Die Mainzer halten bundesweit einen einsamen Rekord: Bei der Hundesteuer. Mit 186 Euro für den ersten Hund zahlt man in keiner Stadt der Republik mehr Hundesteuer – schon 2017 hatte der Bund der Steuerzahler das gerügt, und die Abschaffung gefordert. Nun rückt das Thema im OB-Wahlkampf wieder in den Fokus, erst Recht nach dem Geldregen durch die Biontech-Gewerbesteuer. Derweil macht die Stadt Wiesbaden Nägel mit Köpfen: Zum 1. Januar 2023 streicht die hessische Landeshauptstadt die Hundesteuer für Hunde aus Tierheimen und für Halter, die einen Hundeführerschein haben. Auch Hartz IV-Empfänger werden entlastet.
Es war 2012, als die Stadt Mainz die Hundesteuer anhob, um das Geld für den Entschuldungsfonds des Landes zusammenzukratzen. Die Empörung war groß, sogar Bell-Demos mit Hunden vor dem Mainzer Rathaus gab es. Doch Bürgermeister und Finanzdezernent Günter Beck (Grüne) verteidigte vehement die Maßnahme: durch die Anhebung der Steuer von 120,- Euro auf 186,- Euro nahm die Stadt 300.000 Euro mehr ein.
Doch die Steuer gilt bis heute: 186 Euro müssen Hundehalter in Mainz für ihren Hund berappen, 216 Euro werden gar für den zweiten Hund fällig. Zum Vergleich: In einer Stadt wie Koblenz kostet der erste Hund nur 114 Euro, der zweite 150 Euro. Vor den Toren von Mainz ist es gar noch deutlich billiger: In Nieder-Olm zahlt man für den ersten Hund ganze 45 Euro an Hundesteuer, für den zweiten Hund 60 Euro. Mainz hält damit weiter den Rekord der teuersten Hundesteuer der Republik.
Zwei OB-Kandidaten wollen Hundesteuer in Mainz senken
Der Bund der Steuerzahler hatte bereits 2015 die Mainzer Hundesteuer scharf gerügt – und forderte 2017 sogar ganz die Abschaffung. Die Hebesätze seien „mehr von politischer Willkür als von sachlichen Erwägungen geprägt“, die Hundesteuer nehme so gut wie keine Rücksicht auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der betroffenen Steuerzahler. Dazu dienten die Einnahmen aus der Steuer nicht etwa zweckgebundenen Maßnahmen wie der Wegereinigung von Hundekot, sondern fließe in den allgemeinen Haushalt.
Daran entzündeten sich inzwischen auch in Mainz scharfe Kritik von Hundehaltern: Wozu zahle man eigentlich solch hohe Steuern, wenn die Stadt es nicht einmal schaffe, Hundekotbeutelspender aufzustellen, wollten wütende Hundebesitzer zuletzt wissen. Im Mainzer OB-Wahlkampf wird das nun zum Thema: FDP-Kandidat Marc Engelmann schlug als erster vor, die Stadt müsse angesichts des Milliarden-Segens durch Biontech den Bürgern mehr zurückgeben.
Als Beispiel nannte Engelmann eine Senkung der Grundsteuer, die Abschaffung der Zweitwohnsteuer – oder eben auch die Senkung der Hundesteuer. Auch die CDU-Kandidatin Manuela Matz, selbst Hundebesitzerin, macht sich für dieses Thema stark: „Wir brauchen in Mainz offizielle Spielwiesen für Hunde und mehr Hundekotbeutelspender“, sagte Matz nach einem Spaziergang mit Hundebesitzern auf ihrer Facebookseite, und betonte: Die Hundesteuer sei in Mainz fast doppelt so hoch wie in Frankfurt oder Bad Kreuznach – sie wolle eine Halbierung der Steuer.
Wiesbaden: Keine Hundesteuer für Tierheimhunde
Nun macht die Nachbarstadt Wiesbaden Nägel mit Köpfen, hier kostete ein Hund bislang 180 Euro Hundesteuer, egal ob Erst- oder Zweithund. Mitte Dezember beschloss die Stadtverordnetenversammlung eine grundlegende Änderung, die bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Danach werden Hunde, die aus dem Wiesbadener Tierheim übernommen werden, unbefristet von der Hundesteuer befreit – das hatte die Stadt Wiesbaden bereits 2021 beschlossen.
Mehr noch: „Wer Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsleistungen bezieht, kann außerdem für den ersten Hund im Haushalt in voller Höhe von der Hundesteuer befreit werden“, teilte Wiesbaden nun weiter mit. Bislang musste die Hälfte der Steuer bezahlt werden. Zusätzlich kommen zukünftig jene Hundehalter in den Genuss einer Hundesteuerbefreiung, „die sich nachweislich zusammen mit ihrem Hund in der Öffentlichkeit bewegen können, ohne andere Personen oder Tiere zu belästigen oder zu gefährden“, so die Stadt weiter.
Dies sei beispielsweise anzunehmen bei Schul-, Therapie- und Behindertenbegleithunden, gelte aber auch nach einem erfolgreich bestandenen „Hundeführerschein“ sowie der Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen. Rettungshunde werden künftig anderen Diensthunden gleichgestellt. Ausgenommen von den Regelungen sind jedoch weiter die sogenannten „Listenhunde“ – also Kampfhunde, die als besonders aggressiv eingestuft wurden. Die Befreiungen erfolgten grundsätzlich auf Antrag, heißt es weiter.
Info& auf Mainz&: Mehr zum Thema Mainzer Hundesteuer könnt Ihr noch einmal hier auf Mainz& nachlesen.