Überraschende Wende in Sachen Mainzer Oktoberfest: Kann das Großevent auf dem Mainzer Messegelände doch noch stattfinden? Genau darum kämpft nun inzwischen der Hotel-und Gaststättenverband DEHOGA, der dem Mainzer Messechef Karl Strack nun zur Seite gesprungen ist. Am Mittwochnachmittag wollen beide nun auf einer Pressekonferenz auf der Messe erklären, warum aus ihrer Sicht ein sicheres Oktoberfest doch möglich ist. Derweil veröffentlichte das Verwaltungsgericht Mainz seine Entscheidung gegen die Nutzung des Festzeltes.

Am Montag hatte die Stadt Mainz das Mainzer Oktoberfest 2026 endgültig abgesagt – eigentlich. Man komme „weiterhin nicht zum Ergebnis, dass die Sicherheit des Festzeltes nachgewiesen ist“, teilte die Stadt am Montagabend mit, und betonte außerdem: „Auch bis zum heutigen Montag, 5. Oktober, 17.00 Uhr wurden die erforderlichen Anträge und Nachweise nicht vorgelegt. Es liegt weiterhin kein Bauantrag vor. Es wurde bis heute kein Brandschutzgutachten eingereicht. Auch die Standsicherheit ist nicht abschließend nachgewiesen.“
Dem widerspricht nun der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA, der sich an die Seite seines Mitglieds Karl Strack, Geschäftsführer der Messegesellschaft Mainz (MMG) stellt. Gemeinsam lädt man für Mittwochnachmittag zu einer Pressekonferenz unter dem Titel „Sicheres Mainzer Oktoberfest doch noch möglich“ , dort werde man „neueste Unterlagen und Gutachten vorlegen“, die zeigten: Das Festzeit sei standsicher und zudem würden alle Anforderungen an den Brandschutz erfüllt.
DEHOGA: Festzelt standsicher, Brandschutzgutachten gibt Okay
„Seit gestern liegt ein entsprechendes Brandschutzgutachten vor, ergänzend zu einem bereits vorliegenden Brandschutzkonzept“, heißt es in der Einladung weiter. Das Brandschutzgutachten komme resümierend zum Ergebnis, dass es „keine Bedenken“ gegen die Ausrichtung des Mainzer Oktoberfest in diesem Festzelt auf der Mainzer Messe gebe. Auf der Pressekonferenz wolle man darüber informieren, dass man sich weiterhin für das Stattfinden des Festes einsetze, und dass auch sichergestellt sei, „dass es zu keiner Gefährdung von Leib und Leben der Gäste, Mitarbeitenden und Künstlern kommt.“

Ob das die Wende bringt, dürfte spannend werden, denn die Stadt Mainz hatte bislang große Zweifel daran genährt, ob das bereits seit Längerem auf dem Messegelände stehende Zelt denn auch wirklich alle Anforderungen an Statik und Brandschutz erfülle. Bei ihrer Absage des Festes berief sich die Stadt auch auf eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz, das am Montag entschieden hatte, die Nutzungsuntersagung sei „nach summarischer Prüfung rechtmäßig“ und auch „ermessensgerecht“.
Das Festzelt verfüge nicht über die notwendige Baugenehmigung, ein sogenannter „fliegender Bau“ sei hier ebenfalls „nicht anzunehmen“, urteilte das Gericht, denn: Es fehle „an einem feststellbaren Willen der Antragstellerin, das Festzelt an verschiedenen Orten aufzustellen und zu zerlegen.“ Das Festzelt sei auch insbesondere „nicht offensichtlich genehmigungsfähig“, denn der Veranstalter habe „die Standsicherheit und den Brandschutz auch nicht durch die vorgelegten sachverständigen Stellungnahmen“ nachweisen können.
Verwaltungsgericht: Scherheit und Brandschutz nicht nachgewiesen
Deswegen bedürfe es „weiterer Prüfungen, die einem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten seien“, so das Gericht weiter – genau ein solches Antragsverfahren hatte der Ausrichter des Festes aber im Februar 2026 gestartet, aber nie mit den erforderlichen Unterlagen unterfüttert, weswegen es scheiterte. Das Gericht mahnte zudem, der Antragsteller könne sich auch nicht „aufgrund der ‚Vorgeschichte‘ auf Vertrauensschutz berufen“ – in den vergangenen Jahren war die Genehmigung des Festzeltes immer sehr kurzfristig vor dem Oktoberfest erfolgt.
Vor elf Monaten hatte die Stadt Mainz dann dem Betreiber in einem Schreiben vom 28. Oktober 2025 unmissverständlich klargemacht, „dass eine weitere Duldung der Übergangslösung nicht möglich sein wird.“ Das Gericht befand nun, die Sicherheitsbelange für die Nutzer des Festzeltes überwögen den vom Kläger angeführten „erheblichen wirtschaftlichen Schaden durch die Nutzungsuntersagung.“ Dabei sei „auch in den Blick zu nehmen, dass die Antragstellerin selbst durch ein baurechtswidriges, wiederholt auf eine baubehördliche Zulassung erst ‚in letzter Minute‘ vor der Veranstaltung setzendes Verhalten Grund für die Nutzungsuntersagung gegeben habe.“
Info& auf Mainz&: Die ganze Vorgeschichte der Absage für das 20. Mainzer Oktoberfest könnt Ihr noch einmal hier bei Mainz& nachlesen.





