

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