Seine Asche im Rhein verstreuen zu lassen, die Urne im heimischen Garten aufstellen oder die Asche eines Verstorbenen zum Diamanten pressen lassen – bisher war das in Rheinland-Pfalz nicht möglich. Am Donnerstag hat der Mainzer Landtag den Weg für moderne und individuelle Bestattungsformen freigemacht, man habe damit das modernste Gesetz dieser Art in Deutschland, betont die Landesregierung. Zentrale Elemente sind die Abschaffung von Sargpflicht und Friedhofszwang, „Sternenkinder“ werden erstmals offiziell anerkannt – und in vier rheinland-pfälzischen Flüssen ist nun eine „Seebestattung“ zugelassen.

Der Mainzer Hauptfriedhof mit Jahrhunderte alten Gräbern. - Foto: gik
Der Mainzer Hauptfriedhof mit Jahrhunderte alten Gräbern. – Foto: gik

Das alte Bestattungsgesetz war bereits 41 Jahre alt, mit dem neuen Gesetz räumt die Ampel-Koalition in Mainz nun gleich mit einer ganzen Reihe althergebrachter Normen auf. „Die Bedeutung der Themen Tod und Bestattung haben sich in den letzten Jahrzehnten verändert und weiterentwickelt“, betonte der zuständige Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) schon bei der Vorstellung der Neuregelungen Ende 2024. Der gesellschaftliche Wandel habe den Bedarf an alternativen Bestattungsformen steigen lassen, dem trage das Land nun Rechnung.

Tatsächlich schafft Rheinland-Pfalz mit Wirkung ab Oktober sowohl die allgemeine Friedhofspflicht als auch die Sargpflicht ab, damit wird nun auch eine reine Tuchbestattung zulässig. Das kommt anderen Religionen wie dem Islam entgegen, in dem eine Bestattung nur im Tuch vorgesehen ist, aber nicht nur: Damit wird auch erstmals ermöglicht, die Totenasche außerhalb des Friedhofs zu verstreuen oder ohne Bestattungspflicht aufzubewahren. Fortan ist es möglich, die Asche mit nach Hause zu nehmen, oder außerhalb vom Friedhof zu verstreuen – oder auch sie zu einem würdevollen Erinnerungsstück verarbeiten zu lassen, etwa einer Art Diamanten.

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Flussbestattung in Rhein und Mosel, Kritik der Kirchen

Mit der Neuregelung macht Rheinland-Pfalz auch den Weg frei für eine immer beliebter werdende Form: die Seebestattung. Rheinland-Pfalz gehe dabei weiter als andere Bundesländer, und lasse nicht nur eine Bestattung auf Hoher See in einem anderen Bundesland zu, sondern auch in Flüssen: Künftig kann man seine Asche in einer der vier großen Flüsse des Landes, nämlich in Rhein, Mosel, Lahn und Saar bestatten lassen. „Diese ‚Flussbestattung‘ wird bereits in den Niederlanden praktiziert, weshalb ein gewisser ‚Bestattungstourismus‘ schon jetzt stattfindet, der nicht kontrolliert oder beeinflusst werden kann“, hatte Hoch im Vorfeld betont.

Ewige Ruhe im Fluss? Das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz erlaubt erstmals auch Bestattung in vier großen Flüssen, darunter dem Rhein. - Foto: gik
Ewige Ruhe im Fluss? Das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz erlaubt erstmals auch Bestattung in vier großen Flüssen, darunter dem Rhein. – Foto: gik

Mit der Möglichkeit einer Seebestattung in den Flüssen nehme Rheinland-Pfalz „eine Vorreiterrolle ein: Uns gelingt die Verknüpfung von Würde und Willen des Verstorbenen“, betonte der Minister am Donnerstag. Heftige Kritik an den Neuregelungen waren im Vorfeld von den christlichen Kirchen, aber auch von der Senioren-Union der CDU und Verbänden aus dem Friedhofswesen – der Direktor des Kasseler Museums für Sepulkralkultur sprach gar von einem „Tabubruch“. Die Vorwürfe: Mit dem neuen Gesetz drohe „eine Individualisierung“ und „Privatisierung“ des Umgangs mit Verstorbenen, die andere Trauerende ausschließe.

Menschen bräuchten Rituale und öffentliche Räume der Trauer, betonte eine Gruppe von Experten aus Psychologie sowie von der Arbeitsgemeinschaft für Friedhofskultur, Friedhöfe seien „soziale Orte“ und damit ein wichtiger Teil der sozialen Infrastruktur, der positive Wirkung auf das gesellschaftliche Miteinander oft unterschätzt werde. Auch die Kirchen kritisierten, das Gesetz fördere problematische Formen eines unwürdigen Umgangs mit Toten. Das Gesetz verstärke „Tendenzen, Trauer zu privatisieren“, der Friedhof als öffentlich zugänglicher Trauerort werde geschwächt, kritisierte der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf gegenüber dem SWR: Tote und ihre Bestattungsorte sollten aus christlicher Sicht aber sichtbar bleiben.

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Sternenkinder und Bundeswehrehrengräber erstmals anerkannt

Allerdings gibt es schon lange bei vielen Menschen den starken Wunsch nach individuelleren Bestattungsformen, auch werden Friedhöfe nicht von jedem als angenehmer Ort des Gedenkens empfunden – der Wunsch nach neuen Bestattungsformen ist groß, neue Formen wie Baumgräber boomen. In Mainz kann man sich seit Neuestem auf dem Stadtteilfriedhof in Mainz-Laubenheim sogar zwischen Rebstöcken begraben lassen, auch diese „Schorlegräber“ entsprechen dem Zeitgeist.

Ein Grab im Weinberg: In Mainz-Laubenheim kann man sich bei den „Schorlegräbern“ zwischen Weinreben bestatten lassen. – Foto: Wirtschaftsbetrieb, C Schulze
Ein Grab im Weinberg: In Mainz-Laubenheim kann man sich bei den „Schorlegräbern“ zwischen Weinreben bestatten lassen. – Foto: Wirtschaftsbetrieb, C Schulze

Besonders wichtig sei ihm zudem eine Neuregelung für Kinder gewesen, die tot zur Welt kommen, betonte Hoch zudem. Bisher wurden Kinder, die vor der 24.  Schwangerschaftswoche oder mit weniger als 500 Gramm geboren werden, noch als Fehlgeburten betrachtet. Mit der Reform werden diese Kinder zukünftig als „Sternenkinder“ anerkannt und auch offiziell so bezeichnet. „Damit erhalten Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder auch würdevoll zu beerdigen“, betonte Hoch. Und man schaffe auch einen rechtlichen Rahmen für den Fall, dass ein Kind gleichzeitig oder zeitnah mit einem Elternteil verstirbt, es gemeinsam mit dem verstorbenen Elternteil in einem Grab beerdigen zu lassen.

Mit dem neuen Gesetz wird aber auch ein dauerhaftes Ruherecht für Bundeswehrehrengräber geschaffen, mit denen künftig auch jene Soldaten gewürdigt werden sollen, die ihr Leben im Auslandseinsatz verloren haben. „Diese Soldatinnen und Soldaten fallen bisher nicht unter das bestehende Bundes-Gräbergesetz“, sagte Hoch dazu. Als drittes Bundesland neben Sachsen und dem Saarland, schaffe Rheinland-Pfalz dazu nun eine eigene Regelung, und werde auch als Land zusätzlich die Kosten für Grabnutzung und Grabpflege übernehmen, sollten diese nicht mehr von der Bundeswehr getragen werden.

Hinzu kommen seit vielen Jahren von Experten geforderte Änderungen im Leichenschauwesen: „Gerade die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden hinterfragten die Qualität der Leichenschau“, räumte der Minister ein, deshalb sei es notwendig, die verschiedenen Leichenuntersuchungsarten, die Todesbescheinigung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten im Gesetz genauer zu regeln. Im Zuge dessen wird nun auch eine Obduktionspflicht für Kinder bis zum 6. Lebensjahr eingeführt, wenn die Todesursache nicht zweifelsfrei geklärt ist – so soll ein mögliches Fremdverschulden wie etwa bei einem Schütteltrauma leichter festgestellt werden können.

Info& auf Mainz&: Mehr Informationen zum neuen Bestattungsrecht findet Ihr hier beim Land im Internet.