Am Sonntag sind wegen des Auslaufens der Bundesregelungen nahezu alle Corona-Beschränkungen gefallen, auch die Maskenpflicht endete in den meisten Bereichen – doch nicht so in Mainz: In den städtischen Ämtern, den Kitas und den kulturellen Einrichtungen gilt weiter eine Maskenpflicht. Auch in Wiesbaden hält man an der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Ämtern mit hohem Publikumsverkehr fest. Der Grund für die Vorsicht: Die anhaltend hohen Infektionszahlen in den beiden Städten. Noch immer liegen die Corona-Inzidenzen hier bei 2.031 für Mainz und immerhin noch bei 1.386 für Wiesbaden. Schlimmer noch: Die Hospitalisierungs-Inzidenz liegt in Rheinland-Pfalz bei hohen 8,44 Punkten.

In den städtischen Ämtern in Mainz gilt auch nach dem 3. April weiter die Maskenpflicht. - Foto: gik
In den städtischen Ämtern in Mainz gilt auch nach dem 3. April weiter die Maskenpflicht. – Foto: gik

Die Bundesregierung hatte das Infektionsschutzgesetz auslaufen lassen, weil die FDP in der Ampel-Koalition sich vehement gegen jede Neuregelung wehrte. Damit fielen am vergangenen Sonntag so gut wie alle Corona-Regeln bundesweit – und das, obwohl sich pro Tag im Schnitt noch immer rund 220.000 Menschen mit dem Coronavirus infizierten. Gerade in Rheinhessen liegen die Sieben-Tage-Inzidenzen weit über dem Bundesschnitt von derzeit 1.424. Für Mainz meldete das Robert-Koch-Institut am Montag noch immer eine Inzidenz von 2.031, der Landkreis Mainz-Bingen liegt sogar mit einer Inzidenz von 2.218 bundesweit auf Platz 32 der höchsten Inzidenzen, der Landkreis Alzey-Worm mit 2.228 gar auf Platz 30.

Trotzdem gilt nach dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes nur noch ein Basisschutz: Abstandsregeln und Hygienekonzepte entfallen praktisch überall, die Maskenpflicht gilt nur noch im Öffentlichen Nahverkehr und im Fernverkehr, sowie in medizinischen Einrichtungen und Pflegeheimen. Die Stadt Mainz will dennoch vorerst nicht auf die Maskenpflicht verzichten: „Aufgrund der anhaltenden Coronapandemie und der immer noch sehr angespannten Infektionslage, ist es aber weiterhin besonders wichtig, Basisschutzmaßnahmen aufrechtzuerhalten“, teilte die Stadt am Freitagabend mit: „Zum allgemeinen Schutz und zur Vermeidung von Infektionen“ halte man die Maskenpflicht für Besucher städtischer Einrichtungen weiter aufrecht.

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Das gilt für alle städtischen Dienstgebäude, aber auch für die Kitas der Stadt Mainz sowie für Museen, Ausstellungen, Bibliotheken und ähnlichen Einrichtungen unter städtischer Leitung. Besucher dürfen damit weiterhin alle diese Einrichtungen nur mit einer medizinischen Gesichtsmaske – also entweder einer OP-Maske oder einer FFP2-Maske – betreten. In Museen, Ausstellungen, Bibliotheken und ähnlichen Einrichtungen entfällt aber seit Sonntag, den 3. April 2022, die 3G-Regel: „Der Besuch dieser Einrichtungen ist somit wieder ohne Vorlage eines Testnachweises oder eines Nachweises über eine Impfung oder Genesung möglich“, fügte die Stadt hinzu.

Auch in den städtischen Museen, wie hier im Gutenberg-Museum, gilt weiter eine Maskenpflicht. - Foto: gik
Auch in den städtischen Museen, wie hier im Gutenberg-Museum, gilt weiter eine Maskenpflicht. – Foto: gik

In Wiesbaden, wo die Sieben-Tage-Inzidenz derzeit nur bei 1.386 liegt, bleibt die Stadt dennoch vorsichtig: „Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Ämtern mit hohem Publikumsverkehr wird aufgrund des weiterhin hohen Infektionsrisiko verlängert bis Ostermontag, 18. April 2022“, teilte die Stadt mit. Ämter mit hohem Publikumsverkehr seien etwa Bürgerbüro, Standesamt, Zulassungsstelle und Ortsverwaltungen. Auch nach dem 18. April werde „dringend empfohlen, in allen Bereichen städtischer Gebäude eine medizinische Maske zu tragen, solange das Infektionsgeschehen hoch ist.“

Auch in Wiesbaden werden aber die Teilnehmerbeschränkungen in Bürgerhäusern und Sitzungsräumen aufgehoben. Die Verantwortung für die zu ergreifenden Hygienemaßnahmen liegen beim jeweiligen Veranstalter, hieß es weiter: „Über Teilnehmerbeschränkungen und Maskenpflicht bei städtischen Veranstaltungen entscheidet der jeweilige Fachbereich, da dies auch von der Art der Veranstaltung, der Teilnehmer sowie der Raumgröße abhängig ist.“ Die Bürger würden gebeten, sich vor Besuch einer städtischen Veranstaltung auf der Homepage der Stadt Wiesbaden oder beim zuständigen Amt beziehungsweise Fachbereich über die aktuellen Corona-Regeln zu informieren.

In Wiesbaden gilt weiter eine Maskenpflicht in Ämtern mit regem Besucherverkehr. - Foto: gik,
In Wiesbaden gilt weiter eine Maskenpflicht in Ämtern mit regem Besucherverkehr. – Foto: gik,

In Wiesbaden gilt zudem weiter eine Testpflicht für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Sammelunterkünften für Obdachlose oder geflüchtete Menschen. In Wiesbaden wie in Mainz fällt derweil an diesem Montag die Maskenpflicht in den Schulen – daran gibt es scharfe Kritik von Gewerkschaften, aber auch von den Schülern selbst. Während in Hessen die Schüler weiter dreimal pro Woche getestet werden, bleibt es in Rheinland-Pfalz bei zwei anlasslosen Tests pro Woche.

Masken gelten als sehr guter Schutz gegen Ansteckungen mit dem Coronavirus, gleich mehrere Studien haben inzwischen nachgewiesen: Gerade gut sitzende FFP2-Masken senken das Infektionsrisiko auf den Promillebereich – während eine Ansteckung ohne Maske sogar auf einer Distanz von drei Metern keine fünf Minuten brauchen kann. Forscher des Göttinger Max-Planck-Instituts (MPI) für Dynamik und Selbstorganisation hatten schon im Dezember 2021 herausgefunden: Medizinische Masken schützen herausragend gut vor dem Coronavirus und reduzieren eine Ansteckungswahrscheinlichkeit auf ein Minimum.

Gut sitzende FFP2-Masken schützen herausragend gut vor dem Coronavirus, fanden Göttinger Forscher heraus. – Video: MPI Göttingen
Gut sitzende FFP2-Masken schützen herausragend gut vor dem Coronavirus, fanden Göttinger Forscher heraus. – Video: MPI Göttingen

Im Januar 2022 überprüften die Wissenschaftler ihre eigene Studie noch einmal mit Blick auf die inzwischen vorherrschende Omikron-Variante – mit verblüffendem Ergebnis: Gerade FFP2-Masken schützten vor Omikron sogar noch besser, als vor der Delta-Variante. Als Grund vermuten die Forscher nun größere Virenpartikel bei Omikron, die sich vorwiegend in den oberen Atemwegen vermehren, und die größeren Partikel werden von den Masken noch effektiver zurückgehalten als die kleineren Delta-Partikel. Generell gilt laut der Göttinger Studie: Die eher schlecht sitzenden OP-Masken reduzieren das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus auf 20 Prozent, eine schlecht sitzende FFP2-Maske aber auf 4 Prozent – und bei einer gut sitzenden FFP2-Maske sinkt das Ansteckungsrisiko sogar auf kaum mehr als eine Promille.

Virologen und Ärzte haben deshalb die Aufgabe der Maskenpflicht im öffentlichen Raum scharf kritisiert: Angesichts der immer noch rekordmäßig hohen Inzidenzen sei zu befürchten, dass beim Fallen der Masken die Ansteckungen noch einmal deutlich zunehmen – mit Folgen für das Gesundheitssystem. Schon jetzt beträgt die Hospitalisierungs-Inzidenz in Rheinland-Pfalz 8,44 Punkte, das ist einer der höchsten Werte während der gesamten Pandemie. Viele Kliniken, aber auch städtische Ämter und Behörden ächzen zudem unter Personalmangel – weil ein erheblicher Teil des Personals krank zuhause bleiben muss.

Info& auf Mainz&: Ausführliche Informationen zu der Göttinger Masken-Studie lest Ihr hier bei Mainz&.