Eine Lösung für die Auszahlung von Spenden an die Weingüter an der Ahr nach der Flutkatastrophe ist offenbar in Sicht – zumindest wenn es nach Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) geht. Das Bundesfinanzministerium habe für das Problem der Spendenauszahlung „gemeinsam mit den Bundesländern eine Lösung gefunden“, schrieb nun Lindner in einem Brief an Ex-Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU). Wie allerdings dieser Auszahlungsweg aussehen soll, kann derzeit niemand sagen. Bei der Initiative „Flutwein“ heißt es nun: Der Bund habe „klar das Signal“ für eine Lösung gesetzt – nun müsse das Land Rheinland-Pfalz seinen Katastrophenerlass anpassen.
Kurz nach der Flutkatastrophe an der Ahr am 14. und 15. Juli hatte eine ungeheure Spendenwelle eingesetzt, mehr als sieben Millionen Euro kamen allein über Winzer-Initiativen wie „Flutwein“, „Ahr – a wine region needs rebuilding“ oder „Der Adler hilft“ an Spenden zusammen – gedacht als Hilfe für die mehr als 50 von der Flut verwüsteten Weingüter an der Ahr. Doch mehr als ein halbes Jahr nach der Flutkatastrophe kann ein Großteil der Gelder weiter nicht ausgezahlt werden, weil das bundesdeutsche Spendenrecht eine Auszahlung an Unternehmen verbietet. Beim Mainzer Finanzministerium verwies man deshalb auf den Bund, beim Bund verwies man aufs Land, und an der Ahr wuchs der Frust, weil die Gelder dringend benötigt werden.
Ex-Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, inzwischen wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU im Bundestag, hatte sich daraufhin im Januar in Briefen an Christian Lindner, Bundeswirtschaftsminister Volker Wissing (FDP) und sogar an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) persönlich gewandt: Die Politik habe unbürokratische Hilfe versprochen, es könne doch nicht sein, dass es ein halbes Jahr nach der Katastrophe noch keine Lösung für das Problem gebe, schrieb Klöckner. Nun kam die Antwort: Es gebe eine Lösung, damit könnten die von der Flutkatastrophe betroffenen Betriebe „die gesammelten Gelder somit rasch erhalten“, schreibt Lindner in einem Brief an Klöckner, der Mainz& vorliegt.
„Der vorgeschlagene Auszahlungsweg beachtet das Spendenrecht und die Grundsätze der Gemeinnützigkeit“, heißt es in Lindners Schreiben weiter. Der Weg „stellt weiterhin eine gleichmäßige und gerechte Verteilung auf die Betroffenen sicher“ und reduziere den Bürokratieaufwand bei der Verteilung. „Das ist eine gute Nachricht für die Winzer und Betriebe an der Ahr“, sagte Klöckner gegenüber Mainz&. Sie freue sich, dass die Gelder nun „rasch und unbürokratisch“ ausgezahlt werden könnten und dort ankämen, wo sie gebraucht würden. Das würde auch andere interessieren: das Problem mit Nicht-Auszahlung an Betriebe haben auch Hoteliers, Gastronome und Handwerksbetriebe – und die große Spendenaktion „Deutschland hilft.“
Nur: Wie genau dieser Auszahlungsweg aussehen soll, den Lindner den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen haben will – das war am Dienstag nicht zu erfahren. Auch der Brief des Ministers selbst bleibt unklar: „Es ist m9ir ein Anliegen, dass den betroffenen Personen und Betrieben die Spendengelder auch unbürokratisch ausgezahlt werden können“, schreibt Lindner weiter: „Steuerliche Regelungen dürfen kein Hemmnis sein.“ Es gebe nun einen „vorgeschlagenen Auszahlungsweg, der „das Spendenrecht und die Grundsätze der Gemeinnützigkeit“ beachte, heißt es in Lindners Schreiben weiter: Der Weg „stellt weiterhin eine gleichmäßige und gerechte Verteilung auf die Betroffenen sicher und reduziert den Bürokratieaufwand bei der Verteilung.“
„Wir finden es super, dass Herr Lindner eine Lösung ankündigt“, reagierte „Flutwein“-Mitgründer Daniel Koller am Abend gegenüber Mainz&, „aber wir würden die Lösung gerne kennen.“ Der Brief zeige, „dass das Thema ganz oben angekommen ist“, betonte Koller, und dass von Seiten des Bundesfinanzministers „keine bürokratischen Hürden gestellt werden sollen.“ Das sei ein gutes Zeichen, „muss jetzt aber auch bei den Finanzämtern vor Ort ankommen“, sagte Koller weiter.
„Wir freuen uns, dass es in enger Zusammenarbeit mit dem BMF gelungen ist, einen grundsätzlichen Weg zur Auszahlung der Spendengelder aufzuzeigen“, heißt es im Mainzer Finanzministerium am Dienstag auf Anfrage – Einzelheiten befänden sich allerdings „noch in der Klärung.“ Beim Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau freut man sich derweil über die Ankündigung einer Lösung. Man hoffe nun, „dass die konkreten Beschlüsse eine umgehende Auszahlung der eingegangenen Spenden an die betroffenen Betriebe ermöglichen“, teilte der Verband mit.
Lindner empfiehlt in seinem Schreiben derweil, sich an das jeweilige Finanzamt zu wenden: Sollten steuerbegünstigte Organisationen, Vereine und Initiativen bei der Auszahlung von Geldern „eigene steuerliche Probleme sehen, empfiehlt es sich, direkt und unmittelbar bereits vor der Vergabe Kontakt mit ihrem Finanzamt“ aufzunehmen, schreibt der Minister. „Ich bin sicher“, betonte Lindner zudem, „dass es möglich ist, gemeinsam mit den Bediensteten der Finanzverwaltung vor Ort eine Lösung zu finden, die mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen vereinbar ist.“
Damit allerdings stellt sich die Frage: Gibt es nun einen allgemein gültigen Auszahlungsweg, der die Verwendung der Spendengelder einfach ermöglicht, und von der Politik vorgegeben wird – oder muss nun doch jede Initiative und jeder Weinbaubetrieb individuell mit dem Finanzamt verhandeln? Aus dem Bundesfinanzministerium verweist man derweil zurück ans Land: Die Auszahlung der Spenden müsse den Grundsätzen der Gemeinnützigkeit genügen – und für deren Auslegung seien „im Einzelfall die Länder zuständig.“ Und die Länder – neben Rheinland-Pfalz betrifft das auch NRW – hätten nach der Flutkatastrophe „bundesweit abgestimmte Katastrophenerlasse verabschiedet, die auch steuerliche Sonderregelungen enthalten“, betonte das BMF.
Für die Situation der Spenden an die Betriebe habe man nun gemeinsam „Lösungen gefunden, die mit den bundesweit abgestimmten Katastrophenerlassen vereinbar sind, und die die Auszahlung der eingesammelten Gelder an die betroffenen Betriebe ermöglichen soll“, antwortet das Bundesministerium weiter, und fügt hinzu: „Zur Auszahlung ist weiterhin eine Einzelfallprüfung durch das zuständige Finanzamt notwendig.“ Bei „Flutwein“ sehen sie nun weiter das rheinland-pfälzische Finanzministerium in der Pflicht: Der Bund habe jetzt „klar das Signal gesetzt“, dass das Land nun die Auszahlung mit einer Öffnungsklausel im Katastrophenerlass regeln könne, fügte Koller hinzu.
Info& auf Mainz&: Mehr zum Problem der Spenden, die nicht ausgezahlt werden können, lest Ihr hier auf Mainz&, über die Verwüstungen in den Winzerbetrieben an der Ahr durch die Flutkatastrophe haben wir hier berichtet.