Nun steht es fest: Ab Mittwoch, dem 16. Dezember, werden bundesweit Geschäfte, Schulen und Kitas weitestgehend geschlossen, der Verzehr von Alkohol im öffentlichen Raum untersagt, Kontaktbeschränkungen nur ein kleines bisschen an den Weihnachtsfeiertagen gelockert. „Wir erklären den Shutdown vom 16. Dezember bis 10. Januar“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Sonntagmittag. Tatsächlich gilt der Lockdown aber nur für einen Teil-Bereich des öffentlichen Lebens: Lebensmittelläden und notwendige Bedarfe bleiben geöffnet, die Wirtschaft wird lediglich gebeten, vorgezogene Betriebsferien oder Homeoffice zu prüfen. Schulen und Kitas in Rheinland-Pfalz bleiben grundsätzlich geöffnet, die Präsenzpflicht wird aber aufgehoben. Ausgangssperren soll es erst ab einer Inzidenz von 200 geben.

Verkündete den verschärften Lockdown: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Screenshot: gik
Verkündete den verschärften Lockdown: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Screenshot: gik

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) machte es kurz: „Wir haben sehr viele Tote zu beklagen, das Gesundheitssystem ist sehr stark belastet, es besteht dringender Handlungsbedarf“, sagte Merkel am Sonntagmittag nach einer ungewöhnlich kurzen Schaltkonferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder in Berlin. „Die Maßnahmen, die wir am 2. November begonnen haben, haben nicht gereicht“, betonte Merkel. Der Wellenbrecher-Lockdown im November habe zwar eine Zeitlang das exponentielle Wachstum stoppen können, so dass die Infektionszahlen eine Seitwärtsbewegung hatten. Nun aber gebe es wieder steigende Fallzahlen und ein exponentielles Wachstum, warnte die Kanzlerin: „Wir sind zum Handeln gezwungen und handeln jetzt auch“, betonte die Kanzlerin, nachdem Bund und Ländern tagelang eine Entscheidung vor sich hergeschoben hatten.

Das Robert-Koch-Institut meldete am Sonntag rund 20.000 neue Infektionen, für ein Wochenende ist das ein neuer Höchststand. Dazu kamen erneut 321 Todesfälle an den Folgen einer Covid-19-Infektion, bundesweit gibt es Hotspots mit Infektionen von weit über 300, 400 oder sogar 500 Infektionen pro 100.000 Einwohner. Den traurigen Höchststand hält derzeit der Landkreis Regen mit 604 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern. In Rheinland-Pfalz hält Speyer mit einer Inzidenz von 379 derzeit den Höchstwert, in Mainz lag der Wert am Freitag nach 70 neuen Coronafällen bei 171.

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„Corona ist außer Kontrolle geraten“, betonte deshalb der bayerische Ministerpräsident Markus Söder(CSU), deshalb dürfe man jetzt „keine halben Sachen“ mehr machen: „Corona ist eine Katastrophe.“ Alle drei Minuten sterbe derzeit jemand in Deutschland an Corona, warnte Söder: „Die Kliniken ächzen, Bergamo ist näher als der eine oder andere glaubt.“

Die Anzahl freier Intensivbetten in Deutschland am dritten Adventssonntag laut DIVI-Intensivbettenregister: je dunkler, desto weniger. - Foto: gik
Die Anzahl freier Intensivbetten in Deutschland am dritten Adventssonntag laut DIVI-Intensivbettenregister: je dunkler, desto weniger. – Foto: gik

Tatsächlich spitzt sich die Lage auf den Intensivstationen derzeit bundesweit zu – in zahlreichen Landkreisen gibt es, Stand Sonntag, kein einziges freies Intensivbett mehr. Das betrifft auch Rheinland-Pfalz und das Rhein-Main-Gebiet: In Mainz meldete das DIVI-Intensivbettenregister am Sonntag noch ganz acht freie Betten auf den Intensivstationen, im Landkreis Mainz-Bingen waren es gerade einmal zwei – und in den Landkreisen Groß-Gerau und Main-Taunus-Kreis genau null. Man habe „in manchen Regionen eine Situation, die sehr fordernd ist“, räumte Ministerpräsidentin Dreyer ein, man könne sich aber „gegenseitig gut helfen“. Im Klartext: Auch in Rheinland-Pfalz müssen Schwerkranke bereits in Kliniken in entfernten Regionen verlegt werden, das Gesundheitssystem ist am Limit.

Angesichts dessen beschlossen Bund und Länder nun am Sonntag nach tagelangem Streit in Rekordzeit eine Verschärfung des aktuellen Teil-Lockdowns. Danach werden ab Mittwoch, dem 16. Dezember, bundesweit alle Geschäfte des Einzelhandels bis auf den unbedingt notwendigen Bedarf wie Lebensmittel geschlossen. Das betrifft dieses Mal auch die Baumärkte, ausgenommen sind:

— Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte. Auch der Verkauf von Non-Food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann eingeschränkt werden. Möglich bleibt aber der Weihnachtsbaumverkauf.

Die Geschäfte in den Innenstädten gehen ab dem 16. Dezember wieder in den Lockdown. - Foto: gik
Die Geschäfte in den Innenstädten gehen ab dem 16. Dezember wieder in den Lockdown. – Foto: gik

— Auch Friseure, Kosmetikstudios, Tatoostudios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil dort eine unmittelbare körperliche Nähe nötig sei, wie Dreyer betonte. Offen bleiben hingegen medizinisch notwendige Bereiche wie Physio-, Ergo und Logotherapie sowie Podologie/Fußpflege.

Gastronomiebetriebe dürfen weiter mitnahmefähige Speisen für den Verzehr zu Hause zum Abholen oder Liefern anbieten, auch der Betrieb von Kantinen bleibt weiter möglich. Ab dem 16. Dezember bis zum 10. Januar gibt es aber ein allgemeines Alkoholverbot im öffentlichen Raum, Verstöße sollen mit Bußgeldern belegt werden. Auch der Verkauf von Pyrotechnik und Feuerwerk wird bundesweit untersagt, es werde zudem „ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen“ geben, kündigte Dreyer an. Welche das sind, sollen die Kommunen festlegen.

„Die Zahl der Schwerverletzten und derer, die sterben, ist viel zu hoch“, betonte Dreyer am Sonntagmittag, „wir müssen ein deutliches Zeichen setzen.“ Die Kontaktbeschränkungen auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten soll deshalb generell bestehen bleiben, auch und gerade an Silvester und Neujahr. An Weihnachten lockert die Politik die Regel aber trotzdem ein bisschen: Familien dürfen zusätzlich zu der 5-Personen-Regel vier weitere Personen aus egal wie vielen Hausständen einladen, das gelte aber nur für den engsten Familienkreis, also Verwandte der geraden Linie wie Eltern, Kinder oder Geschwister, betonte die Kanzlerin.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Sonntag bei der Verkündung des verschärften Lockdowns. - Screenshot: gik
Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Sonntag bei der Verkündung des verschärften Lockdowns. – Screenshot: gik

Die Regel gelte zudem nur für den 24. bis 26. Dezember, also nicht schon ab dem 23. Dezember wie ursprünglich vorgesehen, betonte Dreyer. Zudem gilt der eindringliche Appell an alle, die mehr unterschiedliche Hausstände einladen wollen, sich vorher eine Woche lang in Selbstquarantäne zu begeben, eine „Schutzwoche“ einzulegen. Bundesweite Ausgangssperren und -beschränkungen soll es hingegen nicht geben, die Länder können solche Regelungen ab einer Inzidenz von 200 pro 100.000 Einwohnern erlassen – derzeit gelten Ausgangsbeschränkungen etwa in Baden-Württemberg, aber auch im Kreis Groß-Gerau oder etwa im Rhein-Pfalz-Kreis im Süden von Rheinland-Pfalz.

Zu den Schulen sagte Merkel zwar, diese sollten prinzipiell geschlossen werden – in Rheinland-Pfalz soll das aber nicht gelten: Schulen und Kitas blieben im Prinzip offen, sagte Dreyer, allerdings wird ab Mittwoch, dem 16. Dezember, die Präsenzpflicht aufgehoben. Kinder sollten „in dieser Zeit wann immer möglich zuhause betreut werden“, so der Beschluss von Bund und Ländern. Wer rund um die Uhr arbeiten müsse, solle kein Problem bekommen, „es hat keinen Sinn, für drei Tage Notbetreuung zu organisieren“, betonte Dreyer. Wer aber zuhause gute Bedingungen habe, solle zuhause bleiben, für alle anderen blieben Schulen, aber auch die Kitas grundsätzlich offen. Ab dem 4. Januar solle dann bis zum 15. Januar Fernunterricht stattfinden, das gelte für alle Schulstufen, sagte Dreyer weiter. Ausnahme seien Abiturienten, das Abitur solle in Präsenz geschrieben werden können – in Rheinland-Pfalz beginnen die Prüfungen bereits im Januar.

Ab dem 16. Dezember gilt ein allgemeines Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. - Foto: gik
Ab dem 16. Dezember gilt ein allgemeines Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. – Foto: gik

Im Beschluss von Bund und Ländern heißt es dazu außerdem, für Eltern würden „zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.“ Die Wirtschaft ist grundsätzlich von dem verschärften Lockdown nämlich nicht betroffen: Arbeitgeber würden „dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz ‚Wir bleiben zuhause‘ umsetzen zu können“, heißt es dort. Bislang klappte das eher mäßig, in vielen Betrieben drängten sich trotz Teil-Lockdown im November Arbeitnehmer in Büros und Kantinen. „Wir machen einen Appell, aber keine Verpflichtung“, sagte Ministerpräsidentin Dreyer am Sonntag.

Der Politik stehen ohnehin weitere milliardenschwere Ausgleichszahlungen ins Haus, besonders der Einzelhandel ruft nach Entschädigungen, ist doch die Weihnachtszeit und die Zeit „zwischen den Jahren“ sonst die umsatzstärkste Zeit des Jahres. Der Bund verspricht,  die jetzt vom verschärften Lockdown betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe finanziell weiter zu unterstützen. Dafür stehe die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsehe, heißt es weiter. „Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einem höheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen, leistet der Bund seinen Beitrag, Unternehmen und Beschäftigung zu sichern“, so die Pressemitteilung weiter.

Für die jetzt von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben. Unternehmen sollen außerdem die Möglichkeit zu privilegierten Teilabschreibungen bekommen, Verluste unmittelbar steuermindernd angesetzt werden können. „Wir werden uns mit den Banken darüber verständigen, dass niemand in Liquiditätsprobleme kommt“, versprach Dreyer zudem. „Wir wissen, wie hart und eingreifend die Maßnahmen sind“, betonte Dreyer zudem, „es darf aber einfach nicht so weitergehen – der Shutdown ist genau der richtige Schritt.“

Der bayrische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) fordert Konsequenz und ein Ende der verwässernden Debatten ein. - Foto: gik
Der bayrische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) fordert Konsequenz und ein Ende der verwässernden Debatten ein. – Foto: gik

Wie lange die Maßnahmen gelten werden, mochte so recht am Sonntag keiner sagen. Der verschärfte Lockdown soll in jedem Fall bis zum 10. Januar gelten, am 5. Januar wollen sich Bund und Länder erneut zu Beratungen darüber treffen, wie es weiter geht – und wie sich die Lage bis dahin entwickelt hat. „Ich sage ausdrücklich: solange, wie es dauert“, unterstrich Ministerpräsident Söder: „Corona hält sich nicht an Daten der Ministerpräsidentenkonferenzen, Corona hält sich nicht an Feiertage, Corona nimmt sich die Freiräume, die man ihm lässt.“

Söder warnte die Ministerpräsidenten auch erneut vor verwässernden Diskussionen über Ausnahmen, sondern forderte konsequente Umsetzung der jetzigen Beschlüsse ein: „Sind wir ehrlich“, sagte Söder: „Seit Monaten haben die Diskussionen über Ausnahmen und Details und das letzte Haar in der Suppe letztlich auch die Akzeptanz der einzelnen Maßnahmen geschwächt und untergraben.“ Deshalb sei jetzt wichtig: „Ab Mittwoch, richtiger Lockdown für alle, konsequent und klar verständlich für alle anwendbar.“

Info& auf Mainz&: Mehr Infos zu den Ausgangssperren in Baden-Württemberg gibt es hier, zu den Ausgangssperren im Landkreis Groß-Gerau könnt Ihr hier nachlesen. Warum der Wellenbrecher-Lockdown scheiterte und die Corona-Zahlen nicht sanken, könnt Ihr hier in unserer Mainz&-Analyse nachlesen. Achtung Update&: Die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz wurde am Montagabend veröffentlicht, das Werk mit allen Regeln findet Ihr hier im Internet.

 

 

 

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