Vogelgrippe und Geflügelpest breiten sich in Rheinland-Pfalz immer weiter aus: Das Landesuntersuchungsamt warnt nun explizit davor, tote Wildvögel zu berühren. Entlang des Rheins komme es momentan vermehrt zu Nachweisen bei Wildvögeln, warnt die Behörde, aber auch Hühnerbestände waren schon betroffen. So wurden in Mainz bei acht verendeten Möwen die Vogelgrippe nachgewiesen, das Influenza-Virus kann aber auch Enten Schwäne oder Greifvögel betreffen.

Bei so einer Lachmöwe wurde Ende Februar die Vogelgrippe in Mainz festgestellt. - Foto: Roland zh via Wikipedia
Bei so einer Lachmöwe wurde Ende Februar die Vogelgrippe in Mainz festgestellt. – Foto: Roland zh via Wikipedia

Am 24. Februar waren am Rheinufer in Mainz, Höhe Raimunditor, fünf verendete Möwen gefunden worden. Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz stellte bei den toten Tieren im Anschluss den Verdacht auf Vogelgrippe fest, der sich wenige Tage später bestätigte. Inzwischen wurde das hochpathogene aviäre Influenza-Virus des Subtyps H5N1 bei acht Möwen vom Rheinufer nachgewiesen – damit ist der erste Ausbruch der Vogelgrippe, die auch als Geflügelpest bezeichnet wird, im Stadtgebiet Mainz in 2023 amtlich nachgewiesen.

Das Problem betrifft zurzeit ganz Deutschland, wie man beim Veterinäramt des Kreises Mainz-Bingen betont: Die Zahl der gemeldeten Fälle bei Wildvögeln sei im Januar 2023 bereits auf 103 gestiegen. Dabei handele es sich überwiegend um tot oder krank aufgefundene Wildgänse, Schwäne, Möwen, Wildenten und Greifvögel. Wer weitere verendete Wildvögel findet, solle sie zwar gerne melden – aber bloß nicht anfassen, warnt das Veterinäramt: Die Geflügelpest kann auch auf Menschen übertragen werden.

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Kranke oder tote Wildvögel nicht anfassen

„Offensichtlich kranke Wildvögel zeigen häufig Teilnahmslosigkeit, Ausfluss aus Augen und Schnabel, Verweigerung von Futter und Wasser, Atemnot und zentralnervöse Störungen wie abnorme Kopfhaltung, Gleichgewichtsstörungen und Zwangsbewegungen“, heißt es beim Veterinäramt weiter. Solche Tiere könnten dem Amt gerne gemeldet werden, sollten aber auf keinen Fall selbstständig eingefangen und zum Tierarzt oder ins Tierheim gebracht werden.

Auch Enten oder Schwäne können von den Vogelgrippe befallen sein: Tote Tiere nicht berühren! - Foto: gik
Auch Enten oder Schwäne können von den Vogelgrippe befallen sein: Tote Tiere nicht berühren! – Foto: gik

„Die Gefahr, dass diese Vögel das Virus in sich tragen, ist groß und Heilversuche durch den Tierarzt sind leider immer erfolglos und zudem gesetzlich verboten“, betonen die Experten. Zudem berge ein Bergen der Tiere Risiken, denn mit dem Transport des Wildvogels in die Tierarztpraxis oder das Tierheim werde auch das Virus im Tier verschleppt – das aber müsse unbedingt vermieden werden. „Daher der dringende Appell des Veterinäramtes, offensichtlich kranke Wildvögel der genannten Arten nur zu melden und vor Ort zu belassen, auch wenn dies unter Umständen schwerfällt“, betont man beim Kreis.

Tatsächlich kann die Vogelgrippe H5N1 auch auf den Menschen übertragen werden, Ansteckungen wurden bisher aber nur bei Menschen festgestellt, die eng mit Vögeln oder Hühner zusammenleben. Geflügelhalter sind deshalb per Geflügelpest-Verordnung gesetzlich verpflichtet, Sicherheitsvorkehrungen ständig vorzunehmen, um die Einschleppung des hochansteckenden Vogelgrippevirus in ihre Bestände zu verhindern. Dazu gehört insbesondere, Geflügel nur dort zu füttern, wo Wildvögel das Futter nicht erreichen können – mehr dazu hier im Internet.

Als „Vogelgrippe“ werden in der Öffentlichkeit seit dem Auftreten von hochpathogenem H5N1-Virus aus Asien Infektionen von Nutzgeflügel mit aviären Influenzaviren bezeichnet, informiert das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz: Sie ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für eine Viruserkrankung des Geflügels und befällt auch Wild- und Ziervögel. Die Geflügelpest oder AI wiederum ist bereits seit Jahrzehnten bekannt und wird von einem Grippevirus, dem Influenza-A-Virus, und zwar der Subtypen H5 und H7 verursacht. Beide Begriffe werden deshalb oft synonym verwendet – mehr dazu hier im Internet.

Info& auf Mainz&: Wer erkrankte oder tote Tiere melden will, kann dies bei der Veterinärbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen tun: Unter der Telefonnummer 06131/69333-4102 zu den Öffnungszeiten der Kreisverwaltung, oder per Email an veterinaeramt@mainz-bingen.de. Weitere Infos, auch zu der Krankheiten, findet Ihr zudem hier beim Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz.