Das schöne Frühlingswetter hat diese Woche viele Menschen ins Freie gezogen, doch dabei werden die Corona-Regeln offenbar zunehmend ignoriert: Parties, Alkoholkonsum, Trainieren in einem Fitnessstudio, ja sogar illegale Prostitution – das Mainzer Ordnungsamt stellte diese Woche Verletzungen von Corona-Regeln in erheblichem Umfang fest. Vor allem das immer noch geltende Alkoholverbot in der Öffentlichkeit scheint ziemlich in Vergessenheit geraten zu sein, das Land Rheinland-Pfalz kündigte einen Kontrolltag für Sonntag an. Die Partei VOLT forderte am Freitag, genau dieses Alkoholverbot im Freien zu streichen, seine Wirkung sei äußerst fragwürdig.

Das Alkoholverbot im Freien sollte Ende 2020 Menschenansammlungen an Glühweinständen verhindern. - Foto: gik
Das Alkoholverbot im Freien sollte Ende 2020 Menschenansammlungen an Glühweinständen verhindern. – Foto: gik

Der Verkauf von offenem Alkohol war in Mainz schon im November verboten worden, die Stadt wollte damit gemeinschaftliches Glühweintrinken in der Vorweihnachtszeit unterbinden. Ende Dezember verbot Rheinland-Pfalz dann auch den Konsum von Alkohol im Freien, Anlass war das Silvesterfest – das Verbot wurde aber nie aufgehoben und gilt deshalb bis heute. Vielen scheint das aber nicht bewusst zu sein: In dieser Woche musste das Mainzer Ordnungsamt wiederholt gegen Alkoholkonsum im Freien, aber auch gegen das Ignorieren von Mindestabständen und Maskenpflichten einschreiten, im teils dichten Gedränge auf Straßen und Plätzen wurden die Regeln weithin ignoriert.

Das ungewöhnlich warme Frühlingswetter hatte viele Mainzer ins Freie gezogen, das Mainzer Ordnungsamt kontrollierte die ganze Woche über vor allem um die Mittagszeit am Rheinufer zwischen Kaisertor und Theodor-Heuss-Brücke. Dabei seien teils größere Personengruppen angetroffen worden, die sich dort entgegen der geltenden Kontaktbeschränkung aufhielten, teilte die Stadt Mainz mit – nach wie vor ist nur ein Treffen von Personen aus einem Hausstand mit einer weiteren Person erlaubt, auch gilt der Mindestabstand von 1,50 Metern weiter. „Nach persönlicher Ansprache und einer getätigten Durchsage begannen Mitarbeiter des Kommunalen Vollzugsdienstes mit Kontrollen“, heißt es in dem Bericht der Stadt  weiter, dabei seien neun Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen festgestellt worden, in fünf Fällen sei gegen das Verbot des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit verstoßen worden.

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Dichte Menschenmengen drängten sich am vergangene Wochenende am Mainzer Rheinufer - nicht wie hier im Frühjahr 2020, als Abstände eingehalten wurden. - Foto: gik
Dichte Menschenmengen drängten sich am vergangene Wochenende am Mainzer Rheinufer – nicht wie hier im Frühjahr 2020, als Abstände eingehalten wurden. – Foto: gik

Am Mittwoch löste das Ordnungsamt dann eine nicht erlaubte Zusammenkunft von mindestens zehn Personen im Volkspark auf, auch hier sei Alkohol im Freien konsumiert worden, hieß es weiter. Die Beteiligten hätten teilweise fluchtartig den Volkspark verlassen, dabei jedoch Rucksäcke und Taschen zurückgelassen – das erlaubte die Feststellung der Identitäten. Die Partymacher müssen nun mit einem Bußgeld rechnen, es wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Am Donnerstag wurden die Kontrolleure dann zu einem Spielplatz neben einem Hotel gerufen, dort hätten sich mehrere Jugendliche mit zwei Autos getroffen und eine Party gefeiert, meldete eine Mitarbeiterin des Hotels.

Die Beamten trafen zwar keine feiernden Jugendlichen mehr an, dafür aber einen Hotelgast, der sich im Bademantel gemeinsam mit einer Dame, ebenfalls im Bademantel, vor dem Hotel herumtrieb – aufgrund der Umstände habe der dringende Verdacht bestanden, dass es sich bei der Dame um eine Prostituierte handelte. „Nachdem die beiden die Ankunft der Streifen bemerkt hatten, sperrten sie sich in einer der Hoteltoiletten ein, aus welcher sie von Sicherheitsmitarbeitern des Hotels herausgebeten wurden“, so der Bericht weiter. Die beiden Personen in Bademänteln hätten dann versucht, mittels eines Pkw in der Tiefgarage zu fliehen, das habe aber durch die Mitarbeiter des Kommunalen Vollzugsdienstes verhindert werden können. Da beide Personen zudem einen alkoholisierten Eindruck machten, wurde durch eine hinzugezogene Polizeistreife ein Alkoholtest gemacht – bei der Frau, die am Steuer gesessen hatte, wurde ein Atemalkoholwert von 1,66 Promille festgestellt.

Kontrolle des Mainzer Ordnungsamtes am Rheinufer - vor den strengen Corona-Regeln. - Foto: gik
Kontrolle des Mainzer Ordnungsamtes am Rheinufer – vor den strengen Corona-Regeln. – Foto: gik

Illegale Prostitution scheint überhaupt ein größeres Problem zu sein, die Bordells sind noch immer im Lockdown. Am Donnerstag wurde ein weiterer Fall illegaler Prostitution aufgedeckt: Am Vormittag wurde in einem Apartmenthaus in der Altstadt eine aus dem asiatischen Raum stammende Prostituierte angetroffen, die weder über die nach dem Prostituiertenschutzgesetz notwendigen Dokumente noch über die entsprechende Aufenthaltserlaubnis verfügt habe, berichtete die Stadt weiter. Das Apartment war über eine Online-Plattform als Ferienwohnung vermietetet worden, auch das ist derzeit für Ferienzwecke unzulässig. Es wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren sowohl gegen die Prostituierte als auch gegen die Vermieterin eingeleitet.

Auch in einem Fitnessstudio wurde am Mittwoch illegal trainiert, der Ordnungsdienst traf am Abend sieben Personen in Trainingskleidung in einem Fitnesscenter an, „die sich zuvor eindeutig sportlich betätigt hatten.“ Fünf Personen versuchten, sich in einem Nebenraum zu verstecken und so der Kontrolle zu entgehen, „was jedoch nicht gelang“, so der Bericht weiter. Auch hier wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Innenminister Roger Lewentz (SPD) kündigte nun für den kommenden Sonntag einen weiteren landesweiten Corona-Kontrolltag an. „Ich verstehe, dass es die Bürger ins Freie zieht, das ist unter Beachtung der aktuellen Corona-Regeln auch möglich“, sagte Lewentz. Er habe aber kein Verständnis für diejenigen, die sich trotz der schnell verbreitenden Virusmutationen nicht an Regeln wie die Maskenpflicht hielten. „Die Zahl der Corona-Neuinfektionen steigt wieder an, der zuletzt positive Trend bei den Inzidenzwerten setzt sich augenscheinlich nicht mehr fort“, mahnte Lewentz. Umso mehr sei jetzt geboten, nicht nachlässig zu werden.

In der Mainzer Innenstadt gilt weiter eine Maskenpflicht, auch auf Straßen und Plätzen. - Foto: gik
In der Mainzer Innenstadt gilt weiter eine Maskenpflicht, auch auf Straßen und Plätzen. – Foto: gik

Auch die Mainzer Ordnungsdezernentin Manuela Matz (CDU) appellierte noch einmal eindringlich an die Mainzer, die notwendigen Regeln der Corona-Bekämpfungsverordnung einzuhalten. Dies gelte umso mehr, wenn auch zur jetzigen Jahreszeit frühlingshafte Temperaturen die Menschen ins Freie lockten – nur mit Einhaltung der AHA-Regeln sowie von Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen könne es gelingen, die Fallzahlen weiter zu senken und Lockerungen zu ermöglichen, warnte Matz. Polizei und Ordnungsämter wollen nu am 28. Februar verstärkt die Einhaltung der Corona-Regeln wie Abstandsgebot und das Tragen medizinischer Masken kontrollieren, und auch stark besuchte Ausflugs- und Naherholungsziele verstärkt in den Fokus nehmen.

Die noch junge Partei VOLT, die erstmals zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz antritt, forderte derweil am Freitag, das Alkoholverbot im Freien umgehend wieder abzuschaffen. Das Alkoholverbot sei „unverhältnismäßig, realitätsfern und nicht zielführend“, sagte VOLT-Spitzenkandidatin Alexandra Barsuhn: Die Wirksamkeit des Alkoholverbots sei nicht nachgewiesen, und könne sogar schädigende Auswirkungen haben, weil so Personen, die sich eigentlich an der frischen Luft treffen würden, stattdessen auf geschlossene Räumlichkeiten ausweichen könnten, sagte Barsuhn. In geschlossenen Räumen sei das Infektionsrisiko aber „nachgewiesenermaßen um ein vielfaches höher“.

Parties im Volkspark - hier bei Summer in the City - sind ebenfalls derzeit untersagt. - Foto: gik
Parties im Volkspark – hier bei Summer in the City – sind ebenfalls derzeit untersagt. – Foto: gik

Auch Gruppenansammlungen würden durch das Alkoholverbot nicht vermieden. „Die Menschen dürfen durch realitätsferne und wirkungslose Verbote keinem zusätzlichen Infektionsrisiko ausgesetzt werden“, betonte Barshun. Das gefährde auch die Akzeptanz in der Bevölkerung für wirkungsvolle Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung. Zudem sollte auch Bars, Kneipen und Restaurants der Verkauf von alkoholischen Getränken „to go“ wieder erlaubt werden. Die Stadt Mainz hatte das bislang abgelehnt, sie befürchtet, dass es damit sofort wieder zu Gruppen gemeinsamer Geselligkeit kommen könnte – und damit zu neuerlichen Infektionsketten mit dem Coronavirus.

Info& auf Mainz&: Alle derzeit geltenden Coronaregeln könnt Ihr hier beim Land Rheinland-Pfalz im Internet noch einmal nachschlagen, was ab Montag, den 1. März an Lockerungen gilt, haben wir hier bei Mainz& berichtet.

 

 

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