Jetzt liegen sie wieder in den Läden: Böller, Raketen, bengalisches Feuer – Pyrotechnik allerorten. Das neue Jahr will schließlich würdig begrüßt, das alte mit viel Lärm verscheucht werden – 2016 ist ja wahrlich ein Jahr zum verscheuchen. Doch leider gibt es jedes Jahr auch wieder schwerste Verletzungen und Unfälle durch leichtsinnigen Umgang mit Böllern – oder durch nicht zugelassene Pyrotechnik. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnt nun eindringlich davor, im Internet ungekennzeichnete Böller ohne Prüfnummern zu kaufen – es droht Lebensgefahr!  Geprüftes Feuerwerk muss mit einer Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle gekennzeichnet sein.  Fehlen die genannten Kennzeichnungen, ist Vorsicht geboten! Und nein, wir wollen Euch die Freude an der Knallerei nicht verderben. Aber wir wollen doch, dass Ihr auch 2017 noch alle Finger habt…

... aber auch schön - Foto: gik
Vorsicht mit Böllern und Pyrotechnik am Boden – Foto: gik

„Illegale und damit gefährliche Pyrotechnik enthält in der Regel einen sogenannten Knallsatz, der bei der Reaktion eine Explosionsenergie entwickelt, die mit gewerblichem Sprengstoff vergleichbar ist“, warnt das LKA. Daher könnten selbst kleine Mengen eine menschliche Hand zerreißen. Weitere Gefahren entstünden durch Abdichtungsmaterialien, die Splitter bilden können. Illegale pyrotechnische Gegenstände stammten vielfach aus dem Ausland und würden etwa über das Internet vertrieben. In den jeweiligen Herstellungsländern unterlägen solche Pyrotechnik nicht denselben gesetzlichen Beschränkungen wie in Deutschland, deshalb könne auf den Seiten der Internetshops jeglicher Hinweis darauf fehlen, dass der Besteller sich gegebenenfalls strafbar mache.

In Deutschland nämlich müssen alle pyrotechnischen Gegenstände geprüft und zugelassen sein. Geprüftes Feuerwerk ist gekennzeichnet mit einer Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle, die die Qualitätssicherung beim Hersteller überwacht. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat etwa die europaweit gültige Kennnummer 0589. Fehlen Prüfnummer und Kennzeichnung, heißt es: Finger weg! Dann nämlich kann erhebliche Gefahr für Verbraucher und die anderen Anwesenden drohen.  Auch weist das LKA darauf hin, dass die Einfuhr, das Aufbewahren, der Handel und das Verwenden illegaler Böller strafbar sind. Übrigens gebe es auch Anbieter, die durch erfundene Angaben vortäuschen, dass es sich um für den deutschen Markt zugelassene Pyrotechnik handelt. Das Gleiche gilt für den direkten Erwerb wie zum Beispiel auf Flohmärkten.

- Werbung -
Werben auf Mainz&

Das LKA rät deshalb, Silvesterfeuerwerk ausschließlich beim Fachhändler oder im Supermarkt zu kaufen und natürlich die Aufstellanleitung und Sicherheitshinweise durchzulesen und zu beachten. Selbstverständlich sein sollten Tipps wie: festen Untergrund suchen und sicheren Stand für den Abschuss von Raketen und Feuerwerksbatterien. Beim Anzünden niemals Körperteile über das Feuerwerk halten! Nicht auf andere Menschen zielen und Böller nicht in Menschenmengen werfen! Auch solltet Ihr nicht explodierte Pyrotechnik nicht wiederaufnehmen, sondern mindestens 15 Minuten warten, rät das LKA. Sollte doch etwas passieren, bitte Ruhe bewahren und Rettungsdienst und/oder Feuerwehr rufen – und natürlich Erste Hilfe leisten!

flyer-sicheres-feuerwerk-bam
Flyer sicheres Feuerwerk des BAM – Foto: BAM

 

Im Übrigen gilt auch an diesem Silvester: Bei aller Freude an der Knallerei, bitte nehmt Rücksicht! Denn es gibt einen Haufen Leute, für die die Knallerei mehr Schrecken als Freude ist – Menschen, die Krieg tatsächlich selbst erlebt haben etwa. Aber auch für Hunde und andere Tiere ist Feuerwerk grauenhaft. Verboten ist das Abbrennen von Feuerwerk übrigens an Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen – und auch in der Nähe von Fachwerkhäusern. Leiden könnten in diesem Jahr auch wieder Asthmatiker und Allergiker: An Silvester droht erneut eine Inversionswetterlage, dann könnte das Feuerwerk die Feinstaubwerte in ungeahnte Rekordhöhen treiben – ähnlich wie vor einem Jahr. Wetterfrösche raten deshalb, an Silvester tagsüber gut durchzulüften und dann alle Schotten dicht zu machen, bis sich der Qualm einigermaßen verzogen hat.

Im Übrigen freuen wir uns aber schon sehr auf den bunten Funkenregen, mit dem Mainz das Neue Jahr begrüßen wird! Wo man den am besten sehen kann verraten wir Euch morgen 😉

Info& auf Mainz&: Das Abbrennen von Böllern, Raketen und anderer schwererer Pyrotechnik ist übrigens nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt. Wer die Infos zu illegalem Feuerwerk und wie man das Richtige erkennt noch einmal nachlesen will – hier entlang zum BAM bitte.

 

HINTERLASSEN SIE EINEN KOMMENTAR

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein