Seit vergangenen Samstag gilt die 2G-Regel auch im Einzelhandel in Rheinland-Pfalz, die Stadt Mainz hat nun eine pragmatische Lösung zur Erleichterung für den Einzelhandel gefunden: Seit Montag gilt das Weihnachtsmarkt-Bändchen auch für die Geschäfte in der Mainzer Innenstadt. Das Bändchen diente bisher zum  Nachweis für den Mainzer Weihnachtsmarkt, dass man geimpft oder genesen ist, nun kann man damit einfach weiter in die Geschäfte schlendern, und das Bändchen dort als Nachweis vorzeigen. Die Verpflichtung für Kontrollen beim Handel bleibe aber trotzdem, betont die Stadt.

Das Mainzer Weihnachtsmarktbändchen gilt nun auch zum Einkauf im Mainzer Einzelhandel für Geimpfte und Genesene. - Foto: gik
Das Mainzer Weihnachtsmarktbändchen gilt nun auch zum Einkauf im Mainzer Einzelhandel für Geimpfte und Genesene. – Foto: gik

Zum Start des Mainzer Weihnachtsmarktes hatten die Stadt Mainz und die Marktbeschicker erstmals eine Bändchen-Lösung eingeführt: Weil auf dem zentralen Weihnachtsmarkt sowie auf den WinterZeit-Märkten die 2G-Regel gilt, wurde ein Festivalbändchen ins Leben gerufen. Das bekommt man an fünf zentralen Ausgabeorten sowie an jedem einzelnen Weihnachtsmarktstand nach Vorlage des Impf- oder Genesenenstatus, nur damit kann man an den Weihnachtsmarkständen Essen, Trinken und andere Kunsthandwerkswaren erwerben.

Am Samstag führte Rheinland-Pfalz dann aber die 2G-Regel auch für Läden des Einzelhandels außerhalb des täglichen Bedarfs ein, am Montag beschloss die Stadt Mainz dann: Die farbigen Bändchen gelten ab sofort auch als 2G-Nachweis im Einzelhandel. Dies gilt bis einschließlich 23. Dezember 2021. Konkret bedeute die Regelung, dass eine Person mit einem Weihnachtsmarktbändchen im Einzelhandel dieses vorzeigen könne, um den Impf- oder Genesenenstatus nachzuweisen., so die Stadt weiter. Dem Händler obliege es, in eigener Verantwortung zusätzlich den Impf- oder Genesenenstatus zu überprüfen. Ohne Bändchen sei der Status weiter vor Ort nachzuweisen. Es bestehe aber nach wie vor die Verpflichtung der stichprobenartigen Kontrollen bei den Einzelhändlern, betonte die Stadt zugleich.

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Einkaufen ist in Rheinland-Pfalz derzeit nur mit 2G-Regel erlaubt. - Foto: gik
Einkaufen ist in Rheinland-Pfalz derzeit nur mit 2G-Regel erlaubt. – Foto: gik

Die Idee kam offenbar aus dem Mainzer Einzelhandel, Oberbürgermeister Michael Ebling (SPD) und Wirtschaftsdezernentin Manuela Matz (CDU) lobten die Initiative: „Es war uns ein Anliegen, diese tolle, pragmatische Idee sehr zügig verwaltungsintern zu prüfen und schnell umzusetzen“, unterstrichen die beiden Politiker: „Es ist uns ein Anliegen, den Einzelhandel in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen und Abläufe zu erleichtern.“ Man wünsche sich, dass möglichst viele Mainzer in die Innenstadt kämen und sowohl den Beschickern auf den Weihnachtsmärkten als auch den Einzelhändlern mit einem Einkauf helfen und zur Seite stehen würden.

„Wir tun alles dafür, um den Besuch in unserer schönen Innenstadt so sicher und gleichzeitig so unkompliziert wie möglich zu gestalten“, betonten Ebling und Matz. Man wolle deshalb auch noch einmal an alle appellieren: „Bitte lassen Sie sich jetzt impfen oder boostern. Wir können diese Pandemie nur gemeinsam besiegen“, appellierten Ebling und Matz.

Das Bändchen gibt es aktuell an fünf Ausgabeboxen in der Innenstadt: In der Franziskanerstraße/Seppel-Glückert-Passage, an der Alten Universität, am Rebstockplatz, am Liebfrauenplatz vor dem Römischen Kaiser und am Schillerplatz links vom Osteiner Hof. Es werde kurzfristig geprüft, ob eine weitere Ausgabestelle im Bereich der südlichen Altstadt – etwa am Hopfengarten – hinzukommen könne. In den Einzelhandelsgeschäften würden keine Bändchen ausgegeben, betont die Stadt zudem. Der eingespielte regelmäßige Farbwechsel der Bändchen werde ebenfalls beibehalten und über den Verein Mainz Citymanagement an die Einzelhändler kommuniziert.

Info& auf Mainz&: Alle Regeln und Ausgabestellen für die Weihnachtsmarkt-Bändchen in Mainz findet Ihr hier noch mal bei Mainz&. Mehr zu 2G im Mainzer Einzelhandel sowie weiteren Corona-Regeln findet Ihr hier bei Mainz&. Achtung: Geboosterte sind von der Testpflicht in der Gastronomie ausgenommen, mehr dazu lest Ihr hier bei Mainz&.

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