EIL&: Das Mainzer Oktoberfest für 2026 ist endgültig abgesagt. Die Stadt Mainz untersagte am Montagabend die Nutzung des dafür vorgesehenen Festzeltes auf dem Mainzer Messegelände. Bis heute gebe es kein Brandschutzgutachten, auch die Standsicherheit sei „nicht abschließend nachgewiesen“, teilte die Stadt am Abend mit. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Mainz einen Eilantrag des Betreibers abgewiesen, das Zelt als „fliegenden Bau“ einzustufen – dann hätte es geringere Auflagen gegeben.

Vor knapp zwei Wochen hatte die Stadt Mainz scheinbar aus heiterem Himmel eine Genehmigung für das Mainzer Oktoberfest verweigert – und dem Betreiber, der Messegesellschaft Mainz (MMG) ein Ultimatum gestellt. Der Grund: Das aktuelle Festzelt habe schlicht keine Baugenehmigung, es gebe Bedenken bei der Standsicherheit sowie beim Brandschutz – und noch zwei Wochen vor dem Start des Oktoberfestes fehlten weiter wichtige Unterlagen zur Beurteilung der Sicherheit, sowie ein kompletter Bauantrag.
Das Mainzer Oktoberfest sollte am 08. Oktober starten, und bis zum 25. Oktober zwei Wochen lang den typischen bayrischen Biertrubel und Festlaune bieten – doch daraus wird nun endgültig nichts: „Das Mainzer Oktoberfest 2026 kann leider nicht stattfinden“, teilte die Stadt Mainz am Abend mit: „Die Nutzung des vorgesehenen Festzeltes auf dem Messegelände bleibt untersagt.“
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Festzelt kein „fliegender Bau“: Notwendiger Bauantrag fehlt
Seit der Ankündigung der Stadt Mainz, die Genehmigung für das Festzelt zu untersagen, hatten sich das Bauamt der Stadt Mainz und die MMG um ihren Chef Karl Strack um die Frage gestritten, ob die bislang vorgelegten Unterlagen für eine Genehmigung des Festzeltes ausreichten oder eben nicht. Strack hatte sogar einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Mainz eingereicht, doch der wurde am Montag abgelehnt. „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts stützt die Position der Stadt Mainz“, teilte diese am Abend mit – man gehe davon aus, dass das Gericht auch in der Hauptsache so entscheiden werde.

Ziel des Antrags war es nach Angaben der Stadt Mainz, die Versammlungsstätte als „fliegenden Bau“ zu werten, der dann ohne Bauantrag aufgestellt werden dürfe. Für einen „fliegenden Bau“ gelten vereinfachte Anforderungen, als solcher werden in der Regel Festzelte gewertet, die für ein Event auf- und danach auch wieder abgebaut werden. „Nach Überzeugung der Stadt Mainz handelt es sich bei einer Versammlungsstätte, die seit vielen Jahren besteht, nicht um einen „fliegenden Bau“, sondern um eine dauerhafte, ortsfeste bauliche Anlage, die als Versammlungsstätte genutzt wird“, betonte die Stadt am Abend noch einmal.
Tatsächlich stand das große Festzelt bereits seit mehr als 20 Jahren auf dem Mainzer Messegelände – und hatte seit 2017 keine Baugenehmigung mehr. Der Betreiber habe immer wieder „temporär gültige fachliche Gutachten zu Fragen des Brandschutzes und der Standsicherheit vorgelegt“, hatte das Bauamt vor knapp zwei Wochen erklärt, dies sei aber auch immer erst kurzfristig vor der Veranstaltung, und als Reaktion auf das Einschreiten der Stadt erfolgt.
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Holle: lange Dauernutzung des Zeltes ist ein Problem
Die bisherige Baudezernentin Marianne Grosse (SPD) ließ das Oktoberfest trotzdem jedes Mal genehmigen, seit Februar hat Mainz aber nun einen neuen Baudezernenten – und CDU-Mann Ludwig Holle hielt das Vorgehen nicht mehr für ausreichend. Holle verwies dabei auch auf das verheerende Brandunglück in einer Bar in Crans-Montana in der vergangenen Silvesternacht, als Wunderkerzen die Deckenverkleidung in Brand setzten. Das zeige deutlich, wie wichtig die Einhaltung, Überwachung und stete Optimierung der sicherheitsrelevanten Bauvorschriften blieben, betonte Holle.

Und gerade die Sicherheit machte dem neuen Baudezernenten und seinem Amt offenbar Bauchschmerzen: Das Zelt stehe seit gut 20 Jahren auf dem Gelände, die lange Dauernutzung sei ein Problem, hatte Holle gegenüber Mainz& erklärt: „Man muss die Frage stellen, ist das Zelt statisch noch sicher? Gibt es Materialermüdung?“ Auch gebe es Anforderungen an den Brandschutz wie Markierungen, Materialien, Beleuchtung oder die Breite von Fluchtwegen, der Nachweis dafür reiche bislang nicht aus – und die Sicherheit der rund 40.000 Besucher habe „oberste Priorität“.
Daran änderten offenbar auch die Unterlagen nichts, die der Betreiber am Nachmittag des 2. Oktober 2026 bei der Stadt nachgereicht hatte: Man komme „weiterhin nicht zum Ergebnis, dass die Sicherheit des Festzeltes nachgewiesen ist“, teilte die Stadt mit, und betonte außerdem: „Auch bis zum heutigen Montag, 5. Oktober, 17.00 Uhr wurden die erforderlichen Anträge und Nachweise nicht vorgelegt. Es liegt weiterhin kein Bauantrag vor. Es wurde bis heute kein Brandschutzgutachten eingereicht. Auch die Standsicherheit ist nicht abschließend nachgewiesen.“
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„Bis heute erforderlichen Anträge und Nachweise nicht vorgelegt“
Nach Angaben Holles hatte die Stadt Mainz den Betreiber bereits im Herbst 2025 darauf hingewiesen, dass ein neuer Bauantrag nötig sei, ein solcher sei dann im Februar 2026 zwar eingereicht worden, aber nie mit den vollständigen Unterlagen versehen worden. Nun zieht die Stadt den Stecker: „Das Bauamt hat das Oktoberfest im vergangenen Jahr unter strengen Auflagen und Bedingungen als letztmalige Übergangslösung geduldet“, betont man bei der Stadt: „Vor 11 Monaten – Schreiben vom 28. Oktober 2025 – wurde dem Veranstalter mitgeteilt, dass eine weitere Duldung der Übergangslösung nicht möglich sein wird.“

Seit Frühjahr 2026 habe das Bauamt „mehrfach die notwendigen Dokumente beim Veranstalter nachgefragt“, am 25. September eine letzte Frist zur Einreichung der Unterlagen eingeräumt – das sei eben bis heute nicht passiert. Tatsächlich hatte Holle gegenüber Mainz& berichtet, dass der Betreiber noch in letzter Minute versucht habe, die Baugenehmigung zu umgehen – in dem er das Festzelt kurzfristig ab- und wenige Meter weiter wieder aufbauen ließ. Damit wollte der Betreiber offenbar beweisen, dass es sich um ein „fliegender Bau“ sei – dem folgte das Verwaltungsgericht offenbar nicht.
Die Stadt zog daraus die Konsequenz: Nach der Abweisung des Eilantrags durch das Verwaltungsgericht dürfe das Festzelt nun „für das Oktoberfest nicht genutzt werden“, beschloss die Stadt am Montag – das ist das finale Aus für das Großevent zumindest für dieses Jahr. Zwar stehe die schriftliche Begründung derzeit noch aus, die Eilentscheidung sei aber „ein starkes Indiz dafür, dass das Gericht die Rechtsauffassung der Stadt Mainz auch in der Hauptsache bestätigen wird“, hieß es weiter.
Was mit den bereits verkauften Eintrittskarten ist, war am Abend noch unklar – auf der Homepage des Mainzer Oktoberfestes gibt es bislang keine Informationen dazu.
Info& auf Mainz&: Mehr zur Vorgeschichte um die Genehmigung für das Mainzer Oktoberfest könnt Ihr noch einmal hier bei Mainz& nachlesen.






