2023 hatte der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz den Stadtwerken Mainz ein miserables Zeugnis in Sachen Unternehmensführung ausgestellt und sich bei Oberbürgermeister Nino Haase (parteilos) über mangelnde Kooperation des Stadtwerke-Vorstands beschwert. Nun belegen Unterlagen und Berichte, die Mainz& exklusiv vorliegen: Bei den Stadtwerken wurden Ende 2022 die hauseigenen Revisionsprüfer erst ignoriert und dann 2023 entmachtet – nachdem sie auf gravierende Mängel bei einem Brunnensanierungsprojekt hingewiesen hatten. Es geht um Verstöße gegen Bauherrenpflichten, gegen Vergaberecht und Kartellrecht, um mangelhafte Projektsteuerung sowie um Mobbingvorwürfe gegen Hinweisgeber. Am Donnerstag soll der Aufsichtsrat den Jahresabschluss 2023 beschließen.

Wie wirtschaften eigentlich die Mainzer Stadtwerke? - Foto: gik
Wie wirtschaften eigentlich die Mainzer Stadtwerke? – Foto: gik

Im Jahr 2018 hatten die Mainzer Netze ein Problem: Im rund 100 Jahre alten Wasserwerk Hof Schönau bei Rüsselsheim ließ die Ergiebigkeit der Brunnen nach, gleichzeitig stiegen die Chloritwerte – die Trinkwasserversorgung für die Landeshauptstadt Mainz mit ihren rund 220.000 Einwohnern war in Gefahr. Abhilfe musste her – und zwar schnell.

Die Mainzer Netze, eine Tochterfirma der Mainzer Stadtwerke, beauftragten daraufhin eine geologische Untersuchung, die klären sollte, woher der hohe Salzgehalt stammte – und gab im Anschluss im Jahr 2021 ein Pilotprojekt zur Brunnensanierung in Auftrag. Drei Brunnen des Wasserwerks Hof Schönau sollten mit einer innovativen Methode saniert werden um festzustellen, ob sich der gewünschte Erfolg einstellen würde –  klar war aber von vorneherein: Insgesamt müssten alle 42 bis 50 Brunnen des Wasserwerks saniert werden, um den Salzgehalt zu senken und die Brunnen durch Tiefbohrungen wieder ergiebiger zu machen.

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Revision der Stadtwerke: Gravierende Mängel bei Brunnensanierung

Das Projekt wurde auf ein Gesamtvolumen von rund 32 Millionen Euro geschätzt – und das rief die Stadtwerke-interne Revisionsabteilung auf den Plan. Die hausinternen Prüfer sind unter anderem dafür zuständig, Fehler beim Management und der Abwicklung von Projekten aufzudecken, diese dem Vorstand mitzuteilen und auf Abhilfe zu drängen, so soll das Unternehmen vor Schaden bewahrt werden, so sieht es das Revisions-Handbuch der Mainzer Stadtwerke vor: „Die Interne Revision der MSW AG prüft (…) unabhängig und objektiv und darf von anderen Stellen/ den zu prüfenden Funktionen nicht beeinflusst werden.“

Das rund 100 Jahre alte Wasserwerk Hof Schönau aus der Luft. - Quelle: Imagevideo Mainzer Netze, Screenshot: gik
Das rund 100 Jahre alte Wasserwerk Hof Schönau aus der Luft. – Quelle: Imagevideo Mainzer Netze, Screenshot: gik

Doch was die Revisoren der Stadtwerke 2022 bei dem Projekt „Brunnensanierung“ finden, lässt sie nicht wenig staunen: „Eine ordnungsgemäße Projektdokumentation ist in dem Projekt ‚Brunnensanierung Wasserwerk Hof Schönau‘ nicht gegeben“, konstatiert der erste Prüfbericht zum Projekt im Februar 2022, „ein Projektmanagement ist nicht ersichtlich.“ Es fehle an Kostenschätzungen, Konzepten, Leistungsnachweisen und Budgetüberwachung. Aufträge seien freihändig vergeben, Angebote nicht auf Plausibilität geprüft worden.

Die Folge: Es seien „möglicherweise überteuerte Leistungen vertraglich wirksam in Auftrag gegeben worden“, warnten die Revisoren – und niemand habe überprüft, ob beauftragte Leistungen auch tatsächlich erbracht worden seien. Man könne deshalb nicht ausschließen, dass es zu Doppelzahlungen, überhöhten Tagessätzen und überzogenen Reisekosten gekommen sei. Doch das war noch nicht alles: Auch ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator war nicht bestellt worden. „Im Falle eines Unfalls mit Personenschaden auf der Baustelle hätte dies für alle Beteiligten gravierende Haftungsfolgen“ nach sich ziehen können, bis hinein ins Strafrecht, warnte die Revision.

Stadtwerke beantworten Fragen nicht: „Vorwürfe substanzlos“

Mainz& liegen die Revisionsberichte zu diesem Fall ebenso vor wie zahlreiche weitere Schreiben und Unterlagen – ihr Inhalt ist eindeutig, die Berichte sind ordnungsgemäß testiert. Wir haben in wochenlangen Recherchen Unterlagen gesichtet, Sachverhalte überprüft und mit diversen Zeugen gesprochen, sie alle haben unabhängig voneinander die Vorkommnisse geschildert und bestätigt. Zuerst hatte über die Entmachtung der Revision die Zeitschrift „Business Insider“ im März 2024 berichtet, die dort geschilderten Vorfälle bestätigten sich bei unseren Recherchen.

Das Hochhaus in der Mainzer Neustadt ist die Firmenzentrale des Konzerns Mainzer Stadtwerke. - Foto: Mainzer Stadtwerke
Das Hochhaus in der Mainzer Neustadt ist die Firmenzentrale des Konzerns Mainzer Stadtwerke. – Foto: Mainzer Stadtwerke

Die Mainzer Stadtwerke hingegen wollen zu den Vorgängen keine Stellung nehmen, ein ausführlicher Fragenkatalog von Mainz& zu dem gesamten Vorgang blieb unbeantwortet. „Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Mainzer Stadtwerke haben sich insbesondere im letzten Jahr mehrfach und intensiv mit dem Projekt der Brunnensanierung im Wasserwerk Hof Schönau befasst“, teilte die Pressestelle der Stadtwerke am Montag lediglich mit: „Beide Gremien sind sich einig, dass die im Bericht des Business Insiders erhobenen Vorwürfe substanzlos sind. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis, dass wir zu einer aktuell laufenden arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung nicht Stellung nehmen werden.“

Die Antwort ist zumindest erstaunlich, hatten die Stadtwerke doch im März dem „Business Insider“ zu den angeblich substanzlosen Vorwürfen doch geantwortet: Ja, die Themen seien den Stadtwerken bekannt und „bereits durch zwei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aufgegriffen worden“, wie der Business Insider das Unternehmen zitierte. Mainz& hatte von den Stadtwerken wissen wollen, was die Hintergründe für die Brunnensanierung waren, und wie das Unternehmen mit der Mängelliste der hauseigenen Revision umging – kein Antwort. Mainz& fragte, ob die im Revisionsbericht aufgelisteten Mängel zutrafen und ob sie abgestellt wurden – keine Antwort.

Gab es Verstöße gegen Vergaberecht und Kartellrecht?

Dabei schlug das Prüfungsteam mehr als deutlich Alarm, genau wie es seine Aufgabe war: Die Vergabe für die Sanierungsarbeiten sei zunächst ohne Ausschreibung und damit „vergabe- und wettbewerbswidrig erfolgt“, warnen die Prüfer. Schon beim Pilotprojekt zur Brunnensanierung bestünden „erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des durchgeführten Vergabeverfahrens“, die Vertraulichkeit sei im Verfahren „höchstwahrscheinlich nicht gewährleistet“ gewesen, es könne ein Kartellrechtsverstoß vorliegen.

Waldschneise mit den Trinkwasserbrunnen des Wasserwerks Hof Schönau. - Quelle: Imagevideo Mainzer Netze, Screenshot: gik
Waldschneise mit den Trinkwasserbrunnen des Wasserwerks Hof Schönau. – Quelle: Imagevideo Mainzer Netze, Screenshot: gik

Denn für die Vergabe der notwendigen Sanierungsarbeiten wurden dem Prüfbericht zufolge nur drei Firmen gebeten, ein Angebot abzugeben, zwei davon erhielten den Auftrag als gemeinsame Arbeitsgemeinschaft – der Verdacht: Beide Firmen schlossen sich noch während des laufenden Vergabeverfahrens zusammen. Insider betonen gegenüber Mainz&, es hätte deutschlandweit 20 bis 25 Firmen gegeben, die über die entsprechenden Qualifikationen verfügt hätten.

Dabei hätte das veranschlagte Gesamtvolumen in Höhe von 32 Millionen Euro für die Brunnensanierung insgesamt eine Ausschreibung zwingend notwendig gemacht, monierten die Prüfer – das sei aber nicht erfolgt. Stattdessen habe es Auftragserweiterung um Auftragserweiterung gegeben. Die Reaktion des Vorstands aber erstaunte die Revisoren nicht wenig: Die im ersten Revisionsbericht genannten Mängel seien entweder gar nicht oder mit großer Verzögerung von Monaten abgestellt worden, klagt die Interne Revision.

Interne Revision aufgelöst, Auftrag extern vergeben, Leiter gekündigt

Dabei hatte die Interne Revision Ende 2021 sogar den offiziellen Ombudsmann der Mainzer Stadtwerke, den Regensburger Rechtsanwalt Josef Scherer in den Vorfall eingeschaltet, nach Mainz&-Informationen bestätigte der Ombudsmann das Ergebnis der Prüfungen und unterstützte das Anliegen der Revisoren. Scherer wurde nach Mainz&-Informationen kurz danach von den Mainzer Stadtwerken von seiner Aufgabe entbunden, auch dazu von den Mainzer Stadtwerken: keine Antwort. Stattdessen wurde eine Mainzer Kanzlei mit der Aufgabe betreut, Ansprechperson für Hinweisgeber zu sein – pikanterweise vertritt dieselbe Kanzlei die Mainzer Stadtwerke aber in Arbeitsrechtsfragen vor Gericht.

Filteranlagen und Wasserbehälter im Wasserwerk Hof Schönau. - Quelle: Imagefilm Mainzer Netze, Screenshot: gik
Filteranlagen und Wasserbehälter im Wasserwerk Hof Schönau. – Quelle: Imagefilm Mainzer Netze, Screenshot: gik

Es bleibt nicht die einzige Konsequenz: Im Januar 2023 wird der internen Revisionsabteilung vom Vorstand der Mainzer Stadtwerke untersagt, die Prüfung des Brunnenprojektes fortzuführen – stattdessen wird dieselbe Aufgabe noch im Januar 2023 extern an die Wirtschaftsprüfer von PricewaterhouseCoopers (PwC) vergeben. PwC wiederum ist auch zuständig für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Mainzer Stadtwerke.

Kurz zuvor hatte sich der Leiter der Revisionsabteilung an den Aufsichtsrat der Mainzer Stadtwerke gewandt, und explizit um Schutz gebeten: Er habe die „begründete Befürchtung, dass die Funktion der Internen Revision in der MSW Unternehmensgruppe ausgelagert werden soll“, heißt es in dem Schreiben, das Mainz& vorliegt: „Daher bittet die Abteilung Interne Revision Sie um Ihren Schutz und die Möglichkeit, weiterhin ihre Aufgabe erfüllen zu können.“

Leiter der Revision gekündigt, Kontrolle „rechtswidrig ausgehebelt“?

Zuvor hatte die Revisionsabteilung im November 2022 ihren zweiten Prüfbericht zum Brunnenprojekt vorgelegt, darin hieß es nun: Die Tätigkeit der Revisoren sei seitens der Mainzer Netze „nicht unterstützt, sondern behindert worden“, die Autorität der Inneren Revision drohe „noch weiter ausgehöhlt“ zu werden. Wegen „der fehlenden Kooperation der Mitarbeiter und der Geschäftsführung der Mainzer Netze“ sei „das Projekt nicht prüfbar“ – man habe die Prüfung deshalb abgebrochen. Fragen dazu haben die Mainzer Stadtwerke ebenfalls nicht beantwortet.

Das Hochhaus der Mainzer Stadtwerke in der Mainzer Neustadt. - Foto: gik
Das Hochhaus der Mainzer Stadtwerke in der Mainzer Neustadt. – Foto: gik

Die Mitarbeiter der Revision sind danach offenbar massiven Repressalien im Unternehmen ausgesetzt: Sie werden versetzt und sind monatelang freigestellt, der Leiter der Abteilung wird im März 2023 abgemahnt und im November 2023 betriebsbedingt gekündigt. Der Mann klagt inzwischen vor dem Arbeitsgericht Mainz, das befand im November 2023 zwei Abmahnungen aus dem März 2023 für rechtswidrig – und folgte damit der Argumentation des Klägeranwalts. Der hatte argumentiert: Der Stadtwerke-Vorstand habe „bewusst, also mit Vorsatz, die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollsysteme Interne Revision, Compliance, Risk und Internes Kontrollsystem (…) in rechtswidriger Weise ausgehebelt, weil die Prüfungsergebnisse der eigenen Revision nicht gefielen.“ Das Urteil befindet sich im Berufungsverfahren.

Der Vorgang erinnert an den Bericht des Landesrechnungshofs und die sich daran anschließende Auseinandersetzung mit dem Vorstand der Mainzer Stadtwerke. Auch der Rechnungshof hatte 2022 in seinem Prüfbericht den Stadtwerke-Chefs schwere Mängel in der Unternehmensführung vorgeworfen – Mainz& hatte darüber Mitte Mai exklusiv berichtet. So monierten die Prüfer fehlende Vermögensplanungen und fehlende mittelfristige Finanzpläne, dem Aufsichtsrat der Mainzer Stadtwerke seien wichtige Kennzahlen zur Beurteilung der wirtschaftlichen Situation des Konzerns nicht vorgelegt worden, während die Nettoverschuldung erheblich stieg.

Dazu seien Dienstleistungen und Verträge über Jahre hinweg nicht auf ihre Wirtschaftlichkeit hin überprüft, unwirtschaftliche Verträge einfach weitergeführt, Rechnungen nicht auf Leistungen hin überprüft worden – nachlesen kann man all dies im öffentlichen Bericht des Landesrechnungshofes, der im Ratssystem der Stadt Mainz zu finden ist.

Rechnungshof in letzte Aufsichtsratssitzung nicht eingeladen

Und auch die Prüfer aus Speyer kritisierten mangelnde Kooperationsbereitschaft des Stadtwerke-Vorstands: Man habe „begründete Zweifel an dem Willen des Vorstands, sich mit den Feststellungen des Rechnungshofes vollumfänglich auseinander zu setzen“, klagte Rechnungshofpräsident Jörg Berres im Dezember 2023 in einem Schreiben an den Mainzer Oberbürgermeister Nino Haase (parteilos). Einen echten Willen, sich mit den Rügen des Rechnungshofes auseinander zu setzen, könne man nicht feststellen – man werde deshalb nun „aus prüfungsökonomischen Gründen von einer Fortführung des Verfahrens absehen.“

Trinkwasserampel der Stadtwerke Oberursel: Auf welcher Farbe steht die Stadtwerke-Ampel? - Foto: Stadtwerke Oberursel
Trinkwasserampel der Stadtwerke Oberursel: Auf welcher Farbe steht die Stadtwerke-Ampel? – Foto: Stadtwerke Oberursel

Die Stadtwerke wiesen die Vorwürfe empört zurück, doch dass der Rechnungshof ein Prüfverfahren auf eine solche Art abbricht, kommt so gut wie nie vor. Sichtbare Konsequenzen hatte das bisher nicht: Zwar kündigte Oberbürgermeister Haase im Mai im Mainzer Stadtrat an, der Rechnungshof solle in die nächste Aufsichtsratssitzung eingeladen werden, damit offene Fragen erörtert werden könnten – passiert ist das indes nicht: Nach Mainz&-Informationen verweigerte der Aufsichtsrat mittels seiner Vorsitzenden, Grünen-Stadträtin Sylvia Köbler-Gross, die Einladung des Rechnungshofes zur Sitzung am 04. Juli 2024 umzusetzen.

Die Sitzung am 4. Juli ist die letzte des Stadtwerke-Aufsichtsrates in seiner alten Zusammensetzung, der Aufsichtsrat soll in dieser Sitzung den Jahresabschluss 2023 verabschieden – die Aufsichtsräte würden damit persönlich die Haftung für diesen Jahresabschluss übernehmen. Mit der Neuwahl des Mainzer Stadtrates wird auch eine Neuaufstellung des wichtigen Kontrollgremiums fällig: Elf Stadträte gehörten dem Gremium in der Periode 2019 bis 2024 an, auch Oberbürgermeister Haase ist Mitglied – der neue Stadtrat muss nach seiner Konstituierung am 9. Juli neue Stadträte in den Aufsichtsrat entsenden. Aufsichtsratsvorsitzende ist seit Ende 2022 Sylvia Köbler-Gross, die kurz vor der Wahl des neuen OBs Nino Haase ins Amt kam.

Anerkennung als Whistleblower, Petition an Mainzer Landtag

Die Vorgänge rund um die Brunnensanierung fallen genau in die Jahre 2022 und 2023 und betreffen damit auch den nun zur Verabschiedung anstehenden Jahresabschluss. Pikant dabei: Dem Aufsichtsrat der Mainzer Stadtwerke sind alle diese Vorgänge rund um die Interne Revision durch mehrere Emails bereits seit Ende Januar 2023 bekannt. Trotzdem stimmte der Aufsichtsrat im November 2023 der betriebsbedingten Kündigung des Leiters der Revisionsabteilung zu – nach Mainz&-Informationen nicht einstimmig und gegen den Widerstand von Oppositionspolitikern.

Der Mainzer Landtag, hierher können sich Bürger mit Petitionen wenden. - Foto. GIK
Der Mainzer Landtag, hierher können sich Bürger mit Petitionen wenden. – Foto: gik

Inzwischen hat sich der Leiter der Revision im April 2024 in einer Petition an den Mainzer Landtag gewandt, Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) lobte das Petitionsrecht gerade erst als Bürgerrecht und „gelebte Partizipation“: Es sei das einzige Grundrecht, das den Bürgern unmittelbaren Zugang zum Parlament garantiere und helfe, „auch Anliegen vorzubringen, für die der Rechtsweg im juristischen Sinne nicht möglich wäre.“

Zudem meldete der Leiter der Revision den gesamten Sachverhalt Ende November 2023 an das Bundesjustizamt in Bonn. Dort ist die bundesweit zuständige Stelle nach dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingerichtet, das im Juli 2023 in Kraft trat – also vor der Kündigung des Mannes. Das Bundesjustizamt bestätigte Anfang 2024, dass man die vorgebrachten Tatsachenbestände für plausibel halte und nun ein Verfahren gegen die Mainzer Stadtwerke eröffne – das Schreiben liegt Mainz& ebenfalls vor.

Damit gilt der Revisionsleiter als sogenannter Whistleblower und genießt als Hinweisgeber den besonderen Schutz des neuen Gesetzes – Kündigungsschutz inklusive. In seiner Petition an den Mainzer Landtag vom April 2024 spricht der Leiter der Abteilung Corporate Governance neben seiner Kündigung auch von massivem Mobbing und beruflichen Maßnahmen gegen seine Person – genau so etwas sollte das neue Hinweisgeberschutzgesetz verbieten. Antwort der Stadtwerke zu den Fragen der Kündigung des Mannes: Keine.

„Wurden an unserem gesetzlichen Auftrag massiv behindert“

Der Abteilungsleiter war 23 Jahre lang in leitender Funktion bei den Mainzer Stadtwerken tätig und betont explizit, er sei gegenüber seinem Arbeitgeber stets loyal gewesen. Von Kollegen wird er als hochgradig korrekt, als honorig, zuverlässig und erfahren beschrieben. Er habe sich „mehrfach intensiv darum bemüht, die vorhandenen Mängel, Projektrisiken und Rechtsverstöße betriebsintern zu lösen“, betont der Mann in seiner Petition, 1,5 Jahre lang habe er „vergeblich versucht hatte, die bestehenden Rechtsverstöße intern zu klären.“

Das bunte "M" vor der Firmenzentrale der Mainzer Stadtwerke in der Rheinallee. - Foto: gik
Das bunte „M“ vor der Firmenzentrale der Mainzer Stadtwerke in der Rheinallee. – Foto: gik

Sein Anliegen: „Die gegen mich ergriffenen Repressalien zu beenden“ sowie „rechtskonforme Zustände“ wieder herzustellen. Denn schließlich habe er nur gemeinsam mit seinem Team sowie Ombudsmann Scherer „im Rahmen unserer Revisionstätigkeit erhebliche Risiken und Mängel aufgedeckt, was seitens der Unternehmensleitungen der Mainzer Netze GmbH und des Vorstands der Mainzer Stadtwerke AG nicht goutiert wurde“, heißt es weiter. Doch stattdessen hätten „die Mängel offenbar schnell unter den Teppich gekehrt werden sollen, damit das für die Gewährleistung der Trinkwasserversorgung der Stadt Mainz strategisch enorm wichtige Projekt ‚Brunnensanierung“ trotz der bestehenden gravierenden Mängel“ habe weitergeführt werden können.

„Dabei“, so heißt es in der Petition weiter, „war die Revision der Mainzer Stadtwerke zu keinem Zeitpunkt gegen die Fortführung des Projekts. Wir wollten nur gewährleistet wissen, wie es unser gesetzlicher und durch interne Regeln bestimmter Auftrag ist, dass die zahlreichen Compliance-Verstöße umgehend abgestellt werden. Daran wurden wir massiv gehindert.“ Von den Mainzer Stadtwerken dazu: Keine Antwort.

Info& auf Mainz&: Die ganze Geschichte um den Bericht des Landesrechnungshofes zu den Mainzer Stadtwerken sowie dem Brief an OB Nino Haase könnt Ihr noch einmal hier bei Mainz& nachlesen. Den ganzen Imagefilm der Mainzer Stadtwerke zum Thema Trinkwasserversorgung findet Ihr hier auf Youtube.