Es ist der Schandfleck in der Mainzer Altstadt: Seit Jahren gammelte das Haus in der Augustinerstraße 22 vor sich hin und verfiel immer mehr – nun greift die Stadt Mainz durch: Sie gab nun die Renovierung der Fassade sowie der Statik des Hauses in Auftrag, weil der Eigentümer diesen „seit Jahren überfälligen Arbeiten“ trotz mehrfacher Aufforderung nicht nachgekommen sei. Möglich ist das durch eine sogenannte „Ersatzvornahme“ – bis es dazu kam, dauerte es 13 Jahre.

Das "Problemhaus" in der Augustinerstraße im Februar 2025: Seit Jahren Gerüst und Bauzaun, aber nie ein Fortschritt. - Foto: gik
Das „Problemhaus“ in der Augustinerstraße im Februar 2025: Seit Jahren Gerüst und Bauzaun, aber nie ein Fortschritt. – Foto: gik

Das Gebäude in der Augustinerstraße 22 in der Mainzer Altstadt stammt aus dem 17. Jahrhundert und steht unter Denkmalschutz. Seit vielen Jahren aber steht das Haus leer und verfiel zusehends, diesen Zustand könne man aus baurechtlichen und denkmalschutzrechtlichen Gründen „nicht länger hinnehmen“, betonte nun Oberbürgermeister Nino Haase (parteilos): Das Haus sei „seit nunmehr nahezu 13 Jahren ein sichtbarer Problemfall“ – und ein großes Ärgernis für umliegende Gewerbetreibende, Passanten und flanierende Touristen.

„Der Zustand des Anwesens ist seit Jahren für alle ein Affront, den wir nicht akzeptieren“, betonte Haase. Notwendige Arbeiten an dem Haus seien seit vielen Jahren überfällig, vom Eigentümer aber trotz zahlreicher Aufforderungen nicht angegangen worden. „Eigentum verpflichtet – dieses Verhalten war nicht länger hinnehmbar, aber leider mit hohen juristischen Hürden verbunden, die zuletzt entschlossen von OB, Dezernentin und Fachamt bewältigt wurden“, so der Oberbürgermeister weiter. „Nachdem das Bauamt in den vergangenen Jahren alle milderen Mittel vollumfänglich ausgeschöpft hat, waren nach nahezu 13 Jahren nun die rechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung der Ersatzvornahme gegeben“, betonte Baudezernentin Marianne Grosse (SPD).

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Eigentümer des Problemhauses laut Stadt seit 13 Jahren untätig

Tatsächlich hatte die Stadt bereits im Jahr 2024 gegenüber dem Eigentümer des Anwesens die Instandsetzung der straßenseitigen Fassade angeordnet, und Anfang Februar 2025 dann ein schärferes Vorgehen angekündigt, weil die Anordnungen nie umgesetzt wurden. Das Bauamt habe 18 Monate lang alle rechtlichen Möglichkeiten ausgenutzt, um nun die Instandsetzung der Fassade des Kulturdenkmals veranlassen zu können, hieß es damals.. „Diese Maßnahmen, die der Eigentümer nun 12 Jahre versäumt hat, sind ein wichtiger Schritt, um das historische Erbe zu bewahren und die Attraktivität der Augustinerstraße wiederherzustellen“, unterstrich Haase im Frühjahr.

Schandfleck und Ärgernis: Das "Problemhaus" in der Augustinerstraße. - Foto: gik
Schandfleck und Ärgernis: Das „Problemhaus“ in der Augustinerstraße. – Foto: gik

Nun geht es offenbar konkret in die Umsetzung: Die Stadt habe „auf der Basis der Ersatzvornahme nun Arbeiten am Haus beauftragt“, teilte Haase mit. Dabei geht es vor allem um die Instandsetzung der Fassade, aber auch statische Maßnahmen zur Sicherung und zum Erhalt des Gebäudes. Das Haus werde damit dauerhaft statisch ertüchtigt, die Straßenfassade einschließlich erforderlicher Verputzarbeiten denkmalgerecht hergestellt. Derzeit werde die Standsicherheit des Gebäudes durch eine im Gebäudeinneren errichtete Stahlkonstruktion gewährleistet, so die Stadt weiter. Nach der Ertüchtigung werde dieses Provisorium nicht länger erforderlich sein.

Das heißt auch: Das derzeitige Gerüst an der Hausfassade sowie die Bauabsperrungen können danach endlich verschwinden, und damit auch die Behinderungen in der Augustinerstraße. Die Dauer der Arbeiten werde von der ausführenden Firma auf drei bis vier Monate veranschlagt, so die Stadt. Die Kosten werden dabei dem Eigentümer auferlegt, Haase kündigte zudem an: „Wir werden alle Hebel in Bewegung setzen, damit die entstehenden Kosten für diese Schritte vom Eigentümer zurückerstattet werden.“ Er sei „optimistisch, dass nach intensiven Bemühungen der Verwaltung nun durch die Anwendung der Ersatzvornahme eine sichtbare Verbesserung der Situation in greifbare Nähe rückt.“

Info& auf Mainz&: Das Instrument der „Ersatzvornahme“ ist im rheinland-pfälzischen Baurecht geregelt – wen es interessiert: Hier geht’s zum Gesetzestext.