Die Mainzer Zollhafen GmbH weist die Forderungen der Binnenschiffer auf Liegeplätze vor der Nordmole des Mainzer Zollhafens zurück. Der Zollhafen sei „seit vielen Jahren offiziell kein Berufsschifffahrtshafen mehr“, sagte Peter Zantopp-Goldmann von der Zollhafen GmbH auf Anfrage der Internetzeitung Mainz&. Als Grundstückseigentümer habe die Zollhafen GmbH „keine Verpflichtung zur Vorhaltung oder Sicherung von Festmachvorrichtungen“, die seien „Relikte aus dem Containerbetrieb der vergangenen Jahre.“ Eine Fortführung des Schiffsliegebetriebs widerspreche zudem dem rechtskräftigen Bebauungsplan. Zantopp-Goldmann reagierte damit auf die Klage eines Binnenschiffers auf Erhalt der Liegeplätze vor der Nordmole, die Bürgerinitiative Neustadtufer sieht in den Aussagen aber auch Konsequenzen für die geplanten Plätze vor der Südmole.

Ein Binnenschiff liegt vor der Nordmole des Mainzer Zollhafens. - Foto: gik
Noch nutzen Binnenschiffer die Liegeplätze vor der Mainzer Nordmole gerne, hier können sie an land gehen. Die Plätze sollen aber noch dieses Jahr der Umgestaltung des Ufers weichen – dagegen gibt es nun eine Klage. – Foto: gik

Am Montag hatte der Binnenschiffer Otto Klinkenberg mitgeteilt, er habe Klage gegen die Zollhafen GmbH beim Landgericht Mainz eingereicht. Die Binnenschiffer hätten ein Nutzungsrecht für die Liegestellen, sagte Iris Klinkenberg, Ehefrau des Binnenschiffers und 1. Vorsitzende des Berufsverbands Europäische Vereinigung der Binnenschiffer ist, würden diese entfernt, gebe es zwischen Bingen und Mannheim keine festen Liegeplätze mehr, die den Schiffern einen Landgang ermögliche. Der vereinbarte Ersatz an der Südmole werde aber wegen der zahlreichen Einsprüche der Anwohner im Planungsverfahren noch auf sich warten lassen. Trotzdem sollten schon jetzt die Liegeplätze an der Nordmole zurückgebaut werden, „ohne Ersatz ist dies ein Unding“, betonte Klinkenberg.

Die Zollhafen GmbH teilte auf Anfrage von Mainz& mit, die Klage sei ihnen noch nicht zugestellt worden. Bereits im November 2018 habe der Verein „Europäische Vereinigung der Binnenschiffer e.V.“ aber eine Unterlassungserklärung zur geplanten Beseitigung des Dalben von der Zollhafen GmbH eingefordert. Diese Forderung  habe man schon damals zurückgewiesen. Der Zollhafen sei im Jahr 2013 entwidmet worden und seither offiziell kein Berufsschifffahrtshafen mehr, eine Verpflichtung zum Vorhalten von Liegeplätzen gebe es deshalb nicht.

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Schiffsanlegestelle in Bingen am Rhein. - Foto: gik
Auf diese neue Schiffsanlegestelle in Bingen beruft sich die Zollhafen GmbH: Hier gibt es seit Ende 2018 wieder Anliegemöglichkeiten und auch einen Autoabstellplatz. – Foto: gik

Die Zollhafen GmbH sei zudem „aus mehreren Gründen rechtlich verpflichtet, mit dem Umbau des Ufers zu beginnen“, sagte Zantopp-Goldmann weiter. Nach dem Bebauungsplan des Wohngebietes Zollhafen soll an der Nordmole ein Freizeitgelände mit Wiese entstehen, statt der derzeitigen Kaimauer soll das Ufer zum Rhein hin abfallend gestaltet werden. Die Mainzer Zollhafen GmbH will mit diesen Umbauarbeiten noch in diesem Jahr beginnen. Die Verpflichtung dazu ergebe sich „aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan, dem Städtebaulichen Vertrag mit der Stadt und der Vereinbarung über die Hochwasserrückhaltung mit dem Land Rheinland-Pfalz“, teilte Zantopp-Goldmann mit.

Für den Umbau der Nordmole müssten jedoch die vorhandenen Dalben und Festmachvorrichtungen entfernt und eine Steinschüttung zur Sicherung des Ufervorfußes eingebracht werden. Sobald die Genehmigung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) vorliege, werde man mit den weitergehenden Planungen und Arbeiten beginnen. Für die Binnenschiffer würden damit aber etwa zehn Dalben, dicke Pfähle im Wasser als Haltepunkte, ebenso entfallen, wie die Möglichkeit, ein Auto auf dem Ufer abzusetzen.

Karte aus dem Lärmgutachten der Stadt Mainz 2014  mit den Fahrwegen der Binnenschiffe zu den geplanten Liegeplätzen vor der Südmole des Mainzer Zollhafens. - Grafik: IBK, Screenshot: gik
Karte aus dem Lärmgutachten der Stadt Mainz 2014 mit den Fahrwegen der Binnenschiffe zu den geplanten Liegeplätzen vor der Südmole des Mainzer Zollhafens. – Grafik: IBK, Screenshot: gik

Die Zollhafen GmbH verwies hingegen auf die kürzlich bei Bingen eröffnete neue Schiffsliegestelle: „Insofern greift das Argument des Liegeplatzmangels seit Ende letzten Jahres nicht mehr“, sagte Zantopp-Goldmann. Im Übrigen „widerspricht die Fortführung des Schiffsliegebetriebs an den Dalben der Nordmole den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans zum Schallschutz“, betonte Zantopp-Goldmann weiter.

Ein schalltechnisches Gutachten im Auftrag der Stadt Mainz vom Juni 2014 im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes für den Mainzer Zollhafen enthält auch eine Berechnung der Schallemissionen durch die geplanten Schiffsanlegestellen vor dem Zollhafen. In dem Gutachten, das Mainz& vorliegt, gehen die Gutachter von einem Betrieb von acht anfahrenden und acht ablegenden Schiffen pro Tag aus und kommen auf einen „Beurteilungspegel des Schifffahrtslärms“ von bis zu 54 Dezibel am Tag und von bis zu 53 Dezibel in der Nacht. Das Pikante dabei: Die Gutachter gingen dabei von Schiffsanlegevorgängen ausschließlich vor der Südmole aus – dort, wo jetzt schon Wohnhäuser stehen. Nach den neuesten Richtwerten der Immissionsschutzverordnung TA Lärm gilt tagsüber ein Grenzwert von 60 bis 63 Dezibel – nachts aber von nur 45 Dezibel. Trifft die Lärmprognose der Gutachter ein, würden die Anliegestellen den Lärmrichtwert bei Nacht um 8 bis 11 Dezibel überschreiten – das wäre unzulässig.

Der Mainzer Zollhafen mit Südmole links und Nordmole rechts mit Binnenschiff vom Rhein aus. - Foto: gik
Der Mainzer Zollhafen vom Rhein aus gesehen, links die Südmole, vor der rechten Nordmole liegt ein Binnenschiff. – Foto: gik

„Wenn die offiziell Position der Zollhafen GmbH ist, dass Schiffsanleger nicht verträglich sind mit dem Zollhafen, dann gilt es für den gesamten Zollhafen – und damit auch für die Südmole“, reagierte daraufhin Torsten Kirchmann, Sprecher der BI Neustadtufer auf Mainz&-Anfrage. Die Zollhafen GmbH gehe nun offenbar auch davon aus, dass in einem Wohngebiet kein Platz für eine Liegestelle und ein Autoabsetzplatz seien. „Das ist genau unsere Position“, betonte Kirchmann.

Gleichzeitig äußerte der BI-Sprecher Verständnis für die Klage der Binnenschiffer: „Wir halten die Klage für nachvollziehbar, den Binnenschiffern wird die Möglichkeit für Liegeplätze ersatzlos genommen“, kritisierte Kirchmann. Das zeige nur „wieder einmal: es werden ganz dringend Alternativen gebraucht“, sagte der Sprecher weiter: „Man hat Monate verschenkt, in denen man nach Alternativen hätte suchen können.“

Info& auf Mainz&: Mehr zur Klage des Binnenschiffers gegen die Zollhafen GmbH lest Ihr hier bei Mainz&. Am Freitag trifft sich erstmals ein Runder Tisch zum Thema Schiffsanleger Zollhafen, an dem auch Vertreter des Bundesverkehrsministeriums teilnehmen sollen, mehr dazu lest Ihr hier bei Mainz&.

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