
Haben es jetzt vielleicht alle da draußen endlich mal verstanden? 😉 Nachdem wir heute zum gefühlt 500. Mal den Kommentar bekommen haben „Wer in einen Hafen zieht, muss eben Schiffe dulden“, sehen wir keine andere Möglichkeit mehr, als diesen Punkt jetzt ein für alle Mal klarzustellen. Wir haben es gefühlt Tausend Mal geschrieben. In Artikeln, Emails, unter Kommentare, auf Facebook, hier auf Mainz&. Immer und immer wieder. Es nützt offenbar nichts. Es wird nicht gehört.
Es ist wirklich ein Riesenproblem: In der Debatte um die Schiffsanleger vor dem WOHNGEBIET und EHEMALIGEN HAFEN „Mainzer Zollhafen“ halten sich vier Mythen dermaßen hartnäckig, dass wir jetzt einfach nicht mehr anders können: Wir müssen ihnen eine eigene Kolumne widmen. Das Problem der immer wieder kolportierten und wiederholten Mythen ist nämlich: Sie sind falsch. Sie behindern die Aufklärung. Sie verhindern Dialog. Und sie stehen damit erheblich der Suche nach einer Lösung im Wege. Und deshalb klären wir jetzt ein für alle Mal über drei gängige Fakenews in Sachen Schiffsanleger Mainzer Zollhafen auf. Damit endlich mal über Lösungen gesprochen werden kann.
Mythos 1: „Der Mainzer Zollhafen ist ein Hafen, und wer da hinzieht, muss eben mit Schiffen rechnen.“ – Falsch: Der Mainzer Zollhafen KEIN HAFEN mehr
Der Mainzer Zollhafen wurde 2013 als Industriehafen entwidmet. Ergänzung dazu: Das heißt, der Mainzer Zollhafen wurde als Industriehafen aus der Hafenordnung des Landes Rheinland-Pfalz offiziell entlassen. Er wurde danach durch den Bebauungsplan „Mainzer Zollhafen“ in ein allgemeines Wohngebiet bzw. ein Wohn-Misch-Gebiet umgestaltet. In einem Wohn-Mischgebiet, wie es im Mainzer Zollhafen durch den Bebauungsplan aus dem Jahr 2014 errichtet wurde, ist KEINE Industrie mehr erlaubt. Das haben wir übrigens bereits in unserem allerersten Artikel zu diesem Thema im Oktober 2019 geschrieben.
Für ein solches Gebiet gelten andere gesetzliche (!!) Rahmenbedingungen als für einen Industriehafen. In einem Wohngebiet muss man eben zum Beispiel keine Kreuzfahrtschiffe dulden. Oder Industrieschiffe. Das ist vom Gesetz her (!!!) nicht mehr vorgesehen. Lärmgrenzwerte, Immissionsgrenzwerte, alle diese sind andere in einem Wohngebiet oder einem Wohn-Mischgebiet. Binnenschiffe dürfen seit der Umwidmung den Mainzer Zollhafen nicht mehr befahren. Auch sind Schiffsanleger für BINNENschiffe im Mainzer Zollhafen nicht mehr gestattet – davon unberührt ist der Yachthafen, für den andere Regelungen gelten.


Richtig ist: Das Wohngebiet „Mainzer Zollhafen“ liegt am Rhein. An diesem Rheinufer der Südmole ankerten FRÜHER Binnenschiffe, viel Binnenschiffe. Damals war hier KEIN WOHNGEBIET, es standen hier KEINE WOHNHÄUSER. Fakt ist auch: Mit dem Start der Bauarbeiten Ende 2015 lagen vor der Südmole KEINE Schiffe mehr vertäut am Ufer, es gab auch KEINE Vorrichtungen mehr zum Festmachen – die gab es nur noch an der Nordmole.
Mythos 2: „Die Politik in Mainz hat doch dem Schiffsanleger zugestimmt, jetzt macht sie eine Kehrtwende.“
Fakt ist: Der STADTRAT hat 2014 einem neuen Bebauungsplan für das neue Wohn-Misch-Gebiet „Mainzer Zollhafen“ zugestimmt. Richtig. Im Mainzer Stadtrat sitzen 60 Stadträte, nicht jeder davon kann alle Unterlagen im Kleingedruckten bis in jede Einzelheit lesen, auch wenn das sicher wünschenswert wäre. Viele Stadträte haben dem Bebauungsplan „Mainzer Zollhafen“ pauschal zugestimmt, weil sie FÜR die Errichtung des neuen WOHNGEBIETES waren und bis heute sind. Der großen Mehrheit der Stadträte war dabei NICHT bekannt oder bewusst, dass sie auch für die (Wieder-)Einrichtung von Schiffsanlegern vor der Mainzer Neustadt stimmten.

Nach übereinstimmenden Aussagen mehrere Stadträte aus verschiedenen Fraktionen (ja, auch der SPD), waren dem Bebauungsplan bei der Abstimmung NICHT die heute vorliegenden Gutachten zu Lärm oder Emissionen beigelegt. Der städtebauliche Vertrag zwischen der Stadt, der Zollhafen GmbH und der WSA war öffentlich NICHT bekannt. Eine Planung oder gar Planungsunterlagen zu den Schiffsanlegern lag damals nicht vor. Diese wurde erst im Oktober 2018 bei der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens durch die WSA vorgelegt (was üblich ist).
Dass die WSA vor der Südmole des Mainzer Zollhafens vier Schiffsanlegestellen mit sieben (!) Anlegestegen für bis zu 16 Frachtschiffe plant, war 2014 nicht bekannt. Dies wurde erst 2018 im Herbst bekannt – durch eine Informationsveranstaltung in der Mainzer Neustadt. Mainz& hat damals schon üb er diese Veranstaltung berichtet, den Bericht findet Ihr hier., Darin haben wir schon da alle diese Informationen aufgeschlüsselt.

Richtig ist: Der Oberbürgermeister der Stadt Mainz, Michael Ebling (SPD) hat 2014 einen städtebaulichen Vertrag unterzeichnet, der die Modalitäten für den neuen Zollhafen umfasst, und in dem AUCH die Schiffsanleger enthalten sind. Michael Ebling verteidigt bis heute diese Entscheidung als richtig. Allerdings hat er sich bei der Abstimmung zu einer Resolution in Sachen Schiffsanleger am Montag im Mainzer Stadtrat enthalten.
Mythos 3: „Der Autoabsetzplatz wurde ja auch schon beschlossen.“
Falsch. Der Autoabsetzplatz vor der Caponniere am Ufer der Mainzer Neustadt wurde nie vom, Stadtrat beschlossen. Er ist NICHT Bestandteil des Bebauungsplanes zum Wohngebiet „Mainzer Zollhafen“, denn der Bebauungsplan endet an der Hafenstraße. Von diesem Autoabsetzplatz an diesem Ort vor der Caponniere (Achtung, Formulierung!!!) war weder im Bebauungsplan noch später jemals die Rede. Er tauchte in keinen Plänen auf, seine Dimensionen wurden nie berichtet, diskutiert oder abgestimmt. Auch im Mainzer Stadtrat wurde der Autoabsetzplatz (Achtung, nur dieser!!) nie beschlossen oder über ihn abgestimmt.
Mythos 4: „Da sind ja nur Reiche in ihre Luxuswohnungen hingezogen, die wussten ja, dass da Schiffsanleger hinkommen.“

Falsch. Von den Schiffsanlegern wären „betroffen“ (falls man von Betroffenheit reden kann): Rund 1.500 Bewohner des NEUEN WOHNGEBIETS „Mainzer Zollhafen“ – und dazu rund ALTEINGESESSENE 1.500 Bewohner der Mainzer Neustadt entlang Taunusstraße und Feldbergplatz. Diese alteingessenenen Bewohner wohnen hier seit vielen Jahren, zum Teil seit Jahrzehnten. Sie sind über die Pläne nie ausführlich informiert und auch nie einbezogen worden. Die neu hinzugezogenen Bewohner des Mainzer Zollhafens versichern auf breiter Front, Ihnen sei die Tatsache, dass genau vor ihren Fenstern Schiffsanleger entstehen sollen, beim Kauf ihrer Wohnungen verschwiegen worden.
Das ist eine Behauptung, die wir nur schwer nachprüfen können. Allerdings existieren zu dieser Behauptung mehrere Aussagen verschiedener Parteien, unabhängig voneinander. Alle diese Aussagen wurden uns gegenüber persönlich und weit vor der Gründung der Bürgerinitiative Neustadtufer getroffen. Auch existieren Verkaufsprojekte für Wohnungen am Mainzer Zollhafen, auf denen von Schiffsanlegern nichts zu sehen ist. Ein solches Bild war bis vor wenigen Wochen noch das Titelfoto auf der Homepage der Zollhafen GmbH, unseren Screenshot seht Ihr hier.
Und wenn diese Kolumne an manchen Stellen deutlich genervt klingt: Seht es uns nach. Seit einem Jahr schreiben wir uns die Finger wund, schreiben wieder und wieder alle diese Fakten – wir sind es einfach leid, dass sie wieder und wieder ignoriert werden. Nehmt die Fakten zur Kenntnis – und sucht eine Lösung! Es gibt noch viel, viele Fakten mehr zum Thema Schiffsanleger, alle, die wir bisher gefunden haben, findet Ihr wiederum hier auf Mainz& – einfach mal „Schiffsanleger“ oder „Zollhafen“ in die Suche eingeben. Und dann zurücklehnen, Glas Wein einschenken – und LESEN! LESEN! LESEN!