Der Mainzer Weihnachtsmarkt ist eröffnet, ebenso die „Mainzer Winterwelt“ auf den Nebenplätzen in der Innenstadt – doch in diesem Pandemie-Winter gelten strenge Regeln: Zutritt haben nur Geimpfte und Genesene, ein Besuch mit negativem Coronatest alleine reicht nicht. Wer hier verweilen oder einkaufen möchte, braucht das Mainzer Weihnachtsmarkt-Bändchen – Mainz& erklärt, wo Ihr die Bändchen bekommt, wann und wo die Maskenpflicht gilt, und welche Regeln für Kinder gelten.

Der Budenzauber rund um den Dom steht in diesem Jahr unter strikter 2G-Regel. - Foto: gik
Der Budenzauber rund um den Dom steht in diesem Jahr unter strikter 2G-Regel. – Foto: gik

Der Mainzer Weihnachtsmarkt findet erstmals unter 2G-Regel statt, und das gilt nicht nur für den Markt rund um die Domplätze, sondern auch für diverse weitere Flächen in der Innenstadt: Um den Betrieb auf dem Weihnachtsmarkt zu entzerren, hat die Stadt Mainz erstmals Weihnachtsmarkt-Buden auch an Stellen in der Mainzer Fußgängerzone aufgestellt und zwar in der Emmeranstraße, in der Seppel-Glückert-Passage an der Römerpassage sowie vor dem ehemaligen Karstadt und heutigen Eingang zum Lulu. Auf allen diesen Flächen gelten die Weihnachtsmarkt-Regeln – also 2G-Regel sowie eine Maskenpflicht, sobald es eng wird.

Damit gilt auf den Flächen Markt, Höfchen und Liebfrauenplatz immer dann eine Maskenpflicht, wenn der Abstand nicht eingehalten kann – in der Praxis führt das dazu, dass man praktisch durchgehend seine Maske trägt, wenn man nicht gerade isst oder trinkt. Die Maskenpflicht gilt auch für die Mainzer „WinterZeit“-Märkte auf dem Neubrunnenplatz, dem Hopfengarten, dem Schillerplatz und dem Bahnhofsvorplatz, vor allem beim Schlangestehen und beim Aufenthalt im Pulk. Lediglich für den Verzehr von Speisen und Getränken „kann die Maske vorübergehend und kurzzeitig abgenommen werden“, heißt es offiziell von der Stadt.

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Auch auf den Plätzen der "Mainzer WinterZeit" gilt 2G plus Maskenpflicht. - Foto: gik
Auch auf den Plätzen der „Mainzer WinterZeit“ gilt 2G plus Maskenpflicht. – Foto: gik

Dazu gilt auf allen diesen Flächen die 2G-Regel: nur geimpfte oder genesene Personen, oder diesen gleichgestellte Personen, dürfen den Weihnachtsmarkt besuchen und werden an den Buden bedient. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können, benötigen eine ärztliche Bescheinigung und einen aktuellen negativen Testnachweis. Kinder bis drei Monate nach Vollendung ihres zwölften Lebensjahres sind geimpften Personen gleichgestellt. Minderjährige, die diese Altersgrenze erreicht haben, jedoch weder geimpft noch genesene Personen sind, können bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres den Weihnachtsmarkt unter Vorlage eines aktuellen Testnachweises (Schnelltest oder PCR-Test – kein Selbsttest!) besuchen.

Auf den blauen Feldern gelten die Regeln für die Mainzer Winterwelt, Grün markiert ist der Bereich des Wochenmarktes. - Grafik: Stadt Mainz
Auf den blauen Feldern gelten die Regeln für die Mainzer Winterwelt, Grün markiert ist der Bereich des Wochenmarktes. – Grafik: Stadt Mainz

Die 2-G-Regel gilt zudem für das gesamte Standpersonal. Die Kontrolle über die Einhaltung der 2-G-Regel erfolgt mittels Ausgabe von Kontrollbändern, die ausschließlich an Geimpfte oder Genesene nach Vorlage eines gültigen Impf- oder Genesenennachweises sowie eines amtlichen Ausweisdokumentes ausgegeben werden. Ohne Bändchen wird man an den Buden nicht bedient, die offiziellen Ausgabestellen in Form von roten Boxen findet Ihr hier:

– Franziskanerstraße/Seppel-Glückert-Passage,
– Alte Universität,
– Rebstockplatz,
– Liebfrauenplatz/Römischer Kaiser und
– Schillerplatz, und zwar links vom Osteiner Hof an der Ludwigsstraße.

Die Kontrollbänder könnt Ihr aber auch bei den Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes, den Außendienstmitarbeitern der Marktverwaltung sowie an den Ständen selbst bekommen. Die Ausgabe der Kontrollbänder ist kostenfrei, Kinder unter 12 Jahre benötigen kein Bändchen. Dies gilt auch für Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren sowie für Personen mit einem ärztlichen Attest. Diese beiden Gruppen müssen an den Ständen ihren Testnachweis vorzeigen, um etwas erwerben zu können.

Bändchen für die Mainzer Winterwelt: Ausgabe nur an Geimpfte oder Genesene. - Foto: gik
Bändchen für die Mainzer Winterwelt: Ausgabe nur an Geimpfte oder Genesene. – Foto: gik

Bei Verstößen gelten strenge Bußgelder: Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht kostet 50 Euro, ein Verstoß gegen die 2-G-Regel ein Bußgeld von 150 Euro. Die Einhaltung soll vom Ordnungsdienst der Stadt Mainz, einem eigens angeworbenen Sicherheitsdienst sowie von der Mainzer Polizei kontrolliert werden. Das alleinige Überqueren der Weihnachtsmarktflächen ist aber weiterhin ohne 2-G-Nachweis erlaubt, betont die Stadt. Das betrifft insbesondere Anwohner und Personen, die beispielsweise den Dom, die ansässige Gastronomie oder den Einzelhandel aufsuchen möchten. Die Landeshauptstadt Mainz appelliert und bittet eindringlich, die Vorgaben im Bereich der Weihnachtsstadt Mainz einzuhalten.

Info& auf Mainz&: Unseren Bericht von der Eröffnung des Mainzer Weihnachtsmarktes am Donnerstagabend lest Ihr hier bei Mainz&. Informationen zur Historie seit 1788, zu Buden, Ausdehnung, Anreise und Öffnungszeiten findet Ihr zudem hier bei der Stadt Mainz im Internet.

 

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