Anderthalb Jahre mussten die politischen Fraktionen in Mainz warten, nun will die Stadtverwaltung endlich Ordnung in Sachen E-Scooter schaffen: Um den Wildwuchs der elektronischen Tretroller zu begrenzen, will die Stadt Mainz künftig nur noch 1.200 gewerbliche E-Scooter im Stadtgebiet zulassen. Anbieter müssen eine Sondernutzungserlaubnis beantragen, für jeden E-Scooter wird eine Gebühr fällig. Und: Das Abstellen der Geräte ist künftig nur noch auf 25 ausgewiesenen Abstellflächen in der Innenstadt erlaubt.

FDP-Fraktionschef David Dietz mit E-Scooter auf dem Gehweg. - Foto: gik
FDP-Fraktionschef David Dietz mit E-Scooter auf dem Gehweg. – Foto: gik

Im April 2023 hatte die FDP Mainz einen kuriosen Wettbewerb ausgelobt: „Mainz sucht den schlechtesten E-Scooter-Stellplatz!“ Dabei rief FDP-.Fraktionschef David Dietz zum Einsenden von Fotos auf, die den E-Scooter zeigten, der am schlimmsten im Weg steht. Der Hintergrund war ein Ernster: Gerade beeinträchtigte Menschen, die auf den Gebrauch von Rollatoren oder Rollstühlen angewiesen seien, seien mitten im Weg abgestellte E-Scooter ein echtes Problem, betonte Dietz. Das gelte auch für Kinderwägen und sogar Radwege.

Mit der Aktion aber wollte Dietz vor allem eines: Druck auf die Stadtverwaltung machen. Denn der Mainzer Stadtrat hatte bereits im Mai 2022 der Verwaltung den Auftrag erteilt, den Wildwuchs beim Abstellen der Scooter durch Sondernutzungszonen zu regeln. Nur ließen die auf sich warten: Der „See“ ruhe ihm zu still, die Verwaltung komme nicht in die Gänge, schimpfte Dietz. Mit dem Wettbewerb wolle man „mal ein bisschen Dynamik in den Prozess bringen.“

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Mainz schafft Sondernutzung für E-Scooter – 25 feste Abstellzonen

Ein halbes Jahr später ist es nun so weit: Am Montag präsentierte Verkehrsdezernentin Janina Steinkrüger (Grüne) ein umfassendes Konzept zur Neuregelung in Sachen gewerbliche E-Scooter in Mainz. Zur Begründung für die Verzögerung führte Steinkrüger die Gesetzeslage an: Die Rechtsauffassung bezüglich E-Tretroller-Vermietsystemen befinde sich „mittlerweile im Wandel“, heißt es in der Tischvorlage der Verwaltung. Inzwischen ordne die aktuelle Rechtsprechung „das Angebot der Vermietung von E-Tretrollern im öffentlichen Straßenraum als Sondernutzung ein, da es sich um eine gewerbliche Nutzung der Straße handele.“

Geplante Sonderabstellflächen für E-Scooter in Mainz. - Grafik: Stadt Mainz
Geplante Sonderabstellflächen für E-Scooter in Mainz. – Grafik: Stadt Mainz

Das eröffne nun die Möglichkeit für eine Neuregelung, bei der die E-Tretroller nun auch in Mainz als „Sondernutzung“ eingestuft werden. Die gewerblichen Verleiher müssen daher nun eine neue Sondernutzungserlaubnis beantragen, die werde anschließend für 24 Monate erteilt, teilte Steinkrüger weiter mit: „Hierdurch entsteht Planungssicherheit für die Anbieter und die Stadt.“ Für die Vermieter wird das künftig teuer: Mainz erhebt nun eine Sondernutzungsgebühr von 36 Euro pro E-Tretroller und Jahr. Ein Vergabeverfahren zur Auswahl eines einzelnen Anbieters werde nicht stattfinden, hieß es weiter.

Im gesamten Mainzer Stadtgebiet sind künftig aber nur noch 1.200 E-Scooter zugelassen – derzeit teilen sich vier gewerbliche Anbieter den Markt in Mainz. Bei mehreren Anbietern werde die Zahl von 1.200 Rollern „gleichmäßig auf die Anbieter aufgeteilt“, so die Dezernentin. Das Abstellen wird in der Innenstadt künftig nur noch auf festen Abstellflächen erlaubt, davon werden 25 Bereiche ausgewiesen. Außerhalb der Innenstadt bleibt es aber bei einem „Freefloating-Betrieb“ – hier können die Roller also weiter frei in der Gegend verteilt werden.

Mainz plant Sanktionen bei Verstößen gegen Anbieter

Die Anbieter seien für die Einhaltung der Regeln selbst verantwortlich, betont die Stadt weiter. „Die Erfahrung der letzten Jahre hat allerdings gezeigt, dass es auf der Basis ausschließlicher Eigenverantwortung der Anbieter leider regelmäßig zu Behinderungen und Gefährdungen im öffentlichen Straßenraum kam“, kritisierte Steinkrüger. Die Stadt werde deshalb „die Abstellsituation regelmäßig kontrollieren“ – und droht mit Konsequenzen: Würden regelmäßig systematische Einschränkungen der Verkehrssicherheit festgestellt, werde der Anbieter zunächst abgemahnt – erfolge keine Besserung, könne die Stadt auch die Sondernutzungserlaubnis entziehen.

E-Scooter mitten auf Fußweg in einem Mainzer Stadtteil. - Foto: gik
E-Scooter mitten auf Fußweg in einem Mainzer Stadtteil. – Foto: gik

Die SPD-Stadtratsfraktion begrüßte die Neuregelung: Durch die Sondernutzungsregelung gewinne die Stadt „endlich wieder die Hoheit über den öffentlichen Raum zurück“, sagte SPD-Verkehrsexperte Erik Donner: „Der bisherige Wildwuchs war schlicht und einfach nicht mehr zu ertragen.“ Zugleich mahnte Donner aber auch an, die Sonderabstellzonen dürften nicht nur auf die Innenstadt beschränkt werden: „Es spricht nichts dagegen, auch in weiteren Stadtteilen feste Abstellzonen einzurichten“, forderte Donner, die Neuregelung müsse evaluiert und fortgeschrieben werden.

Der Mainzer Stadtrat muss dem neuen Konzept nun noch zustimmen.

Info& auf Mainz&: Mehr zum Problem des Wildwuchses beim Abstellen der E-Scooter lest Ihr noch einmal hier bei Mainz&. Beispiele für schlecht abgestellte E-Scooter gibt es hier auf Mainz&. Achtung&: Die Auswahl der E-Scooter auf den Bildern ist Zufall – wir wollen damit keineswegs einen einzigen Anbieter an den Pranger stellen: Die Abstellproblematik findet sich bei ALLEN Anbietern.