Die Schnakenbekämpfung für Privathaushalte wird in diesem Sommer deutlich schwieriger: In Mainz und Wiesbaden gibt es vorerst keine kostenlosen Tabletten mehr zur Bekämpfung von Stechmücken in Regentonnen und Gartenteichen. Wegen der Neuregelung der Biozidrechts-Durchführungsverordnung dürften die Tabletten nur noch durch Personen mit Sachkundenachweis ausgegeben werden, teilte die Stadt Wiesbaden mit – die unkomplizierte Ausgabe in Rathaus, Umweltladen und Ortsverwaltungen müsse daher eingestellt werden. Auf Mainz&-Nachfrage hieß es einige Tage später in Mainz: Ja, das gelte auch für Mainz.

Die Bti-Tabletten gelten als biologisches Schnaken-Bekämpfungsmittel und wurden bisher kostenlos von den Städten ausgegeben. - Foto: Claus Ableiter via Wikipedia
Die Bti-Tabletten gelten als biologisches Schnaken-Bekämpfungsmittel und wurden bisher kostenlos von den Städten ausgegeben. – Foto: Claus Ableiter via Wikipedia

Die sogenannten Bti-Tabletten galten bislang eigentlich als biologisches Mittel, mit deren Hilfe die Bürger einfach und unkompliziert die Entwicklung von Schnakenlarven in Wassertonnen und Gartenteichen verhindern konnten. Die Tabletten enthalten den biologischen Wirkstoff Bacillus thuringiensis israelensis (Bti), lösen sich vollständig in Wasser auf und können auch ins Gießwasser gegeben werden. Seit Jahren wurden die Tabletten sowohl in Mainz, als auch in Wiesbaden kostenlos und unkompliziert in Rathäusern, Ortsverwaltungen und Umweltläden angegeben – bis jetzt.

Denn damit ist es vorerst vorbei: Bei den Bti-Tabletten handele es sich laut einer neuen EU-Verordnung um Biozidprodukte, also Insektizide, teilte die Stadt Wiesbaden am 15. Mai mit: Man habe von der Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage e.V. (KABS) erfahren, dass durch die Neuregelung der Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) die bisherige Abgabe nicht mehr möglich sei.

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Eiweißkristall seit 40 Jahren zur Schnakenbekämpfung genutzt

Bti sei „der effektivste, bekannte Wirkstoff gegen Stechmückenlarven und wird seit mehr als 40 Jahren weltweit in der biologischen Stechmückenbekämpfung eingesetzt“, betonte die Stadt Wiesbaden weiter: Bei dem Wirkstoff handele es sich um ein Eiweißkristall, das von dem Bti-Bakterium gebildet werde. Das Präparat wirke hochselektiv auf Larven weniger Mückenarten, für andere Tiere und den Menschen sei der biologische Wirkstoff unbedenklich.

Gemeine Plagegeister: die Stechmücke mag es vor allem feucht. – Foto: KABS
Gemeine Plagegeister: die Stechmücke mag es vor allem feucht. – Foto: KABS

Trotzdem gelten die Bti-Tabletten nun auf einmal als Biozid, für die ein Selbstbedienungsverbot gilt. „Die Verordnung verlangt, dass die ausgebende Person sachkundig ist und den Erwerbenden aufklären kann“, teilte die Stadt Wiesbaden weiter mit: „Die Tablettenausgabe an Bürgerinnen und Bürger darf daher nur noch durch Personen erfolgen, die über einen entsprechenden Sachkundenachweis verfügen.“ Wie dies in Zukunft für die Stadt Wiesbaden sichergestellt werden könne, prüfen man derzeit. Sobald eine Lösung vorliege, werde die Stadt die Öffentlichkeit erneut informieren.

Mainz& fragte daraufhin bei der Stadt Mainz nach, ob dieses verbot nicht auch hier gelten müsse – sechs Tage später reagierte das Umweltdezernat mit einer Pressemitteilung: Die Stadt Mainz werde die Ausgabe der Bti-Tabletten durch die Ortsverwaltungen und den Umweltladen bis auf Weiteres einstellen, kündigte sie an: Ohne den neuerdings nötigen Sachkundenachweis der ausgebenden Person dürften keine Bti-Tabletten an Dritte mehr ausgegeben werden. „Die Verwaltung prüft derzeit, inwieweit die Verteilung der Bti-Tabletten an die Bürger zukünftig wieder gewährleistet werden kann“, hieß es weiter.

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Stechmücken vorbeugen: Achtung vor offenen Wasserpfützen

Bis dahin könnten Privatpersonen gegen Stechmücken auf ihrem Grundstück vor allem dadurch vorbeugen, dass man möglichst stehende Wasserpfützen vermeide oder abdecke. Im Einzelnen empfehlen die Städte:

  • Gefäße so lagern, dass sich kein Wasser ansammelt
  • Wasserbehälter – zum Beispiel Regentonnen – mit einem feinmaschigen Moskitonetz mit Gummizug sicher verschließen
  • Wasserbehälter mindestens einmal pro Woche vollständig entleeren
  • Wasserabläufe mit kochendem Wasser durchspülen.

Die von der KABS durchgeführte großflächige Stechmückenbekämpfung sei von der Neuregelung im Übrigen nicht betroffen und werde wie gewohnt fortgeführt.

Info& auf Mainz&: Mehr zur Stechmückenbekämpfung der KABS entlang des Rheins sowie zu den Bti-Tabletten lest Ihr auch hier bei Mainz&.