Die Lockerungen der Corona-Verordnungen gehen weiter, nach den neuesten Regeln sind Märkte im Freien eigentlich wieder erlaubt. Der Mainzer Krempelmarkt fällt trotzdem weiter aus, die Stadt Mainz sagte am Donnerstag alle Termine bis einschließlich Mitte August vorerst noch einmal ab. Wieder geöffnet werden dagegen rund 30 städtische Sporthallen, allerdings nur für gymnastikähnliche Sportarten – Mannschaftssport ist weiter nicht erlaubt. Auf dem Mainzer Markt gilt eine Maskenpflicht ab sofort nur noch an den Verkaufsständen.

Der Mainzer Krempelmarkt bleibt wegen der Corona-Pandemie auch im Sommer abgesagt. - Foto: gik
Der Mainzer Krempelmarkt bleibt wegen der Corona-Pandemie auch im Sommer abgesagt. – Foto: gik

Der Mainzer Krempelmarkt gehört zu den beliebtesten Flohmärkten der Region, der Markt mit Privatwaren auf der Rheinpromenade wird von vielen schmerzlich vermisst. Das wird auch erst einmal so bleiben: Die Stadt Mainz entschied nun, den Krempelmarkt vorerst nicht wieder aufzunehmen, obwohl die neueste Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz die Durchführung solcher Märkte im Freien wieder erlaubt. Aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen sei „die Durchführung des Krempelmarktes nicht tragbar“, teilte die Stadt nun mit, und sagte die folgenden Termine ab:

Samstag, 6. und 27. Juni 2020,
Samstag, 4. und 18. Juli 2020 sowie
Samstag, 1. und 15. August 2020.

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Inwiefern die Termine ab September wieder stattfinden könnten, werde gemäß der dann geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung geprüft und bekannt gegeben, hieß es weiter. Die Krempelmarkt-Saison geht noch bis weit in den Herbst, als letzten Termin für dieses Jahr war bislang der 7. November 2020 vorgesehen – alle Details zu den ursprünglichen Planungen lest Ihr hier bei Mainz&.

Auf dem Mainzer Wochenmarkt wird nun auch die Maskenpflicht gelockert, an den Ständen gilt sie aber weiter. - Foto: gik
Auf dem Mainzer Wochenmarkt wird nun auch die Maskenpflicht gelockert, an den Ständen gilt sie aber weiter. – Foto: gik

Gleichzeitig gehen aber auch die Lockerungen in der Stadt Mainz weiter: Auf den Mainzer Wochenmärkten muss ab sofort eine Schutzmaske nur noch an den Verkaufsständen selbst getragen werden. Ein Mund-Nasen-Schutz bleibt Pflicht, wenn Einkäufe getätigt werden, eine Beratung erfolgt oder Kunden an den Ständen anstehen. Wer hingegen die Marktfläche ohne konkrete Kaufabsicht überquert oder sich dort aufhält, ist nicht mehr wie bisher verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Die Stadt appelliere jedoch nach wie vor an die Bürger, die geltenden Abstands- und Hygiene-Regelungen einzuhalten und die Mund-Nasen-Bedeckung so oft wie möglich – auch zum Schutz anderer Personen – zu tragen, heißt es weiter. In den vergangenen Tagen war allerdings zu beobachten, dass damit immer nachlässiger umgegangen wird – selbst in Bussen und Bahnen. Die Stadt selbst begründet die Lockerung mit den rückläufigen Infektionszahlen. Allerdings steht Mainz dabei keineswegs – wie andere Städte – bei Null: Über das lange Pfingstwochenende infizierten sich allein in der Stadt Mainz zehn Personen neu mit dem neuartigen Coronavirus, am Donnerstag meldete das Gesundheitsamt zwei weitere Neuinfektionen.

Die städtischen Turnhallen öffnen nun auch wieder für Einzelsportarten. - Foto: gik
Die städtischen Turnhallen öffnen nun auch wieder für Einzelsportarten. – Foto: gik

Die Stadt Mainz öffnet derweil ihre städtischen Sporthallen wieder für den Freizeit- und Vereinssport. Von den 60 städtischen Sporthallen würden derzeit 31 für den Schulsport benötigt, die übrigen würden nun aber wieder für den Vereinssport geöffnet, teilte die Stadt am Donnerstag mit. Für die Nutzung gelten aber weiter strenge Hygieneregeln, Mannschaftssportarten wie Handball, Volleyball, Basketball, Badminton und Ähnliches werden weiter nicht erlaubt. Die Sportverwaltung lasse die genannten Ballsportarten mit ähnlichen Trainings-, Hygiene- und Abstandsregeln wie beim Fußballsport auf den Freisportanlagen aber wieder zu, heißt es weiter.

Vereine müssen für eine Nutzung der Sporthallen einen Antrag bei der Sportverwaltung stellen und einen verantwortlichen Hygienebeauftragten benennen sowie die Einhaltung der Hygieneregeln und des Kontaktverbotes bestätigen. Erlaubt werden vor allem gymnastikähnliche Sportarten, Kampfsportarten (Training ohne Körperkontakt) sowie Tischtennis, diese Sportarten nennt die Stadt explizit:

– Gymnastik,
– Mutter/Kind-Turnen,
– Pilatis,
– Yoga,
– Zumba,
– Rope-Skipping

– Karate,
– Jiu-Jitsu,
– Taekwondo u. ä.

Duschen und Umkleiden bleiben aber weiter geschlossen.

Info& auf Mainz&: Alle vor Corona geplanten Krempelmarkttermine bis November könnt Ihr hier bei Mainz& nachlesen, aktuelle Informationen zu den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Infektionen der Stadt Mainz findet Ihr hier im Internet. Anträge für die Nutzung von Sporthallen stellt Ihr bitte an müssen bei der Sportverwaltung
– unter sportabteilung@stadt.mainz.de, die Sportverwaltung selbst findet Ihr hier im Internet.

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