Seit Montag gilt eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz,  darin unter anderem vorgeschrieben: Eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken beim Einkaufen und im ÖPNV, aber auch eine neue Anzeigepflicht für Gottesdienste. Die Stadt Mainz stellt nun klar: Gemeinden müssen sich nicht vor jedem Gottesdienst bei der Stadt melden, es reiche auch eine Anzeige auf der Internetpräsenz, im Mitteilungsblatt oder sogar nur im Schaukasten. Derweil stellen die Sicherheitsdienste aber immer mehr gravierende Verstöße gegen die Vorschriften fest – so musste eine private Feier in Mainz-Kastel mit 37 Personen aufgelöst werden. Die Polizei ruft deshalb einen landesweiten Kontrolltag am 28. Januar aus.

Im rechtsrheinischen Mainz-Kastel musste die Polizei eine illegale private Party auflösen. - Foto: gik
Im rechtsrheinischen Mainz-Kastel musste die Polizei eine illegale private Party auflösen. – Foto: gik

Nach wochenlangem Lockdown lässt die Moral mancher Bürger offenbar stark nach: In Mainz-Kastel löste nun die Wiesbadener Stadtpolizei vergangenes Wochenende eine private Geburtstagsfeier auf, bei der sämtliche herrschenden Corona-Regeln eklatant verletzt wurden. An der Feier hätten rund 37 Personen teilgenommen, darunter auch mehrere Kleinkinder und Säuglinge – und das unter Missachtung jeglicher Hygienebestimmungen, teilte die Stadt Wiesbaden am Dienstag mit. Die Gäste der Feier stammten zudem aus dem gesamten Bundesgebiet, gegen die Betroffenen seien Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden. Allen Personen, die nicht in Mainz-Kastel wohnten, sei außerdem ein Platzverweis erteilt worden.

Es war nicht der einzige gravierende Verstoß: Das Wiesbadener Gesundheitsamt schloss nun gleich zwei Betriebe wegen wiederholter Verstöße gegen Corona-Auflagen. So stellte die Stadtpolizei in einem Beherbergungsbetrieb in einem östlichen Vorort Wiesbadens fest, dass hier mehrere Ferienwohnungen zu Freizeitzwecken vermietet worden waren. Daraufhin sei der Betrieb „unter Androhung eines Zwangsgeldes von 5.000 Euro“ bis zum 31. Januar geschlossen worden, so die Stadt weiter.

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In Rheinland-Pfalz und Hessen gilt seit Montag eine verschärfte Maskenpflicht, am Donnerstag soll die kontrolliert werden. - Foto: gik
In Rheinland-Pfalz und Hessen gilt seit Montag eine verschärfte Maskenpflicht, am Donnerstag soll die kontrolliert werden. – Foto: gik

Fall zwei betrifft ein Internet-Café im Westend, dort wurden den Angaben zufolge „hinter verschlossenen Türen mehrere Personen angetroffen, die weder einen Mund-Nase-Schutz trugen noch die Abstandsregeln einhielten.“ Gegen den Betreiber und die Gäste wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, dem Betreiber unter Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 5.000 Euro der Betrieb zunächst bis zum 31. Januar untersagt.

Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) mahnte nun, die Corona-Situation sei vor allem angesichts einer anhaltend hohen Auslastung der intensivmedizinischen Kapazitäten in den Kliniken „weiterhin sehr ernst“, jeder  Bürger müsse jetzt „besonders verantwortlich und solidarisch handeln.“ Die Politik treibt die Angst vor den neuen Corona-Mutationen um, insbesondere die britische Variante B1.1.7. könnte sich auch bei uns massiv verbreiten. Die Sorge wird genährt durch massive Ausbrüche in Alten- und Pflegeheimen, die derzeit praktisch flächendeckend auftreten – allein in Mainz und dem Landkreis Mainz-Bingen sind derzeit mindestens 15 Altenheime mit mehreren hundert Infizierten betroffen.

Innenminister Roger Lewentz vergangenes Frühjahr mit Maske und Abstands-Apell. - Foto: gik
Innenminister Roger Lewentz vergangenes Frühjahr mit Maske und Abstands-Apell. – Foto: gik

Lewentz kündigte deshalb nun einen landesweiten „Corona-Kontrolltag“ am Donnerstag, den 28. Januar 2021 an. Dabei sollen Polizei und Ordnungsdienste verstärkt die neuen Maßnahmen in den Fokus nehmen, allen voran die neue Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken – also OP-Masken oder FFP2-Masken – beim Einkaufen und im ÖPNV. Die neue, erweiterte Maskenpflicht gilt aber nicht nur dort, sondern auch in Ämtern, Behörden, Verwaltungen und ähnlichen Einrichtungen mit Publikumsverkehr, ebenso in Tankstellen, Banken und Sparkassen, an Haltestellen, auf Bahnsteigen oder an Flughäfen. Die erweiterte Maskenpflicht gilt im Übrigen in Mainz auch auf den Märkten wie dem Wochenmarkt, aber auch den Stadtteil-Märkten. 

Kontrolliert werden sollen am 28. Januar aber auch Abstandsgebote und die Maskentragepflicht an bestimmten Orten, dazu auch regionale Vorschriften wie die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in Worms oder in verschiedenen Kommunen in der Pfalz. Auch beliebte Ausflugsziele sollen erneut kontrolliert werden. „Ich appelliere an die Einsicht der Bürger und deren Solidarität“, betonte Lewentz: „Lassen Sie uns für die Allgemeinheit noch etwas in Verzicht üben. Nur so kommen wir der von uns allen herbeigesehnten schrittweisen Rückkehr zur Normalität näher.“

Evangelische Kirche in Mainz-Weisenau. - Foto: gik
Evangelische Kirche in Mainz-Weisenau. – Foto: gik

Derweil hat eine andere neue Regelung der jüngsten Corona-Verordnung offenbar unerwartete Auswirkungen: In der Änderungsverordnung zur 15. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz finde sich nun auch eine Anzeigepflicht für Zusammenkünfte von mehr als zehn Personen bei Gottesdiensten, teilte die Stadt Mainz nun mit – und betonte zugleich: Nein, es müsse jetzt nicht jeder Gottesdienst bei der Stadt Mainz angezeigt werden. Denn aktuell meldeten sich „mittlerweile etliche Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften bei der Stadt Mainz und zeigen ihre Gottesdienste und Zusammenkünfte an“, so die Stadt weiter.

Denn in der Corona-Verordnung heißt es: „Zusammenkünfte mit voraussichtlich mehr als zehn Teilnehmenden sind der zuständigen Behörde mit einer Frist von mindestens zwei Werktagen vor der Zusammenkunft anzuzeigen oder in sonstiger geeigneter Form bekannt zu geben, sofern keine generellen Absprachen mit der zuständigen Behörde getroffen wurden.“ Ordnungsdezernentin Manuela Matz (CDU) betonte nun, die Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften müssten jetzt aber nicht jeden Gottesdienst bei der Stadt anzeigen: „Zusammenkünfte können auch in sonstiger geeigneter Form bekanntgegeben werden“, betonte die Dezernentin – etwa durch Veröffentlichung der Termine auf der Internetpräsenz, in Schaukästen, im Mitteilungsblatt oder auf sonstigen ortsüblichen Bekanntmachungsarten der jeweiligen Gemeinde.

Die Anzeigepflicht betreffe zudem auch nur Zusammenkünfte, bei denen sich die Teilnehmenden persönlich begegneten. „Wir benötigen als Behörde also nicht von jeder Gemeinde eine Anzeige, wenn ein Gottesdienst oder eine Zusammenkunft bereits in deren Mitteilungsblatt oder im Internet zu finden ist“, sagte Matz. Die Dezernentin weist aber auch darauf hin, dass seit dem 25. Januar nun auch in Gottesdiensten die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken besteht und appelliert an alle, sich an diese Regeln zu halten. „Nur wenn wir uns weiter gemeinsam anstrengen und die Vorgaben einhalten, können wir diese harte und schwierige Zeit hoffentlich bald hinter uns lassen“, sagte Matz.

Info& auf Mainz&: Mehr zu den Corona-Ausbrüchen in Altenheimen lest Ihr hier bei Mainz&. Die aktuellen Verordnungen und Allgemeinverfügungen in Sachen Corona der Stadt Mainz und des Landes Rheinland-Pfalz findet Ihr hier im Internet bei der Stadt Mainz.

 

 

 

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