Es ist eine schon länger bestehende Forderung, nun soll sie erfüllt werden: Ordnungsämter in Rheinland-Pfalz sollen ihre Dienstfahrzeuge in Zukunft auch mit Blaulicht und Einsatzhorn ausstatten können. Er habe dafür die Aufhebung des sogenannten „Blaulichtverbots“ angestoßen, sagte Innenminister Michael Ebling (SPD) in Mainz. Den Kommunalen Vollzugsdienst in der Landeshauptstadt dürfte das freuen: Bereits in der Corona-Pandemie hatten sich die Mitarbeiter eine solche Möglichkeit gewünscht.
Es war zu Beginn der Corona-Pandemie, als der rheinland-pfälzische Städtetag mit der Forderung vorpreschte: Die Aufgaben der Kommunalen Ordnungsdienste seien in der Corona-Pandemie stark gewachsen, die Dienste bräuchten mehr Personal, aber auch Blaulicht, Funkgeräte und Taser, forderte der Städtetag im Sommer 2020. Da hatte die Pandemie mit ihren Lockdowns und Beschränkungen das Freizeitgeschehen weitgehend ins Freie verlagert, kontrolliert werden mussten die Bestimmungen aber von den Ordnungsämtern der Kommunen.
Das ging nicht immer ohne Konflikte, in Mainz entzündete sich der Streit vor allem an feiernden Jugendlichen am Mainzer Winterhafen – eine der ganz wenigen Orte, an denen am Mainzer Rheinufer überhaupt noch gegrillt werden darf. Auf den Wiesen am Mainzer Winterhafen herrschte deshalb gerade in den Sommerwochen zeitweise Ausnahmezustand, es kam zu Aggressionen in der dichten Menschenmenge und auch zu Rangeleien mit der Polizei.
Ordnungsamt wünschte sich bereits 2020 Blaulicht und Taser
Auf eine große Menschengruppe zuzugehen, die möglicherweise alkoholisiert sei, sei grundsätzlich gefährlicher als jemanden zu bitten, leiser zu sein, mahnte der Städtetag damals – aus guten Gründen: Neben Ruhestörungen und Randalierern ist der Vollzugsdienst auch für die Sicherstellung psychisch Kranker zuständig. Tobende Ehemänner, schlagende Freunde, durchdrehende psychisch Kranke und schließlich alkoholisierte Menschenmengen im Freien – die Mitarbeiter wünschten sich dringend mehr Sicherheit und mehr Instrumente zur Bewältigung solcher Lagen.
Die Mainzer Ordnungsdezernentin Manuela Matz (CDU) forderte im Sommer 2020 deshalb Taser für den Ordnungsdienst, Behörden Digitalfunk sowie Blaulicht auf den Fahrzeugen,. um schlicht schneller vor Ort sein zu können. Nun geht immerhin der letzte der Wünsche in Erfüllung: Innenminister Michael Ebling (SPD) – 2020 noch Oberbürgermeister von Mainz – kündigte nun an, den Kommunalen Vollzugsdiensten die Ausstattung mit Blaulicht und Einsatzhorn zu ermöglichen.
Die Mitarbeiter der Kommunalen Vollzugsdienste leisteten „einen wichtigen Beitrag für Sicherheit und Ordnung“, betonte Ebling: „Auch sie können im Zuge der alltäglichen Aufgabenbewältigung mit Einsatzlagen konfrontiert sein, in denen höchste Eile geboten ist – etwa um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.“ Für den Einsatz in diesen besonders eilbedürftigen Fällen wolle das Land nun Blaulicht und Martinshorn für Dienstfahrzeuge und Einsatzhorn ermöglichen.
Dafür muss allerdings die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geändert werden, die vorschreibt, welche Fahrzeuge mit Blaulicht unterwegs sein dürfen – bisher ausschließlich Polizei, Feuerwehren und Rettungsdienste. Die Änderung sei auf den Weg gebracht, sagte Ebling – ihre Umsetzung werde aber wegen der Einbeziehung mehrerer Akteure voraussichtlich noch bis Ende 2023 dauern. Die Änderung wird dann auch festlegen, dass Blaulicht und Einsatzhorn ausschließlich in besonders eilbedürftigen Fällen eingesetzt werden dürfen.
„Mit der nun angestoßenen Novelle folgen wir einem lang gehegten Wunsch der Kommunen, für den auch ich mich in meiner Zeit als Oberbürgermeister stark gemacht habe“, sagte Ebling weiter. Mit den neuen Sonderrechten sollten die Kommunalen Vollzugsdienste noch stärker bei ihren herausfordernden Aufgaben unterstützt werden.
Info& auf Mainz&: Mehr zu den Herausforderungen des Kommunalen Vollzugsdienstes beim Mainzer Ordnungsamt könnt Ihr hier bei Mainz& in einer Reportage aus dem Jahr 2020 nachlesen, dort sind auch die oben erwähnten Forderungen aufgeführt.