Im Ringen um die Energieversorgung in Deutschland fordert der Umweltverband BUND in Rheinland-Pfalz nun deutlich größere Schritte – und das mit einer konkreten Forderung: Alle größeren Parkplätze müssten mit Photovoltaik-Anlagen überbaut werden, fordert der BUND. Das könne einen erheblichen Beitrag zur Stromerzeugung leisten. In Rheinland-Pfalz gilt ab dem 1. Januar 2023 ein neues Solargesetz, das Photovoltaikanlagen verbindlich auf größeren Parkplätzen vorschreibt. Der BUND kritisiert jedoch: Das gelte nur für Neuflächen, nicht aber für bestehende Parkplätze – es müsse mehr getan werden.
Im September 2021 beschloss der Landtag in Mainz ein neues Solargesetz für Rheinland-Pfalz, eine Vorschrift darin: Ab dem 1. Januar 2023 müssen Gewerbetreibende verpflichtend auf Neubauten mit mehr als 100 Quadratmetern Nutzfläche eine Photovoltaikanlage installieren, das gilt ebenso für Überdachungen von neuen Parkplatzflächen ab 50 Stellplätzen. Der Haken dabei: Die Regelung gilt nur für Neubauten, das kritisiert nun erneut der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND).
„Die vom Landtag für das kommende Jahr verabschiedete Vorschrift, neue Parkflächen verpflichtend mit Photovoltaik (PV) auszustatten, reicht nicht aus“, sagte der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende und Energie-Sprecher, Michael Carl, und forderte: Es brauche PV-Anlagen auf allen größeren Parkplätzen, nicht nur auf Neuanlagen.
Tatsächlich ist das Potenzial für solche Anlagen enorm: „Nach Angaben des ADAC gibt es in Deutschland 160 Millionen Stellplätze für Fahrzeuge“, rechnete Carl vor: Bei einer durchschnittlichen Größe von mindestens 12 Quadratmetern kämen da fast 2.000 Quadratmeter an Fläche zusammen. „Das sind natürlich nicht alles Großparkplätze“, räumte Carl ein: Würden aber nur 10 Prozent mit PV überbaut, böte das „ein immenses Potenzial“ für die Stromerzeugung.
Solaranlagen über Parkplätzen gelten als ausgesprochen sinnvoll und lohnend: Große Parkplätze sind ohnehin versiegelt, auf ihnen ist viel Platz für PV-Anlage, so dass sich die Stromerzeugung richtig lohnen kann. Gleichzeitig spenden die PV-Module den Autos Schatten oder Schutz, in Kombination mit Ladestationen für E-Autos werden die Anlagen gar zu kleinen Mobilitäts-Kraftwerken.
Trotzdem sind PV-Anlagen auf Parkplätzen in Deutschland bisher so gut wie nicht zu finden. Baden-Württemberg schrieb im Herbst 2020 die Förderung von Pilotprojekten von PV-Anlagen auf Großparkplätzen aus, man wolle „mit einer innovativen Solarüberdachung und intelligenter Ladeinfrastruktur Vorbild für andere Bundesländer sein“, hieß es damals. In Rheinland-Pfalz verabschiedete die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP dann vor knapp einem Jahr ein neues Landessolargesetz, das eine Pflicht für PV-Anlagen auf großen Parkplätzen vorschreibet – doch schon da gab es scharfe Kritik.
Das neue Gesetz werde „so gut wie keine Wirkung für die Energiewende entfalten“, sagte der Vorsitzende des Solarverbandes, Wolfgang Müller, es müssten auch bestehende sowie alle privaten und öffentlichen Gebäude einbezogen werden. Auch der BUND kritisierte damals, das Gesetz nutze bestehende Potenziale nicht aus, man sehe „verpasste Chancen“: “Wir können nicht nachvollziehen, warum die Solarpflicht nicht für alle Neubauten und auch größere Umbauten und Sanierungen gelten soll”, sagte BUND-Landesvorsitzende Sabine Yacoub vor einem Jahr.
Nun rief Yacoub die Betreiber von Parkplätzen im Land – seien dies Kommunen, Hotels oder Restaurants, Supermärkte oder weitere Betriebe – auf, ihre Parkflächen mit Photovoltaik auszustatten. „Gerade auf Kundenparkplätzen hat das sehr große Vorteile: Sowohl bei Regen als auch bei starker Sonneneinstrahlung bieten die Module auch einen guten Wetterschutz“, betonte Yacoub. Das ablaufende Regenwasser könne zudem aufgefangen und zur Bewässerung im unmittelbaren Umfeld genutzt werden.
Die zusätzlichen Kosten für eine Aufständerung seien zudem überschaubar, die direkte Nutzung der erzeugten Strommengen lukrativ. „Gerade im Zeitalter der schwierigen Beschaffung von Energie ist dies eine nachhaltige Investition“, betonte die BUND-Landesvorsitzende. „Auch Photovoltaik-Anlagen auf Parkplätzen sind Freiflächen-Anlagen. – durch deren Überbauung könnten aber die freie Landschaft und die Ackerflächen geschont werden“, fügte Carl hinzu.
Rheinland-Pfalz will bereits ab dem Jahr 2030 seinen Energiebedarf zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien decken, der Weg dahin ist aber noch weit: Rheinland-Pfalz dafür pro Jahr einen Zuwachs von 500 Megawatt Leistung bei der Windenergie und noch einmal von 500 Megawatt Leistung bei der Photovoltaik erreichen. Das bedeute ein Verdoppelung der Produktion aus Windenergie bis 2030 – und bei der Photovoltaik sogar eine Verdreifachung.
Info& auf Mainz&: Den ganzen Text zum Landessolargesetz Rheinland-Pfalz findet Ihr noch einmal hier auf Mainz&. Die Firma Focus Energie aus Freiburg und damit viele Infos zu Photovoltaik auf Parkplätzen findet Ihr hier im Internet.