Nach dem Gerichtsurteil zur 2G-Regel im hessischen Einzelhandel, hat Hessen nun die Regel fürs gesamte Bundesland gekippt. Damit kann man in Hessen nun seit Montag wieder ohne den Nachweis, geimpft oder genesen zu sein, einkaufen gehen, die Stadt Wiesbaden teilte nun mit: Damit entfalle auch die Bändchen-Regel. Im Gegenzug führte Hessen allerdings eine FFP2-Maskenpflicht ein, im gesamten Bundesland ist damit das Tragen einer FFP2-Maske ab 16 Jahren in allen Geschäften verbindlich vorgeschrieben. Gleichzeitig lockert Wiesbaden weitere Corona-Regeln. In Rheinland-Pfalz fordern nun unter anderen die Freien Wähler ebenfalls den Fall der 2G-Regel – hier gilt die Vorschrift im Einzelhandel vorerst weiter.
Vor einer Woche hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt der Klage einer Hanauer Einzelhändlerin gegen die 2G-Regel stattgegeben, die Geschäftsfrau durfte daraufhin ihre drei Modehäuser ohne die 2G-Regel öffnen – damit war die Einschränkung auf Geimpfte und Genesene im Einzelhandel nicht mehr zu halten. Am Samstag teilte daraufhin Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) mit: Die 2G-Regel im Einzelhandel wird Hessenweit aufgehoben. „Das sorgt für Klarheit“, sagte der Ministerpräsident: „Wir unterscheiden jetzt nicht mehr zwischen Grundbedarf und dem übrigen Einzelhandel, sondern behandeln diese Bereiche gleich.“ Damit entfielen für die Händler nun die aufwändigen Zugangskontrollen.
Gleichzeitig aber „erhöhen wir den Schutz der Kunden, indem wir das Tragen einer FFP2-Maske ab 16 Jahren verbindlich vorschreiben, und zwar hessenweit in allen Geschäften, also auch in Supermärkten“, sagte Bouffier weiter. Die Pandemie sei noch nicht beendet , der Schutz der Bürger stehe weiterhin an oberster Stelle, betonte der Ministerpräsident – Maßstab sei weiter, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Tatsächlich hatten jüngst wieder neue Studien noch einmal unterstrichen, dass gerade das Tragen von FFP2-Masken herausragend gut gegen die neue Omikron-Variante schützt. Die Mutante ist mehr im Mund-Rachen-Raum angesiedelt, genau gegen die Viren in diesem Bereich, schützen die eng sitzenden FFP2-Masken besonders gut.
Die mittlerweile vorherrschende Omikron-Variante sei zwar deutlich ansteckender und die Infektionszahlen entsprechend höher, sagte Bouffier weiter. Gleichzeitig aber erkrankten weniger Infizierte derart schwer, dass sie auf einer Intensivstation behandelt werden müssten – die Situation an den Kliniken sei aktuell „beherrschbar“. Deshalb hebe Hessen nun außerdem die Hotspot-Regelung auf, sagte Bouffier zudem: Damit entfällt etwa die Maskenpflicht in Fußgängerzonen und das Verbot von Alkoholkonsum an belebten Plätzen. Die hessische Hotspot-Regelung griff bislang in allen Städten und Landkreisen mit einer Inzidenz von über 350 – das ist derzeit in ganz Hessen der Fall.
In der Landeshauptstadt Wiesbaden reagierte man verschnupft – dort hatte die Stadt genau die Hotspot-Regelungen am Freitag gerade erst verlängert. „Wir bedauern, dass die Stadt über den Plan, die Hotspot-Regel aufzuheben, nicht frühzeitig informiert wurde“, kritisierten Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende (SPD) und Bürgermeister Oliver Franz (CDU). Wiesbaden hätten dann die Verlängerung der lokalen Hotspot-Regeln nicht mehr umsetzen müssen. Nun gilt die Maskenpflicht in der Fußgängerzone, den Einkaufszentren und zugehörigen Parkplätzen nicht mehr, auch das Alkoholkonsumverbot ist aufgehoben.
Mit dem Fall der 2G-Regel würden in Wiesbaden zudem auch keine 2G-Bändchen mehr ausgegeben, hieß es weiter: Es gebe nun keinen Unterschied mehr zwischen Verkaufsstätten der Grundversorgung und anderen Geschäften. Für Kinder bis sechs Jahre gibt es übrigens wie zuvor keine Maskenpflicht, Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 15 Jahren müssen eine medizinische Maske tragen. „Die nunmehr möglichen Erleichterungen hängen maßgeblich von der Auslastung des Gesundheitswesens ab“, betonten Mende und Franz zudem. Sollte dessen Beanspruchung zu groß werden und eine Überlastung drohen, werde die Landesregierung die Regeln wieder verschärfen. Die beiden Politiker mahnten deshalb, sich weiter an die AHA+L-Regeln zu halten – und sich impfen zu lassen.
In Innenräumen gilt in Hessen deshalb nun flächendeckend die 2GPlus-Regel, damit müssen auch Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Coronatest vorweisen. Erfasst sind hiervon Veranstaltungen und Kulturangebote ab zehn Personen, Freizeiteinrichtungen, Schlösser, Museen, Galerien und Gedenkstätten, gedeckte Sportstätten und Fitnessstudios, die Innengastronomie, Übernachtungsbetriebe bei touristischen Übernachtungen sowie Speisesäle, Schwimmbäder und Prostitutionsstätten und ähnliche Einrichtungen. Einzig Geboosterte sind von der Testpflicht ausgenommen.
„Wir müssen weiterhin vorsichtig und besonnen bleiben, und unsere Schritte sorgfältig abwägen, um die Pandemie hoffentlich nach und nach einzudämmen und der Normalität wieder ein Stück näher zu kommen“, betonte Bouffier, und warnte: Sollte die Hospitalisierungsinzidenz in Hessen über den Wert von 9 steigen, oder 400 Intensivbetten belegt werden, werde man wieder über weitere Verschärfungen beraten. Aktuell liegt die Hospitalisierungsinzidenz in Hessen bei 6,93, derzeit sind den Angaben zufolge 216 Intensivbetten belegt. Wiesbaden hat derzeit eine Corona-Inzidenz von 2264, und damit eine höchsten Infektionsraten bundesweit.
Nach Angaben des DIVI-Intensivregisters vom Montag werden derzeit in Hessen 212 Menschen wegen Covid-19 auf Intensivstationen behandelt, davon müssen 94 invasiv beatmet werden. In Rheinland-Pfalz liegen 82 Covid-19-Fälle auf Intensivstationen, beatmet werden müssen davon 34. In Mainz stieg die Corona-Inzidenz nach Angaben des Robert-Koch-Instituts am Montag auf 1.351, die Stadt Mainz verlängerte vergangene Woche die Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt noch einmal. Die Freien Wähler forderten am Montag erneut, auch Rheinland-Pfalz müsse nun die 2G-Regel im Einzelhandel kippen. „Die uneinheitlichen Regelungen und vor allem das Gefälle zwischen Rheinland-Pfalz und seinen Nachbarländern führt zu einer Benachteiligung des rheinland-pfälzischen Einzelhandels, und zu Unmut bei allen Betroffenen“, kritisierte der Parlamentarische Geschäftsführer Stephan Wefelscheid.
Gleichzeitig habe „die Schutzwirkung der FFP2-Maske im Vergleich zur Delta-Variante noch zugenommen und kann einen umso wertvolleren Beitrag zur Eindämmung der Infektionen im öffentlichen Raum leisten“, betonte er. Studien belegten „bereits eindeutig, dass FFP2-Masken einen sehr hohen Schutz vor Infektionen mit der Omikron-Variante bieten“, betonte Wefelscheid, zudem werde das Tragen von FFP2-Masken „mittlerweile von der Bevölkerung größtenteils akzeptiert“ – deshalb „sollte schon aus gesundheitlichen Gründen die 2G-Regelung durch eine verbindliche FFP2-Maskenpflicht ersetzt werden.“ Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat sich bislang dazu nicht geäußert.
Info& auf Mainz&: Mehr zu den aktuellen Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz sowie zum Gerichtsurteil in Hessen in Sachen 2G im Einzelhandel lest Ihr hier bei Mainz&. Einen ausführlichen Artikel, wie gut FFP2-Masken gegen Omikron schützen, findet Ihr hier bei Mainz&.