Die Debatten um die Messstellen für Luftqualität war „ein reines Ablenkungsmanöver“, das von den eigentlichen Ursachen für schlechte Luft in deutschen Städten ablenkt, sagt Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). Der Grund für die Aussage der Ministerin: Ein Gutachten des TÜV Rheinland hat nun hoch offiziell bestätigt: Die Messstellen für die Luftqualität sind korrekt aufgestellt und positioniert – und zwar 69 von 70 Stationen. Das Bundesumweltministerium hatte eine außerplanmäßige, unabhängige Überprüfung der Messstationen in die Wege geleitet, weil im Zuge der Dieselfahrverbotsdebatte verschiedenen Parteien, vor allem die AfD, immer wieder Standorte und Messergebnisse angezweifelt hatten. In Mainz hatte auch die FDP wiederholt eine Überprüfung gefordert – obwohl das Land mehrfach ausgeführt hatte: Auch die Station in der Parcusstraße steht korrekt.

So steht eine Luftmessstation in einer Stadt korrekt. - Grafik: TÜV Rheinland
So steht eine Luftmessstation in einer Stadt korrekt. – Grafik: TÜV Rheinland

Das TÜV-Gutachten bestätigt nun die Korrektheit auch der Mainzer Station: 70 Messstationen hatte der TÜV im Auftrag des Bundes im gesamten Bundesgebiet auf die Frage untersucht, ob sie korrekt positioniert sind und die EU-Regeln zur Aufstellung erfüllen. Nach denen muss eine Station an einem repräsentativen Ort stehen und ein freies Anströmen der Luft ohne Hindernisse zulassen, die Messdaten sollen für einen Straßenabschnitt von mindestens 100 Metern repräsentativ sein – und die Messstation soll dort stehen, wo sie die höchsten Konzentrationen erfasst.

Der Abstand zur nächsten verkehrsreichen Kreuzung soll mindestens 25 Meter betragen, heißt es weiter, der Abstand zum Fahrbahnrand höchstens zehn Meter betragen, und die Messhöhe zwischen 1,5 Meter und vier Meter über dem Boden liegen, um nicht unmittelbar Gase auf Höhe des Auspuffs zu erfassen. „Alle unsere 26 ortsfesten Stationen erfüllen die Anforderungen der EU und werden Richtlinienkonform betrieben“, betonte im Februar bereits die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) in einer Landtagsdebatte.

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Das bestätigt nun der Prüfbericht des TÜV: Der hatte bundesweit 70 Stickstoffdioxid-Messstellen untersucht, und zwar die Messstellen, an denen 2017 der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid überschritten wurde. In Mainz war das allein die Station in der Parcusstraße. Das Ergebnis: „69 Messstellen bilden die Luftbelastung nach den geltenden EU-Regeln zur Messung von Luftschadstoffen ab“, teilte das Bundesumweltministerium nun mit.

Für eine Messstelle in Berlin habe der TÜV zwar kein

Die Luftmessstation in der Mainzer Parcusstraße. - Foto: gik
Steht völlig korrekt und EU-rechtskonform: Die Luftmessstation in der Mainzer Parcusstraße. – Foto: gik

abschließendes Urteil treffen können, er halte „die Aussagekraft der Messstelle aber für sehr wahrscheinlich gegeben.“ Für die „Berliner Silbersteinstraße“ habe die Behörde deshalb weitere NO2-Messungen oder zusätzliche Berechnungen zur Ausbreitung der Luftschadstoffe empfohlen, um die bereits bestehende Aussagekraft der Messstelle zu untermauern. Erhebliche Abweichungen erwarte man aber nicht.

In nur vier Fällen unterschritten Messstellen den Mindestabstand von 25 Metern zur nächsten verkehrsreichen Kreuzung, heißt es weiter – dazu gehört auch die Station an der Wiesbaden Ringkirche. Erstaunlicherweise führt das Bundesumweltministerium hierbei nicht die Mainzer Parcusstraße auf: Das Landesumweltamt hatte im Februar eingeräumt, das die Messstation mit 23,5 Metern den Mindestabstand leicht unterschreitet. Das lasse das EU-Recht aber aus Verkehrssicherheitsgründen ausdrücklich zu, betonte das Landesumweltamt – dies bestätigt nun der TÜV-Bericht: Durch Vergleichsmessungen habe gezeigt werden können, dass bei einem Abstand von 25 Metern „nahezu gleiche NO2-Werte auftreten“, heißt es im TÜV-Bericht explizit: „Die Abweichung wird als moderat und akzeptabel eingestuft, die Anforderung des 39. Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist erfüllt.“ Der etwas geringere Abstand habe „keinen relevanten Einfluss auf die Messwerte.“

Die Luftmessstation in der Mainzer Parcusstraße. - Foto: gik
Abstand zur Kreuzung okay, Messungen korrekt: Das bescheinigt der TÜV nun der Luftmessstation in der Mainzer Parcusstraße. – Foto: gik

Auch sonst stellt der TÜV der Mainzer Parcusstraße ein gutes Zeugnis aus: Die Messeinlass sei in einem Umkreis von 270 Grad nicht beeinträchtigt, auch ein vier Meter entfernter Baum stelle kein Hindernis dar – es sei „keine Beeinflussung des Luftstroms zu erwarten“. Störende andere Emissionsquellen in der Umgebung gebe es auch nicht, Störquellen könnten ausgeschlossen werden. Die Funktionsfähigkeit und Leistung eines Lüfters für die Abluft werde permanent mit einem Sensor überwacht. Gasförmige Schadstoffe werden in einer Höhe von 3,50 Metern gemessen, partikelförmige Schadstoffe – also etwa Feinstaub – in einer Höhe von 3,9 Metern – alles nach Vorschrift.

Für manche Messstellen empfahl der TÜV ergänzende Passivsammlermessungen in der Umgebung, um die Repräsentativität der Station noch besser dokumentieren zu können. Für Mainz sprach der TÜV diese Empfehlung nicht aus, das Landesumweltamt überprüft aber bereits seit Jahren die Station mit Passivsammlern im Umfeld. Von den drei geprüften Messstationen in Rheinland-Pfalz – Mainz, Ludwigshafen und Koblenz – waren alle drei korrekt. Messstellen in Nordrhein-Westfalen wurden übrigens nicht untersucht, diese waren schon 2018 vom TÜV überprüft worden.

„Keine der vom TÜV Rheinland begutachteten Messstellen steht im Widerspruch zu den Regeln der EU“, betonte Bundesumweltministerin Schulze deshalb am Mittwoch. Wer jetzt immer noch meine, „hohe Stickstoffdioxid-Werte lägen nur an falsch aufgestellten Messstellen, führt die Öffentlichkeit nun nachgewiesenermaßen in die Irre“, warnte sie. Die Debatte habe viel zu lang von der eigentlichen Quelle der hohen Stickstoffdioxidwerte abgelenkt: der mangelhaften Abgasreinigung vieler Diesel-PKW. „Das ist der eigentliche Skandal“, betonte Schulze: „Wer diesen Missstand nicht abstellt, missachtet die Gesundheit der Menschen, die an vielbefahrenen Straßen wohnen und die ihre täglichen Wege dort zurücklegen.“

DUH: prüfen, ob Messungen an höher belasteten Orten nötig sind

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) reagierte erfreut: „Mit der erneuten Bestätigung sollten die leidigen Ablenkungsdiskussionen über die korrekte Aufstellung der Messstellen ein Ende finden“, sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch: „Nun sollte auch der letzte Politiker begreifen, dass der Versuch, EU-Grenzwerte aufzuweichen und Spitzenbelastungen mit dem Dieselabgasgift NO2 zu bagatellisieren, gescheitert ist.“ Gleichzeitig kritisierte die DUH, dass der Bund nur die Stationen prüfen ließ, an denen 2017 der Grenzwert von 40 Mikrogramm überschritten wurde. „Stationen, die eine Belastung unterhalb des Grenzwertes aufwiesen, wurden also nicht darauf kontrolliert, ob eine Messung an einer höher belasteten Stelle notwendig wäre“, sagte Resch.

Dichter Verkehr auf der Mainzer Rheinallee Nähe Rheingoldhalle. - Foto: gik
Die Deutsche Umwelthilfe fordert aber auch zu prüfen, ob in den Städten wirklich an der meist belasteten Stelle gemessen wird. – Foto: gik

Die DUH habe aber inzwischen in verschiedenen Städten „nachweisen können, dass die Stationen zur dauerhaften Erfassung der Luftqualität nicht am Ort der höchsten Belastung, sondern häufig nur an mittel belasteten Straßenabschnitten platziert sind“, betonte die DUH. Dies widerspreche dem EU-Recht, denn der Europäische Gerichtshof habe am 26. Juni 2019 das Recht der europäischen Bürger auf „Saubere Luft“ gestärkt, in dem er festgestellt habe, die Bürger hätten einen Rechtsanspruch darauf, dass an den Orten mit der höchsten NO2-Belastung gemessen werde.

„Wenn die Bundesregierung nur überprüfen lässt die Möglichkeit ignoriert, dass Messstationen auch an Orten mit zu niedriger Belastung stehen könnten, müssen erneut die Gerichte prüfen, ob die Messstationen tatsächlich die Orte der höchsten Belastung abbilden“, warnte die DUH. Wenn dies nicht der Fall sei, sehe man gute Chancen für erfolgreiche gerichtliche Verfahren. Um auch die Orte der höchsten Belastung zu berücksichtigen, seien Modellierungen der NO2-Belastung im gesamten Hauptstraßennetz notwendig, das empfehle auch der TÜV.

Ministerin Schulze teilte hingegen nur knapp mit, das vorgelegte Gutachten bestätige die Standortauswahl auch im Hinblick auf das Urteil des EuGH. „Aus diesem Urteil ergibt sich für Deutschland kein Handlungsbedarf“, fügte sie hinzu.

Update: FDP reagiert auf TÜV-Gutachten

Der Mainzer FDP-Chef David Dietz forderte im Dezember 2018 die Überprüfung der Luftmessstation und ihrer Daten. – Foto: Alexander Puderbach, JuLis
Der Mainzer FDP-Chef David Dietz forderte im Dezember 2018 die Überprüfung der Luftmessstation und ihrer Daten. – Foto: Alexander Puderbach, JuLis

Der Mainzer FDP-Chef reagierte am Donnerstag weiter skeptisch: „Die auch von uns geforderte Überprüfung hat die hier dargestellten Ergebnisse erbracht“, sagte Dietz in einem Kommentar auf Facebook zum Mainz&-Artikel. Er halte es aber „nach wie vor für schwierig, die Daten einer Messstation, die eben nicht den exakten Maßen der entsprechenden EU-Richtlinie entspricht so zu verwenden, dass diese Daten dann aber doch für die exakten Richtwerte verwendet werden.“ Im Dezember 2018 hatte die FDP bereits öffentlichkeitswirksam kritisiert, dass die Station den Mindestabstand von der nächsten verkehrsreichen Kreuzung um 1,5 Meter unterschreitet. „Die Messstation in der Parcusstraße genügt definitiv nicht den Anforderungen der EU-Richtlinie“, sagte Dietz damals. Der TÜV-Bericht widerspricht dem ausdrücklich.

Die Frage der korrekten Aufstellung sei „aber für die eigentliche Thematik nicht relevant“, sagte Dietz jetzt. Die Luftqualität habe in Mainz im vergangenen Jahr signifikant zugenommen, das sei in der Tat ein „sensationeller Erfolg“ und bedeute, „dass unsere über alle Fraktionsgrenzen hinweg beschlossenen Maßnahmen greifen.“ Wenn dies konsequent weiter entwickelt werde, bedeute das weiter: „Fahrverbote sind nicht verhältnismäßig!“

Info& auf Mainz&: Mehr zur Mainzer Messstation in der Parcusstraße und ihrer korrekten Aufstellung sowie zu den Zweifeln von FDP und AfD lest Ihr hier bei Mainz&. Das gesamte TÜV-Gutachten findet Ihr hier im Internet, ebenso ein Factsheet und weitere Informationen zur Bundes-Emissionsschutzverordnung und zu sauberer Luft in Deutschland.

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