Rheinland-Pfalz lockert die eigentlich strikten Regeln zu Kontaktbeschränkungen: Bei der ab Montag geltenden Regelung, dass ein Hausstand nur noch eine weitere Person treffen darf, sollen Kinder bis einschließlich sechs Jahren ausgenommen werden. Man wolle so die Bestimmung „alltagstauglich machen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Freitag in Mainz. Auch ansonsten setzt Rheinland-Pfalz den Bundesbeschluss vom Dienstag nicht eins zu eins um: Der auf 15 Kilometer eingeschränkte Bewegungsradius ist lediglich eine Option, auch bei Kantinenschließungen gibt es Ausnahmen. Ab dem heutigen Samstag gelten zudem neue Testpflichten für Reiserückkehrer aus Risikogebieten.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Freitag bei der Pressekonferenz zu den neuen Corona-Bestimmungen. - Foto: gik
Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Freitag bei der Pressekonferenz zu den neuen Corona-Bestimmungen. – Foto: gik

Ab Montag soll ein verschärfter Lockdown dafür sorgen, dass die Corona-Zahlen in Deutschland nach den Weihnachtsferien nicht erneut explodieren, sondern endlich sinken – ob das aber gelingt, ist jetzt schon fraglich. Das Robert-Koch-Institut meldete am Freitag erstmal wieder mehr als 30.000 Neuinfektionen, auch in Rheinland-Pfalz stiegen die Zahlen wieder deutlich an – die Stadt Worms etwa kletterte wieder über die Marke von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner im Sieben-Tages-Schnitt.

Auch in Mainz steigen die Infektionen beständig weiter an: das Gesundheitsamt meldete am Freitag 48 Neuinfektionen in der Stadt und 42 im Landkreis Mainz-Bingen. Die Sieben-Tages-Inzidenz stieg in Mainz damit wieder auf 153, im Landkreis liegt sie sogar auf 166 – die 200-er Marke rückt bedrohlich näher. Ab dann soll eigentlich, so der Beschluss von Bund und Ländern, ab Montag eine neue Bewegungsbeschränkung gelten: Die Bewohner sollen sich dann nur noch in einem Umkreis von 15 Kilometern weit von ihrem Wohnort entfernen dürfen.

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So sähe ein 15-Kilometer-Radius um Mainz herum aus. - Foto: gik
So sähe ein 15-Kilometer-Radius um Mainz herum aus. – Foto: gik

Doch Rheinland-Pfalz sieht das offenbar nur als Kann-Vorschrift: Das Land werde im Fall des Überschreitens der 200er-Marke wie jetzt in Worms mit der Kommune in Gespräche eintreten, sagte Dreyer am Freitag, dann werde man über Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen reden. Die Maßnahmen könnten dann Ausgangssperren sein, aber auch die Bewegungsbeschränkung, sagte Dreyer weiter. Man wolle dabei „die konkreten lokalen Gegebenheiten vor Ort“ berücksichtigen. Zugleich betonte die Ministerpräsidentin: „Anders als berichtet“, weiche Rheinland-Pfalz nicht von den gemeinsamen Beschlüssen des Bundes ab. Die Beschränkung des Radius sei zudem ja auch „explizit für tagestouristische Gründe vorgesehen.“

Allerdings beschloss das rheinland-pfälzische Kabinett am Freitag eine Ausnahme von der künftigen strikten Kontaktbeschränkung: Ab dem 11. Januar sollen sich die Menschen eigentlich nur noch mit einer weiteren Person außerhalb ihres Hausstands treffen können, davon werden nun in Rheinland-Pfalz Kinder bis einschließlich sechs Jahren ausgenommen. Man könne eben nicht einen Dreijährigen ohne Mutter zum Freund schicken, begründete Dreyer das Abweichen. Und es könne ansonsten zu so absurden Situationen kommen, dass zwei Mütter mit Babies nicht mehr gemeinsam spazierengehen könnten. „Wir sind nicht begeistert von der Regelung“, betonte die Ministerpräsidentin, und berichtete, sie habe sich in der Bund-Länder-Runde auch „stark für eine andere Regelung eingesetzt, das hat aber keine Mehrheit gefunden in der Runde.“

Kinder bis 6 Jahre werden nun von der strengen Kontaktbeschränkung ab dem 11. Januar ausgenommen. - Foto: Bistum Mainz
Kinder bis 6 Jahre werden nun von der strengen Kontaktbeschränkung ab dem 11. Januar ausgenommen. – Foto: Bistum Mainz

„Wir werden den Beschluss vom Grundsatz her umsetzen“, betonte Dreyer zugleich, die Ausnahme für Kleinkinder solle die Regel aber „alltagstauglich gestalten.“ Ausnahmen soll es außerdem für Alleinerziehende sowie für den Fall der Notbetreuung etwa durch beide Großeltern gleichzeitig geben. Auch wenn es „zwingende persönliche Gründe erfordern“, vor allem wenn eine angemessene Betreuung für Minderjährige oder pflegebedürftige Personen nicht habe organisiert werden können, dann soll auch die Anwesenheit mehrerer minderjähriger Personen eines weiteren Haushalts gestattet werden.

Geschlossen werden sollten ab Montag eigentlich auch alle Kantinen und Mensen in allen Betrieben und Einrichtungen, doch auch hiervon wird es in Rheinland-Pfalz Ausnahmen geben: Wenn „die Arbeitsabläufe oder die räumliche Situation des Betriebes oder der Einrichtung dies erfordern“, soll ein Verzehr vor Ort weiter möglich sein, so die Landesregierung weiter, dann aber mit Abstandsgebot und Kontakterfassung. So solle gewährleistet bleiben, dass etwa medizinisches oder produzierendes Personal ohne eigenes Büro auch weiterhin Speisen und Getränke während der Arbeitspause zu sich nehmen könne, sagte Dreyer weiter. Ein Verzehr vor Ort in Kindertagesstätten und Schulen bleibe ebenfalls zulässig.

Reiserückkehrer müssen nun wieder verpflichtend zum Coronatest, wenn sie aus einem Risikogebiet einreisen. - Foto: gik
Reiserückkehrer müssen nun wieder verpflichtend zum Coronatest, wenn sie aus einem Risikogebiet einreisen. – Foto: gik

„Es gehört zu unserer Verantwortung als Länderchefs zu sagen: wir versuchen es alltagstauglich und für die Menschen in unserem Bundesland umzusetzen“, verteidigte Dreyer die Ausnahmen in Rheinland-Pfalz, „wir haben ja die halbe Wirtschaft noch am Laufen.“ Die Regelungen müssten „für die Leute auch machbar sein“, betonte sie. An die Betriebe gehe „noch einmal die Aufforderung, alles im Homeoffice zu machen, was geht“, sagte Dreyer – eine Pflicht dazu gibt es aber weiterhin nicht. Die Hauptbotschaft sei aber, „wir müssen Kontakte weiter vermeiden, und so wenig wie möglich Kontakte ermöglichen“, fügte Dreyer hinzu.

Neue Regelungen gibt es schon seit dem heutigen Samstag zudem für Reiserückkehrer aus Risikogebieten: Für sie gilt zusätzlich zur bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht nun auch eine Testpflicht bei Einreise. „Dieser kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden“, heißt es in der Bestimmung. Die Quarantäne könne vorzeitig beendet werden, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, das frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhoben wurde. Nicht in Quarantäne muss in Rheinland-Pfalz, wer zwar aus einem Risikogebiet einreist, sich aber weniger als 24 Stunden im Land aufhält, oder wer sich weniger als 72 Stunden im Risikogebiet aufgehalten hat. Rheinland-Pfalz nimmt damit die Berufspendler in den Regionen zu Frankreich und Luxemburg aus.

Info& auf Mainz&: Was für die Schulen und Kitas in Rheinland-Pfalz bis Ende Januar gilt, könnt Ihr noch einmal hier bei Mainz& nachlesen. Die neuen Regeln der nunmehr 15. Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz könnt Ihr im Detail noch einmal hier auf der Homepage corona.rlp.de nachlesen.