Die umstrittene Südumfliegung am Frankfurter Flughafen bleibt, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig  erklärte die Abflugroute nun endgültig für rechtmäßig. Die Lärmbelastung sei ordentlich ermittelt worden, alternative Flugrouten brächten nicht weniger Lärm, urteilten die Leipziger Richter – und bestätigten damit ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs aus 2019. Die klagende Gemeinde Klein-Winternheim äußerte sich enttäuscht, Bürgermeister Ralph Spiegler (SPD) sprach von einem „Schwarzen Tag für den Fluglärmschutz.“

Die im Oktober 2011 eingeführte Südumfliegung am Frankfurter Flughafen. - Foto: Initiative gegen Fluglärm Mainz
Die im Oktober 2011 eingeführte Südumfliegung am Frankfurter Flughafen. – Foto: Initiative gegen Fluglärm Mainz

Damit findet ein neun Jahre dauernder Rechtsstreit ein Ende – zehn Jahre nach Eröffnung der Flugroute. Die Südumfliegung am Frankfurter Flughafen war eine Folge aus dem Bau der neuen Nordwestlandebahn: Im Oktober 2011 wurde die südliche Route eingerichtet, um bei Westbetrieb sicher zu stellen, dass sich anfliegende Flieger auf der neuen Nordwestlandebahn und startende Flugzeuge der Mittelbahnen nicht in die Quere kommen.  Damit wurden seit Oktober 2011 startende Flugzeuge von Frankfurt aus nach Süden und in einem Bogen um hochbelastete Regionen wie Mainz herumgeleitet – das aber brachte den rheinhessischen Kommunen wie Nierstein, Ober-Olm und Klein-Winternheim deutlich mehr Fluglärm als zuvor – mehr als 50.000 Flugbewegungen waren es allein 2017.

Acht Gemeinden klagten deshalb früh gegen die Südumfliegung, und hatten zunächst Erfolg: 2013 hatte der Verwaltungsgerichtshof in Kassel noch in einem ersten Urteil die Südumfliegung für unrechtmäßig erklärt, damals sahen die Richter noch Mängel bei der Auswahl der Route und Möglichkeiten für alternative Routenführungen. Nur zwei Jahre später, 2015, kippte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Kasseler Urteil allerdings wieder, die Südumfliegung blieb bestehen. Die Flugroute sei nur dann rechtswidrig, befanden die Leipziger Richter, wenn sich eine andere Variante für den Flugbetrieb aufdränge – die Kläger versuchten das zu beweisen, konnten die Richter aber nicht überzeugen.

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Diese Varianten der Südumfliegung sah die Fluglärmkommission übrigens im Jahr 2011. – Foto: gik
Diese Varianten der Südumfliegung sah die Fluglärmkommission übrigens im Jahr 2011. – Foto: gik

Sämtliche Alternativrouten, und auch die neu vorgestellte Alternative drängten sich nicht als „eindeutig vorzugswürdig“ auf, erklärten die Leipziger Richter schon damals. Alle alternativen Streckenführungen führten entweder zu deutlich höheren Lärmbelastungen mit höheren Betroffenenzahlen oder lediglich zu Verschiebungen von Lärmbetroffenheiten. Die Leipziger Richter verwiesen daraufhin die Klage zurück an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof, der aber wies die Klage ab – woraufhin sie zurück an das Leipziger Gericht ging.

Und das machte nun dem Karussell ein Ende: das Bundesverwaltungsgericht habe das abweisende Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom Februar 2019 für rechtsfehlerfrei erklärt, teilte die Gemeinde Verbandsgemeinde Nieder-Olm am 3. Mai auf ihrer Homepage mit – zuletzt war von den Klägern noch die Gemeinde Klein-Winternheim, übrig geblieben, die durch die Verbandsgemeinde Nieder-Olm vertreten wurde. Nach Auffassung des BVerwG entstünde auf allen Flugrouten unzumutbarer Fluglärm, so dass es sich bei der Entscheidung zur Südumfliegung nur um einen Verteilungsfall handele, hieß es weiter.

Startender Flieger Richtung Süden werden weiterhin die Südumfliegung nehmen. - Foto: Fraport
Startender Flieger Richtung Süden werden weiterhin die Südumfliegung nehmen. – Foto: Fraport

Das Gericht wies damit nun auch erneut eine Alternativroute zur Südumfliegung ab, Anwalt Bernhard Schmitz hatte vor Gericht noch einmal für eine alternative  Strecke geworben, die aus seiner Sicht eine Entlastung für 6.000 höchstbetroffene Anwohner von Fluglärm hätte bedeuten können. Die Richter folgten dem nicht, auch ein Plädoyer, dass die Corona-Pandemie die Lage verändert habe, half nichts: Schmitz habe dabei Experten zitiert, nach denen auch 2030 der Flugverkehr noch 10 Prozent bis 20 Prozent unter dem Verkehrsaufkommen von 2019 liegen werde, so dass Kapazitätseinschränkungen auf der Südumfliegung durch eine alternative Flugroute nicht ins Gewicht fallen würden, berichtete die VG Nieder-Olm – auch dies vergeblich.

Die VG Nieder-Olm sei dafür eingetreten, „dass der Fluglärm gerecht verteilt und die alten Nordabflugrouten weiterhin statt der Südumfliegung genutzt werden sollten“, betonte Bürgermeister Spiegler: „Der aktuelle Flugverkehr zeigt, dass das möglich ist.“ Man sei enttäuscht von dem Urteilsspruch des BVerwG, nun seien alle Rechtsmittel zum Schutz der Bürger der Verbandsgemeinde vor zusätzlichem Fluglärm durch die Südumfliegung ausgeschöpft. Das sei „ein schwarzer Tag für den Fluglärmschutz“, sagte Spiegler weiter, denn damit erhalte letztlich das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung vom BVerwG freie Hand bei der Ausweisung von Flugrouten. „Es bleibt bei der Prioritätensetzung von Sicherheit und flüssigem Verkehr vor den Belangen des Lärmschutzes“, kritisierte er.

Enttäuscht äußerte sich auch die Initiative gegen Fluglärm Rheinhessen: „Wir wissen, dass das Gericht „zu viel Lärm“ in diesem Prozess nicht akzeptiert, daher war schon früh klar, dass eine Klage gegen den Lärm an sich keine Aussicht auf Erfolg hat“, teilte die Initiative mit. Das sei schon zu Beginn der Klage so gewesen. „Dass aber auch rechnerisch lärmärmere Routen nicht ausreichend sind, ist enttäuschend“, kritisierten die Fluglärm-Gegner. Klein-Winternheim, das stellvertretend für die ehemals fünf klagenden Kommunen aus Rheinhessen die Revisionsklage geführt habe, werde sich nun „im Landkreis beraten, ob und wie es weiter geht“, fügten sie hinzu.

Info& auf Mainz&: Die ganze Mitteilung der VG Nieder-Olm zur Abweisung der Klage gegen die Südumfliegung findet Ihr hier im Internet. Ausführlich haben wir über die Geschichte der Südumfliegung und die Klagen dagegen hier bei Mainz& im Februar 2019 berichtet.

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