Am Dienstag beschlossen Bund und Länder eine erweiterte Maskenpflicht, ab dem kommenden Montag, dem 25. Januar müssen deshalb in Rheinland-Pfalz beim Einkaufen in Geschäften sowie im Öffentlichen Nahverkehr „medizinische Masken“ getragen werden – damit werden sogenannte Chirurgenmasken oder FFP2-Masken Pflicht. In Hessen gilt das schon ab diesem Samstag, den 23. Januar. Medizinische Masken sind wirksamer als Alltagsmasken, weil sie auch den Träger selbst schützen, so will die Politik der neuen Ansteckungsgefahr durch Coronavirus-Mutationen vorbeugen. FFP2-Masken können durchaus mehrmals getragen werden – wenn man einige Vorsichtsmaßnahmen beachtet.
Bislang reichte es aus, Alltagsmasken oder sogar nur Schals oder Tücher über Mund und Nase zu tragen, doch damit ist jetzt Schluss: Ab kommenden Montag müssen in Rheinland-Pfalz beim Einkaufen in Geschäften sowie im Öffentlichen Nahverkehr „medizinische Masken“ getragen werden, also entweder die sogenannten OP-Masken oder gleich FFP2-Filtermasken. In Hessen gilt diese Regelung bereits ab Samstag, dem 23. Januar 2021 – und damit, sobald man in Mainz den Rhein in Richtung Wiesbaden oder AKK überquert. Grund dafür: Die neue Virusmutation B 1.1.7. des Coronavirus. Die in Großbritannien zuerst entdeckte Variante des Coronavirus Sars-CoV-2 gilt als bis zu 70 mal ansteckender als die bisherige Variante, in England und auch in Irland explodierten deshalb bereits die Ansteckungszahlen.
Die neue Mutation ist zwar nicht tödlicher, doch weil sich durch die neue Virusmutation die die Ansteckungen verdoppeln bis verdreifachen, erkranken auch mehr Menschen schwer – im Süden Großbritanniens steht das Gesundheitssystem deshalb gerade vor dem Kollaps. „Alle Erkenntnisse deuten darauf hin, dass das Virus sehr viel ansteckender ist“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Dienstag – es gelte Zustände wie in Großbritannien zu verhindern, wo Rettungswagen zum Teil stundenlang vor den Kliniken warten müssen, weil diese mit der Aufnahme von Patienten überlastet sind. Dazu gebe es ernst zu nehmende Hinweise, dass sich die Mutation B1.1.7. stärker unter Kindern und Jugendlichen verbreite, betonte Merkel.
Auch in Deutschland ist die Virusmutation bereits nachgewiesen, die neue Maskenpflicht soll deshalb dazu beitragen, ihre Ausbreitung zu unterbinden. Masken haben sich generell in der Corona-Pandemie als hoch effektive Maßnahme zum Schutz vor der Ansteckung des Coronavirus erwiesen, weil sie verhindern, dass Aerosole oder auch Spucke-Teilchen von einem Menschen zum anderen übertragen werden. FFP2-Masken oder chirurgische OP-Masken sind dabei noch wirksamer: Während Alltagsmasken vor allem das Gegenüber schützen, schützen FFP2- oder OP-Masken auch den Träger selbst vor einer Infektion – allerdings müssen sie auch wirklich eng sitzen. Barträger müssen deshalb für einen richtigen Sitz ihre Barthaare stutzen oder abrasieren.
Vor allem im Frühjahr 2020 waren FFP2-Masken Mangelware, in großen Mengen wurden deshalb Masken aus China importiert, die die Kennung KN95 tragen. Inzwischen aber gibt es genügend FFP2-Masken, auch aus europäischer und deutscher Produktion, seit dem 1. Oktober 2020 dürfen die KN95-Masken deshalb in Deutschland nicht mehr auf den Markt gebracht werden. FFP2-Masken sind natürlich teurer als Alltagsmasken aus Stoff, ihr Preis liegt bei zwischen 2,- Euro und 5,- Euro pro Stück. Nach dem Bekanntwerden der neuen Maskenpflicht gab es deshalb umgehend Kritik, die Kosten für die Haushalte seien viel zu hoch.
Auch FFP2-Masken im Maßen mehrfach verwendbar
FFP2-Masken und erst Recht OP-Masken sind Einwegmasken, sie sollen nach dem Gebrauch nicht wiederverwendet, sondern umgehend entsorgt werden – Waschen kann man diese Masken im Gegensatz zu den Alltagsmasken aus Stoff nicht. Trotzdem werden die meisten Menschen nicht jeden Tag eine neue FFP2-Maske brauchen: FFP2-Masken sind für den Gebrauch von bis zu acht Stunden geeignet, heißt es etwa bei der Verbraucherzentrale – acht Stunden lang geht aber wohl niemand einkaufen. Wer nicht als Verkäufer arbeitet, sondern lediglich kurz in den Supermarkt muss oder eine halbe Stunde Bus fährt, muss also seine Maske danach nicht gleich wegwerfen.
„FFP2-Masken sind für den Arbeitsschutz gemacht und halten in der Gesamtsumme mindestens acht Stunden“, heißt es bei der Verbraucherzentrale: „Man kann die Zeit beim Tragen auch aufaddieren – etwa wenn man sie nur beim Busfahren und beim Einkaufen trägt.“ Wichtig ist aber: Die Masken sollten auch nach dem Kurzgebrauch gut gelüftet und getrocknet werden. Dabei raten die Experten, die Masken an einem Haken so aufzuhängen, dass sie keine anderen Gegenstände berühren, und in trockener Raumluft austrocknen können. Das Bad oder die Küche sind wegen erhöhter Luftfeuchtigkeit also zum Trocknen nicht geeignet, auch direkt an die Heizung sollte man die Masken nicht hängen – starke Hitze beschädigt die Filterwirkung.
Das bringt auch Probleme für das Wiederaufbereiten der Masken mit sich: Nach einer Studie der Fachhochschule Münster können FFP2-Masken auch im Backofen getrocknet und so desinfiziert werden – allerdings nur bei exakt 80 Grad Hitze über 60 Minuten lang. Weniger Hitze tötet die Viren nicht ausreichend ab, eine stärkere Hitze beschädigt die Masken, so dass sie unbrauchbar werden. Wichtig sei dabei, mit einem Thermometer zu überprüfen, ob der Backofen die Temperatur von 80 Grad Celsius wirklich für eine Stunde konstant halte, heißt es bei der Verbraucherzentrale – die genauen Details zu dem Trocknungsverfahren im Backofen lest ihr bitte hier im Internet nach.
Wie desinfiziert man FFP2-Masken?
Wer diesen Aufwand nicht treiben will, kann sich also einfach grob die Stunden merken, die er eine FFP2-Maske bereits benutzt hat, die Maske zwischen den Einsätzen an der Luft trocknen – und sie im Zweifelsfall eher früher als später entsorgen. Das sollte man unbedingt auch tun, wenn man selbst in die Maske genossen oder gehustet hat, oder andere einen angehustet haben – dann ist die Virenlast so hoch, dass die Maske entsorgt werden muss. Bei der FH Münster haben Versuche zudem ergeben, dass sich die Virenlast auf den Masken nach einer Woche so stark verringert, dass man die Maske noch einmal wiederverwenden kann – wer will, kann also auch sieben Masken an sieben Haken aufreihen, und die Masken alle sieben Tage wiederverwenden. Auch dieser Zyklus solle aber maximal fünf Mal wiederholt werden, betonen die Forscher – alle Details dazu findet Ihr hier.
Nach einem Beschluss von Bund und Ländern erhalten zudem seit Mitte Dezember 2020 besonders gefährdete und vorerkrankte Risikogruppen zum Schutz gegen das Coronavirus pro Person insgesamt 15 FFP2-Masken kostenlos, so die Verbraucherzentrale weiter: Die Maßnahme richte sich an Über-60-Jährige sowie Menschen mit Vorerkrankungen oder Risikoschwangerschaften und gelte gleichermaßen für gesetzlich und privat Versicherte. Aktuell erhalten Risikopersonen zwei Coupons für je 6 FFP2-Masken von ihrer Krankenkasse zugeschickt, den ersten Coupon kann man bei 2,- Euro Selbstbeteiligung bis Ende Februar 2021 in der Apotheke einlösen, den zweiten ab dem 16. Februar bis zum 15. April 2021. Darüber hinaus übernehmen gesetzliche Krankenkassen in weiteren besonderen Ausnahmefällen für hoch gefährdete Risikogruppen nach ärztlicher Verordnung die Kosten für FFP2- oder FFP3-Masken.
Linke fordert kostenlose Masken für Bedürftige
Die Mainzer Linke fordert derweil, bedürftigen Menschen und Hartz IV-Beziehern kostenlos FFP2-Masken zur Verfügung zu stellen – allen voran Beziehern des Mainzpasses. „17 Euro bekommen Hartz IV-Empfänger im Regelsatz pro Monat für Hygieneartikel“, sagte Linken-Fraktionschef Tupac Orellana. Darunter fielen aber Seife, Shampoo, Zahncreme und eben auch Schutzmasken, der ohnehin schon zu geringe Satz werde nun für bedürftige Menschen zu einer großen Belastung. „Besonders Menschen mit geringen Einkommen sind auf die Nutzung von Bus und Bahn angewiesen“, betonte Orellana, denn gerade auch von ALG II beziehenden Menschen werde Mobilität erwartet: „Termine beim Jobcenter finden wieder statt und auch die Aussetzung der Sanktionen bei Termin- oder anderen Versäumnissen sind unverständlicherweise beendet worden“, kritisierte Orellana.
Wenn die Politik nun eine FFP2-Maskenpflicht anordne, müsse sie Bedürftigen solche Masken auch zur Verfügung stellen, fordert die Linke. Die Stadtratsfraktion habe deshalb Bürgermeister und Finanzdezernent Günter Beck (Grüne) in einem Brief gebeten, Mittel
beispielsweise aus dem Hilfsprogramm „Mainz hilft sofort“ bereitzustellen, um schnellstmöglich eine Maskenversorgung für Menschen mit geringem Einkommen zu gewährleisten. „Die Gelder muss die Stadtverwaltung im Nachgang bei der Landesregierung einfordern, die eine Maskenpflicht mitveranlasst hat“, fordert Orellana.
Derweil verweist die Mainzer Mobilität darauf, dass die Fahrausweisprüfer künftig auch kontrollieren, ob sich Fahrgäste in den Bussen und Straßenbahnen an die geltenden Maskenregeln halten – und Strafgelder erlassen dürfen. Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) hatte zum Jahresbeginn seine Verordnung geändert, nach der nun auch das Kontrollpersonal in den Fahrzeugen eine Vertragsstrafe von 50,- Euro erheben kann, wenn ein Fahrgast ohne oder ohne geeignete Mund-Nasen-Bedeckung unterwegs ist. Bisher konnten nur die Ordnungsämter diese Verstößen sanktionieren, jetzt können auch die Verkehrsunternehmen Vertragsstrafen erheben – mehr dazu lest Ihr hier bei Mainz&.
Info& auf Mainz&: Ausführliche Informationen zum Thema FFP2-Masken, ihrer Handhabung und Wiederverwendung findet Ihr hier bei der Verbraucherzentrale im Internet. Die Studie der FH Münster zum Thema FFP2-Masken findet Ihr hier im Netz.