Parkraum in Mainz ist knapp, da ist es kaum ein Wunder, wenn sich Autofahrer für ihren fahrbaren Untersatz jeden noch verbliebenen Winkel ausnutzen – oft aber führt das zum Ärger bei Fußgänger oder Radfahrern. Wie groß die Not ist, zeigen nun Zahlen, die die Stadt Mainz im Stadtrat auf Anfrage der Linken nannte: Danach wurden 2019 im Mainzer Stadtgebiet insgesamt 8.455 Verstöße gegen Parken auf Gehwegen oder Radwegen registriert, drei Jahre zuvor waren es noch 5.331 Verstöße gewesen. Die Stadt kündigt nun an, das Gehwegparken künftig stärker beschränken zu wollen.
Die Linke hatte in ihrer Anfrage wissen wollen, wie häufig in den vergangenen fünf Jahren Autos „ordnungswidrig auf Gehwegen oder Radwegen geparkt“ wurden, die Stadtverwaltung nannte daraufhin Zahlen in erheblicher Höhe: So wurden 2015 insgesamt 5.880 Fälle von den Behörden registriert, 2016 waren es mit 5.331 etwas weniger. 2017 stieg die Zahl der Gewegparkverstöße auf 5.691 an, 2018 waren es schon 6.514. Vergangenes Jahr, also 2019, erreichte die Zahl der Parkverstöße mit 8.455 einen neuen Rekordwert – möglicherweise auch, weil mehr kontrolliert wurde.
2020 sank die Zahl der Verstöße deutlich auf 4.452, in wie vielen Fällen davon Radwege betroffen waren, teilte die Stadt nicht mit. Auch eine Aufschlüsselung nach Ortsteilen stehe nicht zur Verfügung, heißt es beim Verkehrsdezernat weiter. Ein Grund für die hohe Zahl der Fälle: In vielen Stadtteilen sei das sogenannte Gehwegparken „in den vergangenen Jahrzehnten nie klar geregelt worden“, so die Stadt weiter. Die Verkehrsüberwachung habe deshalb bei der Übernahme der Kontrollen den ruhenden Verkehrs von der Polizei auch deren Vorgehensweise übernommen: Gehwegparken dort „im Rahmen des zustehenden Ermessens zu dulden, wo keine besondere Gefahr durch das parkende Fahrzeug verursacht wird.“ Dieses Vorgehen werde von Stadtrechtsausschuss und Amtsgericht mitgetragen.
Im Übrigen sei jeder Fall gesondert zu betrachten, eine generelle Regelung deshalb auch gar nicht möglich. „In der Regel kann Gehwegparken geduldet werden, wenn ausreichend Restbreite verbleibt, dass zwei Fußgänger die Stelle gleichzeitig passieren können“, so die Regel. Verbleiben weniger als 90 Zentimeter Platz, wird abgeschleppt – doch das reicht der Stadt nicht: Die Situation sei vor allem in enger bebauten Stadtvierteln „sehr unbefriedigend“, betonte Dezernentin Eder weiter, die Fußgänger sollen mehr Platz bekommen.
Das Stadtplanungsamt habe deshalb ein Konzept zur Neureglung des Gehwegparkens entwickelt, und das sehe vor, Gehwegparken künftig nur noch dort zuzulassen, wo mindestens 1,30 Meter Restgehwegbreite bleibe. Zudem müssten mindestens alle 18 Meter Ausweichstellen geschaffen werden, um Begegnungen von Fußgängern, Rollstühlen, Leichtgewicht Rollator und Kinderwagen konfliktfrei zu ermöglichen. In einem Pilotbezirk seien positive Ergebnisse mit dem neuen Konzept erzielt worden, die Situation habe sich dort für die Nutzenden der Gehwege deutlich verbessert – nun solle das Konzept schrittweise auf alle anderen Bereiche der Stadt übertragen werden. Das bedeute aber „einen beträchtlichen Planungsaufwand, so dass die Umsetzung einige Zeit in Anspruch nehmen wird“, heißt es weiter.
Info& auf Mainz&: Vermutlich fragt Ihr Euch jetzt, wo das Gehwegkonzept erprobt wurde – das wissen wir aber leider auch nicht. Und um 21.45 Uhr war das mit dem Nachfragen auch etwas schwierig 😉 Aber wir kriegen das für Euch raus, versprochen.