Monatelang hatte der Hessische Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) gemahnt und Gespräche geführt, nun ist ihm offenbar der Geduldsfaden gerissen: Das Land Hessen leitete diese Woche ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen verspäteter Flüge in Frankfurt gegen die irische Billigfluglinie Ryanair ein. Ryanair bricht besonders oft die Nachtfluggrenze von 23.00 Uhr mit verspätetet ankommenden Flügen, das Ministerium drängt seit einem halben Jahr die Fluglinie dazu, ihre Flugpläne so zu gestalten, dass die Flugzeuge regulär vor dem Beginn des Nachtflugverbots in Frankfurt landen. Nun muss das Regierungspräsidium in Darmstadt prüfen, ob die Fluglinie mit ihren Flugplänen in zwei Fällen bewusst gegen das Nachtflugverbot zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr verstößt. Der Fluglinie drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Drei Maschinen von Ryanair auf einem Rollfeld. – Foto: Ryanair

Ryanair bietet seit März 2017 Flüge vom Frankfurter Flughafen an, seither häuften sich Verspätungen, die die Nachtfluglinie durchbrachen. Allein im September 2017 sorgten die Iren für 38 von insgesamt 105 Verspätungen, der Trend setzte sich auch in den Folgemonaten fort. Im Januar war Ryanair nach Angaben des Ministeriums für 19 verspätete Landungen zuständig, das entsprach 70 Prozent aller Verspätungslandungen in Frankfurt.

Das Hessische Ministerium hatte deshalb schon 2017 die Fluglinie immer wieder angemahnt, für eine Einhaltung des Nachtflugverbots zu sorgen, und Ryanair sogar im Dezember zum Rapport einbestellt. Die Iren versprachen daraufhin Besserung und stellten zum Teil ihre Flugpläne um. Man wolle künftig „die Flüge mit noch mehr Abstand zu dem Nachtflugverbot planen, um die Auswirkungen von solchen Verspätungen zukünftig zu minimieren“, sagte der Leiter der Unternehmenskommunikation von Ryanair, Robin Kiely Mainz&. Das sollte vor allem für den Sommerflugplan gelten. Erst vor zwei Tagen teilte die Fluglinie mit, 84 Prozent ihrer Flüge seien pünktlich, im März 2017 waren es allerdings noch 90 Prozent gewesen.

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Mit der Umstellung auf den Sommerflugplan am 25. März habe die Zahl der verspäteten Ryanair-Landungen nach 23.00 Uhr aber „wieder deutlich zugenommen“, sagte der hessische Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) am Donnerstag in Wiesbaden. Dem Ministerium zufolge waren die Ryanair-Flieger nach Start des Sommerflugplans für 17 verspätete Landungen verantwortlich – das entsprach einem Anteil von 63 Prozent an den Verspätungen. Man habe deshalb die Flugdaten der beiden besonders häufig verspäteten Ryanair-Flüge aus Barcelona und London-Stansted dem zuständigen Regierungspräsidium zur Prüfung übergeben, sagte Al-Wazir weiter.

Ryanair-Maschinen landen überdurchschnittlich häufig nach der Nachtfluggrenze von 23.00 Uhr am Frankfurter Flughafen. – Foto: Ryanair

Das Präsidium muss nun prüfen, ob eine Ordnungswidrigkeit wegen Verstoßes gegen die Nachtflugbeschränkungen am Flughafen Frankfurt vorliegt, dies wäre aber nur der Fall, wenn festgestellt werden kann, dass die Planung der Fluglinie dafür ursächlich ist und nicht etwa Unwägbarkeiten wie Wetter oder Streiks. Die beiden betroffenen Verbindungen „reißen besonders häufig die 23-Uhr-Grenze am Frankfurter Flughafen, so dass der Verdacht nahe liegt, dass dafür die Flugplangestaltung ursächlich ist“, betonte Al-Wazir: „Wir haben deshalb dem zuständigen Regierungspräsidium mitgeteilt, dass ein Ordnungswidrigkeitsverfahren für diese Flüge eingeleitet werden soll.“

Sollte das Regierungspräsidium einen Verstoß feststellen, werde es auch über entsprechende Sanktionen entscheiden. Verstöße gegen das Nachtflugverbot könnten mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Allerdings müssen solche Verstöße gerichtsfest bewiesen werden, was als schwierig gilt. Zusätzlich kann das Regierungspräsidium aber auch in die Höhe des Bußgeldes Kosten einbeziehen, die der Airline im Fall einer Umleitung des Fliegers an einen anderen Flughafen entstanden wären – wie etwa Hotelkosten oder Shuttlekosten für die Passagiere.

„Ryanair schert sich nachweislich nicht um die Belange der Anwohner, Beschäftigten oder der Umwelt, sondern verstößt bei ihrer Gewinnmaximierung rücksichtslos gegen geltendes Recht“, kritisiert deshalb die Linksfraktionschefin im Wiesbadener Landtag, Janine Wissler. Al-Wazir müsse unverzüglich prüfen, inwieweit Fluggesellschaften, die ständig nach 23.00 Uhr landen, die Landeerlaubnis entzogen werden könne. „Ohne eine solche Drohkulisse wird der berüchtigten Dumping-Airline nicht beizukommen sein“, sagte Wissler.

„Wir suchen jetzt die rechtliche Klärung“, sagte Al-Wazir, es gelte zu prüfen, ob Verbindungen, die so knapp geplant würden , dass schon kleinste Unregelmäßigkeiten zu Verspätungen am späten Abend führten, mit dem Planfeststellungsbeschluss vereinbar oder nicht. „Das muss jetzt das Regierungspräsidium Darmstadt in einem ergebnisoffenen Verfahren prüfen und entscheiden“, betonte der Minister.

Info& auf Mainz&: Mehr zur Verletzung der Nachtruhe durch Ryanair findet Ihr in diesem Mainz&-Artikel, in diesem Mainz&-Bericht und noch einmal hier bei Mainz&.

 

 

 

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