Obwohl die Omikron-Welle weiter rollt, streicht die Politik nun die Kontaktnachverfolgung und reduziert deutlich die Quarantäneanforderungen in Schulen und Kitas. Seit Montag müssen beim Besuch in der Gastronomie, Fitnessstudios oder beim Friseur keine Kontaktdaten mehr hinterlegt werden – die Gesundheitsämter haben die Kontaktnachverfolgung wegen Überlastung eingestellt. In Schulen und Kitas müssen nur noch infizierte Kinder in Quarantäne, regelmäßige Tests in den Kitas gibt es aber weiter nicht. Und womöglich fällt demnächst auch die 2G-Regel im Einzelhandel: Auch in Hessen kippte nun ein Gericht die Regel für eine Einzelhändlerin in Frankfurt.

Immer mehr Schulen und Kitas sind von der Omikron-Welle betroffen. - Foto: Mainz&
Immer mehr Schulen und Kitas sind von der Omikron-Welle betroffen. – Foto: Mainz&

Die Omikron-Welle hat Deutschland weiter fest im Griff, besonders in Schulen und Kitas greifen Corona-Infektionen rasant um sich – kaum eine Familie, in der es noch keine Infektion gab, die über Schule oder Kita nachhause getragen wurde. Die höchsten Infektionszahlen gebe es derzeit bei den unter 20-Jährigen, mehr als 120 Schulen waren allein im Großraum Mainz vergangene Woche von Corona-Infektionen betroffen, hieß es beim Gesundheitsamt Mainz vergangene Woche. Angesichts der rekordhohen Infektionszahlen – Mainz hat eine Inzidenz von mehr als 1200 – stellte das Gesundheitsamt bereits die Kontaktnachverfolgung in jedem Einzelfall ein.

Es sei „unmöglich eine Kontaktnachverfolgung, wie wir sie bisher praktiziert haben, aufrecht zu erhalten“, hieß es, Infizierte und ihre Kontaktpersonen würden künftig bei positiver Testung automatisch mit einer SMS über die Infektion informiert – in Quarantäne begeben müssen sie sich dann eigenständig. Doch auch dafür sind die Regeln inzwischen erheblich gelockert: Geboosterte müssen überhaupt nicht mehr in Quarantäne, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen reicht nun zum Freitesten aus der Quarantäne nach sieben Tagen ein einfacher Schnelltest – ein PCR-Test ist nicht mehr vorgeschrieben.

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In den Kitas in Rheinland-Pfalz werden die Quarantäneregeln deutlich gelockert. - Foto: Stadt Köln
In den Kitas in Rheinland-Pfalz werden die Quarantäneregeln deutlich gelockert. – Foto: Stadt Köln

Rheinland-Pfalz lockerte nun auch die Quarantäneregeln in Schulen und Kitas deutlich: In Quarantäne müssen in den Schulen jetzt nur noch infizierte Schüler oder Lehrkräfte. Der Rest der Lerngruppe muss sich in den darauffolgenden fünf Schultagen täglich selbst testen, die Zahl der anlasslosen Tests pro Woche wurde in den Schulen von zwei auf drei erhöht. In den Kitas hingegen gibt es weiter keine flächendeckenden anlasslosen Tests oder gar eine Testpflicht. Bei Auftreten einer Infektion müssen sich hier nun alle Kinder und Mitarbeiterinnen der betroffenen Gruppe oder Kohorte sofort in Quarantäne begeben, die Eltern die Kinder abholen. Die Kinder dürfen allerdings schon am nächsten Tag wieder in die Kita kommen, sofern ein negativer Test vorgelegt wird.

Die Kontaktnachverfolgung wird gleichzeitig komplett gestrichen: Seit Montag muss man nun seine Kontaktdaten nicht mehr wie bisher in der Gastronomie, im Hotel, beim Besuch des Fitnessstudios oder sonstiger Freizeiteinrichtungen oder auch beim Friseur hinterlegen. Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) begründete das mit der „guten Booster-Quote in Rheinland-Pfalz“ und der 2Gplus Regel in Innenräumen. „Wir verzichten grundsätzlich auf die individualisierte Kontakterfassung, dies gilt sowohl für die digitale als auch für die analoge Kontakterfassung“, betonte der Minister.

Wirbt fürs Impfen und lockert Quarantäneregeln: Rheinland-Pfalz' Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD). - Foto: RLP
Wirbt fürs Impfen und lockert Quarantäneregeln: Rheinland-Pfalz‘ Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD). – Foto: RLP

Das sei „deshalb möglich und vertretbar, da der Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger aufgrund der erfolgten Auffrischungsimpfung selbst als enger Kontaktperson keine Quarantäne mehr droht.“ Die Nutzung der in der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts enthaltenen QR-Code-Registrierung werde aber „weiterhin dringend empfohlen“, betonte Hoch weiter. Die Kontaktnachverfolgung werde im Wesentlichen nun auf den Schutz vulnerabler Gruppen wie beispielsweise in Krankenhäusern und Alten- und Seniorenheimen konzentriert.

Gleichzeitig räumte der Minister ein, die Omikron-Variante se „auf dem Vormarsch“, die Infektionen erreichten „bisher noch nicht dagewesene Dimensionen.“ Auch die Einweisungen in die Krankenhäuser seien gerade vergangene deutlich gestiegen. „Allerdings steigt die Krankenhausbelastung bisher nicht analog zu den Fallzahlen“, sagte hoch weiter: „Dies zeigt deutlich: Impfen wirkt und verhindert vor allem schwere Verläufe.“ Es seien vor allem ungeimpfte Menschen über 60 Jahre, die derzeit in den Klinken behandelt werden müssten, sagte der Minister weiter – von ihnen gebe es weiter zu viele.

Ende Februar soll der neue Novavax-Impfstoff zur Verfügung stehen. - Foto: Novavax
Ende Februar soll der neue Novavax-Impfstoff zur Verfügung stehen. – Foto: Novavax

Die Impfkampagne des Landes gehe deshalb mit Hochdruck weiter, Ende Februar soll dann auch der neue Novavax-Impfstoff zur Verfügung stehen. Mehr als 9.100 Menschen hätten sich bereits beim Land für eine Impfung mit dem neuen, auf Proteinbasis hergestellten Impfstoff beim Land registriert. Rheinland-Pfalz sei bisher „besser als viele andere Länder durch die Pandemie gekommen“, sagte Hoch weiter. Das maßgebliche Kriterium der aktuellen Maßnahmen beim Kampf gegen Corona bleibe weiterhin, eine mögliche Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. „Wir müssen weiterhin achtsam bleiben“, mahnte der Minister: „Wir wollen die kritische Infrastruktur aufrechterhalten, Schulen und Familien entlasten und gleichzeitig vor allem vulnerable Gruppen schützen.“

Die gestrichene Kontaktnachverfolgung dürfte auch Folgen für die Luca-App haben: Das Smartphone-Programm wurde 2020 eigens zur Erleichterung der Kontaktdatennachverfolgung entwickelt, als die Corona-Warn-App des Bundes diese Funktion noch lange nicht anbot. End4e März laufen nun die Verträge der Bundesländer mit den Betreibern der Luca-App aus, mehrere Länder haben bereits angekündigt, ihre Verträge nicht verlängern zu wollen – darunter das Land Hessen. Rheinland-Pfalz hat sich dazu noch nicht geäußert.

Dazu haben bereits mehrere Gerichte in mehreren Bundesländern die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt – unter anderem in Bayern und Baden-Württemberg. Am Montag kippte das Verwaltungsgericht Frankfurt nun die 2G-Regel, nach der nur Geimpfte und Genesene Geschäfte außerhalb des täglichen Bedarfs besuchen dürfen, für drei Modehäuser in Hessen. Eine Hanauer Besitzerin dreier Modehäuser hatte argumentiert, auch Kleidung zähle zur Grundversorgung – das Gericht gab ihr Recht: Die Besitzerin darf ihre drei Modehäuser nun ohne 2G-Regel öffnen – mehr zu dem Fall lest Ihr hier bei den Kollegen der Hessenschau.

Info& auf Mainz&: Mehr zum neuen Novavax-Impfstoff und seinen Vor- und Nachteilen lest Ihr hier bei Mainz&. Mehr zur Kontaktnachverfolgungsstrategie des Mainzer Gesundheitsamtes findet Ihr hier bei Mainz&.