Das Fastnachtsmotto für 2025 ist gekürt: Der Zweizeiler „In Meenz zu feiern, des ist nett,/ but don‘t forget se Zugplakett“ ist das Kampagnenmotto 2025. Eine Jury aus Fastnacht, Medien und Gesellschaft kürte das neue Motto am Montag in Mainz aus über 590 eingereichten Motto-Vorschlägen. Bedingung in diesem Jahr: Es musste das Wort „Zugplakettchen“ vorkommen, das in der Kampagne 2025 sein 75-jähriges Jubiläum feiert. Die Mainzer reagierten „not amused“ auf das Motto mit Denglisch.
Anfang April hatte der Mainzer Carneval (MCV) dazu aufgerufen, Vorschläge für das neue Motto der Fastnachtskampagne 2025 einzusenden. Das Motto wird so früh gekürt, weil viele Terminkalender schon im Sommer gedruckt werden und zahlreiche Veranstaltungen, aber auch Rednerinnen und Redner das Motto berücksichtigen wollen. Dieses Mal sollte sich das Motto rund um die Umhängefigürchen drehen, die seit 1950 bei der Finanzierung des Mainzer Rosenmontagszuges mithelfen.
2025 wird das närrische „Zugplakettcher“ 75 Jahre alt, aus diesem Anlass rief der MCV dazu auf, ein humorvolles und kurzweiliges Motto zu küren. Es sollte „echt Meenzerisch“ sein, warb der MCV, machte aber zur Bedingung: Das Wort „Zugplakettcher“ oder seine Kurzform „Plakettchen“ müssten dabei verwendet werden. Beim MCV gingen bis zum Einsendeschluss über 590 Vorschläge ein, aus denen der MCV in einer ersten Vorauswahl 161 Vorschläge zur Begutachtung für die Jury auswählte.
Fastnachtsmotto mit Denglisch: „But don’t forget the Zugplakett'“
Die 33 Juroren trafen sich nun am Montag in der Volksbank Darmstadt Mainz zur Jurysitzung unter dem Vorsitz von MCV-Präsident Hannsgeorg Schönig und unter Mitwirkung des Mainzer Oberbürgermeisters Nino Haase (parteilos) sowie der Mainzer Ehrenbürgerin Margit Sponheimer. Auch Mainz&-Chefredakteurin Gisela Kirschstein war Teil der Jury, konnte aber an der Sitzung selbst wegen Terminkollisionen nicht teilnehmen – wir haben unsere drei Favoriten eingereicht, hatten aber an der Abstimmung selbst dann keinen Anteil mehr.
Auf Platz 1 kam dabei der Zweizeiler „In Meenz zu feiern, des ist nett,/ but don‘t forget se Zugplakett‘.“ Das Motto stammt aus der Feder von Wilfried Oblau, der nun zwei Eintrittskarten für die MCV-Sitzung am Fastnachtsonntag einschließlich Einladung zum Pausenempfang erhält. Auf Platz zwei landete der Vers „Zur Fassenacht in unserm Städtche, gehört des Meenzer Zugplakettche“ von Stefan Uhl, er bekommt zwei Eintrittskarten für die Premiere der Fastnachts-Posse im Mainzer Staatstheater.
Der dritte Preis, und damit zwei Sitzungskarten für die MCV-Funzelsitzung, ging an Eva Schofer-Haydn für ihren Vers „Mal grau, mal bunt, mal ernst, mal witzig,/ wird’s Zugplakettchen fünfundsiebzig.“ Dieser Vers gehörte auch zu den Mainz&-Favoriten, noch besser hatte uns allerdings dieser Vorschlag gefallen: „Es Zugplakettchen, ewig jung, hält den Meenzer Zug in Schwung.“ Hintergrund ist der alte Mainzer Spruch, nach dem man ohne Zugplakettcher „nicht zum Rosenmontagszug darf“, was dieser Vers echt Meenzerisch aufs Korn nahm: „Zugplakettcher, diese schmucke,/ wer ans hot, der derf aach gucke!“
Wahl stößt auf harsche Kritik: „Gibt’s ein Widerrufsrecht?“
Dass nun ausgerechnet ein Vers gewann, der ein Denglisches „but don’t forget“ unters Motto mischte, stieß in den sozialen Netzwerken umgehend auf Kopfschütteln und sogar harsche Kritik – die meisten Reaktionen waren verheerend: „Das ist ja wohl ein Witz“, kommentierte ein User empört auf der Facebook-Seite des MCV, ein anderer fragte, wieviel „das Gremium denn getrunken“ habe. „Nein, einfach nur Nein“, schimpfte ein weiterer Leser, „sucht bitte ein neues Motto, weil dieses geht ja überhaupt nicht“, forderte ein Weiterer. Der MCV lieferte bei seiner Meldung auf Facebook keine Erklärung für die Entscheidung der Jury mit.
„Also ich kann DAZU nur sagen, Cannabis hätte nicht freigegeben werden dürfen, anders kann ich mir diese Entgleisung nicht erklären“, kommentierte der als „Altstadtadel“ aktive Fastnachter Jochen Behrendt: „Motto Nummer 2 wäre mein Favorit gewesen, Nummer 3 geht auch noch, aber was genommen wurde findet meinerseits kein Verständnis.“ Und ein Vilzbachbub kommentierte: „Ach du Alarm….., gibt doch bestimmt ein 14-tägiges Widerrufsrecht“? Und ein weiterer Facebooknutzer sinnierte: „Der Zweite sollte der Erste sein .. so ähnlich steht’s doch schon in der Gutenberg-Bibel….“
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