In Sachen Polizeivideos aus der Flutnacht im Ahrtal geht das Innenministerium nun in die Offensive: In einer Stellungnahme schilderte das Ministerium am Dienstag, was aus seiner Sicht mit den Videos aus der Flutnacht geschah – und warum diese nicht an den Untersuchungsausschuss des Landtags übermittelt wurden. Die Opposition hat dennoch weiterhin zahlreiche Fragen – und will nun die Hubschrauberbesatzung vor den Untersuchungsausschuss laden. Die Staatsanwaltschaft Koblenz untersucht inzwischen die fraglichen Videos, die dramatische Szenen aus der Flutnacht zeigen sollen – und zwar wohl im gesamten Ahrtal.

Der Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe im Ahrtal in einer Sitzungspause. - Foto: gik
Der Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe im Ahrtal in einer Sitzungspause. – Foto: gik

Vergangenen Freitag waren im Untersuchungsausschuss völlig überraschend Videos aufgetaucht, die zwischen 22.15 Uhr und 22.42 Uhr in der Flutnacht des 14. Juli 2021 im Ahrtal gedreht worden waren. Pikant dabei: Die Videos wurden von einem Polizeihubschrauber gefertigt, der zum Aufklärungsflug auf Bitten des Lagenzentrums im Mainzer Innenministerium gestartet war. Trotzdem behaupten bis heute sowohl das Lagezentrum als auch Innenminister Roger Lewentz (SPD), sie hätten von den Videos nichts gewusst – und auch in der Nacht die Dramatik der Lage im Ahrtal nicht erkennen können.

Das Auftauchen der Videos sorgt seither für erhebliche Erschütterungen im Mainzer Regierungsviertel, denn selbst den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses waren die Videos erst vier Tage vor der zweiten Vernehmung von Innenminister Lewentz im Ausschuss bekannt geworden. Seither stellen die Ausschussmitglieder bohrende Fragen: Wieso blieben die Videos dem Ausschuss fast ein Jahr lang vorenthalten? Wer kannte sie, wo waren sie seit dem 14. Juli – und wer hielt sie zurück?

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Ein Stück Aufklärung leistete am Dienstag nun das Innenministerium selbst: Am Montag hatte das Ministerium noch einmal explizit betont, Innenminister Lewentz habe die Video in der Flutnacht nicht zu Gesicht bekommen. Tatsache ist allerdings auch: Lewentz bekam um 23.46 Uhr in der Flutnacht drei Fotos zugeschickt, die derselbe Polizeihubschrauber auf seinen Aufklärungsflügen gemacht hatte. Zu sehen darauf: Ein völlig geflutetes Ahrtal mit Häusern, die bis zur Dachkante unter Wasser stehen – und das an drei Orten: Schuld, Liers und Altenburg. Trotzdem ging der Innenminister in der Flutnacht gegen zwei Uhr morgens zu Bett, die Opposition kritisiert scharf: Lewentz sei passiv geblieben.

Was bleib in der Flutnacht und danach im Innenministerium am Mainzer Schillerplatz im Dunkeln? - Foto: gik
Was bleib in der Flutnacht und danach im Innenministerium am Mainzer Schillerplatz im Dunkeln? – Foto: gik

Dem Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe im Ahrtal war am Freitag bekannt geworden: Im Lagezentrum des Innenministeriums ging um 21.22 Uhr die Meldung ein, es seien in Schuld an der oberen Ahr gleich mehrere Häuser eingestürzt, weggerissen von den Fluten der Ahr. Zu diesem Zeitpunkt gab es bereits Augenzeugenberichte, unter anderem von Polizeibeamten, die Einstürze live mitangesehen hatten. Das Lagezentrum erbat daraufhin beim Polizeipräsidium Koblenz einen Aufklärungsflug mittels Hubschrauber.

Staatsanwaltschaft Koblenz: Sieben Videos bis sechs Uhr früh

Der Hubschrauber sei auch ab 22.00 Uhr gestartet und habe ab 22.20 Uhr insgesamt sechs Videos mit einer Länge von 20 Minuten über dem Ahrtal gedreht – so der Informationsstand am Freitag. Am Dienstag nun gab die Staatsanwaltschaft Koblenz bekannt: Es gebe insgesamt sieben Videos, die nach derzeitigem Kenntnisstand aus der Zeit von 22.14 Uhr, bis 6.09 Uhr am folgenden Morgen stammten. Damit wäre der Polizeihubschrauber auch nach den ersten Einsätzen mehrfach in der Luft gewesen.

 

Die Staatsanwaltschaft hatte am Montag auf Mainz&-Anfrage eingeräumt, man habe von der Existenz der Videos nichts gewusst. Man habe die Aufnahmen umgehend angefordert, bereits am Dienstag wurden sie der Behörde zugestellt. „Die Aufnahmen werden nunmehr einer eingehenden Auswertung unterzogen“, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Welche Konsequenzen sich gegebenenfalls aus den Aufnahmen und den Abläufen rund um die Videos für die strafrechtliche Beurteilung ergeben würden, sei noch nicht absehbar.

Rheinland-pfälzischer Polizeihubschrauber Sperber mit SX16 und FLIR-Kamera. - Foto: Polizei RLP
Rheinland-pfälzischer Polizeihubschrauber Sperber mit SX16 und FLIR-Kamera. – Foto: Polizei RLP

Auch im Mainzer Innenministerium räumte man am Dienstag ein: Der Polizeihubschrauber sei ab 22.00 Uhr gestartet, und zwar zu mehreren Flügen. Während des Fluges seien sowohl Videoaufzeichnungen als auch Lichtbilder gefertigt worden, die Lichtbilder und die Lagebeobachtung der Besatzung seien dann an das Polizeipräsidium Koblenz und das Lagezentrum im Innenministerium übermittelt worden. Damit habe man bei dem für die Hubschrauber-Staffel zuständigen Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik in Koblenz den Auftrag zur Aufklärung zunächst als erfüllt angesehen.

„Die Lichtbilder flossen daraufhin genau wie die geschilderten Erkenntnisse der Hubschrauberbesatzung in die Lagebewertung ein“, heißt es aus dem Ministerium weiter. Das ist mindestens erstaunlich: Im Untersuchungsausschuss hatte in der Tat der diensthabende Polizeibeamte Jörn Grünhagen vergangenen Freitag ausgesagt, er habe in der Nacht mit den Piloten des Hubschraubers telefoniert. Grünhagen sagte explizit auch: Die Piloten hätten ihm „einen Bericht mit den dramatischen Eindrücken“ aus dem Tal übermittelt. Trotzdem behauptete Grünhagen dazu: „Ich habe das so aufgefasst, dass das ein Hochwasser ist, mit steigendem Wasser.“

 

Hubschrauber der Polizei RLP mit Infrarot-Kamera ausgestattet

Ob diese Darstellung weiter haltbar ist, müssen weitere Ermittlungen zeigen. Tatsache ist: Aufklärungs-Hubschrauber der rheinland-pfälzischen Polizei wie etwa der Sperber sind nach Angaben der Polizei selbst mit Kameras der höchsten Qualitätsstufe Starlight Xpress (SX16) sowie mit einer sogenannten FLIR-Kamera ausgestattet – einer Wärmebildkamera, die mit Infrarot arbeitet. Nach Mainz&-Informationen kam die Wärmebildkamera auch bei den Aufklärungsflügen in der Flutnacht zum Einsatz – und enthüllte dramatische Szenen mitten in den Fluten.

Wärmebildkamera mit Infrarot-Technik der Polizeihubschrauber in Rheinland-Pfalz. - Foto: Polizei RLP
Wärmebildkamera mit Infrarot-Technik der Polizeihubschrauber in Rheinland-Pfalz. – Foto: Polizei RLP

Die übrigens Videos zeigen demnach unter anderem Menschen, die auf Hausdächern mit Taschenlampen um Hilfe winken – der Hubschrauber drehte ab, weil man den Menschen mangels Ausrüstung nicht helfen konnte. Die Videos aus dem Hubschrauber wurden indes offensichtlich nicht, wie sonst üblich, noch in der Nacht ans Polizeipräsidium Koblenz überspielt: „In der Regel erfolgt bei solchen Einsätzen eine Live-Videoübertragung an die beauftragende Polizei-Dienststelle, also hier in die Führungszentrale des Polizeipräsidiums Koblenz“, teilte dazu das Innenministerium am Dienstag mit.

Dies sei aber in der Flutnacht „unter anderem wegen der Wetterlage und der daraus resultierenden witterungsbedingt zwingend einzuhaltenden niedrigen Flughöhe technisch nicht möglich“ gewesen. Es habe allerdings „zumindest eingeschränkter Funkkontakt“ zum Präsidium bestanden.

 

Videos wurden auf USB-Stick gesichert aber nicht überspielt

Nach Beendigung der Einsätze und Wechsels der Flugbesatzung am Morgen seien die Videodateien dann „auf einem Datenträger gesichert“ worden, da die Dateien für eine elektronische Übermittlung zu groß gewesen seien. „Die Daten wurden im Rahmen der Einsatznachbereitung auf einem USB-Stick bereitgehalten“, so das Ministerium weiter. Doch zur Auswertung gelangten die Videos danach offenbar nicht: Im Polizeipräsidium Koblenz sei wohl an dem Morgen des 15. Juli „entschieden worden, dass die Videodaten keinen entscheidenden Beitrag mehr zur Lagebewältigung/-einschätzung leisten konnten.“

Zerstörte Brücken an der Ahr am 15. Juli 2021, aufgenommen aus einem Polizeihubschrauber. - Foto: Polizei RLP
Zerstörte Brücken an der Ahr am 15. Juli 2021, aufgenommen aus einem Polizeihubschrauber. – Foto: Polizei RLP

Tatsächlich wurde am Morgen des 15. Juli das Ausmaß der Flutkatastrophe sehr schnell und überdeutlich klar, Zeit, sich Videos anzusehen hatte zu dem Zeitpunkt niemand mehr. „Man habe sich auf die weitere Lagebewältigung konzentriert“, heißt es aus dem Innenministerium, das sei der derzeitige Stand der Aufklärung, die Innenminister Lewentz am Samstag in Auftrag gegeben hatte. Eine Abholung des USB-Sticks mit den brisanten Videos fand an dem 15. Juli dann offenbar auch nicht mehr statt. Dies sei aber „bei der Hubschrauberstaffel nicht in den Akten vermerkt worden“, heißt es weiter.

Brisant wird die Frage nun: Wo lagerten die Video-Aufnahmen seither, wer wusste von ihnen – und vor allem: Warum wurden die Videos nicht an den Untersuchungsausschuss weitergegeben, obwohl von dort explizit alle elektronischen und nicht-elektronischen Unterlagen zur Flutnacht angefordert worden waren?

 

Aus dem Innenministerium heißt es dazu: „Im Zuge der ersten Aktenbeiziehung verzichtete der Untersuchungsausschuss wegen des generell sehr umfangreichen Datenbestands auf Seiten der Polizei unter anderem auf die Vorlage von Videomaterial.“ Der Ausschuss sei aber „über vorhandene Daten informiert“ worden: Demnach sei dem Ausschuss am 28. Oktober 2021 eine Liste übersandt worden, diese habe „auch den Hinweis auf Videodaten, u.a. der Polizeihubschrauberstaffel“ enthalten.

U-Ausschuss forderte im Februar 2022 „Lagefilme“ an

Die Frage ist nun: Wie wurde dieses Videomaterial ausgewiesen? Konnten die Ausschussmitglieder daraus erkennen, dass die Videos in der Flutnacht gefertigt worden waren, und wann genau?

Ganz ähnliche Szenen von Überschwemmung fertigte in der Flutnacht auch der Polizeihubschrauber an. - Screenshot SWR: gik
Ganz ähnliche Szenen von Überschwemmung fertigte in der Flutnacht auch der Polizeihubschrauber an. – Screenshot SWR: gik

Tatsache ist: Im Februar 2022 beschloss der Ausschuss dann die Beiziehung weiterer Akten – und diesmal explizit auch etwaige „Lagefilme“. Doch auch zu diesem Zeitpunkt wurden die Videos dem Ausschuss nicht vorgelegt – am 8. April mussten dann erstmals Innenminister Lewentz sowie Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) vor dem Ausschuss zur Flutnacht Rede und Antwort stehen. Beide beteuern bis heute: Man habe in der Flutnacht keine vollständige Lageeinschätzung der Katastrophe, sondern nur „punktuelle Informationen“ gehabt.

Durch die bis zu zehn Meter hohe Flutwelle starben in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 mindestens 134 Menschen im Ahrtal – die meisten davon in der Zeit nach 23.00 Uhr, als die Flutwelle Bad Neuenahr-Ahrweiler, und später ab 2.00 Uhr dann Sinzig erreichte. Bis heute steht die Frage im Raum, ob viele Menschenleben hätten gerettet werden können, wenn die Behörden rechtzeitig gewarnt hätten – etwa über Meldungen in Rundfunk und Fernsehen. Genau das aber passierte in der Flutnacht nicht.

 

Aus dem Innenministerium heißt es nun: Der Akten-Beiziehungsbeschluss vom Februar sei den jeweiligen Dienststellen zur Prüfung des eigenen Akten- und Datenbestands übermittelt worden. „Sowohl das Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik, zu dem die Hubschrauberstaffel gehört, als auch das Polizeipräsidium Koblenz als beauftragende Stelle meldeten im Hinblick auf „Lagefilme“ vom 13. und 14. Juli Fehlanzeige“, betont das Innenministerium.

Rheinland-pfälzischer Polizeihubschrauber im Einsatz in der Luft. - Foto: Polizei RLP
Rheinland-pfälzischer Polizeihubschrauber im Einsatz in der Luft. – Foto: Polizei RLP

Das Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik sei davon ausgegangen, dass das Polizeipräsidium (PP) Koblenz über die Videodateien verfügte und diese abliefern würde – weil das Unterbleiben der Abholung nicht dokumentiert worden sei. Beim PP Koblenz aber lagen die Dateien gar nicht vor, so der aktuelle Kenntnisstand. „Auf diese Konstellation dürften die Fehlanzeigen der beiden Präsidien zurückzuführen sein“, bilanziert das Innenministerium.

Interessant jedoch: Dem Ministerium sei das Vorhandensein der Videoaufzeichnungen „erst durch die Rückmeldungen und die erneute Prüfung der Dienststellen zum Aktenbeiziehungsbeschluss vom 29. August 2022 bekannt“ geworden. Damit wusste das Innenministerium – und damit vermutlich auch Innenminister Roger Lewentz – aber seit Ende August von der Existenz der Videos. Diese seien „nach Bekanntwerden geprüft, zum Schutz der Grundrechte von Betroffenen als vertraulich gekennzeichnet und dem Untersuchungsausschuss übermittelt worden“, teilte das Ministerium nun mit. Lewentz selbst hat betont, er habe die Videos vergangenen Freitag zum ersten Mal gesehen.

 

Hat eine Menge Fragen an die Regierung: FW-Obmann Stephan Wefelscheid. - Foto: Freie Wähler
Hat eine Menge Fragen an die Regierung: FW-Obmann Stephan Wefelscheid. – Foto: Freie Wähler

Für die Opposition wirft die Darstellung weitere Fragen auf: Die Freien Wähler wollen nun wissen, wer im PP Koblenz entschieden hat, dass Fotos und mündliche Berichte der Aufklärungsflüge ausreichten. Aus Bewegtbildern lasse sich „naturgemäß eine bessere Lageabschätzung ableiten“, sagte FW-Obmann Stephan Wefelscheid, eine Übermittlung der Videos wäre deshalb naheliegend gewesen.

Es stelle sich die Frage, warum weder das PP Koblenz noch die Koordinierungsstelle bei der ADD und auch nicht das Lagezentrum im Innenministerium auf der Übertragung der Videodateien noch in der Flutnacht bestanden hätten. „Ich, in der Funktion eines obersten Katastrophenschützers, hätte die Bewegtbilder sehen wollen!“, betonte Wefelscheid mit Blick auf die Rolle des Innenministers.

CDU: „Total wirres Geschehen“ im Mainzer Innenministerium

Die CDU spricht derweil von einem weiteres Beispiel für gravierendes Organisationsversagen im rheinland-pfälzischen Innenministerium. Es biete sich das Bild „eines total wirren Geschehens“, schimpfte CDU-Landeschef Christian Baldauf am Dienstag: Ein Polizeihubschrauber werde am Flutabend zur Aufklärung auf Anregung des Innenministerium losgeschickt, es würden Filmaufnahmen angefertigt, aber anschließend nicht ausgewertet. „Und dann bleiben sie über Monate bei der Hubschrauberstaffel liegen“, kritisierte Baldauf.

 

Wurde dem U-Ausschuss bewusst brisantes Material vorenthalten?

Die Landesregierung habe „mindestens von der Existenz der Aufnahmen gewusst, sie aber aus unerfindlichen Gründen als nicht wesentlich für die Arbeit des  Untersuchungsausschusseses eingestuft“, bilanzierte Baldauf. Damit stelle sich die Frage, „ob bewusst brisantes Material dem Ausschuss vorenthalten wurde.“ Die Flutvideos seien aber „ein Schlüsselbeweis“ für das Geschehen am Abend des 14. Juli, weil sie ein klares Lagebild dokumentierten.

Fordert Aufklärung in Sachen Polizeivideos: CDU-Obmann Dirk Herber. - Foto: CDU RLP
Fordert Aufklärung in Sachen Polizeivideos: CDU-Obmann Dirk Herber. – Foto: CDU RLP

Die Aufklärung um die jüngst aufgetauchten Videos sei deshalb „äußerst wichtig“, betonte auch CDU-Obmann Dirk Herber: „Wir halten es für absolut relevant, offene Fragen zeitnah zu klären.“ Die CDU beantragte deshalb am Dienstag im Untersuchungsausschuss, die zur Klärung relevanten Zeugen zu laden – darunter auch Polizeibeamte sowie die Piloten des Helikopters. Sie sollen Fragen beantworten, was mit den Videos nach der Flutnacht geschah – und welche Meldungen, Berichte oder auch persönliche Schilderungen in der Flutnacht und danach an wen übermittelt wurden.

Was auf den Videos genau zu sehen ist, soll offenbar der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden: Derzeit werde für den Untersuchungsausschuss eine nicht-vertrauliche Fassung der Videos vorbereitet, teilte das Innenministerium mit. Der Ausschuss hatte die Landesregierung genau dazu aufgefordert – das Ergebnis soll bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses am 6. Oktober vorliegen.

Info& auf Mainz&: Mehr zu den Videos aus dem Polizeihubschrauber lest Ihr hier bei Mainz&, wie die Videos im U-Ausschuss auftauchten, und was Innenminister Lewentz dazu sagte, könnt Ihr hier bei Mainz& nachlesen.