Das Ende der Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion hat auch erhebliche Auswirkungen auf Schulen und Kitas. Der Verband Bildung und Erziehung kritisierte nun: Die Schulgemeinschaft vor Corona-Infektionen zu schützen, sei jetzt kaum noch möglich. Grund ist vor allem eine Regelung. Rheinland-Pfalz verpflichtet mit Corona infizierte Schüler und Lehrer, die keine Symptome haben, zum Schulbesuch. Derweil lehnen 62 Prozent der Menschen in Deutschland eine Aufhebung der Isolationspflicht ab. Das Nachbarland NRW verlängerte gerade seine Corona-Regeln – Quarantänepflicht inklusive.

Die Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion ist auch in den Schulen gestrichen - es gilt sogar Unterrichtspflicht. - Foto: gik
Die Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion ist auch in den Schulen gestrichen – es gilt sogar Unterrichtspflicht. – Foto: gik

Vergangenen Samstag hatte Rheinland-Pfalz als fünftes Bundesland die Quarantänepflicht bei einer Corona-Infektion aufgehoben. Bislang mussten sich Menschen nach einem positiven Coronatest fünf Tage in Isolation begeben, unabhängig davon, ob sie Krankheitssymptome hatten oder nicht. Die Isolation konnte frühestens nach fünf Tagen beendet werden – das ist nun Geschichte: Seit Samstag müssen Corona-Infizierte nun nicht mehr zuhause bleiben, stattdessen müssen sie außerhalb der Wohnung eine Maske tragen.

Unterrichtspflicht für symptomlose Infizierte mit Corona

Nun stellte das Mainzer Bildungsministerium klar: Die Regelung gilt auch in Schulen und Kitas. Doch in den Schulen in Rheinland-Pfalz ist die Aufhebung der Isolationspflicht nicht nur eine Kann-Regelung: Schüler, Lehrer und pädagogische Fachkräfte, die mit dem Coronavirus infizierte sind, aber keine Symptome zeigen, sind sogar verpflichtet, am Unterricht teilzunehmen.

- Werbung -
Werben auf Mainz&
Werbung

 

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) äußerte sich nun entsetzt über die neue Regelung: „Mit den jetzt getroffenen Regelungen ist es kaum möglich, die Schulgemeinschaft vor Corona-Infektionen zu schützen“, kritisierte VBE-Landeschef Lars Lamowski. Zwar gebe es inzwischen eine gewisse Basisimmunität in der Bevölkerung durch die Impfungen, doch gerade unter den jüngeren Schülern sei die Impfquote nicht besonders hoch. Tatsächlich sind in Rheinland-Pfalz zwar mehr als 80 Prozent aller Erwachsenen gegen das Coronavirus grundimmunisiert, aber nur 21 Prozent der Kinder zwischen 5 und 11 Jahren. Bei den 12- bis 17-Jährigen sind es rund 70 Prozent.

VBE: Schulen können nicht mehr geschützt werden

 

Kritisiert die Aufhebung der Isolationspflicht: VBE-Landeschef Lars Lamowski. - Foto: VBE RLP
Kritisiert die Aufhebung der Isolationspflicht: VBE-Landeschef Lars Lamowski. – Foto: VBE RLP

„Die Schulen sind nicht darauf vorbereitet, die Schulgemeinschaft während einer weiteren Welle zu schützen“, kritisierte Lamowski weiter: In den Schulen gebe es keine Testmöglichkeiten mehr, es gebe weiter keine flächendeckende Ausstattung mit Raumluftfilteranlagen – und „auch die Möglichkeit, den Unterricht aus dem Klassenzimmer heraus zu streamen ist nicht gegeben.“

Beim Land argumentiert man, die Basisimmunität gegen SARS-CoV-2 in der Bevölkerung sei inzwischen sehr hoch. „Mehr als 90 Prozent der Bevölkerung haben mindestens eine Impfung und/oder eine Infektion durchlaufen, und es existieren auf die aktuellen Virusvarianten angepasste Impfstoffe“, heißt es in einem Rundschreiben. Deshalb könne man nun „diesen nächsten Schritt zurück zur Normalität und Eigenverantwortung“ gehen.

 

Wie in der Bevölkerung sonst auch, gelte deshalb nun auch in der Schule: „Wer positiv getestet wurde, ist nach der neuen Regelung verpflichtet, außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen.“ Diese Maskenpflicht entfalle frühestens fünf Tage nach Durchführung des Tests. Voraussetzung sei, dass zu diesem Zeitpunkt seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Die Schulen sollten Maskenpausen einplanen.

62 Prozent für Beibehaltung der Corona-Quarantäne

Kinder bis zur Einschulung müssen weiter keine Maske tragen, auch die Isolationspflicht entfällt. - Foto: gik
Kinder bis zur Einschulung müssen weiter keine Maske tragen, auch die Isolationspflicht entfällt. – Foto: gik

Die Maskenpflicht gilt indes nicht für Kinder bis zur Einschulung – auch für sie aber gibt es keine Pflicht zur Absonderung. Für den Kita-Bereich gelte ebenso wie für den Schulbesuch: „Wer krank ist, soll zu Hause bleiben“, betont man im Bildungsministerium. Damit können aber infizierte Kinder auch mit Symptomen in eine Kita gebracht werden – und dort das Virus ungehindert verbreiten. Experten hatten genau deswegen die Aufhebung der Isolationspflicht scharf kritisiert: Damit öffne man einer neuen Welle Tür und Tor.

Die Aufhebung komme zu früh, Eigenverantwortung werde nicht funktionieren, das Risiko einer Long Covid-Infektion weiter unterschätzt, hatte etwa der Frankfurter Virologe Martin Stürmer kritisiert. Im ZDF-Politbarometer vergangenen Freitag gab ihm die große Mehrheit im Land Recht: 62 Prozent sprachen sich für eine Beibehaltung der Isolationspflicht aus, nur 35 Prozent waren für eine Abschaffung. Derweil zeigen die Daten des Abwasser-Monitorings des Robert-Koch-Instituts im Pandemieradar: Die Viruslast im Abwasser von Kläranlagen steigt wieder leicht an.

 

„Die Entscheidung, die Kitas nicht zu schützen, hat ihren Preis“, warnt Claudia Theobald, Vorsitzende des Kita-Fachkräfteverbandes: „Mit einer neuen Welle sind die Kitas dann nur auf dem Papier uneingeschränkt geöffnet.“ Denn die neuen Regeln bedeuteten schlicht,  „dass in der Kita nun offiziell positiv getestete Menschen ohne Maske auf engem Raum viele Stunden miteinander verbringen.“

Kitaverband: Massive Personalausfälle im Winter drohen

"Stoppt die Durchseuchung" - mehr Schutzmaßnahmen forderten Erzieherinnen während der Corona-Pandemie immer wieder. - Foto: gik
„Stoppt die Durchseuchung“ – mehr Schutzmaßnahmen forderten Erzieherinnen während der Corona-Pandemie immer wieder. – Foto: gik

„Wir werden auch in diesem Winter zu allen anderen Belastungen wahrscheinlich auch wieder massive Personalausfälle wegen Corona erleben“, sagte Theobald weiter. Das habe schon im Frühjahr mit der ersten Omikron-Welle massive Probleme verursacht, und sei von Kitas auch bereits im Herbst genau so wieder zurückgemeldet worden – als die Herbstwelle durch das Land rollte. „Auch die Schulen verzichten aktuell auf Schutzmaßnahmen, deshalb fällt Unterricht für manche Klassen tagelang aus“, berichtete Theobald auf Mainz&-Anfrage weiter.

Wie viele Schüler, Lehrer oder Kita-Kinder und Erziehrinnen aktuell infiziert sind, und wie viel Unterricht deshalb ausfällt, ist indes nicht mehr zu erfahren: Das Land hat die Meldepflicht für die Coronafälle gestrichen, damit werden die Corona-Infektionen in Schulen nicht mehr erfasst – ob Ausfall auf eine Coronawelle zurückzuführen ist, ist damit auch nicht mehr zu festzustellen.

Werbung

 

Da Corona-Fälle auch nicht mehr meldepflichtig seien, sei auch die Umsetzung der Maskenpflicht für infizierte Schüler „kaum realistisch in der Umsetzung“, betonte Lamowski weiter – auch die Eltern sind nämlich nicht mehr verpflichtet, eine Corona-Infektion ihres Kindes der Schule oder Kita zu melden. Auch die Einrichtungen müssen die Eltern ihrer Kinder nun nicht mehr per Aushang über Coronafälle informieren.

Demo für bessere Corona-Schutzmaßnahmen in Kitas im Herbst 2021 in Mainz. - Foto: gik
Demo für bessere Corona-Schutzmaßnahmen in Kitas im Herbst 2021 in Mainz. – Foto: gik

Das Land habe damit „die Pandemie in den Schulen für beendet erklärt, ohne die Schulen für eventuell noch kommende Corona-Wellen vorzubereiten“, kritisierte Lamowski weiter. Im Mainzer Bildungsministerium zeigt man sich derweil verwundert: Beschwerden habe es wegen der neuen Regelungen bisher keine gegeben, heißt es dort. „Wir haben als Verband über die Pandemie hinweg immer wieder auf die speziellen Probleme und Herausforderungen der Kitas bezüglich Corona hingewiesen“, sagte Theobald dazu: „Gehört wurden wir mit unseren Argumenten nicht.“

NRW: Quarantänepflicht bis Ende Dezember 2022 verlängert

Das Nachbarland Nordrhein-Westfalen geht indes einen anderen Weg: Hier wurde die aktuell Corona-Verordnung gerade bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Damit sind positiv auf das Coronavirus Getestete hier weiter verpflichtet, sich unverzüglich in eine fünftägige Quarantäne zu begeben – der Testtag selbst wird dabei nicht mitgerechnet. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob man Krankheitssymptome hat oder nicht.

Viele Wissenschaftler gingen für den Winter von einem weiteren Anstieg der Infektionszahlen und zudem von einem „Nachholeffekt“ bei anderen Infektionskrankheiten aus – das könne den Unterrichtsbetrieb belasten, wenn eine Vielzahl von Schülern und Lehrern gleichzeitig krank werde, heißt es beim Schulministerium in NRW: „Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, weiterhin auf bewährte In­fektionsschutzmaßnahmen zurückzugreifen, um so dazu beizutragen, dass die gesundheitlichen Risiken durch die Corona-Pandemie in den Schulen weiterhin möglichst gering bleiben.“

Info& auf Mainz&: Mehr zur Aufhebung der Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion in Rheinland-Pfalz lest Ihr ausführlich hier bei Mainz& – inklusive einem Mainz&-Kommentar dazu: Happy Corona-Weihnachten, allerseits…

Rheinland-Pfalz hebt Isolationspflicht bei Corona-Erkrankung zum Wochenende auf – Hessen kippt Quarantäne ab Mittwoch