Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat die Ermittlungen in Sachen Flutkatastrophe Ahrtal ohne Ergebnis eingestellt. Es werde keine Anklage erhoben, weder gegen den früheren Landrat Jürgen Pföhler (CDU), noch gegen seinen Kreisbrandmeister, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler am Donnerstag in Koblenz. Die Staatsanwaltschaft habe im Ermittlungsverfahren „nie die Gewissheit erlangt“, dass Menschenleben mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch Handlungen wie Warnungen oder Evakuierungsanordnungen hätten gerettet werden können.
Damit wird nach jetzigem Stand niemand strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen für den Tod von 136 Menschen durch die Flutkatastrophe im Ahrtal. In der Nacht vom 14. auf den 15.Juli 2021 war eine bis zu zehn Meter hohe Flutwelle durch das Ahrtal gerauscht. Auf insgesamt 40 Kilometern Länge wurden Zehntausende in ihrem Hab und Gut geschädigt und mehr als 700 Menschen verletzt. Am schlimmsten: Die Fluten rissen 136 Menschen in den Tod, eine Person wurde bis heute nicht gefunden – dass die Person noch lebend angetroffen wird, ist praktisch ausgeschlossen.
Die Menschen im Ahrtal erzählen bis heute in großer Mehrzahl: Gewarnt worden seien sie nicht. Viele Menschen starben im Schlaf in ihren Erdgeschosswohnungen, während Nachbarn im 1. Obergeschoss die Flut überlebten. Zwischen 17.00 Uhr und 18.00 Uhr starben die ersten sieben Menschen auf einem Campingplatz in Dorsel an der oberen Ahr, die letzten 13 in Sinzig an der Ahrmündung um 2.00 Uhr morgens – neun Stunden später. Darunter waren 12 Menschen in einem Behindertenheim der Lebenshilfe, auch sie starben im Erdgeschoss, während Bewohner im 1. Obergeschoss in Sicherheit waren.
Erkenntnisse des U-Ausschusses hatten keine Folge für Ermittlungen
Klar ist heute: In der Flutnacht versagten Warnsysteme und staatliche Stellen, Warnungen kamen nicht an oder wurden gar nicht erst ausgesprochen – vor allem auch, weil die höchste Katastrophenwarnstufe 5 erst um 23.09 Uhr von der Kreisverwaltung Ahrweiler ausgelöst wurde. Bis heute treibt die Frage die Menschen um. Wäre früher und vor allem auch wäre massiver vor einer Meterhohen Flutwelle gewarnt worden – hätten dann Menschenleben gerettet werden können?
Die Staatsanwaltschaft in Koblenz hatte bereits am 4. August 2021 den Auftrag für Ermittlungen erhalten, am 6. August fanden die ersten Durchsuchungen statt. Mehr als 300 Zeugen seien insgesamt vernommen, 15.500 Notrufe gesichtet, über 20 Terrabyte Daten geclustert, gesichtet und ausgewertet worden, sagte Mannweiler nun. Die Zeugenvernehmungen seien bereits im Frühjahr 2022 abgeschlossen gewesen, informierte der Oberstaatsanwalt – damit ist auch klar: Die Ermittlungen des Untersuchungsausschusses, und auch nicht die Polizeivideos aus der Flutnacht lösten keine weitergehenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aus.
Ermittelt wurde von vorneherein nur gegen zwei Personen: den früheren Landrat Jürgen Pföhler (CDU) sowie seinen Kreis- und Brandschutzinspekteur Michael Zimmermann. Ermittelt wurde wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung im Amt sowie der fahrlässigen Tötung durch Unterlassung. Nun stellte Mannweiler klar: Eine Anklage wird es gegen keinen der beiden geben: „Nach dem Ergebnis der Ermittlungen besteht kein hinreichender Tatverdacht, eine Verurteilung ist nicht wahrscheinlich“ – deshalb müsse die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen.
Keine Anklage gegen Landrat, keine strafrechtlichen Folgen
Mannweiler betonte dabei: „Das ist eine schwere Entscheidung für uns. Uns ist bewusst, dass die Ahrflut unsägliches Leid über das Ahrtal gebracht hat, wir wissen, wieviel Leid und Trauer und Erschütterung die Ahrflut ausgelöst hat.“ Die Staatsanwaltschaft habe ihre Entscheidung aber „völlig unabhängig und objektiv“, und von äußeren Einflüssen unbeeinflusst getroffen. Er wisse auch, dass sich „viele ein Gerichtsverfahren wünschen“, die Strafprozessordnung sehe aber nicht vor, dass ein Staatsanwaltschaft ein schwierigen Fall einfach einem Gericht zur Klärung vorlege.
„Eine Staatsanwaltschaft hat eine rein strafrechtliche Beurteilung vorzunehmen“, betonte Mannweiler, „wir prüfen nur, ob eine einzelne Person einen Straftatbestand erfüllt hat.“ Die Staatsanwaltschaft habe „nicht die Aufgabe, eine Naturkatastrophe in ihrer Gänze aufzuarbeiten, auch nicht das System des Katastrophenschutzes“, argumentierte Mannweiler weiter. Sie habe auch „nicht die Aufgabe zu befinden, ob jemand charakterlich versagt hat“, sie habe kein moralisches Werturteil oder eine politische Wertung zu treffen. „Ob jemand in einer Krise standhaft ist, Haltung bewahrt, Verantwortung übernimmt, Führungsstark ist, eine Leuchtturmfunktion übernimmt, das ist eine Frage der Charakterlichkeit – für die Strafbarkeit spielt das keine Rolle“, betonte Mannweiler.
Und was die Strafbarkeit angehe, habe die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren „nie die Gewissheit erlangt, die in diesem Punkt nötig gewesen wäre“, sagte Mannweiler weiter. Fehler zu machen oder eine Pflichtverletzung zu begehen, „ist in Deutschland zunächst einmal für sich genommen nicht strafbar“, argumentierte Mannweiler weiter. Eine hypothetische Möglichkeit reiche nicht aus – vielmehr müsse klar belegt werden, ob ein Fehler, wenn er denn nicht gemacht worden wäre, „den Schaden mit einer an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen haben.“
Ein einziges sicher gerettetes Menschenleben wäre ausreichend
Im Fall der Toten im Ahrtal bedeute das, man müsse nachweisen können, ob ein Menschen durch eine konkrete Handlung „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ hätte gerettet worden können, das aber sehe die Staatsanwaltschaft nicht. Mannweiler räumte auf Mainz&-Nachfrage auch ein, für eine solche Beurteilung reiche ein einziges Menschenleben aus – es gehe nicht darum, ALLE Menschen zu retten. „Wir stoßen da an Grenzen“, behauptete Mannweiler, denn die Flutkatastrophe sei so außergewöhnlich und so extrem in Verlauf und Dynamik gewesen, dass eine Gewissheit eben nicht erreicht werde könne.
Dabei attestierte der Oberstaatsanwalt zugleich dem damaligen Landrat des Kreises Ahrweiler ein Komplettversagen in der Flutnacht: Pföhler habe zwar einzelne Aufgaben delegieren können, „die administrative und politische Gesamtverantwortung blieb aber nach unserer Auffassung bei ihm“, betonte Mannweiler: „Der Landrat kann sich in so einer Situation nicht seiner Gesamtverantwortung entziehen, sein Landratsmandat an die Garderobe hängen und sich verdrücken.“ Doch Konsequenzen soll genau das nicht haben.
Die Staatsanwaltschaft habe bei ihren Ermittlungen vier Themen-Cluster gebildet und untersucht, ob eine frühzeitige Vollevakuierung, eine Teilräumung oder Spontanräumung währen des Verlaufs der Flutkatastrophe oder ob Warnungen einen signifikanten Unterschied gemacht und Menschenleben mit Sicherheit hätten retten können. Die Antwort der Staatsanwaltschaft: nein.
Staatsanwaltschaft: „Schwallartige Flut nicht vorhergesagt“
Eine Massenevakuierung eines ganzen Tals hätte einer systematischen Vorbereitung bedurft und mehrere Tage zuvor vorbereitet werden müssen, betonte Mannweiler, und behauptete: „Im Vorfeld hat kein Meldedienst die Flut in ihrer konkreten Auswirkungen vorhergesagt.“ Das aber widerspricht Aussagen mehrerer Wetter- und Hochwasserexperten im Untersuchungsausschuss des Mainzer Landtags zur Flutkatastrophe im Ahrtal, die einhellig sagten: Bereits Tage vorher sei absehbar gewesen, dass etwas gewaltig Schlimmes gedroht hatte – auch vor konkreten Sturzfluten im Ahrtal war gewarnt worden.
„Niemand hatte im Vorfeld eine schwallartige Flut in diesem Ausmaß vorhergesagt“, betonte Mannweiler, „eine Vorhersage über das konkrete Ausmaß gab es nicht.“ Es habe sich „ein komplexes Ausnahmegeschehen“ entwickelt, „das für die Beschuldigten im Landkreis Ahrweiler so nicht vorherzusehen war“. Doch Mannweiler erklärte nicht, wieso eine Zeitspanne von acht bis neun Stunden nicht genügt haben sollte, um konkrete Warnungen auszusprechen und Menschen zumindest punktuell zu evakuieren.
Denn laut Staatsanwaltschaft war die Zeitspanne zwischen 20.00 Uhr und 21.30 Uhr entscheidend für Erkenntnisse zum Ausmaß der Flutwelle im Ahrtal: In dieser Zeit wurde bekannt, dass in Schuld im oberen Ahrtal mehrere Häuser durch die Flut weggerissen worden waren, in dieser Zeit wurde bekannt, dass ganze Orte überschwemmt waren und Häuser bis zum Dach unter Wasser standen. Mannweiler räumte ein: Diese Erkenntnisse seien auch dem Krisenstab in Ahrweiler bekannt gewesen, trotzdem behauptet er: Es sei „keine Zeit mehr gewesen, eine koordinierte Räumung durchzuführen.“
„Ausrufung des Katastrophenfalls rettet keine Menschenleben“
Mannweiler musste aber auch einräumen, dass der Katastrophenexperte Dominic Gissler dezidiert ausgesagt hatte: Eine „quick an dirty“-Räumung wäre durchaus noch möglich gewesen. Doch eine solche Räumung wäre „chaotisch, und mit allen Unwägbarkeiten und Risiken behaftet gewesen“, argumentierte Mannweiler weiter – sie hätte zur Panik führen können. Auch eine Warnung, sich in höher gelegenes Gelände in Sicherheit zu bringen, „hätte dazu führen können, dass 20.000 Menschen versuchen wegzufahren“. Wenn dann die Flutwelle gekommen wäre, hätten unter Umständen sogar noch mehr Menschen sterben können, argumentierte Mannweiler.
Und nicht einmal die Tatsache, dass der Katastrophenalarm viel zu spät ausgerufen wurde, und dass Warnungen über Radio und Fernsehen, ja über Medien im Allgemeinen komplett unterblieben, wollte Mannweilter gelten lassen: In Punkto Warnungen hätte die Einsatzleitung in Ahrweiler „mehr machen können und müssen“, räumte er ein. Aber Warnungen „lassen Menschen eine Wahlfreiheit, wir haben keine Sicherheit, wie Menschen auf Warnungen reagieren“ – man könne deshalb nicht „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ sagen, dass die Warnungen Menschenleben gerettet hätten.
Die Ausrufung des Katastrophenalarms der höchsten Stufe 5 wiederum sei „weitgehend deklamatorischer Natur“, sagte Mannweiler weiter: „Durch die Ausrufung des Katastrophenfalls werden keine Menschenleben gerettet. Deswegen ist das nicht so wichtig.“ Dass mit der Ausrufung eben dieser Stufe 5 auch eine breite Warnung über Medien verbunden gewesen wäre – diesen Aspekt ließ Mannweiler unberücksichtigt.
Staatsanwaltschaft ermittelte nie gegen Landesebene
Auf die Mainz&-Frage, warum die Staatsanwaltschaft nie Ermittlungen gegen Verantwortliche der Landesebene ausgenommen hatte, sagte Mannweiler: Die Frage der Strafbarkeit hänge sehr stark von der Frage ab, was jemand zu welchem Zeitpunkt wusste, „Es gab zu keinem Zeitpunkt der Ermittlungen die Erkenntnis, dass ein überlegenes Lagebild“ auf Ebene des Landes vorhanden gewesen wäre. Belegt ist derweil, dass das Lagezentrum im Mainzer Innenministerium um 21.20 Uhr wusste, dass eine Flutwelle durchs Ahrtal rollte, und dass Häuser in Schuld eingestürzt waren.
Das Innenministerium gab daraufhin einen Hubschrauberflug zur Aufklärung in Auftrag, der Helikopter der Polizeihubschrauberstaffel drehte zwischen 22.14 Uhr und 2237b Uhr drei Videos im Ahrtal – und dokumentierte, wie Kilometerweit Orte überflutet waren, Häuser bis zur Dachkante unter Wasser standen und Menschen auf Dächern mit Taschenlampen um Hilfe winkten. Die Piloten des Hubschraubers gaben ihre Beobachtungen hautnah und detailliert an das lagezentrum im Innenministerium weiter, und forderten die Kollegen auf, alles zur Unterstützung ins Ahrtal zu schicken.
„Für unser Ermittlungsverfahren hatten die Hubschrauber-Videos keine Bedeutung“, sagte Mannweiler wörtlich. Dass dieser Überblick aus der Luft „überlegenes Wissen“ begründete, bestritt er – dass das Land Rheinland-Pfalz laut seinem eigenen Katastrophenschutzgesetz bei einer solchen gravierenden Lage die Verantwortung an sich zu ziehen hätte, bestritt Mannweiler. Der Zeitpunkt sei „zu spät“ gewesen, um eine Evakuierung noch zu steuern, behauptete er – dabei referierte der leitende Oberstaatsanwalt selbst wie noch um 1.00 Uhr die Feuerwehr in Sinzig versuchte, das Behindertenwohnheim zu evakuieren, in dem später 12 Menschen starben.
Kein „Systemsprenger“, sondern „nie gekannte Naturkatastrophe“
„Der schreckliche Tod dieser 12 Personen im Lebenshilfehaus hat uns sehr beschäftigt“, sagte Mannweiler dazu. Doch nicht einmal hier konnte die Staatsanwaltschaft ein schuldhaftes Versagen erkennen. „Die Abläufe am Lebenshilfehaus können letztlich bei genauer Analyse nur als besonders unglückselig und tragisch bezeichnet werden“, sagte Mannweiler: „Die Menschen sind nicht dem strafbaren Versagen eines einzigen Menschen zum Opfer gefallen, sondern letztlich einer nie gekannten Naturkatastrophe.“
Das Fazit: Ein strafbares, schuldhaftes Verhalten im Sinne des Strafrechts sei nicht nachweisbar, die Flut eine „hochkomplexe Sturzflut mit pulsierend-dynamischen Abflussmengen, untypisch hoher kinetischer Energie und extrem hoher Abflussgeschwindigkeit“ gewesen, die nicht vorhersehbar gewesen wäre. „Ich weiß, dass sich viele eine Aufarbeitung der Schuldfrage in einer öffentlichen Verhandlung wünschen“, räumte Mannweiler ein: „Aber wir haben es eben nicht mit einem einzelnen ‚Systemsprenger‘ zu tun, sondern in Teilen mit einem defizitären Gesamtsystem, das sich einer solchen Katastrophe als nicht gewachsen erwiesen hat.“
Gegen diese Entscheidung besteht die Möglichkeit für Angehörige von Opfern, Beschwerde einzulegen.
Info& auf Mainz&: Einen ausführlichen Hintergrundbericht zu den Ereignissen der Flutnacht lest Ihr hier bei Mainz&. Ausführliche Hintergründe zur Katastrophe im Ahrtal und zu der Frage, wo die Verantwortlichen in der Flutnacht waren, hat Mainz&-Chefin Gisela Kirschstein in ihrem Buch „Flutkatastrophe Ahrtal – Chronik eines Staatsversagens“ aufgearbeitet. Das Buch ist im FAZ Buchverlag erschienen, mehr dazu hier: