Die Stadt Mainz will künftig die Nutzung von hoch frequentierten Ladezonen in der Mainzer Innenstadt deutlich einschränken: Man wolle künftig Ladezonen in „Ladebereiche“ umwandeln und prüfe dafür aktuell 47 Ladezonen allein in der Mainzer Altstadt, teilte die Stadt Mainz mit. Die neuen „Ladebereiche“ würden erhebliche Einschränkungen nach sich ziehen: Nach Angaben der Stadt Mainz wäre dort nur noch unmittelbares Laden- und Entladen größerer Pakete zulässig, nicht aber ein einfaches Abholen von Einkäufen oder der Schnellspurt zum Bäcker oder zur Apotheke.

Seit Oktober 2024 gibt es in der Straßenverkehrsordnung das Verkehrszeichen „Ladebereiche“, nun kündigte die Stadt Mainz an, nun „in hoch frequentierten Bereichen Ladezonen durch diese Ladebereiche zu ersetzen.“ Alleine in der Mainzer Altstadt gebe es „47 Ladezonen, die jetzt neu geprüft und bei Bedarf umgewandelt werden“, so die Stadt weiter. Die neuen Bereiche würden dann durch ein entsprechendes Schild und eventuell eine Markierung auf dem Boden gekennzeichnet.
Eine Powerpoint-Präsentation der Stadt Mainz verrät indes: Die Umwandlung soll bei „allen hoch frequentierten, nachgefragten Ladezonen“ in der Innenstadt erfolgen – auch vor Geschäften, Paketshops und Nahversorgern. Damit droht deren Kunden in Zukunft ein echtes Problem: Das Halten zum schnellen Abholen eines Einkaufs ist dann hier nämlich nicht mehr gestattet.
Neues Verkehrszeichen „Ladebereich“: Nur noch zum Be-/Entladen
Mit dem neuen Verkehrszeichen „Ladebereich“ sollte ein einheitliches Zeichen zur Kennzeichnung von Flächen für Ladevorgänge geschaffen werden, wie es in der offiziellen Begründung hieß – und zwar für gewerbliche wie private Ladevorgänge. Ziel sei es, das hinderliche „Parken in zweiter Reihe“ stärker zu unterbinden – der Unterschied zur bisherigen „Ladezone“ ist allerdings gewaltig: Dort durfte man nämlich schlicht für eine Dauer von drei Minuten halten, und diese Zeit entweder zum Be- und Entladen nutzen, aber auch zum Warten oder zum Schnelleinkauf beim Bäcker oder in der Apotheke.

All das entfällt künftig in den neuen „Ladebereichen“, der Unterschied ist erheblich: In den neuen Ladezonen sei nämlich das Halten und Parken von Fahrzeugen wirklich nur zum Be- und Entladen zulässig, und das müsse „ohne Verzögerung erfolgen“, betonte die Stadt Mainz. Parken und Kurz-Einkäufe erledigen, sei nicht erlaubt, ebensowenig das Warten auf Personen, auch nicht das Stoppen zum Absetzen gehbehinderter Personen oder auch das Be- und Entladen von Einkäufen in die eigene Wohnung – Letzteres ist aber eigentlich durch die Straßenverkehrsordnung nicht ausgeschlossen.
„Ein normaler Einkauf beim Bäcker erfüllt nicht die erlaubte Nutzung eines Ladebereichs. Müssen mehrere Kisten vom Bäcker in ein Fahrzeug verladen werden, kann der Ladebereich genutzt werden“, nennt die Stadt Mainz ein Beispiel. Für gewerbliche Anlieferer könnte das in Zukunft mehr freie Ladebereiche bedeuten – für Nutzer von Geschäften allerdings, für die eigens Ladezonen für ihre Kunden zur Schnellabholung eingerichtet wurden, dass sie in Zukunft gar keine Möglichkeit mehr für einen Schnellstopp zur Abholung finden.
Info& auf Mainz&: Die Power Point Präsentation der Stadt Mainz zum Thema „Ladebereiche“ findet Ihr hier im Internet.