Die Einführung der Gelben Tonne in Mainz ist vorerst gestoppt: Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschied am Montag in einer Eilentscheidung, die Stadt Mainz dürfe die Abholung der Tonnen vom Grundstück nicht einfach einseitig anordnen, solange darüber ein Rechtsstreit anhängig sei. Der wird aber in diesem Jahr auf keinen Fall mehr entschieden, das klagende Unternehmen ist deshalb erst einmal nicht verpflichtet, die Umstellung auf die Gelbe Tonne durchzuführen.
Der Mainzer Stadtrat hatte im Dezember 2019 die Umstellung auf die Gelbe Tonne formal entschieden, die Stadtverwaltung will damit die gelben Säcke durch ein Tonnensystem ersetzen. Dafür sprächen gleich mehrere Gründe, argumentiert die Stadt: Die aus sehr dünnem Material gefertigten Säcke reißen oft auf und werden vom Winde verweht, Plastikteile verstreuten sich oft auf den Straßen. Dazu verbreiten die Säcke unangenehmen Gestank und bedeuteten für die einsammelnden Mitarbeiter des Entsorgungsbetriebs eine erhebliche gesundheitliche Belastung – eine Tonne hingegen sei stabiler.
Allerdings muss eine Tonne auch zur Abholung bereit gestellt werden – und genau darum gibt es Streit: Der Betreiber des Sammelsystems hatte nämlich gegen die Anordnung der Stadt zur Umstellung auf die Gelbe Tonne geklagt, vor allem, weil die Stadt eine Umstellung auf Vollservice anordnete. Damit hätten die Gelben Tonnen vom Grundstück geholt und wieder zurückgestellt werden müssen. Es sei aber nicht klar, ob die Stadt diesen Vollservice einfach per Anordnung regeln dürfe, befand nun das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz.
Nach dem Verpackungsgesetz dürfe die Stadt zwar mittels einer Rahmenvorgabe die Umstellung auf die Gelbe Tonne vorschreiben. Ob sie damit aber auch gleich einseitig einen Vollservice anordnen dürfe, das sei aber offen: „Das Verpackungsgesetz geht von einem Kooperationsverhältnis zwischen Stadt und Betreiber aus“, sagte der Vorsitzende Richter am OVG, Thomas Stahnecker, am Montag auf Mainz&-Anfrage. Die Stadt hätte womöglich also eine Abstimmungsvereinbarung mit dem Betreiber treffen müssen, was sie nicht tat – was genau sie anordnen darf und was nicht, müsse nun in einem Hauptverfahren geklärt werden.
Bislang seien bundesweit vergleichbare Gerichtsverfahren sämtlich zugunsten der Systembetreiber ausgegangen, betonte das OVG weiter. Vor diesem Hintergrund sei es sachgerecht, die sofortige Vollziehung der Rahmenvorgabe einstweilen auszusetzen. Damit ist die Einführung der Gelben Tonne zum Januar 2021, wie eigentlich geplant, gestoppt, denn das Verfahren um die Hauptklage ist noch nicht einmal terminiert. Die Stadt habe „nicht hinreichend dargetan“, warum die Umstellung auf das von ihr favorisierte System nicht erst nach einer entsprechenden Klärung im Hauptsacheverfahren eingeführt werden könne, so das Gericht weiter.
Es sei aber nicht statthaft, erst die Gelbe Tonne einzuführen, und dann die Modalitäten der Abholung zu klären, so das OVG weiter: „Die Anordnung der Stadt lässt sich nicht teilen“, erklärte Stahnecker, denn die Stadt argumentiere ja selbst, dass es mit der Bereitstellung der Gelben Tonnen zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen könnte, falls die Tonnen eben nicht im Vollservice geholt und gebracht würden. „Dann kann man nicht sagen, die Gelben Tonnen gehen, aber ohne den Vollservice“, sagte Stahnecker.
Nun muss die Stadt Mainz entweder das Gerichtsverfahren in der Hauptsache abwarten, oder eine Abstimmungsvereinbarung mit dem Betreiber schließen – und dabei dürfte es um Geld gehen. Dabei hatte das Umweltdezernat dem Stadtrat bei der Vorlage der Entschlussfassung versichert: Die Kosten würden „unabhängig vom Sammelsystem von den dualen Systemen getragen und im Rahmen einer bundesweiten Ausschreibung ermittelt“. Die Abfallgebühren der Stadt und damit der Bürger sei „nicht von den Kosten betroffen.“
Info& auf Mainz&: Unseren Bericht über den Beschluss des Stadtrates zur Einführung einer Gelben Tonne aus dem Dezember 2019 findet Ihr hier bei Mainz&.