Neuer Ärger für die Stadt Mainz in Sachen Dieselfahrverbote: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) stellte nun Antrag auf Vollstreckung des Urteils vom vergangenen Oktober gegen die Stadt Mainz beim Mainzer Verwaltungsgericht. Die DUH fordert eine Zwangsgeldandrohung von 10.000 Euro, der Grund: Der neue Luftreinhalteplan der Stadt entspreche nicht dem Gerichtsurteil vom Oktober 2018 – denn die Stadt Mainz orientiere sich allein an den Stickoxidwerten der Messstation in der Parcusstraße. Das aber reiche nicht aus, sagte DUH-Anwalt Remo Klinger gegenüber Mainz&, der Grenzwert sei im gesamten Stadtgebiet einzuhalten, die Stadt dürfe die Passivsammler nicht ignorieren. Die Stadt widerspricht: Man habe alle Maßnahmen des Gerichts „minutiös umgesetzt“, für das Vorgehen der DUH habe man „kein Verständnis.“

Welche Messstelle gilt in Mainz zur Ermittlung des Grenzwertes von 40 Mikrogramm Stickoxid – allein die Parcusstraße, oder auch die Passvisammelstellen? – Foto: gik

Im Kern geht es bei der Auseinandersetzung um die Frage, welche Messstellen für die Ermittlung des einzuhaltenden Grenzwertes von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft relevant sind. Fünf offizielle, fest installierte Messstationen des Landes Rheinland-Pfalz gibt es in Mainz derzeit noch: in Mombach, am Goetheplatz in der Neustadt, in der Rheinallee, auf der Zitadelle und in der Mainzer Parcusstraße Nähe Bahnhof. Relevante und dauerhafte Überschreitungen des Stickoxid-Grenzwertes gab es seit 2009 praktisch nur noch in der Rheinallee, der Parcusstraße und der Großen Langgasse – letzte Station wurde im Zuge des Umbaus der Großen Langgasse abgebaut.

In der Rheinallee sank der Jahresdurchschnittswert bereits 2015 auf die 40-Gramm-Marke – damit bleibt als Hauptproblemzone in Mainz noch die Parcusstraße übrig. Weil deren Messungen trotz sinkender Werte aber immer noch bei 48 Mikrogramm Stickoxid lag, verklagte die Deutsche Umwelthilfe auch die Stadt Mainz wegen anhaltender Grenzwertüberschreitung.

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Im Oktober 2018 gab das Mainzer Verwaltungsgericht der DUH vor Gericht umfassend Recht: Der Grenzwert von 40 Mikrogramm gelte seit fast zehn Jahren, trotzdem habe die Stadt es nicht geschafft, ausreichend Maßnahmen zur Einhaltung des Wertes zu erreichen, kritisierte Richterin Stefanie Lang damals. Der Grenzwerte müsse aber „schnellstmöglich“ eingehalten werden – Lang verfügte deshalb, die Stadt müsse zum 1. September 2019 auch Dieselfahrverbote verhängen, falls der Stickoxidwert in der ersten Jahreshälfte nicht auf oder unter den Grenzwert sinke.

Die Deutsche Umwelthilfe – hier Geschäftsführer Jürgen Resch – macht weiter Druck in Sachen Luftreinheit in Mainz. – Foto: gik

Oberbürgermeister Michael Ebling (SPD) hatte damals gesagt, die Stadt habe Dieselfahrverbote erfolgreich abgewehrt – Experten waren skeptischer. Noch im Februar hatte die Deutsche Umwelthilfe geklagt, in Mainz verstehe man das Problem gar nicht und sperre sich gegen jede Lösung – ganz im Gegensatz zu Wiesbaden. Der Unterschied, sagte DUH-Anwalt Remo Klinger schon damals zu Mainz&, zwischen Mainz und Wiesbaden sei, dass Wiesbaden die Stickoxide in der gesamten Innenstadt betrachte und dagegen Maßnahmen entwickele – Mainz hingegen nicht. Schon da hatte Klinger gewarnt, Mainz nehme allein die Parcusstraße in den Fokus, das reiche nicht aus.

Das scheint sich nun zu rächen: „Die Stadt Mainz ist verurteilt worden, den Grenzwert in der ganzen Stadt einzuhalten und nicht nur an der einen Stelle, der Parcusstraße“, sagte Klinger am Donnerstag auf Mainz&-Anfrage. Mainz habe zwar, wie vom Gericht verfügt, zum 1. April einen neuen Luftreinhalteplan vorgelegt – doch darin berufe sich die Stadt praktisch ausschließlich auf die Werte in der Parcusstraße. „Wir haben gesagt, so geht es ja nicht“, kritisierte Klinger: „Es gibt viele andere Passivsammler in Mainz, die zeigen Werte von deutlich über 50 Mikrogramm“, die könne die Stadt „nicht einfach unter den Tisch fallen lassen.“

Tatsächlich gab es den Konflikt um die Passivsammler bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht: Schon vor Gericht hatte die DUH argumentiert, es müssten auch die sogenannten Passivsammler berücksichtigt werden – und deren Werte im Mainzer Stadtgebiet lägen gar bei 59 Mikrogramm an der Binger Straße, bei 58 Mikrogramm an der Rheinallee und bei 53 Mikrogramm auf dem Neubrunnenplatz. Dem hatte sich Richterin Lang indirekt sogar angeschlossen: „Der Grenzwert ist für das gesamte Stadtgebiet einzuhalten“, betonte Lang damals explizit, genau das könne die Stadt aber derzeit nicht gewährleisten.

Diese Karte im Anhang des neuen Mainzer Luftreinhalteplans zeigt die Stickoxidwerte aus dem Jahr 2017 auf den Mainzer Straßen, an denen sie gemessen wurden – an der Rheinschiene lagen die Werte zum Teil weit über 50 Mikrogramm. Genau diese Werte stammen überwiegend aus Passivsammlern, die Karte wurde vom Ingenieurbüro Lohmeyer im Auftrag der Stadt Mainz erstellt. – Screenshot: gik

Passivsammler sind kleinere, mobile Messgeräte, in denen Luftschadstoffe „aufgefangen“ und so ermittelt werden. Nach Angaben des Mainzer Umweltministeriums werden Passivsammler in Mainz eher zur Überprüfung der fest installierten Containermessstellen eingesetzt. Die Passivsammler würden Daten im 14-Tage-Rhythmus erheben, sie wiesen deshalb größere Schwankungen auf als die Daten der festen Messstationen, sagte eine Sprecherin auf Mainz&-Anfrage. Zudem erfüllten nicht alle Passivsammler die Aufstellungs-Kriterien der EU-Richtlinie – das müssten sie aber auch nicht, „da die Daten nur für die Qualitätssicherung und wissenschaftliche Auswertung erhoben werden.“

Genau darauf beruft sich nun die Stadt Mainz: „Aus unserer Sicht stellt das Gericht bei der Beurteilung der entscheidenden Messwerte auf die stationäre Messstelle in der Parcusstraße ab“, teilten Oberbürgermeister Michael Ebling (SPD) und Umweltdezernentin Katrin Eder (Grüne) am Donnerstag gemeinsam mit. Man verweise zugleich auf Aussagen des Landesamtes für Umwelt, das die Messwerte der Passivsammler „als nicht ausreichend aussagekräftig bezeichnet hat.“

Im Übrigen habe man als Stadt die vom Gericht im Oktober aufgetragenen Maßnahmen „minutiös umgesetzt“ und fristgerecht zum 1. April einen Luftreinhalteplan aufgestellt, der auch Möglichkeiten von Fahrverboten aufweise. Das Konzept für mögliche Verkehrsverbote berücksichtige „auch alle Ergebnisse der relevanten Passivsammler, um sicherzustellen, dass die Grenzwerte  im Stadtgebiet eingehalten werden“, sagen Ebling und Eder weiter, ein Gutachten habe eigens bestätigt, dass die Grenzwerte auch an den Passivsammlern eingehalten würden. „Der DUH-Antrag irritiert umso mehr, da die Stadt Mainz aus eigenem Antrieb beim Land aufgrund von Hinweisen auf Überschreitungen an der Rheinachse sogar die Platzierung von sechs weiteren Passivsammlern erwirkte, um die Kontrollen der Luftqualität auszuweiten. Diese sind seit einer Woche im Einsatz.“

DUH-Anwalt Klinger verweist hingegen auf einen entscheidenden Satz im Luftreinhalteplan der Stadt Mainz: Dort stehe, die Frage welche Verbotsstufe in Kraft gesetzt werden müsse, „ergibt sich aus den gemittelten Messergebnissen (…) an der Parcusstraße“ – der Satz ist tatsächlich auf Seite 94 so zu finden. „Der Luftreinhalteplan geht schon jetzt in die falsche Richtung“, kritisiert Klinger, Mainz konzentriere sich ganz auf die Parcusstraße und versuche, die Passivsammler auszublenden. „Damit verschließt man die Augen vor der Wirklichkeit, man muss die Situation in der gesamten Innenstadt berücksichtigen“, betont Klinger, „da kann ich nicht nur drei Quadratmeter um die offizielle Messstellen herum betrachten.“ Das habe im Übrigen auch das Gericht in seinem Urteil ausdrücklich so gesehen.

Die DUH habe deshalb Anfang April eine Anfrage an die Stadt gerichtet mit Bitte um Klarstellung, daraufhin habe die Stadt am 8. April erwidert, für die Frage der Grenzwertes sei allein die Parcusstraße relevant. „Wir brauchen da jetzt mal eine Klärung vor Gericht“, sagte Klinger: „Alle anderen Städte berücksichtigen selbstverständlich die Passivsammlerwerte – nur Mainz nicht. Das ist dann wohl Mainzer Recht, das von allen anderen 65 Städten abweicht.“ Notfalls, fügte Klinger hinzu, werde die DUH eben auch das in einem eigenen Gerichtsverfahren klären lassen.

Info& auf Mainz&: Alles zur Gerichtsverhandlung und dem Urteil des Verwaltungsgerichts gegen die Stadt Mainz vom Oktober 2018 findet Ihr hier bei Mainz&. Die Frage der Messstationen und ihrer Richtigkeit haben wir hier erklärt. Den Luftreinhalteplan der Stadt Mainz selbst könnt Ihr hier im Internet nachlesen, unseren Bericht dazu findet Ihr hier.

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