Privat oder kommunal – diese Frage steht im Zentrum der Fragen um Grundstücksverkäufe und die Marina im Mainzer Zollhafen. Bislang hatte die Stadt Mainz alle Fragen und Aufklärungsaufforderungen der Freien Wähler im Stadtrat zu dem Thema zurückgewiesen – mit dem Argument, es handele sich bei den Zollhafen-Firmen um mehrheitlich „privatwirtschaftliche Unternehmen“. Doch Unterlagen, die der Internetzeitung Mainz& vorliegen, zeigen nun erneut: Die Zollhafen Mainz GmbH, vor allem aber die Mainzer Hafen GmbH sind kommunal beherrschte Unternehmen – und unterliegen Prüfrechten der Kommunalen Dienstaufsicht ADD sowie des Landesrechnungshofs Rheinland-Pfalz.

Alles begann mit einer Strafanzeige, die Ende 2024 bei der Staatsanwaltschaft Koblenz wegen des Verkaufs des Marina Yachthafens im Mainzer Zollhafen gestellt wurde. Der Vorwurf: Der Verkauf der Marina an die beiden Geschäftsführer Jochen Hener und Hanns-Detlev Höhne sei unter fragwürdigen Umständen und weit unter Marktwert geschehen – und ohne jede Ausschreibung. Bei der Stadt Mainz aber hieß es auf jegliche Nachfrage, auch von Mainz&: Bei „den Vermögensgegenständen der Zollhafen Mainz GmbH & Co. KG handelt es sich nicht um ‚öffentliches Eigentum‘, sondern um Eigentum der privatrechtlich tätigen Joint-Venture-Gesellschaft“ – eben der Zollhafen GmbH.
Die Antworten kamen jeweils von Bürgermeister und Beteiligungsdezernent Günter Beck (Grüne), inzwischen ist klar: haltbar sind diese Antworten schon aus mehreren Gründen nicht. Denn Anfang Dezember hatten die Freien Wähler enthüllt: Der eigentliche Akteur im Sinne der unternehmerischen Geschäfte ist gar nicht die Zollhafen Mainz GmbH, sondern die Mainzer Hafen GmbH, eine Parallelfirma. An diese Firma gingen die Grundstücke des ehemaligen Hafengeländes, und es sei die Mainzer Hafen GmbH, die die Kontrolle über die eigentlichen Geschäfte im Zollhafen habe – Grundstücksverkäufe inklusive.
Mainzer Stadtwerke sicherten sich Kontrolle über Hafen GmbH
Mainz& liegt nun der Gesellschaftsvertrag der Mainzer Hafen GmbH vor, er bestätigt genau dies. In dem Vertrag ist eindeutig geregelt, dass die Mainzer Hafen GmbH die operative Kontrolle über die Grundstücksgeschäfte hatte – und dass sich die Stadtwerke Mainz die letzte Kontrolle über alle Vorgänge in Sachen Zollhafen gesichert hatten. Das betrifft vor allem die Gesellschafterversammlung, die weitreichende Befugnisse erhält, und die sogar bei normalen Geschäftsvorgängen wie „Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken“ konsultiert werden und zustimmen muss.

Die Gesellschafterversammlung ist laut dem Vertrag sogar zuständig für Wirtschaftsplan und fünfjährige Finanzplanung sowie die „Ergebnisverwendung“ – die laufende Geschäftsführung wiederum wird vom Gesellschafterausschuss überwacht. Und dazu heißt es klar: „Den Vorsitz im Gesellschafterausschuss führt der Vorsitzende. Dieser ist eines von der Stadtwerke Mainz AG entsandtes Mitglied, den diese zum Vorsitzenden bestellt.“ Mehr noch: Dieser Vorsitzende hat im Falle der Stimmengleichheit der vier Mitglieder die ausschlaggebende Stimme bei Entscheidungen – im Zweifel entscheidet also immer der Vertreter der Stadtwerke Mainz.
Damit sicherten sich die Stadtwerke Mainz die Hoheit über die Geschäfte der Mainzer Hafen GmbH, für die Freien Wähler bedeutete das: Damit sei die Mainzer Hafen GmbH und letztlich auch die von ihr gelenkte Zollhafen Mainz GmbH eben kein „mehrheitlich privatwirtschaftliches Unternehmen“ mehr – sondern ein Unternehmen in kommunaler Hand. Das aber könnte weitreichende Konsequenzen für Ausschreibungspflichten bei den Grundstücksverkäufen im Mainzer Zollhafen haben – und diese Ansicht wird von dem Gesellschaftervertrag nun noch weiter erhärtet.
Gesellschaftervertrag räumt ADD und Rechnungshof Prüfrechte ein
Denn in Paragraph 23 des Vertrages heißt es ausdrücklich: „Dem Rechnungshof Rheinland-Pfalz wird das Recht zur überörtlichen Prüfung nach Maßgabe des Paragraphs 110, Absatz 5 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz eingeräumt.“ Nun darf der Rechnungshof von Amts wegen staatliche Beteiligungen bei privatrechtlichen Unternehmen ohnehin prüfen, doch einen vergleichbaren Passus würde man in einem rein privatwirtschaftlich geführten Unternehmen wohl vergeblich suchen.

Denn damit unterstellt der Gesellschaftervertrag die Firma den Prüfrechten des Rechnungshofes – und zwar mit Berufung auf genau den Paragraphen, der das Prüfrecht für Kommunen regelt. „Die überörtliche Prüfung erstreckt sich auch auf die Haushalts- und Wirtschaftsführung der von der Gemeinde geführten rechtsfähigen Anstalten des öffentlichen Rechts“, heißt es dort – damit wird die Mainzer Hafen GmbH eindeutig einer kommunal geführten Einrichtung gleichgestellt.
Mehr noch: Im gleichen Paragraphen werden auch der Dienstleistungsdirektion ADD Prüfbefugnisse eingeräumt, nach denen die ADD sogar „den Betrieb, die Bücher und die Schriften des Unternehmens einsehen kann.“ Die ADD ist jedoch die kommunale Dienstaufsicht, die ausschließlich für die Erfüllung der Aufgaben von Kommunen zuständig ist. Die Freien Wähler sehen darin einen weiteren Beleg dafür, dass die Mainzer Hafen GmbH und die Zollhafen Mainz GmbH eben doch Unternehmen unter der Leitung der Mainzer Stadtwerke sind – und damit kommunal getragene Unternehmen. Das könnte Konsequenzen für Ausschreibungspflichten haben, Vergaben der Vergangenheit rechtswidrig erfolgt sein.

Stufler: Aussage über privates Unternehmen reine Ausrede
„Bisher verweigerte Finanzdezernent Günter Beck (Grüne) Auskünfte zu den Vorgängen im Zollhafen generell mit dem Argument, die Vermarktungsgesellschaft sei ein ‚mehrheitlich privates‘ Unternehmen“, sagte FW-Stadtrat Erwin Stufler auf Mainz&-Anfrage. Diese Darstellung sei nun aber nicht mehr zu halten. „Die Ausrede, man könne nichts sagen, weil es sich um ein privates Unternehmen handle, ist durch den Gesellschaftsvertrag widerlegt“, betonte Stufler: „Die Mainzer Hafen GmbH, als Geschäftsführung der Zollhafen Mainz GmbH & Co. KG, ist demnach als kommunal beherrschtes Unternehmen anzusehen.“

Stufler fordert nun die Stadtverwaltung auf, die bisher verweigerten Antworten zur Grundstücksvermarktung im Mainzer Zollhafen „unverzüglich nachzureichen“. Man fordere zudem „eine lückenlose Offenlegung aller Vermarktungsvorgänge im Zollhafen“ sowie eine Klärung der Frage, ob die Prüfrechte insbesondere durch die ADD denn auch ausgeübt worden seien. „Wenn im Gesellschaftsvertrag klare Kontrollrechte verankert sind, muss geklärt werden, ob diese ignoriert wurden oder ob die Berichterstattung der Stadt an die ADD lückenhaft war“, sagte Stufler: „Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, warum diese Kontrollmechanismen offenbar jahrelang ins Leere liefen.“
Hintergrund dazu ist auch die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Koblenz inzwischen wegen des Verkauf der Marina im Mainzer Zollhafen Ermittlungen aufgenommen hat – und Mitte November Hausdurchsuchungen bei mehreren Firmen und Privatwohnungen in Mainz vornahm, und dabei auch Unterlagen bei den Mainzer Stadtwerken beschlagnahmte. Am Donnerstag hat dazu der Landtagsabgeordnete Stephan Wefelscheid (Gruppe Freie Wähler) einen Berichtsantrag im Rechtsausschuss des Mainzer Landtags gestellt. Wefelscheid will über den Stand des Ermittlungsverfahrens informiert werden.
Info& auf Mainz&: Mainz& berichtet bereits seit Juni 2025 über die Vorgänge im Mainzer Zollhafen, unser gesamtes Dossier findet Ihr hier auf Mainz&. Über das Thema der Grundstücksverkäufe und die Pflicht zur Ausschreibung haben wir Anfang September 2025 hier berichtet. Unseren Bericht über die Hausdurchsuchungen und die Hintergründe findet Ihr hier auf Mainz&. Über das Firmengeflecht im Mainzer Zollhafen könnt Ihr ausführlich hier nachlesen:






